Protocol of the Session on April 28, 2016

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Als Juristin möchte ich Ihnen sagen: Es gäbe natürlich Mittel für eine wirksame Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Wir müssen nur endlich das tun, was die SPD seit vielen, vielen Jahren immer wieder vorschlägt. Wir haben eine Vielzahl von Anträgen dazu vorgelegt; wir haben immer wieder Gesetzentwürfe vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir wiederum, dass das Gleichstellungsgesetz wirksam reformiert werden könnte. Wir brauchen statt eines zahnlosen Tigers ein Gesetz mit Biss, ein Gesetz, das wirksame Sanktionen vorsieht für den Fall, dass es nicht eingehalten wird. Wie die Zahlen zeigen, ist genau das der Fall: 20 % der verpflichteten Dienststellen – ich kann das immer nur wiederholen – haben keine Gleichstellungsbeauftragte. Wir brauchen also Sanktionen, die diese Dienststellen dazu animieren, dieses Gesetz endlich einzuhalten. Nur so kann es gelingen, dass der öffentliche Dienst zum Vorbild in der Gleichstellung in Bayern wird.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Zahlen aus dem Gleichstellungsbericht – meine Kollegin von den GRÜNEN hat es vorhin schon gesagt – sprechen eine deutliche Sprache. Leider muss man wie auch bei allen zuvor aufgelegten Gleichstellungsberichten feststellen, dass die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Bayern nicht oder nur in Trippelschritten vorankommt. Zwar arbeiten im öffentlichen Dienst in Bayern mittlerweile mehr Frauen als Männer – es sind fast 55 %, beim Einstieg sind es sogar 59 %, also fast 60 % Frauen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade einmal 19 % davon schaffen es in Führungspositionen, nämlich genau so viele sind in der höchsten Besoldungsgruppe. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst immer noch stark unterrepräsentiert.

Noch trauriger sieht die Situation für Mütter aus. Auch das stellt der Gleichstellungsbericht klar. Darin wird deutlich, dass Frauen mit Kindern kaum in Führungspositionen kommen. Man kann sagen: Je weiter es nach oben geht, desto weniger findet man dort Frauen, die Mütter sind. Das zeigt ganz deutlich, dass in Bayern Aufstieg und Familie nach wie vor unvereinbar sind.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch der Abgeord- neten Gudrun Brendel-Fischer (CSU))

Auch das Führen in Teilzeit ist ein Fremdwort. Ich habe gestern mit einer Journalistin vom Bayerischen Rundfunk gesprochen; dort ist es ein Riesenthema, als Frau in Teilzeit zu führen. Noch immer werden die Stellen aber nicht als Teilzeitstellen ausgeschrieben. Noch immer gehört es nicht zur Normalität, auch Führungspositionen in Teilzeit anzubieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Erkenntnisse sind nicht neu. Man kann sagen: Alle fünf Jahre steht es wieder im Gleichstellungsbericht. Deswegen möchten wir Sie heute aufrütteln und dazu animieren, unseren Vorschlägen zuzustimmen.

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf, der auf der Grundlage des geltenden Gesetzes erarbeitet wurde, eine Novellierung vorgelegt, die Vorschlag und Diskussionsgrundlage für ein modernes und zeitgemäßes Gesetz ist. Wir haben im Vorfeld die Gleichstellungsgesetze aller anderen Bundesländer angeschaut und sie verglichen. Viele davon wurden in den letzten 20 Jahren erneuert und modernisiert. In vielen sozialdemokratisch geführten Großstädten, zum Beispiel in München und in Nürnberg, gibt es darüber hinaus Gleichstellungssatzungen, die weit über den Regelungsinhalt des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes hinausgehen. Auch diese Satzungen waren Vorbilder für unseren Gesetzentwurf.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz, wie wir es jetzt haben, bildet eine solide Basis; wir müssen es aber endlich aufpeppen. Das Gesetz muss stringenter werden, Ausnahmen müssen wegfallen, das eine oder andere muss klarer formuliert werden.

Im Einzelnen schlagen wir vor: Erstens. Der Anwendungsbereich des Gesetzes muss dringend ausgeweitet werden. Das Gleichstellungsgesetz muss endlich auch in den Beteiligungsunternehmen gelten. Meine Kollegin hat es schon gesagt: Gerade einmal 18 % der Frauen sind dort in den Aufsichtsgremien; 14 % sind in der Geschäftsleitung. Man kann also in aller Kürze sagen: Führungspositionen sind hier fest in Männerhand. – Das dürfen wir so nicht länger hinnehmen, auch nicht im Interesse der Unternehmen; denn es gibt längst viele Studien, die besagen: Ge

mischte Teams nützen auch den Unternehmen. Wir fordern also die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes.

