Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt erteile ich Herrn Kollegen Schindler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der zweite Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Thema Strafvollzug hat nicht die Weiterentwicklung eines bestehenden Gesetzes, sondern die Korrektur eines Fehlers zum Inhalt, der im Jahr 2011 bei der Verabschiedung des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes gemacht worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Untersuchungshaft ist ein Massenphänomen. In bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich ständig etwa 2.000 bis 2.500 Menschen in Untersuchungshaft. Wegen der großen Fluktuation haben wir geschätzt –
man weiß es nie genau – etwa 10.000 Menschen im Jahr, die von Untersuchungshaft betroffen sind. Nicht alle, die in Untersuchungshaft sind, sind unschuldig; aber für alle, die in Untersuchungshaft sind, gilt die Unschuldsvermutung der Menschenrechtskonvention. Die Dauer der Untersuchungshaft ist naturgemäß sehr unterschiedlich und kann sich in Extremfällen durchaus über ein Jahr oder noch länger hinziehen.
Meine Damen und Herren, fünf Jahre hat es gedauert, bis die Staatsregierung nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 im Sommer 2011 einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt hat. Was damals als Meilenstein für den bayerischen Justizvollzug angekündigt worden ist, hat sich bei näherem Hinsehen als Festschreibung des Status quo herausgestellt, den es bereits vor dem neuen Gesetz gegeben hat. Im Wesentlichen sind in dem Gesetz die bisherigen Standards der Untersuchungshaftvollzugsordnung in Gesetzesform gegossen worden, nicht mehr.
Die damalige Kritik an dem Gesetzentwurf war richtig. Meine Damen und Herren, einer unserer Kritikpunkte war, dass im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern in dem bayerischen Gesetz keine Regelung dafür enthalten ist, dass bedürftigen Untersuchungsgefangenen ein Taschengeld für den Einkauf gewährt werden kann. Das war in dem Referentenentwurf aus dem Jahr 2009 noch anders. Dort gab es eine entsprechende Regelung. Wie gesagt, in 10 von 16 Bundesländern wird Untersuchungsgefangenen, denen weder Arbeit noch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme angeboten werden kann und die bedürftig sind, ein Taschengeld gewährt; nicht so in Bayern. Hier ist lediglich geregelt, dass diesen Gefangenen nach Möglichkeit bei der Aufnahme, während des Vollzugs und bei der Entlassung soziale Hilfen in der Anstalt anzubieten sind, um zur Lösung ihrer persönlichen Schwierigkeiten beizutragen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Sozialdienst einer JVA mittellose U-Gefangene bei der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Sozialhilfeträgern unterstützen soll. Statistische Zahlen darüber, wie vielen Untersuchungsgefangenen keine Arbeit oder keine Bildungsmaßnahmen angeboten werden konnten, wie viele Untersuchungsgefangene mittellos und bedürftig sind und deshalb Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen bzw. gestellt haben und wie viele Untersuchungsgefangene dann tatsächlich entsprechende Leistungen erhalten, liegen nicht vor. Es dürfte aber nicht falsch sein, wenn man davon ausgeht, dass etwa die Hälfte aller Untersuchungsgefangenen mittellos ist und deshalb in anderen Bundesländern Anspruch auf Taschengeld hat.
Nach der bayerischen Regelung können diese Gefangenen Sozialleistungen beantragen, aber eben nur dann, wenn genügend Mitarbeiter der Sozialdienste in der jeweiligen Anstalt vorhanden sind und diese ausreichend Zeit dafür haben, die Bürokratie zu erledigen. Es muss geklärt werden, welcher Sozialhilfeträger zuständig ist. Das ist nicht immer einfach, weil viele der Untersuchungsgefangenen keinen Wohnsitz haben oder keinen zuletzt gemeldeten festen Wohnsitz nennen. Es muss geklärt werden, ob überhaupt eine Bedürftigkeit besteht, ob irgendjemand da ist, der einen Zuschuss geben kann, oder ob Vermögen vorhanden ist. Das ist gerade wegen der Verständigungsschwierigkeiten, die es häufig gibt, schwierig. Viele Untersuchungsgefangene haben, weil sie aus dem Ausland kommen, hier keinen festen Wohnsitz und sind des Deutschen nicht hundertprozentig mächtig. Das ist eine weitere Hürde und Schwierigkeit, die es zu überwinden gilt.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis führt die gesetzliche Regelung in Bayern dazu, dass diese Gefangenen zwar Sozialleistungen beantragen können, diese aber nicht bekommen, weil die Hürden zu hoch sind. Deshalb bekommen sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht.
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um Millionenbeträge. Für Strafgefangene ist in Artikel 54 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes geregelt, dass das Taschengeld dem zwei-dreiviertelfachen Tagessatz der Eckvergütung – was immer das ist – entsprechen soll. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir vor, dass wir dieses Thema genauso regeln, wie dies andere Bundesländer auch tun. Das Taschengeld soll auf 14 % der Eckvergütung gemäß Artikel 12 Absatz 3 Satz 2 des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes festgelegt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind im Ergebnis 32 Euro im Monat.
Eine letzte Bemerkung: Wir reden hier nicht über Leute wie Hoeneß und Gribkowsky im bayerischen Strafvollzug, sondern über eine Vielzahl, wahrscheinlich Tausende, mittellose Männer und Frauen im Justizvollzug, denen man diese Leistung gewähren muss. Man muss ihnen diese Leistung deshalb gewähren, um zu verhindern, dass im Justizvollzug Abhängigkeiten zwischen Gefangenen entstehen und sich die Subkultur noch stärker ausbilden kann, als das ohnehin schon der Fall ist.
Wir wollen keinen Zwei-, Drei- oder Vier-Klassen-Vollzug in den Justizvollzugsanstalten und bitten Sie, die
Vielen Dank, Herr Kollege. – Im Rahmen der allgemeinen Aussprache darf ich jetzt für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Straub das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese beiden Gesetzesanträge heute zum Anlass nehmen, um mich ausdrücklich beim Justizministerium und unserem Justizminister, Herrn Professor Dr. Winfried Bausback, zu bedanken. Wir haben erst kürzlich miteinander die Jugendstrafanstalt Neuburg-Herrenwörth besucht. Ich weiß, dass der Justizminister die Frage des Justizvollzugs sehr ernst nimmt. Dies ist dadurch zu belegen, dass in Bayern die Justizvollzugsanstalten keine Verwahrstellen sind, sondern eine wirkliche Chance zur Resozialisierung bieten. Gerade im Jugendgefängnis wird dieser Ansatz auf vorbildliche Art und Weise umgesetzt. Ich möchte mich bei allen Justizvollzugsbeamten bedanken, die hier einen hervorragenden Dienst leisten. Meinen herzlichen Dank!
Zum ersten Gesetzesantrag, mit dem der Internetzugang geregelt werden soll: Ich glaube, die erste Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Ist das Ganze überhaupt leistbar? – Ich denke, wir sind uns mit der SPD-Fraktion einig, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs einen wahnsinnigen organisatorischen Aufwand, einen großen personellen Aufwand und eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten würde. Wie müsste der Internetzugang überwacht werden? – Dafür müsste ein eigener Raum geschaffen werden. Hinter jeden Strafgefangenen, der den Internetzugang nutzt, müsste ein eigener Beamter gestellt werden. Wir müssten eine Überwachungssoftware einsetzen; aber im Zeitalter des Internets wissen wir, dass es für jede Überwachungssoftware eine Software gibt, mit der diese Überwachungssoftware umgangen werden kann. Wir müssten im Ergebnis viele zusätzliche Stellen schaffen. Dies würde zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand führen.
Ihr Gesetzesantrag ist in dieser Hinsicht sehr seriös. Sie sagen darin ganz klar, dass der damit verbundene finanzielle Aufwand überhaupt nicht einschätzbar ist. Sie sagen, dass dies ein erheblicher Aufwand wäre. Deshalb ist diese Forderung in den heutigen Zeiten nicht leistbar. Sie haben den Angleichungsgrundsatz
angesprochen. Sie wissen, dass der Angleichungsgrundsatz ein Soll-Grundsatz ist. Hier steht wieder die Frage der Leistbarkeit im Raum. Warum Ihre Forderung nicht leistbar ist, habe ich gerade gesagt.
In Berlin gibt es ein Pilotprojekt. Ich möchte jetzt nicht zynisch werden, aber ich denke, wir in Bayern sind ganz gut beraten, wenn wir uns in solchen Fragen nicht an Berlin orientieren. Wenn wir den Internetzugang gewähren würden, müssten wir in jedem Einzelfall überprüfen, ob wir den Internetzugriff auf bestimmte Seiten wieder verwehren könnten. Dies wäre eine komplette Umkehrung, die wiederum mit einem erheblichen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden wäre.
