Vielen Dank, Herr Kollege. – Die nächste Wortmeldung kommt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Frau Kollegin Schulze. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jobsuche, Wohnungssuche, Medienkonsum: Alles läuft heute digital. Das Internet ist schon lange kein Neuland mehr, jedenfalls für die meisten Menschen, und es ist fast überall. In bayerischen Gefängnissen ist aber Netzzugang tabu. Kommt man ins Gefängnis, ist man auf einmal offline. Das liegt nicht an dem mangelnden Breitbandausbau, sondern das liegt an unserer Gesetzeslage. Man bleibt auch in den Gefängnissen offline, bis einen die Justiz wieder in die Freiheit entlässt. Gefangene können so Jahre der Digitalisierung verpassen.
Wir haben schon von den Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FREIEN WÄHLER gehört, dass das Internet im Jahr 2016 einfach nicht mehr wegzudenken ist und dass die Resozialisierung ein sehr hohes Gut ist. Wenn man sich diese beiden Tatsachen zusammen vor Augen hält, kann man nicht einfach dagegen sagen: Nein, Internetzugang in Gefängnissen lehnen wir per se ab. Einen Internetzugang zu verweigern, ist mit dem Gebot der Resozialisierung nicht in Einklang zu bringen; denn es gilt die gesetzliche Pflicht, die Haftbedingungen an die Lebensverhältnisse außerhalb anzupassen.
Der Kollege Straub versteckt sich hinter all diesen organisatorischen Themen. Das finde ich zum einen schade, zum anderen ist das kein Argument; denn wenn man etwas möchte, würde man dafür auch Lösungen finden. Vielleicht schaffen wir es in der folgenden Debatte in den Ausschüssen, etwas tiefer in das Thema einzusteigen.
Den SPD-Gesetzentwurf begrüßen wir GRÜNE. Wir finden es sinnvoll, dass Gefangenen Zugang zum Internet unter den Voraussetzungen gewährt werden soll, dass dieser Zugang begrenzt ist und dass es diesbezügliche Sicherheitsmaßnahmen gibt. Für uns GRÜNE ist ganz klar, dass es beispielsweise keinerlei Möglichkeit geben darf, dass ein Stalker im Gefängnis auf das Facebook-Profil seines Opfers zugreift oder dass ein verurteilter Pädophiler aus dem Gefängnisnetz auf die Suche nach neuen Bildern geht. Das darf es natürlich nicht geben; aber im Gesetzentwurf sind
klare Sicherheitsvorkehrungen angelegt. Darum finden wir den Gesetzentwurf der SPD sehr unterstützenswert.
Auch den zweiten Gesetzentwurf zum Thema Taschengeld für bedürftige Untersuchungsgefangene finden wir GRÜNE sinnvoll. Untersuchungsgefangene bekommen in Bayern im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kein Taschengeld. Sie können oft auch nicht arbeiten, weil ihnen keine Arbeit zugewiesen werden kann. Nach den Sozialgesetzen haben sie eigentlich Anspruch auf Leistungen, aber in der Praxis ist das alles immer furchtbar kompliziert: Manchmal ist die Bearbeitungszeit viel zu lang; dann gibt es wieder Schwierigkeiten mit der Antragstellung etc. pp. Das heißt: Eine einfache und klare Regelung, derzufolge in Bayern wie in anderen Bundesländern auch Untersuchungsgefangenen ein geringes Taschengeld – das ist ja wirklich gering – zugeschrieben werden soll, finden wir GRÜNE sehr sinnvoll. – Wir sind jetzt auf die Debatte in den Ausschüssen in der nächsten Zeit gespannt.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Mit Schreiben vom 23. März 2016 hat Frau Staatsministerin Huml mitgeteilt, dass die Dachorganisation der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Bayern – Selbsthilfe LAG Bayern – ihren Geschäftsführer, Herrn Thomas Bannasch, als neues Mitglied des Landesgesundheitsrats benannt hat. Frau Staatsministerin hat darum gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen.
