Protocol of the Session on February 22, 2017

Uns geht es nicht, wie Sie gesagt haben, um irgendwelche Eitelkeiten. Uns geht es um Menschen. Deshalb habe ich noch einmal das Wort ergriffen. Bei uns im Petitionsausschuss haben wir jede Woche zwei bis drei Fälle von Flüchtlingen aus Afghanistan auf der Tagesordnung. Leider ist es so, dass wir zwar die Möglichkeit hätten, Fälle an die Härtefallkommission zu überweisen. Letzte Woche war das beispielsweise der Fall von Hasibullah Afzali Diesen Fall hätten wir an die Härtefallkommission verweisen können. Seit aber Martin Neumey

er nicht mehr bei uns im Petitionsausschuss ist, wird kein einziger Fall an die Härtefallkommission weitergeleitet. Das ist eine Situation, die ich nicht verstehe.

Ich glaube, und das entnehme ich auch Ihrem Beitrag, Sie sind auch betroffen. Das nehme ich Ihnen auch ab. Was wir im Moment im Petitionsausschuss aber machen, das ist eine sehr starke Härte. Das wird den Fällen nicht gerecht. Wenn wir den Presseberichten heute entnehmen, dass 40 der 50 Personen, die heute am Flughafen München in den Flieger steigen, aus Bayern kommen, dann muss man sich doch fragen, warum das so ist. Wie kommt es zu dieser Situation? In der lokalen Presse muss ich mir von dem CSU-Abgeordneten Schalk vorwerfen lassen, dass ich ein schwer gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat habe, weil ich darauf hingewiesen habe, dass wir Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen können. Diese Diskussion verstehe ich nicht mehr. Wer hat denn hier ein schwer gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat? Sind das die 13 Bundesländer, die momentan die Abschiebung ausgesetzt haben?

(Lebhafter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Kollege, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede nicht nur über Solidarität, sondern ich will Solidarität nach Möglichkeit auch leben. Etwas anders werden Sie von mir nicht erleben. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, auch den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion dafür, was in den zurückliegenden Monaten im Petitionsausschuss geleistet worden ist. Ich sage, die Kolleginnen und Kollegen haben nichts anderes getan, als nach Recht und Gesetz zu entscheiden.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb können wir uns im Grunde genommen auch nicht hinstellen und sagen, wie schlimm das alles ist.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Die Kolleginnen und Kollegen haben im Petitionsausschuss nach Recht und Gesetz entschieden. Das ist ihnen menschlich nicht leicht gefallen, das haben wir heute in der Debatte gemerkt. Das haben wir heute auch gespürt. Die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion haben im Petitionsausschuss nach Recht und Gesetz entschieden. Weil dem so ist, können im Grunde genommen nur die Innenminister dem Rechnung tragen. Sie können überlegen, ob sie die Lage anders beurteilen als bisher, ob die Abschiebepraxis so bleibt oder nicht. Das ist die Aufgabe, die jetzt vor uns steht, nichts anderes.

(Lebhafter Beifall bei der CSU – Zuruf der Abge- ordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, bevor ich Staatsminister Herrmann das Wort erteile, darf ich mit Blick auf die Uhr auf Folgendes hinweisen: Wir haben jetzt noch den Beitrag des Herrn Staatsministers. Danach haben wir zwei namentliche Abstimmungen. Das heißt, die restlichen beiden Tagesordnungspunkte werden wir heute nicht mehr aufrufen können, da wir ein festes Sitzungsende vereinbart haben.

(Zuruf: Drei Punkte!)

Es sind noch drei Punkte? – Noch besser. Vielen Dank für den Hinweis. Auf jeden Fall macht es keinen Sinn, im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt noch weitere Punkte aufzurufen. – Herr Staatsminister, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu den vorliegenden Anträgen nur fünf kurze Anmerkungen machen.

Erstens. Wir haben in Deutschland eine so intensive rechtsstaatliche Prüfung von Asylanträgen, wie es sie in nur ganz wenigen Ländern dieser Welt überhaupt gibt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht weltweit in dem Ruf, eine der kompetentesten und seriösesten Behörden dieser Art auf der ganzen Welt zu sein. Ich glaube, dass das niemand hier im Hause infrage stellt. Die Entscheidungspraxis des Bundesamts der letzten zwei Jahre, zum Teil auch der weiter zurückliegenden Jahre zu Afghanistan belegt, dass gerade bei der Beurteilung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan sehr individuell entschieden wird. Es gibt bekanntlich Länder, aus denen Asylbewerber zu uns kommen, die zu 80 bis 90 % zumindest in einem zweiten oder dritten Schritt anerkannt werden. Es gibt andere Länder, aus denen Asylbewerber kommen, deren Antrage nahezu immer abgelehnt werden. Bei den Anträgen von Menschen aus Afghanistan hatten wir in den letzten zwei, drei Jahren wechselweise eine Schutzquote von 60 % oder 50 %. Auf jeden Fall ist offensichtlich, dass jeder Einzelfall genau angeschaut wird und dass das Bundesamt dann zu dem Ergebnis kommt, dass der eine verfolgt ist, weil sein Leben bedroht ist, andere dagegen keinen Anspruch darauf haben, bei uns zu bleiben.

