Mit der Änderung der §§ 18a und 60a des Aufenthaltsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber nämlich eine Grundsatzentscheidung getroffen. Ausländer sollen nach der sogenannten 3-plus-2-Regelung dann eine Duldung erhalten, wenn sie eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnehmen oder schon aufgenommen haben. Sehr geehrter Herr Minister Herrmann, dieses Bundesrecht gilt auch in Bayern!
Den Flüchtlingen gesteht das Gesetz nach der dreijährigen Berufsausbildung weitere zwei Jahre zur Beschäftigung in diesem – ihrem erlernten – Beruf zu. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsbetriebe Sicherheit und Planbarkeit erhalten. Das war übrigens auch der dringende Wunsch der bayerischen Wirtschaft, die sich um Auszubildende und um die Integration von Flüchtlingen bemüht.
Zum einen ist dies also eine Maßnahme zur Integration in unsere Gesellschaft. Ebenso kann der nunmehr ausgebildete und praxiserfahrene Flüchtling, der in sein Herkunftsland zurückkehrt, dort mit seinen zusätzlich erworbenen Kompetenzen eine große Hilfe sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine bessere Entwicklungshilfe kann es doch kaum geben!
Nun hat dies alles – diese Sicht auf Flüchtlinge und deren Integration – aber der Bayerischen Staatsregierung so gar nicht gefallen. Deshalb ging am 1. September dieses Jahres ein Innenministerielles Schreiben an die zuständigen Ausländerbehörden. Kurz gesagt schreibt dieses als Weisung das fest, was genau das Gegenteil des vom Bundesgesetzgeber Gewollten ist. Das IMS hebelt das Bundesrecht – konkret: § 60a Absatz 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes – fast vollständig aus. Das tut es sehr wortreich und schwer verständlich auf über 40 Seiten. Man muss zugeben: Da hat sich jemand in Ihrem Haus, Herr Minister Herrmann, richtig viel Mühe gemacht. Aber dieses IMS ist nicht dazu gedacht, bayerischen Behörden den Vollzug des Bundesrechts zu erklären. Es ist vielmehr dazu gedacht, den Vollzug des Bundesrechts in Teilen zu behindern oder sogar unmöglich zu machen. Dies lässt sich einfach belegen.
In seiner ersten Hälfte sagt die Weisung ein kräftiges Nein zur 3-plus-2-Regelung. Nach dem Bundesrecht kann und muss eine Duldung für Auszubildende nämlich dann erteilt werden, wenn "konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen." Die Bayerische Staatsregierung gibt nun in ihrer Weisheit – in ihrer Weisung – dazu eine Art Verständnishilfe für die Ausländerbehörden und behauptet, derartige konkrete Maßnahmen seien schon dann gegeben, wenn die Ausländerbehörde sie "auch nur eingeleitet hat", also schon dann, wenn die Vorladung zur Behörde vielleicht nur erfolgt ist, um den Ausländer auf seine Passbeschaffungspflicht hinzuweisen. Schon das also soll als konkrete Maßnahme zur Folge haben, dass eine Duldung als Auszubildender nicht gewährt werden kann. Daneben werden in dem IMS durch große Interpretationskünste des Ministeriums weitere restriktive Einschränkungen vorgenommen. All das führt dazu, dass der durch Bundesrecht eingeführte Rechtsanspruch in Bayern so gut wie ins Leere führt.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, all das ist nicht, wie die Staatsregierung vorgibt, eine Hilfe für den Vollzug des Bundesrechts. Das ist vielmehr eine Verhinderungshilfe und lässt faktisch kaum einen Anwendungsfall für die sogenannte Ausbildungsduldung übrig.
Aber weil die Damen und Herren der Staatsregierung das genau wissen, kommt das IMS gegen Ende doch zu einem, wenn auch verklausulierten, "Vielleicht" der zugesagten Ausbildungsduldung: Ja, vielleicht doch, aber nur dann, wenn wir es in Bayern so wollen. Die Weisung nähert sich im letzten Drittel ihres beträchtlichen Umfangs dem Ermessen der Ausländerbehörden. Die Beschäftigungserlaubnis bzw. Ausbildungs
duldung soll plötzlich vielleicht doch möglich sein, nämlich dann, wenn trotz aller sogenannten konkreten Maßnahmen mit einer tatsächlichen Abschiebung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden könne. Dann kann zum Beispiel für das letzte Ausbildungsjahr eine Duldung erteilt werden – oder für eines der beiden ersten Ausbildungsjahre, je nach Ermessen der Behörde.
