Was die Härtefälle betrifft, ist die Regelung eine Shownummer; denn eigentlich verlangt niemand, wenn man einen Härtefallzuschuss möchte, auf gut fränkisch praktisch die Hosen runterzulassen. Man müsste wahrscheinlich an der Armutsgrenze stehen und alles, was man hat, veräußern, inklusive das Haus, das man gerade wieder herrichtet. Ich bitte also darum, diese Härtefallregelung entsprechend zu ändern; denn so kann man sie weder anwenden noch beispielhaft anführen.
Herr Kollege Herold, im Übrigen kann man sehr zufrieden sein, wenn im Landkreis Rottal-Inn der Schaden hundertprozentig ersetzt wird; denn mehr geht nicht.
Das EU-Recht muss immer geprüft werden. Das ist richtig. Da gibt es keinen Zweifel. Ich hoffe, dass die EU nicht so unsolidarisch ist und, wenn wir unseren bedürftigen Menschen helfen, sagt: Das dürft ihr nicht, weil ihr jetzt in ganz Bayern fördert, nicht nur in einem Landkreis.
Es ist richtig, die Gebietskulisse 2 zu betonen. Dass ich in Heimatzeitungen usw. insbesondere Mittelfranken und Unterfranken herausstelle, ist keine Frage. Aber die Gebietskulisse 2 umfasst natürlich wesentlich mehr. Deshalb habe ich die Gebietskulisse 2 heute ein paar Mal erwähnt und nicht etwa von Niederbayern, sondern immer vom Landkreis Rottal-Inn gesprochen. Der Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim hat eine Resolution verfasst. Aber ich bin für ganz Bayern zuständig. Deswegen habe ich mich ganz allgemein auf die Resolution des Landkreises bezogen. Insgesamt gesehen betrifft mein Antrag natürlich ganz Bayern, richtig.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Dann darf ich für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Wittmann das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Antrag der SPD-Fraktion vorliegen, der sich damit befasst, dass in allen von Hochwasser geschädigten Gebieten die gleichen Schadensbilder in gleicher Weise zu entschädigen sind.
Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass es uns, wie ich glaube, in unvergleichlicher Art und Weise fraktionsübergreifend gelungen ist, eine Soforthilfe zu
Allein binnen zwölf Stunden darstellen zu können – betreffend Gebietskulisse 1 und 2 –, dass 1.500 Euro pro Person ohne jede Prüfung ausgegeben werden können, um sicherzustellen, dass Trinkwasser und die notwendigsten Dinge vorhanden sind, und zwar ohne Kreditkarten und alles, was man durch das Hochwasser verloren hat – allein das darstellen zu können, ist eine enorme Leistung des Freistaats Bayern, auf die wir gemeinsam stolz sein können; denn diese ist nicht erbracht worden, weil wir hier so gut sind, sondern weil in Bayern viele, viele Bürger ihre Steuern entrichten und entsprechend arbeiten, weil dieser Freistaat so prosperiert, dass er für seine Bürger jede Hilfe leisten kann und will. Dies haben wir gemeinsam getan.
Natürlich gilt der Dank ganz besonders den ehrenamtlichen Helfern, aber auch denjenigen, die, weil es ihr Beruf ist, Tag und Nacht im Einsatz waren und dort geholfen haben. Aber gerade weil wir in dieser Zeit gemeinsam so stark angepackt haben, halte ich den Tonfall, in den wir jetzt verfallen sind, für sehr bedenklich.
Es kann nicht sein, dass wir darüber sprechen, dass Altbayern, Schwaben und die Oberpfalz offenkundig anders behandelt werden als Mittelfranken. Das ist ein Tonfall, der nur Neid erzeugt und dafür sorgen soll, dass sich die Menschen benachteiligt fühlen, weil sie an einem bestimmten Ort wohnen.
Das haben Sie genauso zitiert. Das ist aber nicht der Fall. Hier ist auch aus rechtlichen Gründen genau abzuwägen, welches Schadensereignis aufgrund welcher Ursachen eingetreten ist. Wenn wir Ungleiches gleich behandeln, begeben wir uns auch rechtlich in einen Bereich, den wir gar nicht betreten dürfen. Herr Scheuenstuhl, deswegen ist Ihr Antrag schlichtweg falsch. Er ist einfach falsch.