Diese Entscheidung wird dann in den allermeisten Fällen von Verwaltungsgerichten überprüft. In Einzelfällen korrigieren die Verwaltungsgerichte die Entscheidung des Bundesamtes. In den meisten Fällen bestätigen sie aber die Entscheidung. Ein Verwal

tungsgerichtsverfahren zu solchen Fällen gibt es wiederum auch nur in wenigen Ländern dieser Welt. In anderen Ländern kann man zwar Asyl beantragen, ein Ausländer hat dort aber niemals das Recht, vor einem Gericht auch noch Rechtsschutz zu suchen. Insofern haben wir es zunächst einmal mit einem vorbildlichen Verfahren zu tun. Auf diese Weise wird entschieden, ob jemand asylberechtigt ist, ob jemand ein Bleiberecht hat oder nicht. Die Länder können sich nicht nach Belieben über die Entscheidung des Bundesamtes, gegebenenfalls auch nach verwaltungsgerichtlicher Überprüfung, hinwegsetzen. Das ist unsere Rechtslage.

Zweitens. Für diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist und die in ihr Heimatland zurückgeführt werden müssen, kann es im Einzelfall noch einmal unter humanitären Gesichtspunkten eine Überprüfung geben. Wir schieben zum Beispiel keine hochschwangere Frau ab. De facto schieben wir nach Afghanistan überhaupt keine Frauen ab. Das will ich jetzt aber gar nicht in allen Einzelheiten darlegen. Die Frage, ob ein Land so bestellt ist, dass man dorthin Menschen zurückführen kann, wird vom Bund entschieden. Nach der klaren Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist diese Entscheidung nicht Aufgabe der Länder. Das hat übrigens auch der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann gestern ausdrücklich betont. Die Beurteilung der Lage in Afghanistan ist allein Sache des Bundes, so Ministerpräsident Kretschmann in den "Tagesthemen".

Die Beurteilung der Lage in anderen Ländern ist übrigens auch nicht Aufgabe der Innenministerkonferenz. Wir sprechen zwar darüber, wie wir die Praxis gestalten und damit umgehen. Die Innenministerkonferenz kann sich aber nicht an die Stelle des Bundes, des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes setzen. Das haben wir in der Vergangenheit auch nicht getan. Wir werden uns zweifellos bei der nächsten Innenministerkonferenz mit der Situation in Afghanistan befassen. Die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan ist aber zunächst einmal Sache des Bundes.

Ich kann nur unterstreichen – das nur als Randbemerkung –, dass man auf Reisewarnungen bei dieser Debatte wirklich nicht Bezug nehmen sollte. Ich nehme diese Reisewarnungen sehr ernst. Nachdem bei dem fürchterlichen Terroranschlag im Juli in Würzburg zufälligerweise eine aus China stammende Familie Opfer dieses Attentäters wurde, hat die Volksrepublik China eine Reisewarnung für die Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen. Sie hat ihren Staatsangehörigen dringend davon abgeraten, angesichts dieser terroristischen Bedrohung nach Deutschland zu reisen. Jeder kann jetzt selber beurteilen, wie er damit

umgehen will. Wir sollten uns aber darin einig sein, dass Reisewarnungen kein geeigneter Beurteilungsmaßstab für die Frage sind, ob wir jemanden gegebenenfalls in seine Heimat zurückführen.

