Herr Kollege Glauber, wenn wir Sanierungen fordern, dann gibt es Baumaßnahmen, und das führt zu Beeinträchtigungen. Das ist für die Betroffenen natürlich ärgerlich. Aber fragen Sie mich einmal, wie oft ich irgendwo stehe, weil der Zug wegen einer defekten Weiche Verspätung hat. Und wenn Sie das Thema Bundesautobahnverwaltung thematisieren wollen, stellen Sie einen Antrag dazu. Dann können wir gern darüber diskutieren. Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist populistisch und reine Effekthascherei.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass sich in der bisherigen Debatte hier im Hohen Haus schon eine relativ breite Übereinstimmung über die Hochwertigkeit dieses ausgezeichneten Antrags der FREIEN WÄHLER herauskristallisiert hat. An dieser Stelle kann ich nur sagen: Ja, über viele Jahre hinweg haben wir in der Tat mit großem Bedauern festgestellt, dass die Finanzausstattung für die Bundesfernstraßen in Bayern zu gering war. Das ist gar keine Frage, Herr Kollege Glauber. Jetzt bekommen wir endlich mehr Geld. In diesem Jahr bekommen wir wahrscheinlich allein für die Substanzerhaltung und Erweiterung der Autobahnen in Bayern rund 900 Millionen Euro. Das ist immerhin eine Steigerung von rund 30 % gegenüber dem Jahr 2015. Im letzten und im vorletzten Jahr war es nicht so viel, obwohl ich es mir damals auch schon gewünscht habe.
Soll ich sagen, dass die Mittel nicht stetig sind, weil wir jetzt plötzlich 30 % mehr bekommen? Soll ich sagen, dass wir diese Mittel nicht wollen, weil sie uns zu viel sind? Das wäre doch grober Unfug. Wir sind froh, dass wir die Mittel jetzt bekommen. Die Große Koalition hat in dem Punkt Wort gehalten. Im Koalitionsvertrag ist Ende 2013 vereinbart worden, dass sowohl die Mittel für die Eisenbahn als auch die Mittel für den Fernstraßenbau erhöht werden. Das ist jetzt eingetreten. Ich bin froh, dass diese Mittel jetzt kommen, und jetzt tun wir alles dafür, dass wir sie im bayerischen Straßennetz auch verbauen können.
Im Übrigen bekommen wir von den Mitteln, die der Bundesverkehrsminister im Sommer vergangenen Jahres für Projekte in diesem Jahr neu freigegeben hat, überdurchschnittlich viel. Bayern hat fast die Hälfte des Gesamtvolumens für die Bundesrepublik Deutschland bekommen. Warum, Herr Kollege Glauber? – Die anderen Bundesländer haben nämlich gar kein Baurecht für die erforderlichen Maßnahmen. Wir haben dieses Baurecht. Soll ich deswegen jemanden beschimpfen? – Nein, ich bin dankbar dafür, dass die Verwaltung in Bayern, sowohl die Autobahnverwaltung als auch die Regierungen, mit Planfeststellungsbeschlüssen rechtzeitig Baurecht geschaffen haben, sodass wir das Geld in Anspruch nehmen können.
Die allermeisten Menschen warten darauf, dass die Autobahnen ausgebaut werden. Erst vorgestern bin ich auf der A 3 in Richtung Würzburg an Geiselwind vorbeigefahren, wo die Menschen seit Jahren darauf
warten, dass die A 3 ausgebaut wird und einen Lärmschutz bekommt. Sie kennen es ganz genau, Herr Kollege Glauber. Da bin ich doch froh, wenn ich in diesem Jahr bauen kann. Sicher ist diese Maßnahme während der Bauzeit mit Belastungen und Behinderungen auf der Fahrbahn verbunden. Aber ohne Baustelle bekomme ich keine ausgebaute sechsstreifige Autobahn. Deshalb ist alles das, was Sie zu diesem Thema erzählen, kurzsichtig. Es geht so nach hinten los, wie ich es schon lange nicht mehr bei einem Antrag hier im Hohen Haus erlebt habe.