Nur zur Erinnerung: Das Bundesintegrationsgesetz sagt "3 plus 2". Das macht in der Summe 5, nicht 1. Diese Feststellung gilt auch in Bayern, sehr geehrter Herr Minister Herrmann.
Wie das Innenministerium natürlich genau weiß, wollen 3 plus 2 Jahre auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Die Bayerische Staatsregierung hat nämlich im Oktober 2015 mit der bayerischen Wirtschaft sogar eine Vereinbarung zur Integration durch Ausbildung und Arbeit geschlossen. Jüngst haben sich aber die Industrie- und Handelskammern mit einem Brief bei Ministerpräsident Seehofer beschwert, weil es jetzt erhebliche Verunsicherung in den Betrieben gibt. Sie schreiben, das Vorgehen durch die ministerielle Weisung sei unvereinbar mit dem Grundsatz und der Intention des Modells "3 plus 2". Das sagt die bayerische Wirtschaft.
Unter diesen Voraussetzungen sei es zudem zweifelhaft, ob die Industrie- und Handelskammern ihre Zusagen wie vereinbart einlösen könnten. Die Weisung des Ministeriums behindere in hohem Maße die Integrationsbemühungen der bayerischen Wirtschaft. Das sagt die bayerische Wirtschaft.
In vielen Ausbildungsbetrieben mit Geflüchteten fragt man sich nun: Bleibt er, oder geht er? Wenn er bleiben darf, wie lange darf er bleiben?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ist es wirklich das, was Sie wollen? Wollen Sie das wirklich daheim Ihren kleinen und mittelständischen Betrieben sagen? Wie wollen Sie denen denn das erklären, obwohl Sie doch sonst immer behaupten, die Integration liege Ihnen so sehr am Herzen, und obwohl Sie eine Obergrenze an Flüchtlingen, die Sie ins Land lassen wollen, extra mit der Begründung fordern, diese müssten auch integriert werden können?
Insgesamt besagt diese Weisung des Ministeriums sehr deutlich: Bloß nicht, wie das Bundesrecht es will, einen Rechtsanspruch für die Betroffenen schaffen! Die Betroffenen sollen stattdessen von der Großzügigkeit der bayerischen Behörden abhängen, von Jahr
zu Jahr. Das ist aus der Sicht der Staatsregierung ebenso konsequent wie falsch; denn es beweist wieder einmal, dass in dieser Bayerischen Staatsregierung obrigkeitsstaatliches Denken vorherrscht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aus einem Rechtsanspruch soll ein Bittgesuch werden. Die Staatsregierung will sich das Bundesrecht, das von der CSU mitbeschlossen wurde, gefügig machen, und das durch eine interne Weisung.
Wir fordern Sie alle hier auf, dies nicht einfach hinzunehmen. Wir bitten Sie zu sehen, was hier passiert, und fordern Sie auf, darauf zu reagieren. Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit auch Geflüchtete eine Ausbildung machen können und bayerische Behörden dabei mitwirken können!
Den Anträgen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER, die sich mit den Inhalten des IMS und dessen Folgen beschäftigen, werden wir ebenfalls zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle sollten wir erst einmal Danke sagen – an alle Lehrerinnen und Lehrer, an die vielen Schulsozialarbeiter, an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Berufsschulen, der SchlaU-Schule und verschiedenen anderen Einrichtungen, die mit viel Engagement jungen Menschen aus völlig unterschiedlichen kulturellen Kreisen, mit völlig unterschiedlichen Bildungshintergründen und völlig unterschiedlichen Belastungen und Fluchthintergründen geholfen haben, einen Schulabschluss bzw. die Ausbildungsreife zu erlangen.