Drittens, zur Forderung nach einem generellen Abschiebestopp. Heute Vormittag war ich auf einer Polizeitagung in Berlin, auf dem Europäischen Polizeikongress. Am späten Vormittag habe ich an einer Podiumsdiskussion teilgenommen, an der auch die Innenministerkollegen Jäger aus Nordrhein-Westfalen, Pistorius aus Niedersachsen und Geisel aus Berlin teilgenommen haben. Ich will Ihnen nur sagen, dass alle drei auf entsprechende Nachfragen in dieser Diskussion nachdrücklichst erklärt haben, dass es keinen Abschiebestopp gibt. So, wie sie sich geäußert haben, war deutlich zu vernehmen, dass jedenfalls in den drei Ländern, die sie vertreten haben, auch in absehbarer Zeit kein Abschiebestopp geplant ist. Ausdrücklich haben die drei Minister nacheinander, Jäger, Pistorius und Geisel, in der Diskussion heute Vormittag in Berlin – sie wurde live auf Phoenix übertragen – erklärt: Es gibt in ihren Ländern keinen Abschiebestopp. Darauf will ich nur hinweisen. Das muss nicht der Maßstab für uns in Bayern sein. Viele Erklärungen von denen sind für mich auch nicht der Maßstab. Ich will Sie aber darauf hinweisen, wie die Situation von diesen Ländern beurteilt wird.

Viertens. Das, was die Kollegen angesprochen haben, gilt auch für uns in Bayern. Angesichts der jetzigen Lage muss zweifellos jeder Einzelfall geprüft werden. Das tun wir auch. In Einzelfällen mag man zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Ich will aber ausdrücklich sagen: Die Ausländerbehörden in Bayern und das bayerische Innenministerium machen es sich in der Beurteilung dieser Frage nicht leicht. Wir wissen, dass wir über schwierige menschliche Schicksale zu entscheiden haben.

Ich will mich dabei nicht auf formaljuristische Positionen zurückziehen. Wir müssen aber zwischen bestimmten Fragen unterscheiden. Die Frage, ob jemand aufgrund des Geschehens in Afghanistan traumatisiert ist, ist Teil des Asylverfahrens, und darüber wird vom Bundesamt entschieden. Das Bundesamt kann in dieser Entscheidung feststellen, dass zwar kein Asylgrund vorliegt, dass aber wegen Traumatisierung ein Abschiebeverbot besteht. Dann spricht das Bundesamt in seiner Entscheidung selbst das Abschiebeverbot aus. Dafür ist auch das Bundesamt zuständig. Die Ausländerbehörden sind dafür zuständig, zu beurteilen, ob Reisefähigkeit vorliegt, ob jemand im Moment so krank ist, dass er nicht in das Flugzeug gesetzt werden kann, und dergleichen mehr. Es ist nicht die Aufgabe der Ausländerbehörden, festzustellen, ob vom Flüchtlingsschicksal her

rührend eine Traumatisierung vorliegt. Das ist die Aufgabe des Bundesamtes.

(Zuruf)

Bitte schön, entschuldigen Sie: Wenn im Asylantrag eine Traumatisierung geltend gemacht worden ist und das Bundesamt die Traumatisierung nicht feststellen kann, dann ist es nicht die Aufgabe eines bayerischen Landratsamtes, doch eine Traumatisierung festzustellen. Das ist nicht deren Aufgabe. Ich sage ganz bewusst: Es ist unfair, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmenschliches Verhalten vorzuwerfen, wenn sie sich mit dieser Fragestellung nicht befassen.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich und nachdrücklich erklären: Die 3-plus-2-Regelung wird in Bayern ausnahmslos praktiziert, egal, ob das ein Flüchtling aus Afghanistan oder aus einem anderen Land ist. Wenn ein afghanischer Flüchtling mit Genehmigung durch die Ausländerbehörde eine Ausbildung begonnen hat, dann wird er nach der 3-plus-2-Regelung nicht abgeschoben. Sie werden mir keinen Fall nennen können, in dem jemand trotz geltender 3plus-2-Regelung abgeschoben wird. In der Öffentlichkeit sollte auch kein anderer Eindruck erweckt werden.

(Beifall bei der CSU)

Fünftens und letztens. Ich sage noch einmal: Bei uns macht es sich niemand leicht mit dieser zweifellos nicht ganz einfachen Thematik. Es ist aber auch richtig, was die Kollegin Barbara Stamm gerade angemerkt hat. Das will ich auch unterstreichen: Auch heute, an diesem Tag, sind in der Gesamtsumme Hunderte Polizeibeamte der Länder und des Bundes und Soldaten unserer Bundeswehr in Afghanistan im Einsatz. Hunderte von Beamten und Soldaten sorgen für mehr Sicherheit und für besseren Schutz der Menschen in Afghanistan. Wir würden uns dort noch mehr Einsatz von anderen Ländern wünschen. Ich möchte an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen der Länderpolizeien, der Bundespolizei und unserer Bundeswehr herzlich für den Einsatz, den sie für die Sicherheit der Menschen dort erbringen, danken.

