Protocol of the Session on July 7, 2016

(Beifall bei der CSU)

Er ist Teil einer robusten bayerischen Sicherheitsarchitektur. Er ist unser Schild bei der Bekämpfung von Rechts- und Linksextremismus, von Islamismus und organisierter Kriminalität. Unser Verfassungsschutz ist auf keinem Auge blind. Er ist damit die Brandmauer staatlicher Gefahrenabwehr. Und das Wichtigste: Unser Verfassungsschutz ist in einem Top-Zustand. Wir können stolz auf diesen Verfassungsschutz sein.

Aus diesem Grund unterstützen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er eröffnet weitere Möglichkeiten für den Verfassungsschutz, etwa den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung. Mit ihm werden aber auch die Lehren aus dem NSU-Terrorismus und dem NSU-Untersuchungsausschuss gezogen. Gleichzeitig nimmt er neue Bedrohungslagen auf, die uns durch die Ereignisse in Paris und Brüssel deutlich vor Augen geführt wurden. Er trägt dazu bei, dass Gefahren bereits im Vorfeld erkannt und identifiziert werden. Er berücksichtigt aber auch – das ist besonders wichtig – das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Trennungsprinzip und nimmt die neuesten bundesgesetzlichen Regelungen in seine Regelungssystematik auf. Gleichzeitig stellen wir im Gesetz eine neue systematische Ordnung her, die leichter verständlich ist als alle bisherigen Regelungen.

Gleichzeitig haben wir als CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung eingebracht, mit dem wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern weiter verbessern wollen und auch auf aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung eingehen. Dabei wollen wir nicht das ganze Gesetz umschreiben, wie die SPD-Fraktion es tun will, oder ihn einfach plump ablehnen, wie die GRÜNEN es machen, ohne eigene Vorschläge darzulegen. Aus unserer Sicht ist es einfach wichtig, noch an einigen Stellschrauben zu drehen. Dabei sind uns einige Punkte besonders wichtig, auf die ich kurz eingehen möchte. Zum einen wollen wir die Vorschriften zur Dokumentationspflicht ergänzen, verbessern und deutlich darstellen. Daneben ergänzen wir auch die

Generalklausel mit einigen exemplarischen Mitteln. Wir machen es dabei bewusst nicht so wie die SPD, die hier ausdrücklich aufführt, was unser Verfassungsschutz denn überhaupt darf. Die SPD nennt 26 Einzelmaßnahmen, mit denen unser Verfassungsschutz arbeiten darf und soll.

Liebe Kollegen der SPD, wir geben unserem Verfassungsschutz Flexibilität. Wir sagen nicht, er hat nur 26 Möglichkeiten. Wenn der Verfassungsschutz weitere Handlungsmöglichkeiten braucht, weil sich während eines Beobachtungsprozesses Veränderungen ergeben, dann muss der Landtag wieder darüber entscheiden. Damit zeigen wir allen Beobachtern und Terroristen: Schaut her, wir haben jetzt eine neue Möglichkeit. Passt auf! – Nein, wir wollen eine dynamische Generalklausel, um unserem Verfassungsschutz die Möglichkeiten zu geben, die wichtig sind und auf die es ankommt. Wir wollen damit den Verfassungsschutz stärken.

Wir haben auch das Auskunftsrecht kodifiziert. Wir sagen deutlich, wer wie wann Auskunft darüber erhalten soll, was der Verfassungsschutz macht und ob er von diesem beobachtet wird bzw. wie er von diesem beobachtet wird.

Daneben fügen wir auch technische Aspekte ein. Wir regeln die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Funkzellenabfrage. Wir präzisieren die Übermittlungsverbote. Dies soll eine zusätzliche Schwelle des Datenschutzes darstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erweitern nochmals das Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes. Es soll kein Mindestalter, keine Mindestgrenze dafür geben, ab wann der Verfassungsschutz tätig werden kann. Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren haben eines gezeigt: Die Täter werden immer jünger. Die Radikalisierung erfolgt immer früher. Darauf müssen wir reagieren. Ich denke, wir alle waren vor einigen Monaten schockiert, als wir gehört haben, dass in Hannover ein 15-jähriges Mädchen eine Messerattacke verübt hat. Bereits im Alter von sieben Jahren war dieses Mädchen in Videos von Salafisten zu sehen und hat derartige Videos konsumiert. Einige Jahre später konnte seine Mutter das Mädchen nur mühsam davon abhalten, nach Syrien auszureisen, um dort auf der Seite des IS zu kämpfen. Wenn wir uns dann vor Augen führen, dass dieses Mädchen bei seiner Festnahme nach der schweren Messerattacke auf einen Polizeibeamten als einzige Sorge folgende Gedanken hatte, hoffentlich ist mein Schleier nicht verrückt, hoffentlich schaut kein Haar heraus, hoffentlich verletze ich keine Glaubensregeln, dann zeigt dies eine neue Tendenz und eine neue Entwicklung. Darauf müssen wir reagieren.

