Protocol of the Session on December 8, 2016

Ich fahre fort. Es folgen noch Abstimmungen zu den mitaufgerufenen Anträgen.

Ich lasse zunächst über den Antrag der SPD auf Drucksache 17/11422 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Ablehnung. Die SPD-Fraktion hat beantragt, über das Votum des federführenden Ausschusses abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.

Es folgt nun noch die Abstimmung über den Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/11720. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Wörter "aus den Mitteln der Digitalen Dividende II" gestrichen werden. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist diesem Antrag zugestimmt worden.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 11 und 12 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes (Drs. 17/13065) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz - BayAgrG) (Drs. 17/13794) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Erster Redner ist der Kollege Arnold.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.

Der Inhalt des Artikels 163 Absatz 4 der Bayerischen Verfassung ist auch das Thema unserer Gesetzentwürfe. Die Agrarstruktur soll dadurch gesichert werden. Bisher sind nach dem Grundstückverkehrsgesetz Veräußerungen von Grundstücken von bis zu zwei Hektar genehmigungsfrei. Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Grenze von 0,5 Hektar vorgeschlagen. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.

Agrarimmobilien zur Kapitalanlage sind durchaus en vogue und mit Renditen von bis zu 4 % auf dem Markt sehr gefragt. In Bayern liegt der Flächenverbrauch bei circa 14 Hektar täglich. Dieses Gesetz soll vor dem Ausverkauf der Agrarflächen schützen. Es soll aber auch die Strukturen und makro- und mikroökonomisch die regionale Ernährung sichern. Die Krisen, die wir in der Landwirtschaft zu verzeichnen haben – hier verweise ich auf den letzten Agrarbericht, der darin gipfelt, dass im Agrarbereich in den letzten zwei Jahren teilweise bis zu 24 % Einkommensverlust zu verzeichnen sind –, machen das Festlegen vernünftiger Größen notwendig.

Es geht um das Vorkaufsrecht, welches möglich ist, wenn zwei bzw. 0,5 Hektar veräußert werden. Die bäuerlichen Familien haben nur die Möglichkeit, durch

das Vorkaufsrecht in Verträge einzutreten, die vorher betragsmäßig ausgehandelt wurden. Wegen der steigenden Preise ist es notwendig, das Vorkaufsrecht für Landwirte attraktiv und möglich zu machen. Je niedriger der Preis ist, desto eher kann der finanzielle Aufwand gestemmt werden und desto eher wird überhaupt in Erwägung gezogen zu kaufen. Die Genehmigungsfrist von einem Monat ist ziemlich kurz. Je kleiner die genehmigungspflichtige Fläche ist, desto größer ist der Spielraum für die Landwirte in Bayern, die agrarischen Strukturen durch Zukauf zu sichern. Die Festlegung auf 0,5 Hektar ist auch ein Beitrag, der zu einer sozialverträglichen Strukturförderung führt.

Ich habe den Präsidenten des oberbayerischen Bauernverbandes auf meiner Seite, der am 14. November 2013 im "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt" zitiert wird, die Freigrenze müsse für alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 0,5 Hektar herabgesetzt werden, damit der Land- und Forstwirtschaft auch zukünftig genügend Flächen zur Verfügung stehen, um Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe zu erzeugen. Das macht es notwendig, die Freigrenze auf 0,5 Hektar zu senken. Der Verwaltungsaufwand ist angesichts der makro- und mikroökonomischen Zielsetzungen und der Absichten des Gesetzgebers verhältnismäßig und mehr als notwendig. Die Katastererfassung bereitet keine Probleme. Dazu lese ich noch einen Auszug aus der Bayerischen Verfassung vor. In Artikel 163 Absatz 2 heißt es:

Der in der land- und forstwirtschaftlichen Kultur stehende Grund und Boden aller Besitzgrößen dient der Gesamtheit

und dem Gesamtwohl

des Volkes.

Das bedeutet, wenn wir Steuergelder investieren und Verwaltungsaufwand und Bürokratie beklagen, dann ist es die Verfassung, die das zu diesem Zweck billigt und erforderlich macht. Dem folgt der Gesetzentwurf der SPD. Er wirbt dafür, aufgrund der entsprechenden Erwägungen die Freigrenzen auf 0,5 Hektar zu senken.

Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung hat eine andere Zielrichtung. Lediglich ein Hektar als Freigrenze anzusetzen, ist das kleinere Übel, das man in Kauf nehmen könne. Allerdings erfüllt der Gesetzentwurf nicht den Auftrag, den sich die Staatsregierung selber gegeben hat, nämlich, entsprechende Transparenz zu schaffen. Leider Gottes gibt es auch in Ihrem Gesetzentwurf keinerlei Rechtsmittel gegen Genehmigungsbescheide, auch nicht für die Sied

lungsvereinigungen und Verbände, die in diesem Zusammenhang das Vorkaufsrecht ausüben bzw. vermitteln. Sie können sich nicht wehren. Das führt dazu, dass Transparenz nicht gegeben ist, weil die Verpflichtung, den Siedlungsverbänden entsprechende Vorgänge mitzuteilen, im Gesetz nicht festgelegt worden ist. Die Folge ist: Wenn ich von einem Tatbestand nichts weiß, kann ich das Vorkaufsrecht auch nicht ausüben. Das ist auch der große Kritikpunkt beispielsweise der Bayerischen Landsiedlung: Hier mangelt es gravierend.

Wenn Sie Ihr Gesetz in zwei Jahren evaluieren wollen, sind wir bei der Diskussion gerne wieder dabei. Aber zu diesem Mangel können wir eigentlich nur sagen: Wir wollen das Gesetz nicht aufhalten. Wir werden uns enthalten und weisen auf weitere Probleme hin wie beispielsweise auf die Integration von Land- und Forstwirtschaft und Mischtatbeständen. Aber das bleibt, wie gesagt, der weiteren Diskussion vorbehalten. Also: Wir werden uns enthalten. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf unter sozialen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Kreitmair.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, ist diese Thematik unserer Fraktion, Gott sei Dank auch der Opposition, sehr wichtig. Deshalb haben wir in dieser Sache in den letzten zwei, drei Jahren in weiten Teilen konstruktiv zusammengearbeitet. Wir hatten eine Anhörung; weitestgehend waren wir der gleichen Meinung: Boden ist ein knappes Gut, ein wertvolles Gut. Grundtenor muss und soll bleiben: Bauernland auch in Bauernhand. Aber dann sind wir sehr schnell bei den Kommunen, und hier waren einfach ein kritischer Punkt und auch Diskussionsbedarf. Das Ergebnis ist fraktionsübergreifend: Die Kommunen sind nach der alten und der neuen Gesetzeslage gleichgestellt. Das ist für mich schon ein Erfolg.

Die einen sagen, die Genehmigungsfreigrenze hätte auf einen Hektar abgesenkt werden müssen; andere waren der Meinung, man hätte die Veräußerung landund forstwirtschaftlicher Grundstücke generell von der Genehmigungspflicht freistellen müssen. Wir haben hier eine Regelung geschaffen, die wir in zwei, drei Jahren überdenken, überarbeiten müssen; wenn notwendig, könnte man sie eventuell anpassen. Auch dies wollte ich hier ganz deutlich zum Ausdruck bringen.

Wir haben – Herr Kollege Arnold, Sie haben das angesprochen – unterschiedliche Freigrenzen von

einem bzw. einem halben Hektar. An diesem Punkt sind wir noch unterschiedlicher Auffassung.

(Horst Arnold (SPD): Wir beide eigentlich nicht!)

Eigentlich nicht, gut. – Aber wir haben eine starke Fraktion mit über hundert Personen, und da muss man halt einen Konsens in der Frage finden, ob die Freigrenze nun bei einem oder einem halben Hektar liegt; er muss der Sache dienen. Hier sage ich – Sie haben das auch zum Ausdruck gebracht –: Mir ist die momentane Gesetzesänderung wichtiger als die Fortsetzung der Diskussion über weitere ein, zwei, drei Jahre, ohne dass wir zu einem Erfolg kommen. Und das ist das Entscheidende. Heute wird es uns gelingen, dass der Gesetzentwurf zum 01.01.2017, in wenigen Tagen, in Kraft tritt und Rechtsgültigkeit erlangt. Von daher sind wir ganz klar eigentlich der gleichen Meinung.