Viel für die Integration getan haben auch zahlreiche bayerische Unternehmen. Meist sind es die kleinen und mittleren; aber auch große Unternehmen wie BMW, Siemens und AEROTEC haben zusätzlich zu ihrem bisherigen hohen Engagement im Bereich der Ausbildung und trotz erheblicher bürokratischer Hemmnisse Geflüchtete in Arbeit und Praktika und
vor allen Dingen in Ausbildung vermittelt, oder sie haben sie in ihre Unternehmen aufgenommen. Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen auch: Arbeit und Ausbildung sind wichtige, ja essenzielle Bausteine für eine gelingende Integration.
Wir brauchen nicht über Integrationsgesetze reden, wenn Sie versuchen, an dieser Stelle zu bremsen. Damit die jungen Geflüchteten ein gelingendes und eigenverantwortliches Leben führen können – das hat Frau Kollegin Hiersemann schon gesagt –, brauchen sie die Ausbildung. Dabei ist es egal, ob die jungen Menschen in Bayern oder später in ihrem Heimatland leben. Das ist die beste Art der Entwicklungshilfe, die wir leisten können.
Deshalb danken wir den Unternehmern, die diese Arbeit geleistet haben. Wir verstehen, dass die Unternehmen mehr Sicherheit wollen. Sie wollten die 3plus-2-Regelung und haben das lange genug in Bayern gefordert. Wir danken auch der Koalition in Berlin, der Sie angehören, dass sie es geschafft hat, diese 3-plus-2-Regelung in das im August dieses Jahres erlassene Integrationsgesetz hineinzuschreiben. Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass genau zum Ausbildungsbeginn am 1. September dieses Jahres die Ausländerbehörden auf 49 Seiten dazu angewiesen werden, Gestatteten und Geduldeten in fast allen Fällen keine Ausbildungsgenehmigung mehr zu erteilen. Was Sie sich geleistet haben, ist unglaublich.
Mit dieser Anweisung verkehren Sie den Willen des Bundesgesetzgebers und den Willen der Wirtschaft in das Gegenteil. In einer Vielzahl von Fällen erschweren Sie die Ausbildung. Wissen Sie, was dabei herauskommt? – Viele junge Flüchtlinge haben die Berufsschule abgeschlossen und haben einen Abschluss. Auf die Frage, was sie jetzt machen, antworten sie: Das wissen wir nicht. Dürft ihr wenigstens ein Praktikum machen? – Nein, das dürfen wir nicht. Wir müssen warten, bis wir unseren Termin beim BAMF haben. Wann wird der Temin sein? – Das wissen wir nicht.
Wir können doch junge Leute nicht in den Leistungsbezug schicken, wenn sie aufgrund ihrer individuell guten Leistungen einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen haben. Ihr Handeln führt dazu, dass die Menschen nicht mehr verstehen, was gespielt wird. Die Ehrenamtlichen verstehen es nicht, Lehrerinnen und Lehrer verstehen es nicht, und die jungen Flücht
linge verstehen es auch nicht. Sie wollen Leistung bringen und arbeiten. Lassen Sie die jungen Menschen das endlich tun.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich noch genau an den 11. März 2015 erinnern. Schon damals haben wir über die Verlässlichkeit der Ausbildungsbetriebe gesprochen. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Zusage, dass die Betriebe ausbilden und die Lehrlinge auch nach der Ausbildung behalten können. Die Opposition hat nachgefragt und nachgehakt. Die CSU hat uns das zugesagt. Die CSU lobt an jeder Stelle, wie wir auch, die Leistung der Wirtschaft sowie die Leistung der Ausbildungsbetriebe. Herr Kollege Reiß, damals haben Sie gesagt, niemand mit einem Ausbildungsplatz werde abgeschoben. Ich weiß nicht, ob Sie noch zu Ihrer Aussage stehen. In Bayern passiert jedoch gerade etwas ganz anderes.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Ich habe einen Brief aus Schwaben bekommen. Dort werden von einem Träger 25 junge Asylbewerber ausgebildet. Die Hälfte der Auszubildenden hat gerade ihre Zwischenprüfung abgelegt. Die anderen kommen jetzt in das dritte Lehrjahr und haben die Abschlussprüfung vor Augen. Sechs von ihnen haben kürzlich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Der Ausbilder schreibt, dass sie unter einem ganz anderen Vorwand zur Behörde zitiert worden seien. Schließlich sollen sie abgeschoben werden. Für die Betriebe, die ausbilden, ist diese Situation menschlich nicht tragbar. Bei den anderen Jugendlichen, die ebenfalls eine Ausbildung absolvieren, verursacht dies Angst und schwächt deren Motivation. In diese Situation wollen wir uns gar nicht reindenken. Die Auszubildenden stammen aus Afghanistan und Mali. Das war ein Bericht aus Schwaben.