Diese Entwicklung ist bei uns in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen Ländern. Beispielsweise attackieren in Israel Kinder und Jugendliche wahllos Passanten, um sie umzubringen. Wir sehen hier eine neue Tendenz. Diese müssen auch wir aufgreifen.

Liebe Kollegen der SPD, wenn selbst im rot-rot-grün regierten Thüringen der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Abschaffung der Altersgrenze fordert, dann zeigt dies, dass wir in Bayern alle schützen müssen. Bei uns in Bayern geht Opferschutz vor Täterschutz. Darauf sind wir stolz, und dafür müssen wir eintreten.

(Beifall bei der CSU)

Die Sicherheit der Menschen in Bayern ist unser oberstes Ziel. Wir wollen die Menschen davor bewahren, selbst Opfer zu werden. Mögliche Täter, egal wie alt sie sind, müssen wissen, dass wir sie auf dem Schirm haben. Jede Argumentation, die in eine andere Richtung geht, wäre schlicht scheinheilig und falsch.

An Scheinheiligkeit ist auch die Rolle mancher Vertreter hier im Parlament kaum zu übertreffen. Die SPDFraktion will in ihrem Gesetzentwurf die organisierte Kriminalität aus dem Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes vollständig herausnehmen. Sie wollen den Verfassungsschutz bewusst auf diesem Auge blind machen. Gleichzeitig verkündet der Noch-Bundesvorsitzende der SPD: Die innere Sicherheit soll der wesentliche Aspekt unserer Bundestagskampagne sein; mit der inneren Sicherheit wollen wir als SPD Wahlen gewinnen.

Liebe Kollegen der SPD, was wollen Sie denn nun? Wollen Sie dem Menschenschmuggel, den Schlepperbanden, der Geldwäsche oder dem Waffenhandel zuschauen? Oder wollen Sie diese Tendenzen von unserem Land fernhalten? Wollen Sie einen starken Verfassungsschutz oder nicht?

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Eine Unverschämtheit!)

Hier brauchen wir ein klares Bekenntnis. Wir bekennen uns zu einem Verfassungsschutz, der überall hinschaut, der auf beiden Augen klar sieht und unsere Sicherheit immer und überall schützt. Darauf sind wir auch stolz.

(Beifall bei der CSU – Harald Güller (SPD): Das ist doch jenseits der Verfassung!)

Die SPD will in ihrem Gesetzentwurf noch weiter gehen. Ich möchte zitieren, worauf die SPD den Beobachtungsschwerpunkt legen will: Die SPD möchte

"gewaltorientierte, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, islamfeindliche und auf Gruppen bezogene, menschenfeindliche und diskriminierende Bestrebungen" überprüfen lassen.

(Zuruf des Abgeordneten Franz Schindler (SPD))

Am Anfang sind wir komplett d’accord. Lieber Kollege Schindler, alles andere aber ist ein Gesinnungs-TÜV. Sie nehmen den Linksextremismus nicht bewusst in den Fokus der Beobachtungen auf. Sie nehmen den Islamismus nicht auf. Liebe Kollegen der SPD, so können wir nicht arbeiten. Wir sind uns völlig einig, dass Rechtsextremismus in jeder Form beobachtet und mit allen möglichen Mitteln bekämpft werden muss. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es auch andere Formen der Verfassungsfeindlichkeit gibt. Es gibt den Islamismus, es gibt den Terrorismus, es gibt den Linksextremismus.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Es gibt die CSU!)