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag, Herrn Thomas Bannasch als neues Mitglied des Landesgesundheitsrates zu bestätigen, seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierzu außerhalb der Tagesordnung: Der Landesgesundheitsrat hat zwanzig Mitglieder. Von diesen zwanzig Mitgliedern waren bisher fünf Frauen. Mit dem heutigen Beschluss sind es vier Frauen. Ich bitte in Zukunft, in allen Bereichen darauf zu achten, wie die Gremien besetzt werden. Ich bitte hier wirklich auch alle Mitglieder der Staatsregierung, wenn Gremien zu besetzen sind, die Verbände zu bitten, Frauen vorzuschlagen.
Es war das letzte Mal, dass ich einen solchen Vorschlag entgegengenommen habe; denn wir können von Betrieben nicht verlangen, die entsprechenden Frauenquoten einzuführen, während wir selbst bei Gremienbesetzungen nicht auf diesen Aspekt achten. Das bitte ich zukünftig zu beachten. Ansonsten gehen alle Listen, egal, woher sie kommen, zurück. Die Verbände sollen mal darüber nachdenken, ob sie in ihren Reihen nicht auch qualifizierte Frauen haben, die in den Gremien dann wertvolle Arbeit leisten können.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verwaltungskostenmehraufwand bei Wiedereinführung des Sachleistungsvorrangs (Drs. 17/9207)
Ich eröffne die Aussprache und darf als Erster Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen haben bei der Aufnahme und der Unterbringung der Asylsuchenden derzeit alle Hände voll zu tun. Sie müssen Unterkünfte sicherstellen, Kindertagesplätze organisieren, Schulen sachgerecht ausstatten und ausbauen, die Jugendämter sachgerecht ausstatten, und nicht zuletzt müssen sie jetzt die Voraussetzung für gelingende Integration schaffen. Um diese Aufgabe sachgerecht bewältigen zu können, haben die meisten Landkreise und kreisfreien Städte zusätzlich 20 bis 30 Stellen geschaffen. Die Kommunen tun gut daran, jetzt die richtigen Weichen für gelingende Integration zu stellen. Je früher sie dies tun, umso besser gelingt Integration. Meine Kolleginnen und Kollegen, niemand von denen, die sich in den Kommunen mit der praktischen Asylund Integrationsarbeit beschäftigen, niemand von den Ehrenamtlichen und erst recht kein Flüchtling wünscht sich die Zeit der alten Gurken- und Essenspakete zurück.
Daher wurde zum 1. März 2015 mit dem Asylkompromiss das Sachleistungsprinzip durch das Geldleistungsprinzip ersetzt. Hauptsächlich auf Initiative Bayerns wurde dies mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auf Bundesebene teilweise rückgängig gemacht. Seither soll das Sachleistungsprinzip in den Erstaufnahmeeinrichtungen prinzipiell gelten, aber nur so weit es mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. In den Gemeinschaftsunterkünften kann die Gewährung von Leistungen des notwendigen Bedarfs so weit wie möglich in Form von Sachleistungen erfolgen. Welches Leistungsprinzip zur Anwendung kommt, ist letztendlich eine Frage der örtlichen Gegebenheiten und der politischen Linie des jeweiligen Bundeslandes.
Bayern versucht nun, das Sachleistungsprinzip trotz ablehnender Stellungnahme der Kommunen wieder einzuführen. Ein circa 19-seitiges Rundschreiben des Sozialministeriums, das im Übrigen in vielen Punkten widersprüchlich und höchst erklärungsbedürftig ist,
führt vielfach zu Mehraufwand bei den örtlichen Behörden und zu rechtsfehlerhaften Kürzungen der Leistungen für die Flüchtlinge. Beispielsweise ist es völlig unsinnig, sämtlichen Asylsuchenden in einer Gemeinschaftsunterkunft monatlich 36,70 Euro von ihrem soziokulturellen Existenzminimum abzuziehen, nur weil aufgrund einer Freifunk-Initiative ein freies Netz installiert wurde. Dies wird aber derzeit in Bayern versucht.
