Protocol of the Session on October 18, 2016

In zweieinhalb Wochen hätte man das auch hingebracht, auch in zweieinhalb Monaten. Aber zweieinhalb Jahre – das ist schon unglaublich, besonders wenn man weiß, dass der Medienrat aufgrund dieser Zeitverzögerung nicht einmal wählen konnte. Er musste eine Wahl verschieben. Der Vorsitzende des Medienrates ist extra auf Bitten auch der Staatsregierung noch ein Jahr länger dran geblieben; die Wahl hat sich verschoben – alles nur, weil die Staatsregierung nicht in die Pötte gekommen ist.

Nun muss alles ganz, ganz schnell gehen. Das hat Frau Kollegin Gote schon gesagt. Wir müssen jetzt unsere Tagesordnungen ändern. Ich habe ja das Vergnügen, den zuständigen Ausschuss zu leiten. Wir müssen unsere Anträge, die wir eingereicht haben und die jetzt schon vorliegen, zurückstellen, nur weil dieses Gesetz jetzt in Windeseile verabschiedet werden muss. Ich frage mich schon, wo hier der Gedanke der Solidarität bleibt und das Aufeinander-Rücksichtnehmen, und zwar auch bei den Verfahren.

Beim Inhalt des Gesetzentwurfs stelle ich mir auch die Frage, warum es so lange gedauert hat, wenn nur diese geringen Veränderungen herausgekommen sind. Das ist auch schon erwähnt worden. Was stört uns am Gesetzentwurf? – Übrigens war unser Gesetz das Erste. Wir haben dafür ein halbes Jahr gebraucht. Danach kam die SPD, und jetzt kommen die GRÜNEN. Ich frage ganz offen: Warum gibt es in Ihrem Entwurf eine Erhöhung der Mitgliederzahl? – Ich weiß es wirklich nicht. Man hätte die Zahl verringern oder bei 47 belassen können. Im Integrationsgesetz verpflichten Sie den Rundfunk und alle in Bayern ansässigen Rundfunkanstalten auf die Leitkultur. – Über das Integrationsgesetz werden wir noch intensiv diskutieren. – Wenn nur noch Leitkultur gesendet wird, wozu brauchen wir dann so viele Räte, die alles kontrollieren? Wozu, wenn alle in eine Richtung gelenkt werden?

(Markus Rinderspacher (SPD): Weil das sonst verfassungswidrig wäre!)

Die Schmälerungen des Aufgabenbereichs des Rundfunkrates und die Regelung zur Personalvertretung der festen freien Mitarbeiter sind aus meiner Sicht recht dünn ausgefallen. Ein regelmäßiger Austausch wird hier nicht reichen. Da wollen wir mehr. Das hat auch die SPD schon gesagt.

Wir begrüßen die Regelungen zur Transparenz, die Sie aufgenommen haben. Darüber werden wir in den Ausschüssen und sicherlich hier in der Zweiten Lesung intensiv diskutieren.

Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Von der Intention ähnelt der

Entwurf dem, den wir vorgelegt haben. Die GRÜNEN fordern eine größere Staatsferne, eine größere Vielfalt in den Aufsichtsgremien, die Steigerung des Frauenanteils, die Berücksichtigung anderer gesellschaftlicher Gruppen, auch neuer, und keine zahlenmäßige Vergrößerung des Gremiums. Dieser Intention können wir durchaus zustimmen. Darüber werden wir auch noch diskutieren. Der Entwurf beinhaltet auch sehr interessante neue Aspekte. Es gefällt mir gut, was hinsichtlich der Personalvertretung der festen freien Mitarbeiter geregelt wurde. Ich kann auch mit den größeren Prüfungsmöglichkeiten des ORH leben.

Die "bunte Bank" ist interessant. Darüber kann man diskutieren. Auch die Stärkung der Kompetenz des Rundfunkrats hat etwas. Einige Änderungen zum Verwaltungsrat sprechen auch für sich. Es gibt also eine Reihe von interessanten Vorschlägen, über die wir diskutieren können. Ich bin auf die Diskussionen gespannt. Ich hoffe, dass wir dafür auch Zeit haben und dass Sie sich auch die Zeit dafür nehmen. Nach zweieinhalb Jahren sollten wir uns diese Zeit schon nehmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke sehr. – Für die CSU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dorow. Bitte schön, Herr Dorow, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Piazolo, Sie haben vermutlich das bayerische Sprichwort noch nicht gehört, das da lautet: Überlegen tun wir langsam und richtig, aber wenn es dann passt, dann schlagen wir zu. Damit sind wir eigentlich immer gut gefahren.