Wir sehen den Islamismus als eine der größten Gefahren für unser Leben in Bayern, für unsere Freiheit, unsere Kultur und unsere Lebensart. Wer islamistische Bestrebungen bewusst verschweigt, versündigt sich am gesunden Menschenverstand.

(Lachen des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaff- mann (SPD))

Wer die Bedrohungslage durch Islamisten negiert, der begibt sich auf einen gefährlichen Kurs und verkennt, dass auch wir in Bayern im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus stehen, und versündigt sich an unserer Sicherheitsarchitektur.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diese linke Ideologie, die leider in Teilen des SPD-Antrags zum Ausdruck kommt, nicht weiterverfolgen. Wir werden die Sicherheit Bayerns nicht auf dem Altar einer Ideologie gefährden oder opfern. Wir stehen zu einer starken Sicherheitsarchitektur. Wir wollen einen starken Verfassungsschutz. Dafür werden wir eintreten.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kollegen, der Umgang mit V-Leuten im Entwurf der SPD ist besonders brisant. Sie wollen den Einsatz von V-Leuten ganz bewusst beschränken. Sie beschränken den Einsatz der V-Leute auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit. Gleichzeitig wollen Sie den Einsatz von VLeuten in der islamistischen Szene ausschließen.

Liebe Kollegen der SPD, lesen Sie den Gesetzentwurf. So kann man mit der Sicherheit in Bayern nicht umgehen. Es ist nicht unsere Politik, die größten Ge

fahren auszunehmen. Wir sagen: Unser Verfassungsschutz muss stark sein. Er muss auch in der islamistischen Szene stark sein. Dafür stehen wir als CSU.

(Beifall bei der CSU)

Gleichzeitig plant die SPD in ihrem Gesetzentwurf Einschränkungen beim Einsatz verdeckter Ermittler. Sie wollen verdeckten Ermittlern verbieten – auch hier zitiere ich wörtlich – "Handlungen vorzunehmen, die von den Beteiligten erwartet werden". Liebe Kollegen der SPD, damit ist der Einsatz verdeckter Ermittler auch im Bereich des Rechtsextremismus komplett gestorben. Wenn Sie einem verdeckten Ermittler verbieten wollen, bei einer Neonazi-Veranstaltung mitzumachen und beispielsweise den Hitlergruß zu zeigen – liebe Kollegen von der SPD, seien Sie einfach ehrlich –, dann stellen Sie sich hin und machen Sie es wie die GRÜNEN, die sagen: Wir wollen keine verdeckten Ermittler. Über diese Position kann man streiten. Darüber kann man diskutieren. Sie ist wenigstens ehrlich. Bei Ihnen soll der Einsatz verdeckter Ermittler durch die Hintertür verhindert werden. Das ist einfach nur scheinheilig. Liebe Kollegen, dafür werden wir nicht die Hand reichen.

Ich muss auch zu den GRÜNEN etwas sagen. Sie haben keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kollegin Schulze hat in der letzten Ausschusssitzung angekündigt, dass die GRÜNEN – auch da zitiere ich wörtlich – ihre Ideen auch mal in einem Gesetzentwurf zusammentragen werden. Liebe Kollegen der GRÜNEN, ich hätte mir gewünscht, dass ein solcher Entwurf bereits heute auf dem Tisch liegt und wir darüber reden könnten, was Sie sich vorstellen und was Sie an Wünschen und an Verbesserungs- und Änderungsbedarf haben; denn zum Vorgehen, nur zu kritisieren, ohne gleichzeitig eigene Vorschläge auf den Tisch zu legen, kann man nur sagen: Chance vertan, herzlichen Glückwunsch, liebe GRÜNE. Nur zu schimpfen ohne konstruktiv mitzuwirken, ist nicht die Politik, die wir in Bayern machen wollen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in Bayern haben einen Anspruch auf eine Sicherheitsarchitektur, die alles dafür tut, sie zu schützen. Die Menschen in Bayern haben einen Anspruch darauf zu wissen, dass für das staatliche Handeln die Bewahrung ihrer Freiheit an oberster Stelle steht. Die Menschen in Bayern sollen die Gewissheit haben, dass unsere Gefahrenabwehr auf keinem Auge blind ist und niemals ideologisch vorbelastet sein wird. Unser Verfassungsschutz praktiziert genau dies bereits heute.