(Allgemeiner Beifall – Florian von Brunn (SPD): Es braucht nicht nur warme Worte! – Widerspruch bei der CSU)

Herr Kollege von Brunn, die Situation im Februar 2017 ist Folgende: Auch in diesem Moment gewährt kein anderes Land in Europa – das sage ich vor allem im Hinblick auf das, was Sie, liebe Frau Kollegin Kamm, vorhin ausgeführt haben –so vielen Flüchtlin

gen Zuflucht wie die Bundesrepublik Deutschland. Kein anderes Land hat so viele Flüchtlinge anerkannt, ihnen Schutz gewährt und ermöglicht, auf Dauer im Land bleiben zu können.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Kamm, natürlich können wir uns über jede einzelne Frage vortrefflich streiten. Aber ich verbitte mir den Eindruck, mit dem Sie vorhin in die Debatte eingestiegen sind, als ob sich die Praxis in der Bundesrepublik Deutschland durch besondere Inhumanität auszeichnen würde.

(Christine Kamm (GRÜNE): In Bayern!)

Nein, auch in Bayern nicht!

(Beifall bei der CSU)

Ich kann nur sagen: Wir in Bayern leisten gerade im Bereich der Integration mindestens so viel wie andere. Ich will jetzt gar nicht auftrumpfen oder dergleichen. Zeigen Sie mir ein Land in der Bundesrepublik Deutschland, das in der Integration mehr leistet als der Freistaat Bayern!

(Beifall bei der CSU)

Dabei werden Sie Schwierigkeiten haben. Lassen Sie uns auch weiterhin in der Tat sehr sorgfältig mit jedem Einzelfall umgehen. Aber für pauschale Erklärungen und pauschale Abschiebungsstopps gibt es keinen Anlass. Deshalb bitte ich, diese Anträge abzulehnen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der CSU: Bravo!)

Herr Staatsminister, einen Moment bitte. Wir haben noch zwei angemeldete Zwischenbemerkungen. – Bevor ich dafür das Wort erteile, möchte ich noch Folgendes klarstellen: Darf ich vom Einverständnis des Hohen Hauses ausgehen, dass wir die Abstimmungen gegebenenfalls auch nach dem für 19.00 Uhr vereinbarten Sitzungsende durchführen?

(Allgemeiner Widerspruch)

Nicht. Okay, gut, dann kommt genau um 19.00 Uhr der Cut. – Als Erster hat Herr Kollege Pfaffmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, auch wir bedanken uns selbstverständlich ganz herzlich bei den Einsatzkräften, die vor Ort und auch hier täglich im Einsatz sind. Sie stellen sozusagen die Sicherheit her. Das ist überhaupt keine Frage. Da haben Sie nicht nur für die CSU, sondern für das gesamte Haus gesprochen. Ich möchte das

festhalten. Es soll keinesfalls der Eindruck entstehen, als würden wir uns für diese schwierige Aufgabe nicht bedanken.

Das freut mich.

Sie haben ja selber im Laufe der Debatte feststellen können, dass bei der Diskussion immer auch ein gewisses Unbehagen mitschwingt. Das liegt sicher daran, dass es nicht nur um eine formale Frage, sondern auch um die Frage der Humanität und der Gefahr vor Ort geht. Weder Sie noch ich noch sonst jemand kann sich sicher sein, dass die 50 Menschen, die heute abgeschoben werden, nicht morgen in einer Lebensgefahr stecken. Das ist der empathische Zwiespalt, der hier immer wieder aufkommt. Wir glauben aus der Stellungnahme der Landtagspräsidentin herausgehört zu haben, dass auch sie gewisse Bedenken hat. Unser Eindruck ist gewesen, dass sie bei dem laufenden Verfahren gewisse Bedenken hat. Auch Ihre Äußerungen haben, sagen wir einmal, durchaus eine gewisse Unbehaglichkeit ausgedrückt. Das ist ja auch verständlich. Es ist eine schwierige Entscheidung. Man muss damit sehr verantwortlich umgehen. Ich behaupte auch überhaupt nicht, dass der Freistaat damit nicht verantwortlich umgehen würde. Allerdings erinnere ich an die Tatsache, dass die Institutionen in Bayern und darüber hinaus, die Kirchen, die Verbände, das Rote Kreuz, alle, die Entscheidung über Abschiebungen nach Afghanistan als höchst bedenklich bewertet haben. Das ist unabhängig von der Prüfung des Einzelfalls.

Herr Kollege, die zwei Minuten sind um.