Protocol of the Session on November 10, 2016

Wir haben einen Unterschied zum Antrag der GRÜNEN. Darüber haben wir uns vorhin bereits verständigt. Die sogenannte Hoftorbilanz heißt jetzt Stoffstrombilanz. Wir wollen, dass diese Forderung nach der Hoftorbilanz bzw. nach der Stoffstrombilanz erfüllt wird, und zwar für viehstarke Betriebe und für Betriebe mit über drei Großvieheinheiten. Eine Großvieheinheit sind ungefähr 1,2 Kühe, damit Sie darüber Bescheid wissen. Wir wollen, dass die Pflanzen so viele Nährstoffe bekommen, wie sie brauchen, und nicht mehr. Wir wollen keinen Überschuss. Wir wollen, dass nach den Bedürfnissen der Pflanzen gedüngt wird.

Wir haben Sperrzeiten, die von der Europäischen Union anscheinend als nicht ausreichend angesehen werden. Im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist vom Kontrollieren die Rede. Liebe GRÜNE, glaubt ihr denn, in Bayern würde nicht kontrolliert oder nicht sanktioniert? Ich fordere deshalb den Minister auf, uns eine Liste vorzulegen, die beweist, dass es eben nicht so ist, wie das Herr Kollege Dr. Magerl vorhin gesagt hat. Ich möchte eine Liste haben, in der steht:

Wir haben kontrolliert, und wir haben sanktioniert. Das ist das Mindeste, was wir fordern können.

Ich möchte noch kurz auf das Thema Gewässerrandstreifen eingehen. Wir wollen, dass der Gewässerrandstreifen von 5 m im Notfall auf 10 m ausgedehnt werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern ein Nitratminimierungskonzept, das sich an der Aufnahme der Pflanzen orientiert. Für die Zukunft wäre dies eine der wichtigsten Aufgaben.

Wie gesagt: Wir werden den Dringlichkeitsantrag der CSU ablehnen. Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER ist ein Antrag, dem man immer zustimmen kann. Zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN werden wir uns aufgrund der genannten Tatsachen enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Dr. Herz das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich kurz auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Huber eingehen. Er hat gesagt, unser Dringlichkeitsantrag werde aus formalen Gründen abgelehnt. Inzwischen ist es gute Sitte, dass eine Fraktion diese Begründung bringt. Ich möchte Sie dringlichst auffordern, wieder zur sachlichen Arbeit zurückzukehren. Stellen Sie sich einmal vor, andere Fraktionen würden im Ausschuss damit anfangen, aus formalen Gründen Anträge abzulehnen nach dem Motto: Deine Nase gefällt mir nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo kommen wir denn da hin? Wir werden Ihrem Dringlichkeitsantrag trotzdem, nicht aus formalen Gründen, zustimmen; denn im Grunde genommen geht er in die richtige Richtung. Ich hätte mir aber dennoch ein bisschen mehr Engagement und Einsatz für die bäuerliche Landwirtschaft erwartet; denn in Zeiten, in denen die Landwirtschaft unter Druck steht, sollte sich die Partei, die häufig sagt, dass sie hinter den Landwirten stünde, tatsächlich hinter die Bauern stellen.

(Angelika Schorer (CSU): Das tun wir immer!)

Ich möchte die Dringlichkeitsanträge der SPD und der GRÜNEN im Folgenden insgesamt behandeln. Ich möchte aber ein paar Punkte vorausschicken, die für die Bewertung dieses Themas wichtig sind. Richtig ist: Bereits im Jahr 2013 lag der Antrag auf Verabschiedung der Düngeverordnung vor, zunächst in Berlin. Hier sitzen die beiden Kontrahenten von Berlin.

Sie müssen sich an die eigene Nase fassen. Mein Vorredner hat gesagt, diese Verordnung sei von Brüssel verschleppt worden. Das ist dieses ewige Schwarzer-Peter-Spiel. Ich nehme an, dass alle diese Verordnung ein Stück weit verschleppt haben. Auf jeden Fall lief drei Jahre lang nichts. Es darf keine weitere Verschleppung dieser Verordnung auf Kosten der Landwirte geben. Eine Verabschiedung wäre bereits im Jahr 2013 möglich gewesen. Inzwischen sind drei Jahre verstrichen, und wir schieben diese Verordnung immer noch vor uns her.