Letztes Jahr haben wir einen Bericht von Herrn Dr. Schmitz von der Bayerischen Agentur für Arbeit gehört. Demnach haben wir uns auf einem guten Weg befunden. Wir hatten mehr Ausbildungsbetriebe als der Rest Deutschlands. Wir haben mehr Jugendliche integriert. Viele junge Menschen haben wir in Berufe gebracht, in denen akuter Lehrlingsmangel bestand. Höchstwahrscheinlich ist das ein ganz großer Schritt zurück, ein Schritt zurück in die Angst. Das verursacht bei den Betrieben auch Kosten. Das ist gerade die Realität in Bayern.
Frau Kollegin Hiersemann hat bereits dargestellt, wie das Bundesintegrationsgesetz verbogen werden soll.
Wir haben gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden, mit dem Landkreistag und dem Gemeindetag eine Nürnberger Erklärung erarbeitet. Ich bitte Sie, so viele Jugendliche wie möglich auszubilden. Daran halten wir uns nicht. Herr Dr. Sommer hat uns letzte Woche im Verfassungsausschuss noch versichert, dass für Arbeitgeber Rechtssicherheit bestehe und eine begonnene Ausbildung bis zum Ende absolviert werden dürfe. Das steht so im Protokoll. Das wird nicht umgesetzt. Das ist grauenhaft; denn es handelt sich um ein Versprechen, das wir als Politiker gegeben haben.
Ein Mitarbeiter eines Ausbildungsbetriebes hat mir wortwörtlich geschrieben: Ich habe Jugendliche ausgebildet. Ich habe jungen Erwachsenen vermittelt, wie unser Land funktioniert und wie der Beruf funktioniert. Sie haben sich gesellschaftlich eingebracht. Wir haben großes Engagement eingebracht, und auch die Asylbewerber. Über die Trendwende hin zur Abschiebung trotz Berufsausbildung sind wir wütend und schockiert. – Bitte halten Sie sich an Ihre Versprechen. Bitte unterstützen Sie die Betriebe. Sie leisten damit doppelte Hilfe. Es tut unseren Betrieben gut, auf Schwächere einzugehen. Sie bilden gerne aus.
Damals habe ich von einem Betrieb in Ansbach erzählt, in dem ein junger Mensch aus Mali ausgebildet wurde. Dieser hat, als er in seine Heimat zurückgekehrt ist, eine eigene Firma aufgebaut und hat bis heute noch Geschäftskontakte. Selbst wenn diese Menschen wieder zurückgehen, ist das die beste Form der Entwicklungshilfe und der Krisenbewältigung. Das Geld hierfür könnten wir uns dann sparen. Bitte lassen Sie uns für Zuverlässigkeit sorgen. Wir haben Ihnen das wirklich geglaubt. Stehen Sie zu Ihren Zusagen, und helfen Sie der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat es versprochen. Die Kammern haben bereits den Ministerpräsidenten angeschrieben. Bitte helfen Sie auch dem Ministerpräsidenten, Zusagen zu halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man bereitet sich auf eine solche Rede vor. Man ist jedoch immer wieder davon überrascht, was kommt. Frau Schmidt, bevor Sie an das Rednerpult treten, sollten Sie sich informieren. Das Asylverfahren läuft bei einem Auszubildenden selbstverständlich weiter. Es kann durchaus sein, dass ein Asylbewerber einen Ablehnungsbescheid erhält. Das
heißt aber noch lange nicht, dass er seine Ausbildung nicht beenden kann, wenn er sich an die Regeln hält.