Zweitens wollen wir eine klare Quotenregelung mit einer klaren Zielvorgabe von 50 %. Frauen machen 50 % der Bevölkerung aus, und deswegen sollen sie auch auf allen Ebenen mit 50 % vertreten sein. Den Kollegen, die jetzt Angst bekommen und meinen, dass dann nie wieder Männer befördert werden, sei gesagt, dass diese Quote immer nur bei gleicher Eignung gilt und nur so lange, wie ein Geschlecht unterrepräsentiert ist.

Wir brauchen drittens Sanktionen für den Fall, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. Dazu habe ich schon einiges gesagt.

Wir brauchen viertens die Erweiterung der Teilzeitangebote, insbesondere für Führungspositionen. Auch dazu habe schon einiges gesagt. Ich verstehe überhaupt nicht, warum die CSU nicht einmal bei der Teilzeit in Führungspositionen gesprächsbereit war. Frau Heckner, da schaue ich Sie an.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Bereich könnte man so viel tun. Mir ist unverständlich, warum Sie nicht auf unsere Vorschläge eingehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vor allem und zum Fünften müssen Sie die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten kräftig verbessern. Wir müssen ihnen eine erweiterte Mitsprache bei Personalangelegenheiten einräumen. Sie brauchen mehr Informationsrechte, und ihnen müssen mehr Mittel zur Verfügung stehen. Sie brauchen verbesserte Freistellungsangebote, und die Kündigung muss geregelt werden.

Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN werden wir uns enthalten, auch wenn wir natürlich sehen, dass vieles in die gleiche Richtung geht, und es grundsätzlich gut finden, dass verschiedene Angebote für eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes vorliegen, weil das einfach zeigt, wie dringend novellierungsbedürftig das Gesetz ist.

Zum Schluss möchte ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Gleichstellung nützt allen, sowohl den Männern wie auch den Frauen. Ich komme auf viele Veranstaltungen, wo mir gerade junge Männer sagen, dass sie dieses Anliegen unterstützen, da auch sie sich mehr Zeit für ihre Familien und mehr Teilzeitangebote wünschen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt hat der Herr Kollege Thomas Huber für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte.

Ich höre schon Wortbeiträge von Kollegen von Grün und Rot. Ich kann Sie beruhigen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Bevor die Frage kommt, warum bei der CSU ein Mann – schon wieder ein Mann – zum Thema Gleichstellung spricht, sage ich: In unserer Fraktion leben wir Gleichstellung.

(Lachen bei der SPD)

Wir haben uns die Redezeit ohne Quote in freiwilliger kollegialer Selbstverpflichtung fifty-fifty aufgeteilt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Nach mir spricht meine Kollegin Ute Eiling-Hütig.

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – Frau Dr. Strohmayr und Frau Osgyan, Sie haben es angesprochen – hat das bayerische Sozialministerium nicht nur den Fünften Gleichstellungsbericht vorgelegt, der im Übrigen wie immer eine ausgezeichnete Möglichkeit war, um auch Defizite zu identifizieren – das haben wir im Ausschuss auch getan –, sondern auch auf seine Internetseite ein großes Gleichstellungsquiz gestellt.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Ja, toll!)

Ich finde, Herr Staatssekretär, das war eine ausgesprochen kreative Idee, um die Gleichstellung von Mann und Frau in die Köpfe zu bekommen. Ich möchte Sie dazu auch ausdrücklich beglückwünschen. Liebe Grüße an die Frau Staatsministerin! Ich möchte die Frage 1 des Quiz aufrufen: "Wann forderte Olympe de Gouges, eine der ersten Feministinnen, ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für Frauen?"

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass das die Lösung für die Gleichstellung in Bayern ist! Unglaublich!)