Die Berechnungen stammen aus dem Jahr 2006. Seither wurde in der Landwirtschaft sehr viel getan. Seit einem Vierteljahrhundert bin ich der Ortsobmann meiner Gemeinde und habe erst kürzlich wieder eine Sammelbestellung organisiert, damit die Landwirte Gülleverteiler montieren können, die zum einen kostengünstig sind und zum anderen die Anforderungen erfüllen. Gerade habe ich gehört, die Landwirte würden zu wenig tun. Das möchte ich entschieden zurückweisen. Harry Scheuenstuhl hat darauf hingewiesen, dass Kontrollen durchgeführt werden. Ich habe selbst einen Betrieb und kann das bestätigen.

Noch einmal zu den Fakten: In Bayern sind bei 93 % der Messstellen Werte von deutlich unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter festgestellt worden. Deshalb ist es stark übertrieben, wenn von flächendeckenden Problemen gesprochen wird. Lieber Harry, ich komme wieder auf dich zu sprechen: Wir haben beim Grünland ein Nord-Süd-Gefälle. Im süd- und südostbayerischen Raum haben wir keine Probleme. Die Probleme in Franken sind boden- und niederschlagsbedingt. Wir brauchen daher Einzellösungen und keine pauschale Verdammung. Das möchte ich hier klarstellen.

Neulich habe ich eine Karte des Bundesumweltamts gesehen, auf der die Problembereiche eingezeichnet waren. Auf dieser Karte waren zwei Stellen in Nordbayern ausgewiesen, an denen Probleme bestehen. Der überwiegende Teil der Probleme besteht aber eindeutig in Nord- und Ostdeutschland, in denen viehstarke Betriebe ansässig sind. Dort haben wir mit der Gülle Probleme; das räume ich gerne ein. Wir sollten deshalb darüber diskutieren, ab welcher Größe ein Großbetrieb beginnt und wo ein Familienbetrieb endet. Diese Diskussion ist überfällig. Stichworte sind die Orte Vechta und Cloppenburg; dort haben wir riesige Probleme. Die Landwirtschaft unter Generalverdacht zu stellen, ist jedoch nicht in Ordnung. Ich rufe Sie deshalb zu Fairness und Sachlichkeit auf. Sie sollten nicht einen ganzen Berufsstand herunterziehen.

Ich möchte noch in aller Kürze die Dringlichkeitsanträge der SPD und der GRÜNEN beurteilen. Christian Magerl, es tut mir leid, aber für eine Zustimmung zum

Antrag der GRÜNEN reicht es jetzt nicht. Vielleicht gibt es einmal eine Gelegenheit, uns zu revanchieren. Ich möchte ganz kurz auf die Punkte eingehen, die kritikwürdig bzw. anzusprechen sind. In Ihrem Antrag fordern Sie wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Diese Forderung ist zu unterschreiben. In der Düngeverordnung fordern Sie eine Hoftorbilanz. Diese Bilanz wird jetzt kommen, obwohl wir zwei GV für weit übertrieben halten. Wir werden sicher bei drei und mehr mit dabei sein. Das heißt dann Stoffstrombilanz.

Jetzt kommen wir zu dem Punkt, dass die gute fachliche Praxis bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger stärker zu kontrollieren und bei Verstößen zu sanktionieren ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sollten wir uns einmal klarmachen, wozu diese Düngeverordnung, die ja noch verschärft werden soll, geführt hat. Inzwischen haben wir Ausbringverbotsfristen von drei Monaten und mehr, was dazu führt, dass wir in kurzer Zeit mehr Dünger ausbringen müssen. Meine Damen und Herren, wozu hat das geführt? Wir erleben es: Jetzt, in der Herbstzeit, werden die Güllegruben leer gemacht. Dann dürfen die Landwirte für kurze Zeit keine Gülle ausbringen. In kurzer Zeit kommt dann viel mehr Dünger auf die Fläche, als das biologisch notwendig und verträglich ist. Das ist ein großes Problem. Wenn wir es so gelassen hätten, wie es nach alter Väter Sitte gewesen ist, hätten wir wesentlich weniger Probleme. Gehen Sie einmal auf eine Bauernversammlung! Dort werden Ihnen die Praktiker dies bestätigen. Ich bin selber einer, deshalb muss ich diese eindeutige Kritik äußern. Das ist absolut praxisfremd!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Sie empfehlen, im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ausreichend Mittel für Maßnahmen bereitzuhalten. Gut, das kann man empfehlen. Im letzten Jahr hatten wir 43.000 Anträge zum Kulturlandschaftsprogramm. Die Landwirte verpflichten sich durch dieses Programm, keinen mineralischen Stickstoff zu verwenden. Was sollen wir denn noch mehr tun? Setzen wir doch auf die Selbstverwaltung; denn die ist bei den Landwirten in wunderbarer Weise gegeben.

Eine Ausweitung der Wasserberatung kann man machen. Bei den verbindlichen Gewässerrandstreifen ist es wieder das alte Thema: Wir setzen hier auf Freiwilligkeit; denn zunächst muss Verständnis wachsen. Die Landwirte achten zum überwiegenden Teil auf ausreichende Gewässerrandstreifen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Gewässerrandstreifen von 10 m fordern, müssen wir dafür auch die Mittel zur Verfügung stellen. Wir dürfen nicht erwarten, dass die Landwirte aus Jux und Tollerei sagen wer

den: Ich werde diese Fläche nicht mehr bewirtschaften. Die Allgemeinheit muss bereit sein, für die Bereitstellung eines lebenswichtigen Produktes die entsprechenden Finanzmittel aufzuwenden.

Der letzte Punkt Ihres Antrags ist die landwirtschaftliche Ausbildung. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Der Stand der landwirtschaftlichen Ausbildung war noch nie so hoch wie zur jetzigen Zeit. An den landwirtschaftlichen Schulen haben wir Rekordanmeldungszahlen. Deshalb sollten wir die Kirche im Dorf lassen.

Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der CSU zustimmen und die Dringlichkeitsanträge der SPD und der GRÜNEN ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, kommen Sie bitte noch einmal zurück ans Rednerpult. Herr Kollege Scheuenstuhl möchte uns noch eine wichtige Bemerkung mitteilen. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Lieber Herr Kollege Herz! Erstens, ich gehe natürlich davon aus, dass sich ein Bauer, der außerhalb der Sperrzeiten verstärkt Gülle ausbringt, an die Grenzwerte hält. Nur Dünger auszubringen, damit die Lagerstätte leer ist, geht nicht. Da sind wir uns einig.

Zweitens liegen wir nicht mehr im Vermutungsbereich. Es ist nicht so, dass hier die GRÜNEN, ihr oder die CSU etwas vermuten. Wir haben feste Messwerte, und zwar überwiegend von den Wasserversorgern, das Messnetz ist eine ganz andere Geschichte. Wir sprechen hier nicht mehr von Vermutungen. Das heißt, der Nitratwert sinkt, wenn wir wie die Wasserversorger den Landwirten Geld dafür bezahlen, damit sie nicht so viel Dünger ausbringen. Ich frage mich: Wo ist denn hier etwas zu vermuten? Wo ist denn hier die fachliche Praxis?

Wir wissen, wie es geht, und das ist in der neuen Düngeverordnung niedergelegt. Was uns nicht gepasst hat, waren das Tempo und die Bremserei, nämlich dass es nicht weitergeht. Das war unser Kritikpunkt. Deswegen: nichts mehr vermuten! Die Wirksamkeit ist belegt. Dann könnt ihr unserem Antrag zustimmen.

Herr Kollege, bitte.

Lieber Herr Kollege Scheuenstuhl, erstens widersprechen sich da Theorie und Praxis. Gülle wird ausgebracht. Sie können noch so viele Güllebehälter bauen lassen – hier sind Theorie und Praxis nicht zusammen.

Zweitens reden wir hier nur über die Landwirtschaft und über Nitratbelastung. Christian Magerl hat dankenswerterweise gesagt, dass mehrere Marktpartner beteiligt sind. Das sollte man einmal erörtern, ohne eine Berufsgruppe an den Pranger zu stellen.

Drittens sage ich noch einmal: Die Nitratbelastung muss punktuell behandelt werden. Wo Probleme sind, da müssen wir eingreifen. Da könnte man auch auf Plastik und viele andere Dinge zu sprechen kommen. Aber wir haben ein eindeutiges Nord-Süd-Gefälle. Wir reden hier im Hohen Haus immer davon, wie toll es ist, dass Bayern noch eine klein- und mittelbäuerliche Struktur habe. Aber gerade diese Struktur treffen wir mit einer ungerechten Verschärfung der Düngeverordnung. Da sollten wir verdammt aufpassen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Brunner um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich Herrn Abgeordneten Dr. Herz, dass er inhaltlich auf die Fehler und fachlichen Schwachstellen im Antrag der SPD und der GRÜNEN eingegangen ist. Das brauche ich nicht mehr zu wiederholen.

