aber nicht zum Lehrer und auch nicht zum Pädagogen. Schon gar nicht passt das zu dem im Antrag formulierten Ziel, die Begleitung des Lernprozesses als primäre Aufgabe zu verstehen.
Die Vermittlung des Lernstoffes im Unterricht unterliegt auf Grundlage des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Bayern einer hohen Fachlichkeit auf Basis eines umfassenden Studiums der Didaktik und der Methodik. Allerdings hat die Unterstützung durch die Schulbegleiter eine pädagogische Wirkung, die, wie bereits ausgeführt, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auch aus Sicht der CSU mit den Trägern der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Konvention entwickelt werden muss. Eine Änderung der Zuständigkeiten, wie sie von der SPD gefordert wird – das ist im Ausschuss auch schon geschehen –, sehen wir allerdings nicht.
Mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion waren wir vor wenigen Wochen in Helsinki. Auch in Finnland konnten wir feststellen: Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten; das Lehrpersonal kommt vom Staat; die Schulbegleitung ist eine kommunale Aufgabe. Genauso ist es in vielen Ländern Europas und auf der ganzen Welt. Wir waren kürzlich mit dem Bildungsausschuss in Kanada und in den USA, und auch dort findet sich das gleiche Modell: Die Schulbegleitung ist ein kommunaler Ansatz.
Wenn wir den Blick in der Bundesrepublik schweifen lassen, dann stellen wir fest: Auch die Kultusministerkonferenz hat sich schon mit genau dieser Thematik befasst. Es gibt viele SPD-geführte Kultusministerien, und sie alle haben unisono am 6. Januar 2015 eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Ich verweise auf Seite 3 dieser Handlungsempfehlung, wo es in der Überschrift – auf die Inhalte will ich gar nicht weiter eingehen; dort geht es mit dem gleichen Tenor weiter – heißt:
Bund, Länder und Kommunen erfüllen mit jeweils eigener Verantwortung den gemeinsamen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Entwicklung junger Menschen …
Ich fasse zusammen: Wir werden mit den Bezirken als Träger der Eingliederungshilfe in Verhandlungen eintreten. Dabei werden wir die geforderten Qualitätsstandards ansprechen; wir werden es jedoch beim Zuständigkeitsmodell in der derzeitigen Form belassen. Insoweit müssen wir den Antrag ablehnen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Professor Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zur Diskussion stehende Thema wird immer wichtiger; das ist auch von den Vorrednern schon deutlich gemacht worden. Auf der einen Seite gibt es immer mehr Begleiter; es gibt immer mehr Kinder und Jugendliche, die Begleiter brauchen; darauf hat der Kollege Dünkel gerade ebenfalls hingewiesen.
Auf der anderen Seite – auch dessen sind wir uns bewusst – sind die Bezirke finanziell kaum mehr in der Lage, diese Aufgaben zu erfüllen, da sie immer mehr Geld aufbringen müssen.
Des Weiteren ist erwähnt worden, dass im Jahr 2013 bereits eine Anhörung zu diesem Thema stattgefunden hat. Es gab auch schon eine ganze Reihe von Runden Tischen, die bis jetzt alle ergebnislos waren.
Jetzt sagen Sie, dass wir weiter über alles reden müssen. Drei Jahre lang ist jetzt schon geredet worden; wirklich getan hat sich jedoch nichts. Insofern halten wir das Ziel dieses Antrages für sehr unterstützenswert; wir werden dem Antrag zustimmen, weil er einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.
Die strikte Trennung zwischen der Pädagogik durch die Lehrer auf der einen Seite und der reinen Begleitung und pflegerischen Leistung durch die jetzigen Schulbegleiter auf der anderen Seite ist nach Auffassung der FREIEN WÄHLER inzwischen überholt. Man muss in diesem Zusammenhang darüber nachdenken – das steht im Antrag der SPD noch nicht drin –, wie man das Berufsbild des pädagogischen Assistenten, das Sie ansprechen, konkret definiert.
Was soll er tun? Was darf er tun? Welche Ausbildung sollte er haben? Wie ist er eingruppiert? Sind diejenigen, die jetzt die Schulbegleitung machen, für so etwas geeignet? Braucht man andere Schulbegleiter? Braucht man beide? Dazu gibt es natürlich viele Fragen. Die Schulbegleiter von heute konzentrieren sich immer auf den Einzelfall. Auch das ist vorher gesagt worden. Ein pädagogischer Assistent, wie Sie ihn sich sicherlich vorstellen, wird nicht nur für den Einzelfall, sondern für mehrere Fälle da sein. Das sind noch offene Fragen, die man klären sollte. Das hat die Staatsregierung über Jahre hinweg nicht getan. Da ist ein Defizit vorhanden. Dieses Defizit gilt es auszugleichen. Auf diesem Gebiet müssen wir vorankommen.
