Protocol of the Session on July 20, 2016

Ein weiterer Aspekt betrifft die Gestaltung der Zertifikate. Im Gesetzentwurf der SPD ist von anerkannten Zertifikaten, im Gesetzentwurf der GRÜNEN von bewährten Zertifikaten die Rede. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch bereits mehrfach vergleichbare Formulierungen für unwirksam, unverhältnismäßig und zu unbestimmt erklärt. Deshalb müssen wir bestimmter sein. Aus diesem Grund verweisen wir auf unsere Regelung im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir hätten uns alle gewünscht, bei diesem Thema zügiger voranzukommen. Wir mussten – das haben wir schon

gehört – jedoch viele Personen einbinden und die Rechtssicherheit herstellen. Außerdem gab es verschiedene Urteile in die eine und in die andere Richtung. Deshalb war es notwendig, gründlich zu sein.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine rechtssichere und praktikable bayerische Regelung gefunden haben. Ich freue mich, wenn viele Kommunen diese Regelung auch umsetzen. Ich weiß, dass viele Kommunen bereits mit den Hufen scharren, weil sie an die Umsetzung gehen wollen. Mit dem heutigen Beschluss kann daran gearbeitet werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam etwas gegen ausbeuterische Kinderarbeit getan haben. Kinder gehören in die Schule und nicht in Steinbrüche.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte getrennt.

Zunächst lasse ich über Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/8884 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER und SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/10925 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auch hier die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 17/10903 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 17/12568 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende

Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, dass im neuen Artikel 9a Absatz 3 als Datum der "1. September 2016", in § 2 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. September 2016" und in § 2 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "31. August 2016" eingefügt werden. Ich verweise auf die Drucksache 17/12568. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung". Damit sind die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Eingabe betreffend Aufenthaltsduldung und Arbeitserlaubnis (EB.1343.17)

Dieser Tagesordnungspunkt wird im Einvernehmen der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf:

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Volkmar Halbleib, Martina Fehlner u. a. (SPD) Reform des Kulturfonds: Mehr kulturelle Vielfalt fördern (Drs. 17/11103)

Ich gebe bekannt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung beantragt ist, und eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Zacharias. Bitte schön, Frau Zacharias.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir feiern ein Jubiläum: Seit

20 Jahren gibt es den Kulturfonds. Im Mai 1996 – damals war es noch ein Fonds; ich komme darauf zurück – ist er aus Verkaufserlösen gegründet worden. Ich will mich hier eindeutig outen: Ich bin eine ganz große Freundin des Kulturfonds. Der Kulturfonds ist eine großartige Einrichtung.

(Beifall bei der SPD)

Das könnte auch die CSU bejahen. Warum soll man, wenn man etwas gut findet, nur aus parteipolitischen Gründen nicht klatschen?

Damit sind wir schon im Feld der Debatte. Als der Kulturfonds 1996 gegründet wurde, stand dahinter die Idee – sie steht bis heute dahinter –, Investitionen in Kulturprojekte im gesamten Freistaat, sowohl im ländlichen Raum – das ist mir sehr wichtig – als auch in den Städten, zu fördern. Das finde ich großartig. Die Dauerförderung von Projekten war nie beabsichtigt. Bis zu drei Mal können Projektanträge gestellt werden. Bis zu drei Mal kann man hoffen, mit diesen Mitteln Projekte aus dem gesamten Bereich von Kunst und Kultur – Museen, Archive, Bibliotheken, Laienmusik, Heimatpflege, Theater, zeitgenössische Kunst – finanzieren zu können. Die Mittel des Fonds tragen dazu bei, dass diese Projekte wachsen, gedeihen, aufblühen. Die hinter dem Fonds stehende Idee ist einfach wunderbar!

Leider ist es kein Fonds mehr. Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU, er ist mit eurer Misswirtschaft in der Landesbankgeschichte – –

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CSU)

Darüber wird nicht gelacht! Das ist eine ernste Angelegenheit. – Es war eure Misswirtschaft! Ich erinnere mich an eine meiner ersten Sitzungen; damals habe ich als neue Abgeordnete den 10 Milliarden Euro für die Landesbank zustimmen müssen. Mein Herz blutet deswegen heute noch.