Lassen Sie uns mit dem Verfassungsschutzgesetz unserem Verfassungsschutz das richtige Rüstzeug zur Seite stellen. Hier geht es nicht um Ideologien, sondern um die Sicherheit aller Menschen in Bayern. Aus diesem Grund darf ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung mit den Änderungen durch die CSU-Fraktion bitten und mich für die Aufmerksamkeit bedanken.

Vielen Dank, Kollege Dr. Reichhart. – Der nächste Redner für die SPD-Fraktion ist Kollege Schindler. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Reichhart, ich kann Ihren Beitrag nur als ideologisch geprägt verstehen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN – Zuruf des Abgeordneten Jürgen W. Heike (CSU))

Sie scheinen unseren Änderungsantrag entweder nicht aufmerksam gelesen oder falsch verstanden zu haben. Anders kann man sich das nicht erklären.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Herr Innenminister hat damals bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass ein vollständig neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt werde, weil das bestehende Gesetz mehr einem Flickenteppich gleiche denn einem verständlichen Gesetz. Es gehe im Übrigen um die Harmonisierung der Vorschriften von Bund und Land und um die Umsetzung der Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse. Mit dem neuen Gesetz solle die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes sichergestellt werden. So wie die Bundeswehr die Sicherheit unseres Landes nach außen verteidige, verteidige der Verfassungsschutz die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Innern. Er sei ein Frühwarnsystem und eine Brandmauer in der staatlichen Gefahrenabwehr.

An der Stelle, meine Damen und Herren von der CSU, wäre eigentlich Applaus angesagt. Das sind nämlich die Worte Ihres Innenministers. Das waren ganz große Worte, aber ohne inhaltliche Substanz. Deshalb hierzu Folgendes:

Sie zeichnen ein Zerrbild der Realität. Die Handlungsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz war nie in Gefahr. Im Übrigen passt schon der Begriff "Verfassungsschutz" nicht, ist zumindest unscharf. Es handelt sich um eine inhaltlich beschönigende Umschreibung für eine Behörde, die in anderen Ländern ehrlicher bezeichnet wird, nämlich als Inlandsnachrichtendienst oder, noch ehrlicher, als Geheimdienst.

Was die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Innern betrifft, muss doch darauf hingewiesen werden, dass das in erster Linie die vielen Bürgerinnen und Bürger tun, die sich an unterschiedlichen Stellen für das Funktionieren unserer Demokratie engagieren und die auch einmal auf die Straße gehen. Sie verteidigen in erster Linie die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

(Beifall bei der SPD)

Eine Behörde aber kann doch nicht erste Brandmauer zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein. Das ist schon die Zivilgesellschaft, meine Damen und Herren, das sind auch die demokratischen Parteien, unabhängige Gerichte und nicht zuletzt die Verfassungsgerichtsbarkeit.

Im Übrigen hat die Brandmauer auch nicht gehalten. Ich erinnere an das Versagen unseres Landesamts für Verfassungsschutz und auch der Polizeibehörden im Zusammenhang mit der Aufklärung des Oktoberfestattentats und beim Erkennen rechtsextremistischer Strukturen in unserem Land, die den NSU erst möglich gemacht haben.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Ich erinnere auch daran, dass in vielen Fällen V-Leute des amtlichen Verfassungsschutzes Strukturen, die sie eigentlich bekämpfen sollten, erst aufgebaut haben.

Ansonsten stimmt es auch nicht, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein verständliches Gesetzeswerk vorgelegt wird. Es ist ein Gesetz, in dem nicht einmal mehr die Aufgaben des Landesamtes explizit beschrieben werden, in dem sich kein Wort mehr über das Trennungsgebot findet, in dem der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung und der Schutz der Berufsgeheimnisträger nicht mehr explizit erwähnt wird, sondern das sich nur noch dann erschließen lässt, wenn man Bundesgesetze zu Hilfe nimmt, wenn man im Bundesverfassungsschutzgesetz blättert, wenn man im G-10-Gesetz des Bundes blättert, wenn man in der Strafprozessordnung, im StGB und im TKG blättert. Erst dann kann man ermessen, was in diesem Gesetz steht. Ein solches Gesetz ist kein verständliches Gesetz.