Wer das Sachleistungsprinzip wieder einführen will, der soll dies sachgerecht und mit Maß tun. Daher fordern wir die Staatsregierung auf, mündlich und schriftlich darüber zu berichten, was hier genau ansteht. Vor allen Dingen soll berichtet werden, wie hoch der Verwaltungskostenmehraufwand durch die Wiedereinführung dieses Sachleistungsprinzips bei den Kommunen sein wird, ob und wo der Sachleistungsvorrang auch im Gemeinschaftsunterkünfte-System wieder eingeführt werden soll und ob geplant ist, den Sachleistungsvorrang auch für kulturelle und sonstige Leistungen einzuführen. Die Kommunen würden mit Verwaltungsaufwand in erheblichem Umfang überzogen. Die Staatsregierung ist aber seltsamerweise bis jetzt nicht bereit, diese wenigen Fragen in einem sachgerechten Bericht im Sozialausschuss zu beantworten. Das ist ein Novum und eine Unerhörtheit, meine Kolleginnen und Kollegen.
Das Mindeste ist, meine Kolleginnen und Kollegen, einen sachgerechten Bericht abzuliefern und dieses Thema im Sozialausschuss zur Debatte zu stellen. Es kann nicht sein, wie die Vertreterin des Sozialministeriums zu behaupten gewagt hat, dass die Beantwortung dieser drei Fragen für das Sozialministerium zu viel Arbeit ist.
Ich sage Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen: Hören Sie auf mit dem ideologisch motivierten Versuch, das Sachleistungsprinzip in den Gemeinschaftsunterkünften einzuführen! Wir wollen erreichen, dass unsere Asylsuchenden, von denen im Übrigen circa 50 % ohnehin eine Bleibeperspektive haben, wenn nicht noch mehr
– Aber sicher, ich bin gerade dabei –, zu mehr Eigenverantwortung hingeführt werden und nicht zu mehr Unmündigkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen wir uns von den erfreulicherweise aktuell zurückgehenden Flüchtlingszahlen nicht beeinflussen. Eine der Hauptursachen, warum so viele Flüchtlinge unbedingt nach Deutschland wollen, ist die im europäischen Vergleich sehr hohe finanzielle Unterstützung, die sie bei uns erhalten bzw. erhalten haben. Um diesen und weitere falsche Anreize zu beseitigen, hat die Große Koalition in Berlin im vergangenen Jahr das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen, das vor allen Dingen die Asylverfahren beschleunigen, die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfachen und, Frau Kollegin Kamm, Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg der Zahl ungerechtfertigter Asylanträge führen könnten, beseitigen soll. Gleichzeitig soll aber die Integration von Ausländern mit Bleibeperspektive verbessert werden.
Die GRÜNEN haben diese Neuregelung abgelehnt. Bei jeder Gelegenheit haben Sie vor allem gegen den damit wieder eingeführten Sachleistungsvorrang gewettert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie haben aber leider nicht erklärt, wie Sie den Leistungsmissbrauch verhindern wollen, der zum Beispiel auch darin besteht, dass Geld in die Heimatländer geschickt wird.
Ihr vorliegender Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ist ein weiterer Versuch, die meines Erachtens richtige Einführung des Sachleistungsvorrangs zu torpedieren, indem Sie den dabei logischerweise entstehenden höheren Verwaltungskostenaufwand kritisieren – wir sind uns darin einig, dass ein höherer Aufwand entsteht – und dazu einen ausführlichen Bericht verlangen. Die entscheidende Frage, wie hoch der Verwaltungskostenmehraufwand für jene Flüchtlinge ist, die im vergangenen Jahr zu Hunderttausenden ohne irgendeine Bleibeperspektive nach Deutschland gekommen sind, stellen Sie dabei wohlweislich nicht. Sie stellen auch nicht die Frage, wie hoch die Kosten für Bund, Freistaat, Landkreise und Kommunen sind, um diese Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive bei uns unterzubringen und zu versorgen. Sie stellen auch nicht Frage, wie hoch die Kosten dafür sind, wenn diese Flüchtlinge nach der Ablehnung ihres Asylantrags in ihre Heimatländer abgeschoben werden müssen. Genau diese Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, müssten Sie aber stellen, wenn es Ihnen wirklich um eine Verringerung der Verwaltungskosten für Flüchtlinge insgesamt gehen würde. Aber das ist gerade nicht der Fall.
