Danke schön, Herr Arnold. Bitte bleiben Sie noch! Herr Kollege Heike hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Kollege, Sie haben weitestgehende Erläuterungen gemacht. Ein wichtiger Satz fehlt mir jedoch: Würden Sie mir bitte einmal erklären, welche Aktivitäten die Stadt und der Oberbürgermeister unternommen haben? Nach den Unterlagen, die wir haben, hätte der Oberbürgermeister auch einiges tun können. Ich bitte Sie dazu um eine Stellungnahme.
Ja, gern. Ich bin Ihnen für diese Frage dankbar. Das ist schon fast eine Ergänzung: Die Stadt Fürth hat ihre Hausaufgaben gemacht. Nicht ohne Grund hat der Stadtrat von Fürth in der Sitzung vom März 2016 mit überwältigender Mehrheit unter anderem beschlossen: Die Stadt Fürth appelliert an den Landesgesetzgeber, die Hinweise unter Ziffer 54 – –
Lassen Sie mich doch ausreden. Ich gebe doch nur eine Antwort. Wenn das Ihre Art ist, Ihr Nichtstun durch Zwischenrufe zu kolportieren, muss ich sagen: Ein nichtstuender Zwischenrufer ist untauglich!
Dann kennen Sie das Urteil und die Gemeindeordnung nicht. In dem Urteil ist vom Stadtrat die Rede. Das sind gewählte Stadträte. Da ist der Oberbürgermeister nicht dabei. Das müssten Sie eigentlich noch aus Ihrer Zeit wissen.
(Widerspruch bei der CSU – Thomas Kreuzer (CSU): Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Stadtrats! Jetzt hören Sie aber auf!)
Der Oberbürgermeister ist das gewählte Oberhaupt. Aber noch einmal: Der Stadtrat hat zu beschließen. Das sind 51 Leute, die das mehrheitlich beschlossen haben.
Letztlich wurde diese Abwägung durchgeführt und der Beschluss herbeigeführt. Für die anstehenden Festivitäten wurden Regelungen herbeigeführt – –
(Erwin Huber (CSU): Sie reden wie der Blinde von der Farbe! Sie kennen ja nicht einmal den Namen Ganserer! Der Kollege heißt Ganserer, nicht Gantzer!)
Danke schön, dass Sie sich so in Fragen des Namens vertiefen. Das zeigt, dass Sie offenbar in Ihrem Wirtschaftsausschuss oder in sonstigen Ausschüssen nichts anderes zu tun haben, als Namen zu studieren.
Diese namentliche Fürsorge haben Sie in Ihrer Lebensgeschichte nicht immer allen "Fröschen" angedeihen lassen. Das ist aber eine andere Geschichte.
Ich komme zum Schluss. – Die Stadt Fürth hat eine Abwägung vorgenommen und einen Beschluss gefasst. Die Öffnung des Grafflmarktes bis 24.00 Uhr ist gesichert. Die Stadt wartet darauf, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Diese Änderung kommt dann in die Anhörung. Wir erwarten vom Bund eine Änderung der Baunutzungsverordnung und sind guter Dinge, dass die Beratungen des Runden Tisches im Oktober in eine Änderung des Bebauungsplanes münden werden.
Danke schön, Herr Arnold. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Schmidt. Bitte schön, Frau Schmidt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen beiden Petitionen ist es uns egal, ob es einen Schwarzen oder einen Roten Peter gibt. Einen Gelben Peter haben wir nicht mehr. Nur ein Schwarzer und ein Roter Peter stehen noch zur Auswahl. Hier geht es darum, Lösungen zu finden. Ich habe mir einmal die Historie der Bayerischen Biergartenverordnung angesehen. Damals haben in Pullach 15.000 Menschen demonstriert. Deren Anliegen wurde innerhalb einer Woche umgesetzt. Innerhalb einer Woche nach diesen Demonstrationen haben die Staatsregierung und dieses Parlament diese Verordnung erlassen. Einige von Ihnen waren sicher dabei.
In Fürth gab es 25.000 Unterschriften. Dort geht es nur um die Gustavstraße, deren Tradition aus dem Mittelalter stammt. Es geht jedoch nicht nur um die Gustavstraße. Lieber Herr Kollege Kirchner, andere Städte haben das gleiche Problem. Ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen. Aber hier geht es um die fränkische Wirtshaus- und Biergartenkultur. Wir haben sicher eine andere Wirtshaus- und Biergartenkultur als Oberbayern. Aber auch die Franken und die Oberpfälzer müssen in ihren kulturellen Stärken gestützt werden.