Im Übrigen bin ich über die Anträge von SPD und GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt verwundert. Das kommt mir so vor, als würden die Eltern ihr Kind ermahnen, sich am Abend des Tages, an dem die Schularbeit durchgeführt wurde, intensiver auf die Schulaufgabe vorzubereiten.

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das ist in der Schule tägliche Praxis! Das liegt am bayerischen Bildungssystem!)

Seit drei Jahren verhandelt der Bund mit allen Ländern und allen relevanten Parteien über ein Düngepaket im Sinne des Gewässerschutzes, um zu einer klugen und pragmatischen Lösung zu kommen. Dabei sollten die Interessen aller Länder Berücksichtigung finden, um zu einem Ergebnis zu kommen, das dem Gewässerschutz dient und nutzt, aber auch die jeweiligen Strukturen für die Landwirte umsetzbar macht. Unsere bayerischen Landwirte fragen sich schon, warum sie die von Niedersachsen verursachte Zeche bezahlen sollen. Angesichts dort vorhandener gravierender Missstände brauchen wir selbstverständlich eine maßgeschneiderte, punktuelle und situationsbezogene Reaktion. Man kann nicht die für Deutschland

schwierigsten Situationen zum Maßstab machen und alle anderen Buße tun lassen. Das ist unfair.

(Beifall bei der CSU)

Aber Teilen der Opposition scheint es offensichtlich egal zu sein, wenn unsere kleinen bäuerlichen Betriebe in Bürokratie ersticken.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD))

Bayern hat sich bei der Lösungsfindung nachweislich immer konstruktiv eingebracht. Auch haben wir – passen Sie gut auf! – mit Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative zur Anlagenverordnung eingebracht, die ein Teil des gesamten Pakets ist. Wie Sie wissen, ist die Umweltministerin von Rheinland-Pfalz der GRÜNEN-Partei zugehörig. Im Übrigen hat den Vorsitz der Agrarministerkonferenz, die sich auch mit dieser Thematik beschäftigt hat, derzeit Till Backhaus von der SPD inne.

Das nun auf dem Tisch liegende Paket kann von allen mitgetragen werden. Ich halte deshalb die von Rot und Grün vorgelegten Dringlichkeitsanträge für kontraproduktiv. Herr Dr. Magerl, auch halte ich die Klage der Kommission für überflüssig und für wenig hilfreich, da sie sich auf die Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 stützt, die natürlich bis jetzt Gültigkeit hat.

Der aktuelle Stand des Düngepakets aus Düngegesetz, Düngeverordnung und Anlagenverordnung wird nach Einschätzung aller Experten zu einer deutlichen Verbesserung des Gewässerschutzes führen. Warum genau dieser aktuelle Stand bei der Kommission keine Berücksichtigung fand, ist unerklärlich und nicht nachvollziehbar.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Weil er zu spät dran war!)

Der Gewässerschutz hat, wie die Abgeordneten, vor allem Dr. Huber, betont haben, auch für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Aus einer Vielzahl von Maßnahmen greife ich beispielhaft nur drei Maßnahmen heraus: Wir unternehmen umfangreiche Anstrengungen bei der Förderung gewässerschonender Maßnahmen in der Fläche. Das viel zitierte Bayerische Kulturlandschaftsprogramm – kurz KULAP genannt – ist das bedeutendste Förderprogramm zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft. Dieses Programm wurde aktuell noch stärker auf den Boden- und Gewässerschutz ausgerichtet. Kein anderes Land kann sich mit diesem Umweltprogramm auch nur annähernd messen.

Des Weiteren sind unsere Ämter aktuell mit 20 Wasserberatern ausgestattet. Die erfolgreichen Wasserberater wirken etwa mit dem Wasserwirtschaftsamt und den Gemeindeverwaltungen vor Ort ressort- und ämterübergreifend. Zusammen mit den Landwirten versuchen wir, Konzepte der extensiven und wasserschonenden Bewirtschaftung in die Tat umzusetzen. In Zukunft werde ich die Anzahl dieser derzeit 20 Wasserberater wesentlich erhöhen. Ich habe zwar keine zusätzlichen Planstellen, nehme aber Geld in die Hand, um diesem Anliegen durch Projektstellen gerecht zu werden.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Weil es erforderlich ist!)