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER): Das ist doch kein Schlagen! Das ist doch ein Streicheln! )

Aber wenn man nach diesem Prinzip vorgeht, dann fährt man in der Regel ganz gut. Also vorher richtig überlegen, dann darf es danach auch schnell gehen. Insofern nehme ich Ihre Kritik an unserem Zeitplan nicht allzu ernst. Über den Inhalt können wir dann in der Tat reden.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen natürlich heute über kein neues Thema. Das Bundesverfassungsgericht – ich wiederhole es nur kurz – hat im März 2014 die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF für verfassungswidrig erklärt. Daraus leitet sich nun die Verpflichtung zur Vielfaltsicherung und zur Staatsferne auch für die Rundfunkanstalten ab. Ich brauche das nicht im Einzelnen zu wiederholen. Die Forderungen sind uns aus den vorherigen Debatten bestens bekannt. Es gilt

nun, auch auf bayerischer Ebene die Forderungen umzusetzen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere bayerischen Gremien künftig sicher entsprechend besetzt werden. Frau Kollegin Gote, es geht nicht um einen Wettlauf, möglichst viel über den Haufen zu werfen, sondern es geht darum, eine ausgewogene und gute Lösung zu finden. Herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie die mutigsten Vorschläge bringen; ob es auch die besten sind, darüber müssen wir vielleicht noch reden.

Nach unserer Auffassung berücksichtigt der Gesetzentwurf der Staatsregierung die Forderung des Verfassungsgerichts gut. Der Entwurf setzt diese komplett um und enthält darüber hinaus auch weitere Änderungen bei der Organisation und Mitwirkung der Aufsichtsgremien über den Bayerischen Rundfunk. Zuallererst werden der Rundfunkrat und der Medienrat von 47 auf 50 Mitglieder vergrößert. Dabei wird die Zahl der staatlichen und staatsnahen Vertreter auf höchstens ein Drittel beschränkt. Da die bisherige Zusammensetzung des Gremiums insgesamt ein treffendes Abbild auch der gesellschaftlichen Vielfalt darstellt, sollen auch künftig alle bisherigen Verbände und Organisationen Vertreter entsenden. Durch die zusätzlichen Sitze können neue Perspektiven mit einbezogen und punktuell für eine Aktualisierung gesorgt werden. Wir haben eben gehört, dass Vertreter der Migranten, der Menschen mit Behinderung und ein Vertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel neu aufgenommen werden. Frau Kollegin Gote, ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Der Tourismus hat in Bayern schon eine Bedeutung.

(Beifall bei der CSU)

Wir müssen nicht darüber diskutieren, ob das wirklich ausgespart bleiben soll oder muss.

Der Entwurf der GRÜNEN möchte die Mitgliederzahl des Rundfunkrats beibehalten und die des Medienrats sogar um neun Plätze reduzieren. In diesem Vorschlag ebenfalls impliziert wäre eine Veränderung bei den entsendenden Organisationen, die nach unserer Auffassung wenig ausgewogen oder auch nicht empirisch begründet ist. Meine Kollegen von der GRÜNEN-Fraktion, diese Vergabe wäre auch nicht durch die gesellschaftliche Relevanz begründet, sondern wäre einseitig zugunsten von Interessengruppen, die Ihnen politisch näher stehen als uns. Das unterstelle ich jetzt einmal. Die organisierten Konfessionslosen mit rund 20.000 bis 30.000, je nach Zählweise, sollen beispielsweise gleichgestellt werden mit den großen Kirchen mit über acht Millionen Mitgliedern in Bayern.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das sind 20 % der bayerischen Bevölkerung!)

Aber nicht organisiert! Es geht um die Organisierten. Wenn, dann müssen wir gleich zählen, dann berücksichtigen wir nicht nur die Religiösen, sondern auch die Organisierten. Diese empirische Vorgehensweise erschließt sich mir nicht. Auch die anderen Änderungen sind meines Erachtens wenig realistisch. Aber darüber werden wir natürlich in den Ausschüssen noch ausführlich diskutieren. Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden.

Nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung soll auch der Verwaltungsrat erweitert werden. Zukünftig würde dieser sieben statt sechs Mitglieder umfassen, wobei fünf vom Rundfunkrat gewählt werden sollen. Auch im Verwaltungsrat soll die gesellschaftliche Vielfalt abgebildet werden. Zudem soll der bisherige Stichentscheid des Verwaltungsratsvorsitzenden abgeschafft werden. Wie hier ein Gegensatz zwischen Vielfalt und Kompetenz konstruiert werden kann, ist mir ebenfalls ein Rätsel, aber vielleicht können wir auch darüber noch diskutieren. Das hat sich mir nicht erschlossen.