Sie haben die verschiedenen Hilfen schon angesprochen. Ich kürze es deswegen ein bisschen ab. Ich möchte aber so ziemlich alles korrigieren, was Sie gesagt haben.
Sie haben behauptet, die Menschen in Ihrem Landkreis bekämen abgesehen von der Soforthilfe nur 2.500 Euro Hilfe. Das ist schlichtweg falsch. Sie bekommen 10.000 Euro Hilfe, aber nur die Hälfte davon, wenn das Gebäude versicherbar wäre. Da sage ich Ihnen eines: Sie können das unmöglich dem Steuerzahler aufdrücken. Dann sagen sich die Menschen: Ich muss doch nichts auf eigene Gefahr versichern, wenn der Steuerzahler hinterher zu 100 % einspringt. – Wie komme ich dann dazu, noch irgendein Lebensrisiko abzusichern, wenn ich im Freistaat Bayern wohne und mir denke: Die Bayerische Staatsregierung wird es schon richten mit den Geldern, die sie durch eine hervorragende Wirtschaftspolitik eingenommen hat. – So kann es nicht sein.
Sie haben gestern eine Veranstaltung in Ihren mittelfränkischen Landkreisen gehabt, wo selbst Ihr Bürgermeister gesagt hat: Das Ereignis bei uns ist in der Tat in keiner Weise mit der Katastrophe von Rottal-Inn zu vergleichen. Ihr Bürgermeister hat zugegeben, dass das nicht zu vergleichen ist. Herr Scheuenstuhl, es ist nicht zu vergleichen. In Rottal-Inn hat es acht Tote gegeben. In Rottal-Inn hatten wir ein Schadensereignis, weil sich ein Unwetter binnen Minuten über dem Ort aufgebaut und immer weiter entladen hat. In anderen Fällen zieht das Unwetter ab, und somit ergibt sich zumindest eine begrenzte Abschätzbarkeit des Schadens. Das war in Rottal-Inn nicht möglich. Deswegen war das eine ganz besondere Katastrophe. Der Kollege Herold hat schon darauf hingewiesen, dass genau deswegen die rechtlichen Rahmenbedingungen ganz anders einzustufen sind.
Sie haben behauptet, die Leute würden offenbar im Stich gelassen, weil sie in Mittelfranken sind. Für Mittelfranken gilt das Gleiche wie für – Herr Kollege Herold, vielen Dank – ganz Bayern. Wir haben ganz Bayern im Blick. Wir helfen dort, wo es wirklich eine Not gibt. Auch in Mittelfranken wird in einer Höhe von bis zu 100 % geholfen, wenn man aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, seine Existenz abzusichern. Das haben Sie schlicht verschwiegen, Herr Scheuenstuhl. Dieses Geld aus der Staatskasse haben unsere Bürger erwirtschaftet, und wir geben es gerne für jeden Bürger in Not. Ich glaube, es ist recht und billig, das Geld anderer Leute nur dann auszugeben, wenn nachgewiesen ist, dass es auch notwendig ist. Dann geben wir es aber gerne.
Wenn wir einen Härtefonds in der Art und Weise einrichten wollen, wie wir es bei Rottal-Inn geschafft haben, dann müssen die erforderlichen Kriterien vorliegen, um das rechtlich haltbar zu machen: größere Gebiete, schwere Schäden in großer Zahl, die durch die Leistungsfähigkeit der örtlichen Gemeinschaft nicht zu stemmen sind. All dies muss im Gesamtzusammenhang stehen.
Wenn wir Beihilfen geben wollen, die durch EU-Recht nicht anfechtbar sein sollen, dann müssen wir dies genau unter den Voraussetzungen einer Naturkatastrophe machen. Dafür müssen wir als Naturkatastrophe klassifizieren. Genau diese Klassifizierung ist in Ihrem Kreis gar nicht möglich gewesen. Deswegen konnte nicht in der Höhe, die Sie haben wollen, ausgezahlt werden.
Schließlich und endlich darf ich noch auf eines hinweisen: Ist Ihnen klar, dass Ihre Bundesumweltministerin keinen Cent herausgerückt hat, weder für Rottal-Inn noch für Mittelfranken noch für irgendeinen anderen Ort in Bayern und in ganz Deutschland?