Die Expertenanhörung wurde bereits angesprochen. Damals waren wir über alle Fraktionen hinweg der gleichen Meinung. Bei den Verwaltungsdefiziten muss ich Ihnen zum Teil sogar zustimmen. Aber auch hier gilt: Wir arbeiten nach vorne. Wir haben sie zur Kenntnis genommen und festgestellt. Sie wissen selber: In Zukunft wird sicher sehr genau auf den Vollzug in den Kreisverwaltungsbehörden und die Vergabe in den Siedlungsunternehmen geschaut. Auch hier können wir in zwei Jahren erneut bewerten und erforderlichenfalls korrigieren. Insofern muss eine gewisse Transparenz gegeben sein; sie wird auch gegeben sein: Wir kontrollieren uns draußen gegenseitig, die Landwirte, die Kreisverwaltungsbehörden, auch der Berufsverband. Die wechselseitige Kontrolle wird ganz oben stehen. Sollten irgendwo Missstände auftreten, wird dies natürlich sehr, sehr schnell zum Ausdruck gebracht werden.

Bei der Absenkung der Freigrenze auf 0,5 Hektar sprechen Sie immer wieder meine Person an. Natürlich hätten wir über die Freigrenze von 0,5 Hektar reden können und müssen. Aber ich wiederhole hier ganz bewusst, weil mir das wichtig ist: Mir ist die Freigrenze bei einem Hektar lieber als gar keine Freigrenze. Dieser sichere Erfolg ist für mich momentan wichtiger.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Bei der Diskussion über die Fristen von einem bzw. drei Monaten muss man schon auch die Situation des Verkäufers sehen: Er will irgendwann eine Genehmigung des Verkaufs und Geld sehen. Viele müssen aus verschiedenen Gründen verkaufen, und deshalb ist die Frist von einem Monat in Ordnung. Eine Verlängerung ist möglich. Wenn es nicht gelingt, den Verkaufsvorgang in einem bis drei,

vier Monaten – jetzt ist noch eine weitere Verlängerung möglich – abzuschließen, dann hat es sowieso keinen Sinn mehr. Von daher gesehen ist diese Regelung für den Verkäufer wie auch für den Käufer von großem Vorteil; alle Beteiligten wollen hier Rechtssicherheit haben.

Zum Schluss möchte ich anmerken: Fraktionsübergreifend bin ich allen – der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN, natürlich auch meiner großen Fraktion – für das konstruktive Miteinander und das Zusammenarbeiten dankbar. Im Ergebnis unterscheiden wir uns in einem kleinen Punkt, nämlich in der Frage, ob die Grenze bei 0,5 Hektar oder bei einem Hektar liegt. Aber zu Ihrer Aussage, sich heute zu enthalten, sage ich: Großen Respekt! Sie zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Deswegen noch mal mein großer Dank an die Fraktion dafür, dass wir das Thema heute abschließen können, indem wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Aufgrund der Grenze von 0,5 Hektar müssen wir Ihren Gesetzentwurf leider ablehnen. – Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Herz.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein paar Ausführungen in eigener Sache, die aber nicht nur mich betreffen; ich würde mich darüber gerne auch mit den Kollegen intensiver unterhalten. Dabei geht es mir um viele Gesetzentwürfe. Zu dem heutigen Thema sprechen wir, glaube ich, zum dritten oder vierten Mal. Wir haben darüber schon im Ausschuss sehr häufig diskutiert. Wir müssten überlegen, ob wir das Procedere nicht vereinfachen, verkürzen, verändern könnten oder, wie ich meine, sogar sollten. – So viel in eigener Sache. Wir sollten hier den Parlamentarismus pflegen, aber nicht überziehen. Das ist eine Anregung, um mal darüber nachzudenken. Wir haben heute noch die Möglichkeit, in langen Stunden zusammen zu sein; dabei können wir sicher das eine oder andere Wort austauschen.