Die klare Inkompatibilitätsregelung wird nach dem Vorbild des neuen ZDF-Staatsvertrags eingeführt, um die erforderliche Staatsferne nicht zu unterlaufen. Diese stellt sicher, dass Personen, die den staatlichen oder staatsnahen Bereich zuzuordnen sind, nicht als Vertreter anderer Verbände oder Organisationen den Gremien angehören. Aus meiner Sicht ist auch ein wichtiger Punkt, dass diejenigen, die als inkompatibel eingestuft waren, frühestens 18 Monate nach dem Ausscheiden aus den dortigen Funktionen Mitglieder im Fernsehrat oder im Verwaltungsrat werden dürfen.

Im Entwurf der GRÜNEN wiederum möchte man Regierungsmitglieder nicht als Mitglieder der Gremien. Deren Vertretung dient aber in der Praxis vor allem dazu, dass eine unmittelbare Verbindung zwischen den mit Medien- und Rundfunkpolitik befassten Mitgliedern der Staatsregierung und dem Rundfunk in Bayern und dessen Anliegen hergestellt wird. Nach unserer Auffassung hat sich diese Verbindung in Bayern bisher bei aller gebotenen Distanz zwischen Regierung und Rundfunk als vorteilhaft herausgestellt.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Ja eben!)

Warum man das auflösen will, ist uns nicht klar.

Die Evaluierungsklausel gilt, um bei der Zusammensetzung der Gremien einer Versteinerung entgegenzuwirken. Die Staatsregierung soll die Regelung zur Zusammensetzung der Gremien überprüfen und dem Landtag entsprechend berichten. – Mit Blick auf die

Zeit kürze ich nun etwas ab. – Beim Entwurf der GRÜNEN-Fraktion ist mir noch etwas aufgefallen. Es soll zwar geregelt werden, dass einem Mann eine Frau folgen soll, umgekehrt ist aber nichts festgeschrieben. Wir haben wirklich lange genug gebraucht – das sage ich durchaus selbstkritisch –, um hier eine Gleichberechtigung herzustellen. Jedoch würde eine umgedrehte Diskriminierung alles torpedieren. Das sollten wir nicht tun, und das brauchen wir auch nicht. Deswegen sind wir explizit dagegen.

(Beifall bei der CSU)

Damit die Gremienarbeit transparenter gestaltet wird – Frau Kollegin Fehlner, das ist ein wichtiger Punkt, und da sind wir ganz Ihrer Meinung, – sollen Regelungen über die Sitzungsöffentlichkeit sowie über die Veröffentlichung von Tagesordnungen im Gesetz verankert werden. Das gilt auch für die Zusammenfassung von Gegenstand und Ergebnissen der Sitzungen. Dem BLM wird zudem auferlegt, die Leistungen an Präsident und Geschäftsführer zu veröffentlichen. Das betrifft ebenso die vom Verwaltungsrat beschlossenen Tarifstrukturen.

Aus unserer Sicht sind die bisher genannten geplanten Änderungen zuvorderst eines, nämlich eine Umsetzung der Vorgaben des Gerichtsurteils. Aus unserer Sicht wird mit diesem Änderungsvertrag auch den wesentlichen Kritikpunkten des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Die Befugnisse der Aufsichtsgremien beim BR sollen zusätzlich gestärkt werden, obwohl sie derzeit bereits weiter reichen als bei anderen Rundfunkanstalten. Eine finanziell und personell unabhängige Geschäftsstelle von Rundfunkrat und Verwaltungsrat beim BR soll gesetzlich abgesichert werden. Der Rundfunkrat hat auch ausdrücklich das Recht, vom Intendanten und vom Verwaltungsrat Auskunft zu verlangen und Einsicht in die Unterlagen der Anstalt zu nehmen – ein wichtiger Punkt. Hierfür könnten gegebenenfalls Sachverständige und Gutachten beauftragt werden. Das soll ebenfalls im Gesetz geregelt werden. Auf Wunsch des BR und der freien Mitarbeiter soll nun auch deren Vertretung gesetzlich verankert werden. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, den wir begrüßen.

Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe – auch der der GRÜNEN – zielen in einigen Teilen in die gleiche Richtung, dies insbesondere in den Bereichen, die nach dem Gerichtsurteil überarbeitet werden müssen. Ich denke, in diesen Bereichen werden wir auch in den anschließenden Diskussionen in den Ausschüssen zügig zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Liebe Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ich glaube, Sie könnten den Regierungsentwurf eigentlich ganz gut mittragen. Auch werden in Ihrem Entwurf

Vorschläge zur Regelung gebracht, die wir unterstützen. Da ich zu wissen glaube, dass Sie die bisher bestehenden, nach unserer Auffassung hinreichenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags einfach noch einmal nachlesen, werden wir – da bin ich optimistisch – in den Ausschüssen gemeinsam eine vernünftige Lösung hinbekommen.