Sie haben hoffentlich auch zur Kenntnis genommen, dass es in Nordrhein-Westfalen Schadensereignisse gab, die nicht so waren wie in Rottal-Inn, sondern so wie in Mittelfranken, in Weilheim-Schongau, in Landkreisen rund um Passau, in Niederbayern, überall dort. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben keinen Cent bekommen, weder für klassifizierte Fälle noch in irgendeinem Härtefall oder Notstand. Sie waren vollkommen auf sich allein gestellt, und das in einem Land, das ohnehin großartig von bayerischem Geld profitiert.
Herr Scheuenstuhl, vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die von Ihnen angefangene Neiddebatte vollkommen fehl am Platz ist. Wir haben in Rottal-Inn bis heute 2.000 Menschen ohne Obdach.
2.000 Menschen leben bei Verwandten oder in irgendwelchen Unterkünften und müssen versuchen, wieder auf die Beine zu kommen. Ich habe die acht Toten bereits erwähnt. Dort müssen 500 Häuser wieder aufgebaut werden. Ich glaube, vor diesem Hintergrund kann man nicht stehen lassen, was Sie gesagt haben.
Schließlich und endlich möchte ich Ihnen noch etwas sagen: Sie haben in Ihrer Antragsbegründung ausdrücklich geschrieben, dass es nicht angehen kann, dass im armen Mittelfranken Versicherungsleistungen angerechnet werden, aber in Rottal-Inn jeder alles bekommen kann und die Versicherungsleistungen zusätzlich, mithin eine Überkompensation.
Ich lese es Ihnen vor: "So erhalten Betroffene des Landkreises Rottal-Inn, als Geschädigte des Jahrtausendhochwassers, staatlichen Schadensausgleich ohne Anrechnung …". – Sie sagen, Sie haben es erwähnt.
Es ergibt Sinn, einen Antrag erst dann zu schreiben, wenn man weiß, was man damit aussagen möchte und ob das richtig ist.
Meine Damen und Herren, die Zeit läuft ab. Deswegen können viele Themen nicht angesprochen werden. Ich bin dankbar dafür, dass wir in Bayern in der Lage sind, diese Leistung für Geschädigte zu erbringen. Wir werden weiterhin abwägen, damit die Schäden so bezahlt werden, wie es der verursachte Schaden in seiner Klassifizierung notwendig macht.
Sehr geehrte Kollegin Wittmann, Sie haben natürlich recht. Es ist in der Kürze der Zeit äußerst schwierig, alle Punkte und Hilfen genau aufzulisten. Aber ich glaube nicht, dass ich eine Neiddebatte angeregt habe,
indem ich gesagt habe, wir sollten versuchen, wirklich alle gleich zu behandeln. Sie haben es heute anders dargestellt. Das ist Ihre Sicht der Dinge. Ich möchte nur auf die 10.000 Euro eingehen. Nach meinen Un
terlagen – vielleicht können wir uns da irgendwann kurzschließen, falls Sie über andere Zahlen verfügen – gibt es nur Soforthilfen bei Ölschäden an Gebäuden, bis zu 10.000 Euro. Die sonstigen Privathaushalte bekommen in der Gebietskulisse 2 5.000 Euro, in der Gebietskulisse 1 5.000 Euro ohne Anrechnung von Versicherungsleistungen und Spenden. Dazu kommt ein 50-prozentiger Abschlag in der Gebietskulisse 2, den Sie bereits erwähnt haben. Das sage ich nur der Vollständigkeit halber. Ich glaube aber nicht, dass das, was Sie hier machen, notwendig ist. Das ist eine rein sachliche Diskussion. Man kann eine andere Meinung haben. Wir sind halt der Meinung, dass es darauf ankommt, wie hoch der Schaden ist und wie sehr die Menschen in Not sind, nicht darauf, wie viel Wasser es geregnet hat. Ich darf Ihnen übrigens mitteilen, was Sie auch selber nachfragen könnten: Es hat woanders sogar mehr geregnet als in dem hauptbetroffenen Landkreis. Es kommt auf den Abflusswert an, nicht allein auf die Regenmenge.