Und sozusagen als Hinweis: Ich glaube, der CSU fehlt im Moment die Mehrheit. Bitte nicht wieder eine namentliche Abstimmung! Schaut ein bisserl, ob ihr draußen Leute gewinnen könnt, die eine Mehrheit herstellen. Das wäre vielleicht sehr wichtig; wir haben noch viele Punkte vor uns. Da muss man überlegen, wie man den Ablauf managt.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Sengl vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Frau Kollegin, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag "Schulbegleitung als pädagogischen Assistenten begreifen" auf alle Fälle unterstützen. Die Schulbegleitung läuft aus drei Gründen nicht gut, sondern schlecht: Zwischen Pädagogik und Pflege wird getrennt. Das ist nicht praktikabel und ziemlich unsinnig. Außerdem darf ein Schulbegleiter in der Klasse nur ein Kind betreuen. Das heißt, in manchen Klassen sind vier oder fünf, also mehrere Schulbegleiter. Diese Regelung ist ziemlich unsinnig. Auch deren Bezahlung ist nicht gut; denn es ist keine Qualifikation erforderlich. All diese Dinge laufen nicht gut. Die Anhörung im Jahr 2013 hat klar ergeben, dass das momentan praktizierte System der Schulbegleitung unbedingt reformiert werden muss.
Der Freistaat Bayern hat sich der UN-Behindertenrechtskonvention angeschlossen. In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sind das Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich verankert. Dazu wurde ein schönes Konzept mit Schwerpunkten der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Darin steht, dass der inklusive Unterricht Aufgabe aller Schulen und ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen sei. Zum Schulprofil "Inklusion" steht in diesem Konzept:
Schulen mit diesem Profil erhalten einen großen Gestaltungsspielraum, um gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf anbieten zu können.
Weiter heißt es: Die sonderpädagogische Unterstützung an diesen Schulen erfolge in der Regel durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule und
Heilpädagogen, die in das Kollegium der allgemeinen Schule vor Ort fest eingebunden seien. Darüber hinaus sagt ein Passus zur Inklusion einzelner Schüler, diese würden dabei durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst der Förderschule unterstützt. Gegebenenfalls leiste zusätzlich ein Schulbegleiter in Verantwortung der Eingliederungshilfe Unterstützung. Da steht also "gegebenenfalls", aber nicht "immer". Derzeit leisten diese Unterstützung immer Schulbegleiter, und das kann nicht richtig sein. Das ist der falsche Weg einer Inklusion. So kann Inklusion nicht gelingen.
Das jetzige System der Schulbegleiter ist auch deshalb zum Scheitern verurteilt, weil Schulbegleiter nicht in die Schulfamilie eingebunden sind und nicht zu ihr gehören, sondern sozusagen wie ein Raumschiff außen irgendwo herumschwirren. Das heißt, dadurch, dass die Schulen für die Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen – meistens sind es Frauen – keine Personalverantwortung haben, haben sie keine Möglichkeit, variabel zu sein und zu sagen: In dieser Klasse lassen wir einen Schulbegleiter arbeiten.
Im Übrigen wären die Begriffe "Inklusionsbegleiter" oder "Pädagogischer Assistent" sinnvoller als "Schulbegleiter". Man müsste auf alle Fälle einen neuen Namen finden.
Die Schule kann selbst nichts entscheiden. Damit Inklusion gelingt, ist es aber unabdingbar, das Ganze insgesamt zu sehen, ohne es in einzelne Bereiche zu zerteilen, von der sehr schwierigen Förderung abgesehen. Die Inklusionsbegleiter sollten personell der Schulfamilie zugeordnet, fachlich qualifiziert und gerecht bezahlt werden. Sie sind sowohl pflegerisch als auch pädagogisch tätig. Die Trennung zwischen Pädagogik und Pflege muss also schon allein aus praktischen Gründen aufgehoben werden. Wir wissen, dass sich die Anzahl der Schulbegleiter an der Regelschule verdreifacht und selbst an der Förderschule verdoppelt hat. Das ist also auch nicht ganz billig. Der Grund, warum da nichts reformiert bzw. dieser Personenkreis nicht der Schulfamilie zugeordnet wird, liegt wohl in der Zuständigkeit. Dass dieser Personenkreis beim Ministerium verankert werden muss, heißt für das Kultusministerium: mehr Geld. Aber ausschließliches Kriterium sollte nicht das Geld, sondern sollten vor allem die Qualität und die Frage sein, wie Inklusion umgesetzt wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank, Frau Sengl. – Bevor ich Herrn Staatssekretär Eisenreich das Wort erteile, darf ich bekannt geben, dass
Ich möchte dem Herrn Staatssekretär nicht zu nahe treten. Aber ich gehe nicht davon aus, dass er keine 15 Minuten reden wird. Also können wir davon ausgehen, dass wir die Abstimmung voraussichtlich nach dem nächsten Tagesordnungspunkt durchführen werden. – Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Beitrag in zwei Teile gliedern. Im ersten Teil geht es um die Verortung der Schulbegleitung. Die Schulbegleitung ist eine gesetzliche Aufgabe der Eingliederungshilfe. Sie ist bei der Umsetzung der schulischen Inklusion unverzichtbar. Was die Schulbegleitungen an wertvoller Arbeit leisten, zum Beispiel bei pflegerischen Tätigkeiten, bei der Kommunikation oder auch im sozial-emotionalen Bereich, ist bereits dargestellt worden. Die Schulbegleitungen helfen bei den spezifischen Bedürfnissen des einzelnen Kindes und Jugendlichen. Insofern sind die Tätigkeiten und die Anforderungen an die Qualifikation sehr verschieden.