Vielen Dank, Herr Kollege Dorow. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/13225) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Frau Staatsministerin Aigner. Hiermit haben Sie das Wort. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern zeichnet sich durch eine einzigartige Vielfalt in der regionalen Berichterstattung aus. Wir haben 60 lokale und regionale Radiosender und 20 lokale TV-Angebote. Das macht Bayern so vielfältig und interessant. Um die Angebotsvielfalt auch in Zukunft zu erhalten, bringen wir heute in Erster Lesung die Änderung des Mediengesetzes ein. Zudem werden wir mit dem Gesetzentwurf die Weichen stellen, um die lokalen und regionalen Angebote an die neuen Technologien heranzuführen bzw. sie besser daran partizipieren zu lassen.

Zwei wesentliche Bestandteile machen den Gesetzentwurf aus. Der erste Teil ist die Förderung hochwertiger regionaler Fernsehangebote mit Mitteln aus dem Staatshaushalt für weitere vier Jahre. Das lokale Fernsehen ist die Information für viele Bürger in unserem Land. 850.000 Personen schauen täglich die lokalen Fernsehsender. Ich glaube, auch die Abgeordneten sind sehr an einer lokalen Berichterstattung interessiert. Sie ermöglicht die Identifikation mit der jeweiligen Heimatregion, und das ist uns sehr wichtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Da dürfen ruhig mehr klatschen.

(Beifall bei der CSU)

Das Ganze hat natürlich mit Qualität und Vielfalt zu tun. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein flä

chendeckender Betrieb der regionalen Fernsehangebote nur mittels Satellitenverbreitung möglich ist. Allein über Kabel wird er nicht gelingen, weil die Programme nur von der Hälfte der Haushalte über Kabel zu empfangen sind. Auch über das Internet werden nicht alle Haushalte erreicht. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir die Verbreitung mittels Satelliten auch in Zukunft gewährleisten. Aber die Kosten dafür können die lokalen TV-Sender nicht aus eigenen Mitteln refinanzieren. Deshalb wollen wir die gesetzlichen Regelungen, die bisher bis Ende 2016 befristet sind, für weitere vier Jahre verlängern und die Sender auch finanziell unterstützen. Zusätzlich soll die Verbreitung in HD-Qualität schrittweise erweitert werden können, weil sie in Zukunft der Standard sein wird, an den sich die lokalen Fernsehsender werden halten müssen.

Im zweiten Teil der Änderung geht es um die Digitalisierung des Radios. Die Förderung der Digitalisierung soll im Gesetz explizit als Aufgabenschwerpunkt der Landeszentrale für neue Medien festgelegt werden. Damit wollen wir auf der einen Seite eine Erweiterung des Angebots und zum anderen eine Verbesserung der Marktdurchdringung erreichen. Es ist ganz klar, dass die digitale terrestrische Verbreitung ganz wesentlich entscheidend dafür ist, ob wir langfristig auch die Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks überhaupt ins Auge fassen können. Der Entwurf bietet darüber hinaus ganz erhebliche Vorteile, die allen zugutekommen. Zum einen kann man die Frequenz, die immer knapp ist, wesentlich besser nutzen, und zum anderen ist die Qualität deutlich besser. Nicht zuletzt wird auch die Möglichkeit von Zusatzinformationen über DAB+ gewährleistet, was bisher nicht der Fall ist.

Bei der Digitalisierung des Hörfunks müssen aber mit Blick auf die unterschiedlichen Programmformate der Radiosender und Geschäftsmodelle auch andere digitale Verbreitungswege wie Radio im Kabel oder im Internet berücksichtigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend zwei Punkte.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Meinen Sie uns? Denn die Kollegen von der CSU hören nicht zu!)

Ich meine alle Kolleginnen und Kollegen. Die lokale Berichterstattung sowohl im Fernsehen als auch im Radio ist sehr wichtig. Deshalb wollen wir weiter voranschreiten. Das wird auch bei der Haushaltsgesetzgebung noch ein Thema sein. Ich freue mich, dass ich da auch die Unterstützung meiner Fraktion bekommen werde. Das ist gut und richtig. Denn letztendlich profitieren alle. Deshalb bitte ich um gute und konstruktive Beratungen und hoffe, dass wir das Gesetz baldmöglichst in Zweiter Lesung beschließen können.

(Beifall bei der CSU)