Ich habe übrigens einige hier anwesende Herrschaften auf Facebook besucht und dabei Bilder gesehen, auf denen es so aussieht, als würden Sie nach 22.00 Uhr noch im Freien ein Getränk genießen. Das gehört zum modernen Leben. Sie genießen diese
Möglichkeit auch im Urlaub und auch in anderen Städten. Wollen wir das unseren Städten und den dortigen Nutzern versagen?
Es gab einige wenige Beschwerden. Diesen Beschwerden wurde ordnungsrechtlich nachgegangen. Wir brauchen unbedingt eine Änderung der Freischankflächenverordnung. Selbst die Staatsregierung räumt ein, dass es sich hier um besondere Treffpunkte für alle Schichten der Bevölkerung handelt, damit sie ungezwungen ein soziales Miteinander erleben könnten. Ich kritisiere Ihren Antrag nicht; denn er beweist, dass Sie über Ihren Schatten springen können. Offenbar haben Sie selbst gemerkt, dass die momentane Regelung so nicht richtig sein kann. Die mitgebrachten Lebensmittel unterscheiden den Biergarten von einer Freischankfläche. Ich sage Ihnen: Wir Franken kaufen uns gerne etwas beim Wirt. Das Bier ist günstiger, sodass wir den Wirt gern über das Essen mitfinanzieren.
Ich würde mich freuen, wenn ich einige der Kolleginnen und Kollegen einmal nach 22.00 Uhr auf einer fränkischen Freischankfläche sehen würde. Herr Kreuzer, von Ihnen weiß ich, dass Sie gerne nach 22.00 Uhr noch draußen sind. Sie hätten dann auch in Franken und in der Gustavstraße die Möglichkeit dazu. Wir geben den Petenten recht und wollen nur gleiches Recht für alle. Der Biergarten des Hofbräukellers ist auch nicht lauter als eine Freischankfläche in Franken, bloß ist es bei uns schöner.
Danke schön, Frau Schmidt. Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Herr Kollege Kirchner möchte eine Zwischenbemerkung machen. Bitte schön.
Liebe Kollegin Gabi Schmidt, wir sind uns doch alle darin einig, die Wirtshauskultur fördern und unterstützen zu wollen, und auch darin, dass es in ganz Bayern ein wichtiges Thema ist. Das Thema betrifft nicht nur Franken, sondern ganz Bayern. Insofern finde ich es unglücklich, wenn man versucht, das eine gegen das andere auszuspielen. Vielmehr wollen wir eine Lösung haben.
Bei Ihrem Ansatz haben Sie die Lösung, die ich vorhin in den Vordergrund gestellt habe, nämlich die kommunale Selbstverwaltung, gar nicht angesprochen. Wie Kollege Arnold haben Sie behauptet, dass der SPDOberbürgermeister in Fürth gar nicht in der Lage sei, dies in seinem Selbstverwaltungsbereich darzustellen bzw. Sie haben sogar ausgeführt, er würde das Ganze konterkarieren, indem er sich vor der Verantwortung drückt und einfach einen Beschluss fasst, wonach der Freistaat Bayern die Dinge regeln solle,
die er selbst durch eine Änderung des Bebauungsplanes hätte regeln können. Können Sie das bitte noch einmal erläutern und erklären?
Ich habe nicht gesagt, die Stadt Fürth hätte das nicht selbst geregelt. Ich habe auch nicht gewertet, sondern gesagt, es sei egal, ob es sich um einen Schwarzen oder einen Roten Peter handelt. Es sind sicherlich auf jeder Seite Fehler gemacht worden. Wir sind hier, um grundsätzlich etwas zu ändern. Ich habe auf Pullach verwiesen. Fragen Sie doch Herrn Huber, er war persönlich dabei, als die Bayerische Biergartenverordnung gemacht worden ist. Machen Sie doch eine städtische Freischankflächenverordnung mit derselben Energie, wie das bei Ihrer Biergartenverordnung der Fall war!