Sie haben im Gegenteil hier im Hohen Haus und in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten nach immer höheren und umfassenderen Leistungen für
Flüchtlinge gerufen, und zwar ohne danach zu fragen, ob diese Flüchtlinge überhaupt eine Bleibeperspektive haben. Sie haben dies getan, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl der Freistaat Bayern seit dem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen im Sommer 2015 enorme Haushaltsmittel für deren Unterbringung, Versorgung, Bildung und Integration aufwendet. Ich erinnere ergänzend an unser Integrationspaket. Bereits im vergangenen Jahr haben wir rund 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt; heuer werden es voraussichtlich sogar 3,3 Milliarden Euro sein. Im Doppelhaushalt 2015/2016 ist dafür die einzigartige Leistung in der Summe von 4,5 Milliarden Euro enthalten. Ich meine, das ist eine Leistung eines Bundeslandes, die in Deutschland ihresgleichen sucht.
Dass man diese hohen Kosten für Bayern, aber natürlich auch für den Bund am besten verringern kann, indem man nicht länger falsche Anreize schafft für Menschen ohne eine Chance auf Asyl, leuchtet den GRÜNEN aber bis heute leider nicht ein. Es ist doch offensichtlich, dass die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz als Soll-Regelung festgelegte Einführung des Sachleistungsvorrangs in Aufnahmeeinrichtungen insgesamt weniger Kosten verursacht als das bisherige Verfahren, weil sie Fehlanreize beseitigt. Weil die Einführung des Sachleistungsvorrangs in Aufnahmeeinrichtungen de jure verbindlich ist, ist auch ein mit hohem Aufwand verbundener Prüfbericht zu den Kosten überflüssig. Der Antrag geht im Übrigen von falschen Voraussetzungen aus: Es handelt sich nicht um eine Kann-, sondern um eine Soll-Regelung.
Hinzu kommt, dass das Gesetz im Fall eines vertretbaren Mehraufwands eine Ausnahme von der Sachleistung vorsieht. Dies ist aber richtigerweise jeweils individuell durch die örtliche Leistungsbehörde zu bewerten.
Liebe Frau Kamm, das ist auch die Antwort auf die Forderungen in den anderen Spiegelstrichen, die – erlauben Sie mir das bitte – sehr unpräzise sind. Ich habe es schon im Sozialausschuss gesagt. Das beweist, dass Sie sich mit der Materie, in diesem Fall bei den Spiegelstrichen zwei und drei, zu wenig auseinandergesetzt haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir von der CSU sind der festen Überzeugung, dass das Sachleistungsprinzip ein ganz entscheidender Faktor ist, um den Zuzug nach Deutschland für Menschen ohne Bleibeperspektive deutlich weniger attraktiv zu machen. Wir stehen deshalb dazu, den dafür notwendigen Verwaltungsmehraufwand, der sich selbstverständlich im Rahmen aller anderen Verwaltungskosten bewegen muss, zu tragen. In der
Gesamtbetrachtung ist der an dieser Stelle möglicherweise entstehende logistische Mehraufwand, den ich anerkenne, immer noch günstiger als die Kosten für Unterbringung und Versorgung der zahlreichen Menschen, die ohne Bleibeperspektive nach Deutschland kommen und Ressourcen in Anspruch nehmen, die uns für die wirklich schutzbedürftigen Menschen fehlen werden.
Eine abstrakte Berechnung des Verwaltungskostenmehraufwands erzeugt unnötige Arbeit und ist bei der Anzahl der Leistungserbringer auf allen Ebenen in Bayern fast unmöglich und nicht darstellbar. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab.