Protocol of the Session on November 10, 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen, allen Verbänden, die sich zu diesem Gesetzentwurf geäußert haben, gilt daher unser ganz besonderes Dankeschön. Vor allem möchte ich mich bei der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz und einem ihrer Mitglieder, dem Bayerischen Roten Kreuz, ausdrücklich bedanken. Die Arbeitsgemeinschaft und das Bayerische Rote Kreuz haben sich mit Leidenschaft für die Helfergleichstellung eingesetzt und so maßgeblich zum Gelingen des Gesetzentwurfs beigetragen. Das möchte ich einmal deutlich sagen.

Bei der Verbandsanhörung sind zahlreiche Stellungnahmen der Verbände eingegangen. Natürlich war es bei der Anhörung so, dass einzelne Verbände unterschiedliche und teils einander entgegengesetzte Interessen vorgetragen haben. Auch das möchte ich in dieser Debatte feststellen. Wir haben alle eingereichten Stellungnahmen intensiv geprüft und gegeneinander abgewogen. Dabei haben wir versucht, die widerstreitenden Interessen zu einem Ausgleich zu bringen. Ich glaube, dass uns dies auch gelungen ist.

Im Ergebnis stellen wir die ehrenamtlichen Helfer besser, als das bisher der Fall war. Zugleich vermeiden wir eine übermäßige Belastung der bayerischen Wirtschaft, insbesondere unserer mittelständischen Unternehmen. Die geplante gesetzliche Änderung wird zu einer erheblichen Verbesserung für Tausende von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Bayern führen. Das ist ein großer und wichtiger Erfolg für das ehrenamtliche Engagement unserer Helferinnen und Helfer in Bayern. Darauf bin ich stolz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen große Anerkennung und allerhöchsten Respekt. Wer sich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt hat, der möge dies heute und vielleicht während dieser Debatte einmal tun. Diese Menschen üben einen sehr wichtigen und wertvollen Dienst für die Sicherheit in unserem Lande aus und stellen sich Hand in Hand in den Dienst unserer Gemeinschaft.

Abschließend möchte ich Sie ganz herzlich bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich betone noch einmal, dass ich vor den Helferinnen und Helfern allergrößten Respekt habe und ihnen Dank und Anerkennung für ihren ehrenamtlichen Dienst zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ausspreche.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Herr Staatssekretär, Sie waren unter diesem Zeitlimit. – Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Wengert von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für diese Gesetzesvorlage ist die von den Rettungsdiensten seit Jahren beklagte Ungleichbehandlung ehrenamtlicher Rettungshelfer, die zwar von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden, aber unterhalb der Schwelle eines Massenanfalls von Verletzten Unterstützung leisten. Ich möchte mich deshalb auf diesen Punkt des Gesetzentwurfs konzentrieren; das Übrige ist unstrittig.

Im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Einsatzkräften im Rettungsdienst, die sogenannte zeitkritische Einsätze leisten, und im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden haben diese Unterstützungskräfte bisher keine Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- oder Entlastungsansprüche. Für den betroffenen Personenkreis ist das nicht nachvollziehbar. Nach bisheriger Rechtslage drohen daher den ehrenamtlichen Mitgliedern von sogenannten Schnell-Einsatz-Gruppen der Hilfsorganisationen und privater Organisationen unterhalb des Massenanfalls von Verletzten deutliche Nachteile aus ihrem ehrenamtlichen Dienst, obwohl sie zu einer dringend erforderlichen Unterstützungsleistung bei einem der Abwehr einer konkreten Gefahr dienenden Einsatz alarmiert wurden und ehrenamtlich Hilfe leisten, wie es in der Problembeschreibung zum vorliegenden Gesetzentwurf, Buchstabe A Nummer 1, zutreffend heißt.

Diesem Missstand soll nun endlich abgeholfen werden. Das ist gut so; denn gerade die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in unserem Land basiert ganz wesentlich auf der Hilfsbereitschaft und der Selbstlosigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte aber an dieser Stelle betonen, damit keine Missverständnisse aufkommen: Diese Selbstlosigkeit soll durch die Rettungshelfergleichstellung in keiner Weise infrage gestellt werden. Es geht nicht um Bezahlung oder Entschädigung für den durch den Einsatz getätigten Aufwand. Nein, es geht ausschließlich darum, dass den Rettungshelfern nicht auch noch materielle Nachteile aus ihrer Hilfsbereitschaft entstehen. Herr Staatssekretär Eck hat bereits darauf hingewiesen.