Aus dem genannten Grund ist der Kulturfonds kein Fonds mehr, sondern er ist zu einem Titel im Haushalt geworden. Demzufolge unterliegt er auch dem Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet, es liegt immer an der Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag, ob und wenn ja, in welcher Höhe er ausgestattet wird und wie die Mittel ausgeschüttet werden. Das gefällt mir überhaupt nicht.

Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt heute unser Antrag vor. An dieser Stelle muss ich die Qualität der Haushälterinnen und Haushälter in dem betreffenden Ausschuss ausdrücklich loben. Sie haben Ja gesagt zu der Idee der SPD, einige andere Herangehensweisen zu prüfen. Das betrifft zum Beispiel die Absen

kung der Bagatellgrenze und die Frage, ob auch Kulturprojekte in München und Nürnberg einbezogen werden sollen.

Ich will zu den einzelnen Punkten kurz Stellung nehmen, um es den Kulturpolitikern der CSU ein wenig leichter zu machen, den im Haushaltsausschuss einstimmig gefassten Beschluss doch noch mitzutragen. Insofern ist es wie eine therapeutische Maßnahme, dass wir eine namentliche Abstimmung herbeiführen; denn ich möchte die Nürnberger und die Münchner Abgeordneten aller Fraktionen auf die Bedeutung des Themas hinweisen. Aber das nur nebenbei.

Kolleginnen und Kollegen, die Bagatellgrenze hatte 14 Jahre lang 5.000 Euro betragen. 14 Jahre lang hatte es mit dieser Grenze gut funktioniert. Nach oben hieß es schon damals "open end". Aber auch 5.000 Euro konnten und können helfen, kleine Kulturprojekte, die von ihrer Idee her zauberhaft sind, vor Ort anzustoßen. Wenn ich in die Richtung von Kabinettsmitglied Bernd Sibler schauen darf: Ihr habt das übrigens am Landtag vorbei beschlossen. Der Kulturausschuss ist nicht einmal inhaltlich befasst worden; wir hätten euch nämlich abgeraten. Ihr habt die Grenze mit einem Federstrich im Jahr 2013 von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht. Wir halten diese Entscheidung für falsch.

Ich höre natürlich die Bedenken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regierungen, die darauf verweisen, dass der Verwaltungsaufwand bei einem Antrag auf 5.000 Euro immens hoch sei. Das glaube ich sogar. Dann stellen wir doch mehr Männer und Frauen ein, um die Antragsflut, die ich übrigens bezweifle, besser bearbeiten zu können! Es sollte nicht an der Zahl der Menschen scheitern, die in den Behörden die Anträge abarbeiten. Ich möchte, dass vor Ort auch 5.000-Euro-Projekte realisiert werden können; denn auch diese können eine großartige Wirkung haben.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Goppel, ich sehe Sie fast grinsen.

(Dr. Thomas Goppel (CSU): Nein, nein!)

Ich glaube, dass die Absenkung der Bagatellgrenze richtig ist.

Kolleginnen und Kollegen, wir möchten auch, dass Renovierungen und Umbauten von Klöstern und Kirchenbauten sowie Denkmalschutzangelegenheiten von der Förderung aus dem Kulturfonds ausgeschlossen werden. Es geht überhaupt nicht, dass Haushaltslöcher – ich spreche vor allem Herrn Minister Söder an – unter Nutzung der Mittel dieses wunderbaren Kulturfonds gestopft werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Kulturfonds ist der Kulturszene vorbehalten und soll nicht Großprojekte bedienen, die zu großen Teilen zwar abfinanziert sind, aber einfach zu große Posten einnehmen. Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht! Wir müssen dafür eigene Titelgruppen schaffen und diese besser ausstatten. Der Doppelhaushalt wird uns die Richtung vorgeben.