Können Sie mich bitte ausreden lassen, Frau Dr. Strohmayr. – Ich bin sicher, dass Sie es wissen. Es gibt drei Antwortmöglichkeiten. Das war natürlich 1791 im Zuge der Französischen Revolution. Ich bin auch sicher, dass sich Olympe de Gouges, übrigens die Verfasserin der "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin", sehr über die Fortschritte freuen würde, die wir bei uns in der Gleichstellung gemacht haben. Unsere moderne Entsprechung und Fortführung dieser französischen "Erklärung der Rechte der

Frau und Bürgerin" ist das seit 1996 bestehende Bayerische Gleichstellungsgesetz. Es hat den rechtlichen Rahmen für die großen Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den vergangenen zwei Jahrzehnten geschaffen, und es schafft auch jetzt und in Zukunft den rechtlichen Rahmen dafür, dass diese Fortschritte weitergehen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen auch von der Opposition, bei allen Versuchen, das Gesetz schlechtzureden, sehe ich deshalb auch nach dem erneuten Studium der beiden vorliegenden und im Ausschuss diskutierten Gesetzentwürfe der GRÜNEN und der SPD keinen Grund, warum wir, wie das die GRÜNEN fordern, ein komplett neues Gesetz oder, wie das die SPD fordert, eine Novellierung des guten Gesetzes brauchen.

Auch der Fünfte Gleichstellungsbericht zeigt klar – wir haben uns damit sehr intensiv auseinandergesetzt –, dass es noch Vollzugsdefizite gibt – richtig, Frau Dr. Strohmayr, und richtig, Frau Osgyan –, die konsequent beseitigt werden müssen. Diese Vollzugsdefizite hinsichtlich des Gleichstellungskonzepts, hinsichtlich der Gleichstellungsbeauftragten und anderer Themen wurden im Übrigen auch identifiziert. Aber in dem Bericht steht auch, dass sich die positive Entwicklung bei der Gleichstellung weiter fortgesetzt hat. Frau Osgyan und Frau Dr. Strohmayr, im Gesetz sind auch Sanktionsmöglichkeiten enthalten; sie haben Sie beide kritisiert. Es gibt im Gesetz bereits Sanktionsmöglichkeiten. Die Rechtsaufsicht hat die Möglichkeit, jederzeit einzugreifen. Sie tut es nur nicht, und das ist der Punkt. Dafür brauchen wir aber kein neues Gesetz und auch keine Gesetzesänderung.

Wir wollen die Vollzugsdefizite gemeinsam beseitigen. Zum Beispiel hat sich der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns deutlich auf 52,4 % erhöht, und das kommt immer wieder zu kurz. Auch der Anteil der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst ist weiter angestiegen. Heute werden 37,4 % der Führungspositionen von Frauen wahrgenommen. Das ist gegenüber den 15,1 % im Jahr 1997 mehr als eine Verdoppelung. Ja, wir wollen noch besser werden. Das haben wir uns im Ausschuss auch alle als Ziel vorgenommen. Wir haben bei der Vorlage des Gleichstellungsberichts und bei der Erarbeitung von Gleichstellungskonzepten die Verbindlichkeit und die konsequente Umsetzung bei der Berufung der Gleichstellungsbeauftragten gefordert. Das Sozialministerium ist hier im Übrigen schon tätig geworden und hat eine klare Aufforderung an die Ministerien gegeben.

Um die Führungsquote noch weiter zu erhöhen, wird jedes Ressort für seinen Geschäftsbereich bis

Ende 2016 Zielvorgaben entwickeln, in welchem Umfang der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden soll. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, Frau Dr. Strohmayr, dass diese Zielvorgaben im Januar 2017 vorgestellt werden. Wir verlangen als Ausschuss auch, diese Zielvorgaben bis Ende 2020 zu erreichen, aber nicht durch eine Gesetzesänderung und nicht durch ein neues Gesetz, sondern durch eine freiwillige Selbstverpflichtung. Ich denke, das ist besser als ein neues Gesetz. Die Zielvorgaben müssen auch in den Gleichstellungskonzepten verankert werden.

Insgesamt haben wir es geschafft, meine Damen und Herren, dass in Bayern sehr vielen Frauen der Weg in den Beruf ermöglicht wird. Ihnen liegt auch die bekannte Studie der Bertelsmann Stiftung zur Frauenbeschäftigungsquote vor. Nordrhein-Westfalen liegt mit lediglich 47,5 % unter allen deutschen Ländern ganz weit hinten. Im Vergleich dazu weist Bayern mit 56,5 % den Spitzenwert aller westdeutschen Länder auf. Insgesamt sind bei uns in Bayern fast 72 % der Frauen erwerbstätig. Auch das ist mehr als der Bundesdurchschnitt; der liegt nämlich bei 68 %.

Bei allen unseren Maßnahmen für mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit setzen wir nicht auf Zwang und schon gar nicht auf die Installierung eines Landesbeauftragten für Gleichstellung mit eigener Geschäftsstelle und dem Aufbau von Bürokratie, wie Sie von den GRÜNEN das fordern. Wir lehnen auch eine Frauenquote von 50 % in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen ab. Ich glaube nicht, dass eine solche Quote der richtige Weg ist, und frage Sie, wie Sie das in der Praxis umsetzen wollen. Ich nenne nur beispielhaft die Justiz und den Baubereich usw. usf. Unabhängig von der Beschäftigungsstruktur bedeutet das auch aus meiner Sicht eine Diskriminierung der Männer.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir setzen auf die Umsetzung unserer bestehenden Gesetze und Verordnungen und auf die Fortsetzung des Bewusstseinswandels. Wir motivieren unsere Unternehmen zu besseren Chancen für Frauen, wie das auch im Familienpakt Bayern gemacht wird. Wir sensibilisieren sie, bestehende Benachteiligungen, und seien sie noch so klein, abzubauen; denn natürlich sind wir auch aus unserer Sicht von der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern noch immer ein gutes Stück entfernt, ihr aber doch wesentlich näher als viele andere deutsche und auch europäische Länder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass wir bei der Gleichstellung noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg sind. Wir brauchen dazu aber kein neues Gesetz und auch keine Novellierung des beste

henden Gesetzes. Deswegen lehnen wir die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe ab.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich das Wort für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Kollegen Muthmann erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Völlig unstrittig und im Jahr 2016 auch pure Selbstverständlichkeit ist die Tatsache, dass wir zunächst in rechtlicher Hinsicht und vor allem auch im öffentlichen Dienst die Chancengleichheit von Männern und Frauen installieren und sichern müssen. Das ist aber nach unserer Überzeugung, was den rechtlichen Rahmen angeht, bereits durchaus der Fall, und es besteht keine Veranlassung, jetzt den gesetzlichen Rahmen zu ändern.

Wenn wir das Ergebnis der Bemühungen der letzten Jahre anschauen, stellen wir natürlich fest, dass wir insbesondere im Bereich der Führungsebene schon noch ein Defizit haben, dessen Abbau wir aber durch die Gesetzentwürfe, die jetzt vorliegen, nach unserer Überzeugung nicht erreichen werden. Chancengleichheit von Frauen und Männern ist bereits im Landesgesetz Recht und, denke ich, auch im Bewusstsein aller Behördenleiter verankert und pure Selbstverständlichkeit.

Das, was uns jetzt an Gesetznovellierungen oder -änderungen vorgeschlagen wird, dient dem Ziel nicht. Wenn man insbesondere den Gesetzentwurf der SPD anschaut, dann glauben wir auch, dass da das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird; denn wenn es nicht mehr um die Chancengleichheit geht, sondern, wie im Kern des Gesetzes der SPD auch wieder formuliert ist, um den "Abbau von Unterrepräsentanzen", dann muss man fragen, was das auf allen Ebenen bedeutet. Über die Anhebung des Frauenanteils nicht nur in Führungsbereichen könnte und muss man diskutieren. Aber bei dem SPD-Gesetzentwurf geht es um die Anhebung des Frauenanteils auf mindestens 50 % in allen Laufbahnen, in allen Berufsfachrichtungen, in allen Leitungsebenen und in allen Funktionsstellen. Die erste Frage wäre dabei schon: Warum mindestens? Halten Sie sozusagen eine Überrepräsentanz von Frauen in diesen Bereichen für zulässig, was Sie auf der Männerseite andererseits nicht tun? Die Formulierung "mindestens 50 %" deutet darauf hin.

Ein anderes Problem – das ist auch ein verfassungsrechtliches – ist Ihr Vorschlag, den Artikel 5 zu ändern. Da heißt es:

Zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Maßnahmen zur Durchsetzung … zu entwickeln.

Ihnen ist aber schon bewusst, denke ich, dass es auch Bereiche gibt, wo Männer unterrepräsentiert sind. Da stellt sich die Frage, warum nur in Konstellationen, wo die Erhöhung des Frauenanteils erforderlich ist, solche Maßnahmen zu entwickeln sind, aber nicht auf der anderen Seite.

Ich will aber diese evident verfassungsrechtlichen Probleme gar nicht weiter diskutieren, sondern einfach auch einmal auf ein paar praktische, gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, die mit Ihrem Gesetz verbunden wären, hinweisen.