Zu den Ferien will ich Folgendes sagen: Sie haben von Pfingstferien, Sommerferien und dergleichen mehr gesprochen. Die bayerischen Pfingstferien haben in diesem Jahr bis zum 29. Mai gedauert. Nächstes Jahr werden sie bis zum 11. Juni dauern. Das hängt immer davon ab, wie Pfingsten gerade fällt. Die ersten beiden Bundesländer haben in diesem Jahr am 23. Juni mit den Sommerferien begonnen. Bei uns in Bayern dauern die Sommerferien bis Mitte September. Wenn wir in dieser Zeit nicht an unseren Autobahnen bauen dürfen, wann wollen Sie denn dann bauen? Aufgrund der Witterung können wir mit den Bauarbeiten erst Ende März beginnen und bis Ende Oktober oder, wenn wir Glück haben und es nicht schneit, bis Ende November bauen. Das war‘s dann auch. Wenn ich in der ganzen Ferienzeit keine Baustellen mehr einrichten würde, kämen wir mit dem Bau nicht recht voran.
Sie kennen die Situation vor Ihrer Haustür im Landkreis Forchheim. Die A 73 muss in der Umfahrung von Forchheim derzeit neu hergerichtet werden. Sie bekommt einen wesentlich besseren Lärmschutz. Die Stadt Forchheim hat jahrelang dafür gekämpft, den Lärmschutz zu bekommen. Der muss jetzt gebaut werden; ich kann ihn nicht im Winter bauen lassen. Soll ich den Forchheimern sagen, dass wir an dieser Baustelle die Bauarbeiten einstellen? Sollen wir die Baustelle vor Ihrer Haustüre in Forchheim jetzt einstellen und erst im Oktober weiterbauen? Dann werden wir in diesem Jahr nicht fertig, und es geht nächstes Jahr noch einmal los. Das erhöht nur die Kosten. Dass dies den Forchheimern lieber ist, wage ich zu bestreiten. Das wäre aber die Konsequenz aus den klugen Vorschlägen, die Sie hier vortragen, Herr Kollege Glauber. Sie müssen einmal zu Ende denken, was Sie hier erzählen.
Wo es irgendwie möglich ist, versuchen wir, die Baustellen rechtzeitig zu beenden. Auf der A 92 ist es uns gelungen, die Bauarbeiten frühzeitig abzuschließen,
damit es nicht wieder zu solchen Aufblähungen kommt. Auf der A 92 haben wir keine Baustellen wegen dieser Blähschäden mehr. Die Baustelle auf der A 8 im Münchner Süden in Richtung Holzkirchen wird vor Beginn der bayerischen Ferien, aber nicht vor Beginn der hessischen Ferien abgeschlossen sein.
Mit anderen Baustellen, zum Beispiel mit der Baustelle an der A 9 im Norden von München im Bereich der Holledau, werden wir bis Oktober fertig, wenn wir den ganzen Sommer durchbauen. Jeder, der dies so sieht, wird dafür auch Verständnis haben. Wir wären völlig kontraproduktiv, wenn wir diese Baustellen nicht abarbeiten würden. Im Gegenteil, die Mehrzahl der Menschen will, dass so schnell wie möglich gebaut wird, damit auf diese Weise Baustellen beendet werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesen völlig überflüssigen Antrag abzulehnen. Wir wollen, dass die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen im Bestand weiter kräftig saniert werden und dass die notwendigen Ausbaumaßnahmen stattfinden. Wir wollen, dass die Geldmittel, die gemeinsam von Union und SPD in Berlin dafür bereitgestellt werden, in Bayern auch bestmöglich verbaut werden.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12333 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Luftreinhaltung in bayerischen Städten (Drs. 17/12334)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) Verbesserung der Luftqualität in Bayerns Städten durch integrierte Mobilitätskonzepte und deutliche Stärkung des ÖPNV erreichen (Drs. 17/12351)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Dr. Magerl. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag geht es um ein leidiges Thema, welches das Hohe Haus in den letzten 30 Jahren – ich habe da einen gewissen Überblick – bedauerlicherweise immer wieder beschäftigt hat. Es geht um den zu hohen Ausstoß von Stickoxiden, in dem Fall von Stickstoffdioxid, in unseren Städten, aber auch auf dem Land.