Mit dem Internetzugang wäre ein erheblicher Missbrauch möglich; denn viele Strafgefangene verfügen über große Internetkenntnisse. Die Gefangenen könnten eine Flucht vorbereiten oder verschiedene Dinge einschleusen. Wir müssen hier auch an die Opferhilfe denken. Die Gefangenen haben bereits Möglichkeiten, wenn auch in eingeschränktem Rahmen. Sie haben die Möglichkeit, über das Internet an die Arbeitsagentur heranzutreten. Sie können sogar ein Fernstudium an der Universität Hagen machen.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft das Taschengeld für Untersuchungshäftlinge. Über dieses Thema wurde bereits im Jahr 2011 ausgiebig beraten. Hier besteht kein Regelungsbedarf. Wir haben uns damals bewusst entschieden, dies nicht anders zu regeln. In meiner Fraktion und bei mir selbst hat sich an dieser Auffassung nichts geändert. Welche Möglichkeiten haben Häftlinge momentan? – Sie haben es richtig angesprochen: Untersuchungshäftlinge können, wenn sie sozial bedürftig sind, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen. Wenn dies nicht schnell genug möglich sein sollte, was vielleicht tatsächlich der Fall ist, dann liegt das am Bund. Wir haben die Möglichkeit, an den Bund heranzutreten, damit diese Leistungen schneller bezahlt werden. Keinen Anspruch haben ausländische Häftlinge, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Das finde ich auch richtig so. Wir sind nicht dafür da, dass wir ausländischen Häftlingen, die hier Straftaten begangen haben, noch ein Taschengeld bezahlen. Das ist nicht der richtige Weg.
Wir haben jetzt über zusätzliche Leistungen gesprochen. Man muss ausdrücklich betonen, dass die Grundversorgung bereits gegeben ist und dass viele, nahezu alle Strafvollzugsanstalten den Häftlingen jetzt schon entgegenkommen, wenn sie besonderer Leistungen bedürfen. Das brauchen wir nicht extra zu regeln. Eines ist ganz klar: Sie fordern zwar keinen besonders hohen Betrag, aber eine finanzielle Leistung
erfordert immer einen organisatorischen Aufwand. Der Bund ist zuständig. Für das Land wäre das eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung.
Sie haben angesprochen, dass es Länder gibt, die diese Leistungen gewähren. Es gibt auch Länder, die das nicht tun. Es gibt auch SPD-geführte Länder, die das nicht tun. Bayern war immer sehr gut beraten, wenn es sich eigene Gedanken zu Gesetzentwürfen gemacht hat und sich nicht an anderen Ländern orientiert hat.
Vielen Dank, Herr Kollege Straub, dass Sie zum Rednerpult zurückgekommen sind. – Herr Kollege Dr. Kränzlein, bitte, eine Zwischenbemerkung.
Herr Kollege Straub, Sie haben den Gesetzentwurf zur Nutzung von Telekommunikationsmitteln durch Gefangene, den wir eingebracht haben, mit dem Hinweis beiseite gewischt: finanziell nicht machbar. – Der Gesetzentwurf sieht – ich habe es gesagt – zwei Säulen vor: Sicherheit und Resozialisierung. Wir haben vorige Woche im Haushaltsausschuss allein für die Justizvollzugsanstalten Stadelheim und Bayreuth riesige Summen im hohen Millionenbereich für Sicherheit ausgegeben. Wir tun gut daran, das in Bayern auch in dem anderen Bereich der Resozialisierung zu tun. Nachdem Sie mir immer sagen, wie gut Bayern finanziell dasteht, werden Sie mir doch recht geben. Ausdrückliche Regelungen wurden getroffen in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Hessen. Wir werden Ihnen die Unterlagen und das Gutachten gern im Laufe des Verfahrens zukommen lassen. Glauben Sie, dass das, was diese Länder können, Bayern nicht kann? Glauben Sie, dass gerade in diesem Bereich Bayern sparen muss? Ich halte das für den falschen Weg.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe es in meinem Redebeitrag gerade schon gesagt: Wir sind sehr gut gefahren, wenn wir uns über solche Dinge eigene Gedanken gemacht haben. Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem Sie die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen überhaupt nicht beziffern. Es ist schon eine Aufgabe, das zu tun.
Sie sprechen die Resozialisierung an. Ich habe es in den Eingangsworten schon gesagt: Wir würden den Strafvollzugsanstalten hier in Bayern überhaupt nicht
gerecht werden, wenn wir Ihrer Auffassung folgten. Ich kenne die Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth ganz gut und empfinde es als vorbildlich, was dort passiert. Man weiß nicht, was dort so läuft, aber schon als ich zum ersten Mal als Anstaltsbeirat dorthin gegangen bin, hatte ich höchste Bewunderung für die dortigen Bemühungen um Resozialisierung.
Wichtig ist auch ein anderer Punkt. Ich komme auf den Angleichungsgrundsatz zurück. Ich denke, zwischen einem Leben in Freiheit und einem Leben im Strafvollzug sollte es doch einen gewissen Unterschied geben.