Auf Dauer könnte dies nämlich dazu führen, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich in Notfällen

ehrenamtlich für andere zu engagieren. Die zentrale Bestimmung ist der neue Artikel 17 Absatz 2 des Katastrophenschutzgesetzes, der für diese ehrenamtlichen Helfer auf den künftig geltenden Artikel 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes verweist, der seit dem Jahr 2013 für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in zeitkritischen Bereichen gilt und ebenfalls neu gefasst werden soll.

Allerdings sollen nur die Helferinnen und Helfer erfasst werden, die in einer Schnell-Einsatz-Gruppe organisiert sind, wie sie zum Beispiel für Transport, Betreuung, Verpflegung und psychosoziale Notfallversorgung eingesetzt wird. In Übereinstimmung mit den Rettungsdiensten sehen wir hier Nachbesserungsbedarf, weil, so der Wortlaut in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz, damit die Dynamik von Einsatzlagen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Alarmierte Einzelpersonen wie Fachberater oder Angehörige von Einsatzstäben wären nämlich von der Neuregelung ausgeschlossen. Auch die enumerative Aufzählung der Schnell-Einsatz-Gruppen in der Begründung kann zu Problemen führen, wenn nämlich aufgrund bestimmter Veränderungen künftig neue oder andere Schnell-Einsatz-Gruppen gebildet werden müssen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Festlegung, dass Voraussetzung für das Entstehen von Freistellungsansprüchen die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle sein soll. Die Alarmierung bestimmter Einheiten ist durch eine einzelne Integrierte Leitstelle oft nicht möglich, da sich bestimmte Schnell-Einsatz-Gruppen aus Einzelpersonen formieren und aus unterschiedlichen Orten, unterschiedlichen Landkreisen und unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen von Leitstellen, die demnach separat alarmiert werden müssen.

Zudem kommen schon heute Einsatzkräfte ohne die Alarmierung durch die ILS zum Einsatz, zum Beispiel auf Aufforderung durch kommunale Behörden der Feuerwehr oder der Polizei. Als klassisches Beispiel trägt die Arbeitsgemeinschaft die Verpflegung von Feuerwehreinsatzkräften vor. Herr Staatssekretär, hier darf keine Regelungslücke entstehen.

Eine weitere gravierende Regelungslücke ergibt sich durch die Beschränkung der Freistellung von der Arbeitsleistung im neu zu fassenden Artikel 33a Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes auf die Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach sowie durch die Verweisung auf die entsprechende Geltung von Artikel 9 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Dort ist etwas ganz anderes geregelt als die Retterfreistellung; denn dort geht es um die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Abwesenheit nach Möglich

keit dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, und um die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Arbeitsgeld fortzuzahlen. Das ist alles in Ordnung. Aber wenn Rettungshelfern tatsächlich keine Nachteile aus ihrem Ehrenamt entstehen sollen, dann muss hier auch Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes für sie entsprechend gelten. Danach wären sie während der Teilnahme an Einsätzen, aber auch an Ausbildungsveranstaltungen, an Sicherheitswachen oder Bereitschaftsdiensten zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Oder man verzichtet auf diese Verweisung gänzlich, nimmt aber dafür in Artikel 33a Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zumindest Ausbildungsveranstaltungen mit auf.

Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf, den wir schon vor mehr als eineinhalb Jahren eingefordert haben, sehen aber für die Ausschussberatungen noch einigen Beratungs-, Klärungs- und Verbesserungsbedarf. Das hat beispielsweise auch der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister mitgeteilt, weil die Forderungen der Arge Bevölkerungsschutz möglicherweise zwar abgewogen worden sind, aber nicht Eingang in das neue Gesetz finden sollen.

Auch im Hinblick auf ein paar weitere Punkte gibt es Haken und Ösen, auf die ich heute nicht eingehen möchte. Das werden wir in der Beratung in den Ausschüssen tun.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Tomaschko von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bayern ist das Sicherheitsland Nummer eins. Dass sich in Bayern die Menschen sicher fühlen, liegt nicht nur an der hervorragenden Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Auch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr leistet einen unverzichtbaren Beitrag. Nicht zuletzt schreckliche Katastrophen wie das Zugunglück bei Bad Aibling zeigen, wie wichtig beispielsweise ein gut funktionierender Rettungsdienst und die großartige Arbeit der Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks sind.

Ich möchte daher zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Hilfsorganisationen und Feuerwehren mit ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften zu bedanken, die für uns zu jeder Tagesund Nachtzeit ausrücken, um Menschen zu helfen.

Von Herzen ein Dankeschön! Von Herzen ein "Vergelt’s Gott!"

(Beifall bei der CSU, der SPD und den GRÜNEN)

In unserer globalisierten Welt ist für Wohlstand und Zufriedenheit nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Vielmehr gehört auch ein hohes Maß an Sicherheit zu den wichtigen Standortfaktoren, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Bayern prägen. Sie zu erhalten und weiter auszubauen, gehört zu unseren größten Zukunftsaufgaben. So liegt der Freistaat bei der Sicherheit im bundesweiten Vergleich traditionell an der Spitze. Diese Führungsposition können wir nur im Team als starkes Netzwerk erreichen. Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen. Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein 2015 und 2016 fördern wir die Berg- und Wasserrettung mit Investitionen von 17 Millionen Euro und den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen mit rund 11 Millionen Euro.

2013 haben wir als CSU-Fraktion gemeinsam mit der Staatsregierung durch eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Retterfreistellung erstmals auf den Weg gebracht. Zahlreiche freiwillige Helfer der Hilfsorganisationen erhielten damit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Fortzahlung des Entgelts gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erstattung ihres Verdienstausfalls, wenn sie während der Arbeitszeit von der Integrierten Leitstelle zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.

Erste Erfahrungen mit der Retterfreistellung, wie insbesondere beim Einsatz anlässlich des Zugunglücks bei Bad Aibling, haben gezeigt, dass hinsichtlich einiger Einheiten, die bisher vom Bayerischen Rettungsdienstgesetz nicht erfasst sind, Bedarf für eine Erweiterung der begünstigten Personengruppen besteht. Hierüber haben wir im Innenausschuss ausführlich diskutiert. Dabei haben wir als CSU-Fraktion stets klargemacht, dass wir eine Erweiterung um diejenigen Personen fordern, die, einfach ausgedrückt, alles stehen und liegen lassen, um Menschenleben zu retten. Auf unsere Bitte hin hat die Staatsregierung jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf – ich betone: für eine umfassende Retterfreistellung – vorgelegt.

Die Retterfreistellung ist nicht nur praktisch schwierig, sondern auch eine komplexe Materie; denn die Arbeitgeber sind ebenso betroffen. Deren Belange müssen wir natürlich ebenfalls berücksichtigen. Die Retterfrei

stellung darf für die Arbeitnehmer nicht zu einem Einstellungshindernis werden.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist es aus unserer Sicht gelungen, die Interessen aller Beteiligten zu einem guten Ausgleich zu bringen. Wie Herr Staatssekretär Eck bereits dargestellt hat, kommen jetzt alle Mitglieder der Schnell-Einsatz-Gruppen in den Genuss der Retterfreistellung.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Wengert, auch neue Schnell-EinsatzGruppen, die zukünftig gegründet werden, kommen in diesen Genuss. Ihre Bedenken sind hier also völlig ausgeschlossen. Auch die psychosoziale Notfallversorgung ist hiermit zum Beispiel aufgenommen.

(Zuruf von der SPD)

Durch die Neuregelung bestehen Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Ersatzansprüche im Einsatzfall, darüber hinaus aber auch für den örtlichen Einsatzleiter sowie für die ehrenamtlichen Mitglieder von Einheiten, die beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz oder im Bereich der sonstigen Gefahrenabwehr aufgestellt haben. Darunter fallen etwa auch die Mitglieder der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, also kurz gesagt: Alle sind erfasst; alle haben Anspruch. Alle von der SPD geäußerten Bedenken sind falsch. Herr Wengert, Sie sagten es richtig.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das ist falsch! Sie haben es nicht richtig gelesen!)

Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde mit den Hilfsorganisationen umfangreich abgestimmt.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das stimmt nicht! Falsche Information!)

Beispielsweise bestätigt ein Dank des Landesvorsitzenden des BRK die gute Arbeit. Deswegen ein Dank an das Innenministerium!

Die jetzt vorliegenden Änderungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes sind ein absoluter Fortschritt und Meilenstein; denn sie ermöglichen eine nahezu vollständige Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr. Damit bringen wir nicht zuletzt den ehrenamtlichen Helfern unsere große Wertschätzung für ihre Arbeit zum Ausdruck.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. An dieser Stelle

nochmals ein herzliches Dankeschön und "Vergelt’s Gott" an alle Helferinnen und Helfer! Ohne diese Helfer ginge es uns in Bayern nicht so gut.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt in unserem Land wohl wenige Bereiche, in denen die Menschen so sehr bereit sind, mit anzupacken und zu helfen wie in Katastrophenfällen. In all den bisherigen Fällen konnten wir eine unwahrscheinliche Welle der Hilfsbereitschaft erleben.

Heute wurde bereits ein paar Mal erwähnt, dass Bayern ein sicheres Land sei. Bayern ist ein sicheres Land, weil die Leute bereit sind, für die von Katastrophen betroffenen Menschen ihr Bestes zu geben und in Katastrophenfällen zu helfen. Es ist die große Frage, warum die ehrenamtlichen Helfer, die diese Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit an den Tag legen, bisher nicht gleichbehandelt wurden.

Meine Damen und Herren, Katastrophen gibt es seit Jahrzehnten, seit es die Menschheit gibt, und man sollte versuchen, all diejenigen, die bei Katastrophenfällen vor Ort sind und Hilfe leisten, einigermaßen gleichzubehandeln. Für dieses Ziel haben wir FREIE WÄHLER in den letzten Jahren mit einigen Anträgen gekämpft, und auch die anderen Oppositionsparteien haben sich dafür starkgemacht. Die CSU hat das aber immer abgelehnt und gesagt: Wir benötigen noch Zeit, wir müssen noch einen eigenen Gesetzentwurf bringen. Dafür habe ich Verständnis, meine Damen und Herren, aber es ist jetzt höchste Zeit, diese Helfer vor Ort gleichzustellen.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Vorsicht, nicht Helfer vor Ort, Unterstützungshelfer!)

Ja, okay. Richtig. – Meine Damen und Herren, wir haben jetzt Rahmenbedingungen geschaffen, die sehr positiv zu bewerten sind. Es gibt zwar Details, die einer Nachbesserung bedürfen und bei denen Kritik angebracht ist – das werden wir in den Ausschüssen sicher auch tun –, aber dem Ziel, eine Helfergleichstellung zu erreichen, sind wir einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Wir haben die Freistellungen, Entgeltfortzahlungen und Erstattungsansprüche vernünftig geregelt, die Ansprüche der ehrenamtlichen Helfer sind entsprechend angeglichen. Wir haben das Problem weitgehend in den Griff bekommen, dass sich die verschiedenen Helfer, Organisatio

nen und Dienststellen dem gemeinsamen Ziel der Bewältigung einer Katastrophe unterordnen, und ich denke auch, dass die Situation im Hinblick auf den örtlichen Einsatzleiter in diesem Gesetz vernünftig geregelt ist.

Wir haben in diesem Gesetz auch den Auslagenersatz und die kostenlose Verpflegung geregelt. Ferner haben wir eine Situation geregelt, die bisher nicht sauber geregelt war: die der volljährigen Schüler und deren Freistellungsansprüche. Hier wurde ebenfalls eine Gleichstellung herbeigeführt, sodass wir auch hier in Zukunft von einigermaßen gleichen Verhältnissen ausgehen können. Bei den beruflich Selbstständigen haben wir die Verdienstausfallentschädigung auf zehn Stunden angehoben; auch das ist ein wesentlicher, positiver Gesichtspunkt. Darüber hinaus wurde die Weisungsbefugnis vor Ort im Detail geregelt.