Ich möchte mit einem Dank an die beiden Verbände beginnen, nämlich an den Verkehrsclub Deutschland – VCD – und die Deutsche Umwelthilfe – DUH –, die in den letzten Tagen ein aus meiner Sicht sehr wichtiges Urteil zur Einhaltung von Luftreinhalteplänen und zu Grenzwerten bei Stickoxiden in der Landeshauptstadt beim Verwaltungsgericht München erstritten haben. Danke von meiner Seite an diese Verbände.
Die Verbände und ein Gericht haben einmal mehr die Arbeit geleistet, die eigentlich das bayerische Umweltministerium bzw. die Umweltministerin persönlich längst hätte erledigen müssen; denn wir haben eindeutige Grenzwerte.
Wir haben Grenzwerte, die die EU in der entsprechenden Verordnung festgelegt hat. Die EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung haben wir in nationales Recht umgesetzt; ich verweise auf § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Stickoxidgrenzwerte werden nicht nur in München, sondern auch in anderen bayerischen Städten seit Jahren gerissen. Ich nenne beispielhaft die Messstelle Von-der-Tann-Straße in Nürnberg. Aber auch in anderen Großstädten wie Augsburg und Regensburg sowie in Oberaudorf an der A 93 kommt es seit Jahren zu Überschreitungen. Damit verstoßen wir gegen nationales und gegen EURecht. Es ist in meinen Augen eine Schande, dass es so läuft.
Das Gericht hat es in seinem Urteil klar und deutlich formuliert: Die NO2-Belastung in München, Jahresmittelwert, lag an den Messstellen Landshuter Allee – 83 Mikrogramm pro Kubikmeter – und Stachus –
62 Mikrogramm pro Kubikmeter – im Kalenderjahr 2014 über dem zulässigen über das Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Das waren nicht nur kleine Grenzwertüberschreitungen. An der Landshuter Allee wurde sogar mehr als das Doppelte dessen gemessen, was nach nationalem und nach EU-Recht zulässig ist.
Im Jahr 2015 wurden – so sagt das Gericht – an der Landshuter Allee 84 Mikrogramm pro Kubikmeter und am Stachus 64 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Die Werte sind leicht angestiegen. Es ging also nicht in die Richtung, in die es gehen sollte, nämlich in Richtung 40, sondern nach oben.
Es ist nur folgerichtig, dass das Gericht am 29. Juni dieses Jahres das Urteil gefällt hat. Der Beklagte – der Freistaat Bayern, in diesem Fall vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz – wird verpflichtet, den für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen – die Betonung liegt auf "schnellstmöglichen" – Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Stadtgebiet München enthält.
Das ist in meinen Augen eine klare Ohrfeige für die Staatsregierung, vertreten durch das Umweltministerium. Dies war völlig unnötig. Man hätte in der Vergangenheit durchgreifen und einen ganzen Katalog von Maßnahmen ergreifen müssen; denn es geht bei der Reduzierung der Stickoxide um die Unversehrtheit von Leib und Leben der Bevölkerung in unseren Ballungsräumen, aber auch darüber hinaus.
Stickoxide sind in erster Linie für Kinder, für ältere Menschen und für Kranke gefährlich. Sie verursachen Allergien, Probleme mit den Lungen, Asthma und Ähnliches. In diesem Zusammenhang spielt zwar auch noch der Aspekt des Waldsterbens eine Rolle – Stickoxide und Ozon bewirken Waldschäden –, aber er steht nicht mehr im Mittelpunkt. Es geht in erster Linie um den Schutz der Menschen in München und den anderen Ballungsräumen.