Vielen Dank, Frau Schmidt. – Nun hat sich Staatssekretär Pschierer noch zu Wort gemeldet. Herr Pschierer erklärt jetzt, wie er die Gaststättenkultur in Franken retten wird. – Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man freut sich als Wirtschaftsstaatssekretär, dass man neben Erdverkabelungen, Freileitungen, Insolvenzen, Betriebsstilllegungen und vielen anderen kritischen Punkten auch mit einem Thema beschäftigt ist, das für uns nicht Tagesgeschäft ist. Das Wort Wirtschaftsministerium impliziert schon, dass wir etwas mit der Wirtschaft zu tun haben, nämlich mit den Gaststätten.
Zunächst eine Vorbemerkung: Ich kann persönlich, nicht nur als Staatssekretär, sondern auch als Bürger dieses Landes die Position der Petenten nachvollziehen und kann Ihr Anliegen vollumfänglich verstehen. Ich will aber deutlich machen: Wir sollten nicht vergessen, dass sich in diesem Land nicht nur das Freizeitverhalten geändert, sondern leider auch die Klagebereitschaft der Menschen verstärkt hat. Das Motto "Leben und leben lassen" gilt für mich nach wie vor. Es gilt aber nicht mehr für jeden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Leider Gottes gilt das nicht für alle, und in diesem vorliegenden Fall haben die Nachbarn dagegen geklagt.
Fragen sie einmal einen bayerischen Wirt, und er wird Ihnen antworten, dass er dankbar dafür sei, wenn er im Jahr bei einem guten Sommer auf 30 oder 35 Öffnungstage in seinem Biergarten kommt. Damit hat man früher gut leben können, aber heute gibt es
Das Thema ist wichtig, aber die Staatsregierung ist der falsche Adressat. Der richtige Adressat ist nach wie vor – insofern schließe ich mich ausdrücklich dem Kollegen Kirchner an – die Stadt Fürth. Das Problem kann gelöst werden, und es kann vor Ort gelöst werden. Der VGH hat sich ausführlich mit der Thematik beschäftigt, übrigens auch mit den Vollzugshinweisen unseres Hauses, und hat diese Vollzugshinweise vom Dezember 2014 bestätigt. Das bedeutet, dass eine Öffnung von Freischankflächen über 22.00 Uhr hinaus möglich ist.
Es steht mir nicht zu, die kommunale Spitze der Stadt Fürth zu kritisieren, aber natürlich hat der VGH auch festgestellt, dass die Stadt Fürth erhebliche Ermessensfehler gemacht hat. Ich will das nicht kommentieren und nicht kritisieren. Natürlich ist es möglich, in den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans zu differenzieren, ob es sich um eine Kneipenstraße handelt. Ich kenne bislang diese Straße noch nicht, aber vielleicht ergibt sich einmal die Möglichkeit. Ich weiß, dass das vielleicht eine Bildungslücke ist, aber wir können das gerne nachholen. Die Lösung für die Gustavstraße kann und muss in Fürth gefunden werden. Sie kann nicht im Bayerischen Landtag gefunden werden. Das Gleiche gilt für die Festsetzungen, was die lokalen Weinfeste und den Grafflmarkt anbelangt.
Es gibt aus unserer Sicht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Von Ihnen, Herr Arnold, ist vorhin entsprechend zitiert worden. Wenn wir eine landesrechtliche Norm schaffen würden, müssten wir dabei selbstverständlich die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beachten. Wir könnten sie auch nicht durch eine Landesgesetzgebung verdrängen oder abwerten.
Bitte lassen Sie doch die Emotionen heraus. – Die Biergartenverordnung eignet sich nicht als Vergleich. Zwei Voraussetzungen in der Biergartenverordnung treffen auf diesen Fall nicht zu. Ich habe bei der Biergartenverordnung erstens einen typischen Gartencharakter, den die Gustavstraße in Fürth nicht haben wird. Zum Zweiten – Kollege Ganserer und andere hatten das schon zitiert – habe ich in einem Biergarten die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Auch das unterscheidet sich von dem aktuellen Fall. Die Biergartenverordnung ist eine eng gefasste Ausnahmevorschrift. Durch die Biergartenverordnung besteht keine Möglichkeit, der Stadt Fürth und den
Die Entscheidung über eine Nachtzeitverschiebung kann die jeweilige Stadt treffen. Sie muss aber – ich habe das schon festgestellt – auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht nehmen. Sie kann zwischen der Kneipenmeile und einem innerstädtischen reinen Wohngebiet unterscheiden.