Ich habe Ihnen viele Beispiele ganz klar dargelegt, und man kann es sich gut vorstellen, dass in der Praxis Internetzugang nur sehr eingeschränkt und unter Überwachung vonseiten der Vollzugsbeamten stattfinden könnte.
Es ist kein Geheimnis, dass unsere Vollzugsbeamten momentan schon 100 % Leistung bringen. Diese Aufgabe einfach so mir nichts, dir nichts draufzusetzen, ist nicht zielführend und nicht gut.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Kollegen Streibl das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Selber denken hat noch nie geschadet. Das soll man auch hier in Bayern tun. Deswegen hat die SPD-Fraktion die beiden aufgerufenen Gesetzentwürfe eingereicht, die diskussionswürdig und interessant sind und nach meiner Meinung gewisse Lücken aufzeigen. Daher ist es wichtig, dass wir uns darüber unterhalten.
Der Zugang zum Internet gehört heute zum Leben der Menschen in unserer Gesellschaft dazu. Die digitale Welt ist eine Realität. Auch wenn eine Justizvollzugsanstalt eher analog gestaltet ist, muss man sich mit der digitalen Wirklichkeit auseinandersetzen. Über jede Justizvollzugsanstalt sollte in ehernen Lettern das Ziel der Resozialisierung stehen. Wir haben es vorher gehört: Es ist im Grunde der beste Schutz für die Sicherheit der Bevölkerung und die Gesellschaft,
wenn die Insassen einer Justizvollzugsanstalt nach ihrer Haft resozialisiert sind, sich wieder in der Gesellschaft zurechtfinden und daran teilhaben können. Deswegen ist es sicher sinnvoll und gut, wenn es in den Justizvollzugsanstalten auch eine digitale Realität gibt. Insoweit können wir überall mitgehen und auf die Frage nach dem Ob antworten, dass wir das für sehr sinnvoll halten.
Wie es dann umgesetzt wird, ist natürlich schon schwieriger; denn wir müssen zum einen den Schutz der Opfer berücksichtigen: Jemand könnte aufgrund der zukünftigen Möglichkeiten auf die Opfer zugehen. Es geht auch zum anderen um den Schutz der Gesellschaft; dieses Instrument darf nicht missbraucht werden. Es geht aber auch um den Schutz der Inhaftierten, die sich in einer digitalen Welt verlieren oder dort zu Fall kommen können. Daher muss man hier genau abwägen und genau prüfen, wie die Verhältnisse in Justizvollzugsanstalten sinnvoll umgestaltet werden sollen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss; denn dazu gibt es sicherlich einiges an Gesprächsstoff: Wie soll das Ganze letztendlich überwacht werden?
Diese Anstrengungen müsste man auf jeden Fall auf sich nehmen; denn unsere Gesellschaft wandelt sich. Auch der Strafvollzug muss sich mit einer gewandelten Gesellschaft ändern und sich hier anpassen. Die Häftlinge müssen sich in die Gesellschaft reintegrieren. Daher darf man nicht auf ein Gesellschaftsbild zurückgreifen, das 15, 20 oder 30 Jahre alt ist, sondern muss auf die aktuelle Gesellschaft eingehen und die Menschen in sie hinein resozialisieren. Andernfalls macht die Haftstrafe keinen Sinn, weil sich der Strafgefangene nach ihrer Verbüßung nicht mehr in der Gesellschaft auskennt.
Der andere Aspekt betrifft das Taschengeld. Da gibt es sicherlich eine Lücke. Für uns ist wichtig, dass mittellose Untersuchungshäftlinge eine Möglichkeit bekommen, Taschengeld zu erhalten, sodass sie nicht gezwungen oder in Versuchung geführt werden, sich auf anderem Wege Möglichkeiten zu verschaffen. Innerhalb der Justizvollzugsanstalten soll keine subkulturelle Abhängigkeit geschaffen werden, die sozusagen nebenher wabert. Um diesen Sumpf auszutrocknen, wäre ein Taschengeld sinnvoll. Man müsste sich allerdings genau darüber unterhalten, wie seine Ausreichung gestaltet sein soll. In NordrheinWestfalen oder Schleswig-Holstein beispielsweise wird es als Darlehen gewährt. Das wäre eine Möglichkeit, über die man genauer nachdenken müsste. Eine Summe von 32 Euro ist aber nicht so groß, dass der Freistaat Bayern daran zugrunde gehen würde. Wenn
man dadurch den Sumpf der Subkulturen austrocknen kann, sollte man nach unserer Meinung das Geld in die Hand nehmen können. Wir haben also große Sympathien, würden das aber gerne im Ausschuss genauer beleuchten.