Ich habe wenig Verständnis dafür, dass die Umweltministerin die Verbände, die Klage geführt und den Prozess gewonnen haben, im "Bayernkurier" diffamiert hat. Sie sprach davon, dass "linksökologische Verbände" hier zugange gewesen seien. Frau Staatsministerin, Sie sollten handeln statt diejenigen, die Handlungen vornehmen, die Sie vornehmen müssten, zu diffamieren.
Seit dem 18. Juni 2015, also schon seit einiger Zeit, läuft wegen Überschreitung der NO2-Grenzwerte ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Im Urteil des Verwaltungsgerichts werden 10.000 Euro Ordnungsgeld angedroht. Wenn das Ganze bei der EU so richtig "fett" wird, dann werden wir nicht mit 10.000 Euro davonkommen. Bei einem Vertragsverletzungsverfahren wird es richtig teuer. Wir sollten alles dafür tun, vorher die Grenzwerte einzuhalten, sodass das Vertragsverletzungsverfahren von der EU nicht weiterbetrieben werden muss.
Einer der wesentlichen Punkte, den man bei dieser Diskussion nicht außer Acht lassen darf, betrifft das Versagen auf Bundesebene durch die Herren Dobrindt und Ramsauer, was den Stickoxidausstoß von Dieselautos anbelangt. Ich sage nur: Dieselskandal! Die Bundesumweltministerin kommt zu einem klaren Ergebnis, warum die Grenzwerte zum Teil nicht eingehalten werden. Ich zitiere aus einem Bericht an den Bundestag:
Wesentlicher Grund für die anhaltenden Überschreitungen sind die Emissionen des Straßenverkehrs, insbesondere von Diesel-Fahrzeugen. Die tatsächlichen NOx-Emissionen von DieselFahrzeugen und insbesondere Diesel-Pkw sowie leichten Nutzfahrzeugen … haben nicht in dem Maße abgenommen, wie es durch die stufenweise verschärften Abgasgrenzwerte auf Ebene der Europäischen Union zu erwarten gewesen wäre.
Bundesverkehrsminister Dobrindt und sein Vorgänger Ramsauer hätten genauer nachschauen und reale Messungen an Dieselfahrzeugen vornehmen lassen müssen. Dann hätten auch sie festgestellt, dass nicht 80, sondern 300 oder 400 Mikrogramm pro Kubikmeter herauskommen. Damit bin ich bei einem der Hauptgründe für die Misere in unseren Städten: Die Automobilindustrie hatte zwar versprochen, die Werte zu senken. Sie hat aber zum Teil mit – ich nenne es jetzt so – fast schon kriminellem Verhalten versucht, die Messeinrichtungen auszutricksen. Jedenfalls sind falsche Angaben gemacht worden.
Es ist dringend erforderlich, dass auch auf der Bundesebene durchgegriffen wird. Der "Stern" schreibt von einem "Skandal sondergleichen". Zwei Millionen Dieselfahrzeuge sind offensichtlich bei VW betroffen. Es heißt in dem "Stern"-Artikel – ich zitiere von der Seite www.t-online.de:
dals verschickte, reagierte auch Berlin. Die Bundesregierung meldete der Kommission offenbar auch hier keine konkreten Strafandrohungen. Stattdessen hieß es in der Antwort, es gebe in Deutschland allgemeine "verwaltungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten".
Ich vermute, die Automobilkonzerne zittern ob dieser Ankündigung, dass ihnen irgendetwas passieren könnte. Hier muss durchgegriffen werden! Die Stickoxidwerte aus den Auspuffen, speziell aus denen der Dieselautos, müssen deutlich reduziert werden.
Nur damit Sie einmal sehen, wer uns allmählich überholt, zitiere ich aus einem Artikel aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 5. Juli zum Petersberger Klimadialog: "Indien führt Sondersteuern für SUVs, Dieselmotoren und Luxusautos ein". Das schafft ein Land wie Indien! Dort tut man endlich etwas für die Luftreinhaltung.