Natürlich gibt es auch bei pädagogischen Maßnahmen im Rahmen des Unterrichts Überschneidungen. Das ist der Ausgangspunkt dafür, warum hier über die Rolle der Schulbegleitungen und dieses Berufsbild geredet wird. Ich habe an einer interessanten Anhörung zu diesem Thema teilgenommen. Es gibt für viele Überlegungen gute Argumente. Man kann über vieles diskutieren. Allerdings gibt es auf Bundesebene eine klare Haltung. Sie wissen, dass die Kultusministerkonferenz 2015 beschlossen hat, die Schulbegleitung nicht in den Verantwortungsbereich der Schule zu verlagern, sondern es bei der bisherigen Verortung zu belassen. Auch der Begründung im Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz zufolge werden die Schulbegleiter nach wie vor in der Eingliederungshilfe verortet.
Liebe Frau Kollegin Wild, wenn Sie insofern darauf Einfluss nehmen möchten, dann könnten Sie mit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und mit der Bundessozialministerin, die für den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes federführend ist, Gespräche führen. Soweit ich informiert bin, wird man auf jeden Fall Pool-Lösungen ermöglichen. Man möchte eine bessere Organisation für den Fall, dass mehrere Schulbegleiter an einer Schule tätig sind. Das ist schon mal ein Fortschritt. – Für weitergehende
Entwicklungen gibt es weder eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz, noch ist das Thema im jetzigen Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz zugrunde gelegt. – Das ist der erste Teil. Es ist also ein schwieriges Thema, weil sich hier bundesweit wenig bewegt, aber zumindest tut sich etwas im Hinblick auf Pool-Lösungen.
Unabhängig davon tragen der Freistaat Bayern und die Schulen eine pädagogische Verantwortung; hier stehen wir selbstverständlich in der Pflicht. Wir unterstützen die Inklusion wirklich nach Kräften. Der Landtag hat seinerzeit beschlossen, dass wir jedes Jahr 100 zusätzliche Stellen für die Inklusion zur Verfügung stellen. In der Zwischenzeit sind es 500 Stellen. Wir hatten im System auch den pädagogischen Assistenten, wie er früher hieß; heute unterstützt der Förderlehrer die Schülerinnen und Schüler mit ihren ganz unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen. Insgesamt haben wir 1.600 Förderlehrerinnen und -lehrer. Die Kolleginnen und Kollegen, die in Finnland dabei waren, werden zustimmen: Der Weg im pädagogischen Bereich ist ein Weg zu multiprofessionellen Teams. Wir beschreiten diesen Weg durch Einbeziehung von Beratungslehrern, Sonderpädagogen und Schulpsychologen. Damit wir die pädagogische Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler noch verbessern können, müssen wir diesen Weg weitergehen. Bei den Schulbegleitern anzusetzen, ist auf jeden Fall kein erfolgversprechender Weg. Deswegen können wir ihn, obwohl es gute Argumente dafür gibt, auch nicht mittragen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch herzlich bedanken bei allen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern, die sehr anspruchsvolle Arbeit leisten und die Schülerinnen und Schüler individuell unterstützen, und auch bei allen Lehrerinnen und Lehrern, die insbesondere Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf mit großartigem Einsatz unterstützen. Herzlichen Dank an alle, die hier einen großen Beitrag leisten!
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung kommen wir später.
Antrag der Abgeordneten Georg Rosenthal, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. (SPD) Hitlers "Mein Kampf" durch politische Bildung demaskieren (Drs. 17/10158)
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Für einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" im Bildungsbereich sorgen (Drs. 17/10044)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Historisch-kritische Auseinandersetzung mit "Mein Kampf": Schulen und Lehrkräfte gezielt unterstützen (Drs. 17/9827)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 36 Minuten. Die Verteilung der Redezeit darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Herr Kollege Rosenthal. Bitte sehr.