Zum Thema. Die Problematik liegt klar auf der Hand, und wir sollten sie noch einmal kurz besprechen. In den letzten Jahren haben außerlandwirtschaftliche Investoren die Möglichkeit entdeckt, Geld in land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken anzulegen. Diese Entwicklung ist nicht gut; manches Grundstück gerät in Hände, in die es nicht gehen sollte. Wir haben in der Land- und Forstwirtschaft immer noch die Möglichkeit und den guten Brauch, über die Verbände und Organisationen Grundstücke an den Mann oder die

Frau zu bringen. Aber worum geht es? – Um die Freigrenze, die bisher bei zwei Hektar lag.

Lieber Kollege Horst Arnold, insofern ist der Antrag der SPD nicht verkehrt. Man kann darüber streiten – das ist der eigentliche Punkt des Gesetzentwurfes –, ob man die Grenze von zwei auf einen, 0,5 oder noch weniger Hektar senkt. Das Bundesland Thüringen hat die Grenze zum Beispiel bei 0,25 Hektar angesetzt. Das scheint mir doch zu niedrig zu sein; denn damit entsteht ein Stück mehr Bürokratie, und das wollen wir ja alle vermeiden. Wenn jedes Grundstücksgeschäft schon ab 0,25 Hektar der Genehmigung bedarf, entsteht sicher ein Mehraufwand, über den man diskutieren kann.

Nachdem die Grenze jetzt viele Jahre bei zwei Hektar gelegen hat, unterstützen wir FREIEN WÄHLER die Grenze von einem Hektar im Gesetz. Ich glaube, darin stimmen alle vier Fraktionen überein, und es ist ja erfreulich, wenn alle vier Fraktionen einmal gedeihlich zusammenarbeiten. Wir sollten jetzt zunächst einmal die Ein-Hektar-Grenze in das Gesetz aufnehmen, aber nach einiger Zeit schauen, wie sich das Ganze entwickelt. Bayern ist ein Flächenstaat, und hier werden viele Flächen verändert. Ich selber habe als Ortsobmann – ich habe gerade wieder einen Fall auf dem Schreibtisch – die Möglichkeit, mir bekannte Landwirte am Ort zu fragen: Liegt die Fläche auch für dich günstig? Dann hat er das Vorkaufsrecht. Dieser Brauch hat sich sehr bewährt, und wir sollten ihn weiter pflegen. Zunächst aber ist die Ein-Hektar-Grenze sicher ein sinnvoller Ansatz.

Noch ein Wort zur Einspruchsmöglichkeit, die ja bei vier Wochen bleiben soll. Ich glaube, diese Zeit ist ausreichend. Man kann schon erwarten, dass sich ein Käufer das Grundstück anschaut, sich über die Preisgestaltung, die Lage usw. informiert und sich dann äußert. Ich glaube, daran sollten wir nichts ändern. Die Transparenz, von der gesprochen wurde, ist hier nicht das große Problem. Vier Wochen scheinen mir weiterhin ausreichend zu sein.

Insgesamt werden wir FREIEN WÄHLER dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen, weil das Gesetz den Leuten vor Ort, die die Flächen brauchen und erwerben wollen, mehr Transparenz ermöglicht. Ich bitte, dass das Gesetz nach den Erfahrungen in vielleicht ein, zwei Jahren überprüft wird. Dann können vielleicht neue Anträge das Gesetz verbessern. Aber momentan werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sengl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Lesung und haben schon viel über das Gesetz gehört. Wir GRÜNE haben schon bei der Ersten Lesung gesagt, dass wir der Gesetzesvorlage der Staatsregierung zustimmen. Wir sind einverstanden mit der Absenkung auf einen Hektar. Diese Absenkung hätten wir schon viel früher beschließen können, und es war dringend notwendig, dass man sie endlich einmal angeht.

Ich brauche mich nicht zu wiederholen. Es ist viel und viel Richtiges gesagt worden. 0,5 Hektar erscheinen uns auch zu wenig. Probieren wir es einmal mit einem Hektar. Das Ganze wird ohnehin evaluiert. Dann muss man natürlich noch einmal genau hinschauen. Wir sind auch dafür, dass die Neuregelung möglichst schnell umgesetzt wird. Das ist dringend erforderlich. Deshalb stimmen wir zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Staatsminister Brunner.