Als Drittes schlagen wir vor zu prüfen – das ist nicht in Beton gegossen! –, ob die zweimalige Mittelausreichung pro Jahr nicht doch eine gute Idee ist. Wenn ihr als Abgeordnete vor Ort seid, wisst ihr es doch: Nicht wenige Künstlerinnen und Künstler überlegen sich, ein wunderbares Projekt zu starten, und wollen schon in der übernächsten Woche anfangen. Dann stellen sie einen Antrag. Hinsichtlich der Beratung und der überregionalen Verteilung ist sicherlich noch Luft nach oben. Problematisch ist aber, dass sie sehr lange warten müssen, bis sie eine Bejahung ihrer Finanzierung bekommen; erst dann können sie die Kofinanzierung sichern. Vor diesem Hintergrund bitte ich zu prüfen, ob die zweimalige Mittelausreichung im Jahr nicht doch eine gute Idee wäre. Wir können diese Erweiterung erst einmal für drei Jahre ausprobieren. Aber sie grundsätzlich abzulehnen ist falsch.

Als Letztes: Warum werden München und Nürnberg nicht einbezogen? Der damalige Minister Zehetmair hat im Jahr 2000 in einem Bericht festgestellt, dass es eine große Antragsflut gebe. Deswegen mussten München und Nürnberg herausgehalten werden. Die große Antragsflut ist nicht mehr gegeben. Jahr für Jahr werden weniger Anträge auf Förderung aus dem Kulturfonds gestellt. Deswegen gehören München und Nürnberg mit hinein. Auch die freie Szene in diesen beiden Städten hat es verdient. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Danke schön, Frau Zacharias. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Schalk. Bitte schön, Herr Schalk.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Zacharias, Sie haben darauf hingewiesen – das möchte ich eingangs erwähnen –, dass der Kulturfonds immer von einer politischen Mehrheit abgesegnet werden muss. Das haben Sie kritisiert. Dieses Prinzip nennt sich Demokratie. Vielleicht das nur als kleiner Hinweis.

(Beifall bei der CSU – Isabell Zacharias (SPD): Das habe ich so nicht gesagt, Herr Kollege! Seien Sie bitte nicht so unfreundlich! – Dr. Paul Wengert (SPD): Ist das nicht Ihre Jungfernrede, Herr Kollege?)

Frau Zacharias, ich war doch gar nicht unfreundlich; ich habe Ihnen nur etwas erklärt.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zacharias, Sie haben auch gesagt, dass Sie ein großer Fan des Kulturfonds seien. Ich glaube, darin sind wir uns wieder einig. Wir sind also nicht in allen Punkten unterschiedlicher Ansicht.

Es lohnt sich allerdings, manchen Punkt Ihres Antrags genauer zu betrachten. Sie wollen die Bagatellgrenze von 10.000 auf 5.000 Euro senken. Das klingt zunächst zweifellos gut.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das ist auch gut!)

Das sagen Sie; wir sehen das ein bisschen anders. – Das Problem ist nämlich, dass man eine Balance zwischen den Belangen der Praktikabilität auf der einen Seite und der Kleinteiligkeit, die wir uns alle wünschen, auf der anderen Seite finden muss. Die Grenze von 5.000 Euro hat sich, wie Sie mit Blick auf Staatssekretär Sibler schon erwähnt haben, als sehr verwaltungsintensiv herausgestellt. Mehr Bürokratie an dieser Stelle kann uns wohl allen nicht gefallen. Im Übrigen gibt es draußen in den Kommunen noch eine örtliche Kulturpflege. Was die kleineren Beträge angeht, so weiß ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung, dass die Kommunen sehr oft fördernd eingreifen.

Eine weitere Forderung Ihrerseits zielt darauf ab, zwei Bewilligungstermine pro Jahr vorzusehen. Auch das klingt zunächst einmal sehr gut. Ein praktisches Problem haben wir aber auch hier: Die zur Verfügung stehenden Mittel müssten dann irgendwie auf zwei Tranchen aufgeteilt werden. Es könnte dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssten, weil das Budget im ersten Halbjahr nicht reicht, obwohl im zweiten Halbjahr möglicherweise noch etwas übrig ist. Das führt nur zu mehr bürokratischem Aufwand. Letztlich würde die Bewilligung des Antrags zum Glücksspiel, da sie davon abhinge, wann man seinen Antrag stellt.

Im Übrigen darf man erwähnen, dass eine ausgewogene und sachliche Mittelbewilligung dann besonders erfolgreich ist, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang aller Anträge steht.