Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich sehr herzlich bei der CSULandtagsfraktion und ihrem Vorsitzenden Thomas Kreuzer, dass das Thema der inneren Sicherheit heute zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht wurde; denn es ist zweifellos das Thema, das im Moment sehr vielen, wenn nicht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz besonders auf den Nägeln brennt und das die Menschen ganz besonders bewegt. Sie erwarten in dieser Zeit – ich denke, zu Recht – ganz besonders von einem funktionierenden Rechtsstaat,
dass er sich bestmöglich um die Sicherheit der Menschen in unserem Land kümmert. Wir können bezüglich einer Staatsreform bei vielen Dingen darüber nachdenken, was man privatisieren kann und wo man Dienstleistungen von jemand anderem erbringen lassen kann; aber sich um die Sicherheit in unserem Land zu kümmern, um die äußere Sicherheit, vor allem aber um die innere Sicherheit, ist Kernaufgabe eines demokratischen Rechtsstaates. Das erwarten die Menschen von diesem Staat. Dafür stehen wir ein, meine Damen und Herren.
Natürlich sind die Nachrichten über die schrecklichen Terroranschläge, zuletzt in Belgien, zuvor in Frankreich und in vielen anderen Ländern der Welt, ein Thema, das die Menschen ganz besonders umtreibt. Ich habe vor einem Jahr ausdrücklich gesagt, dass wir uns einem weltweiten Frontalangriff des islamistischen Terrorismus ausgesetzt sehen. Damals hat es in unserem Land noch manche Stimmen gegeben, die von verbaler Kraftmeierei gesprochen haben. Heute ist der Tenor nahezu jeder Tageszeitung, dass wir uns einem weltweiten Frontalangriff ausgesetzt sehen.
Es ist wichtig, dass wir jetzt alles tun, was in unserer Macht steht. Gegebenenfalls müssen wir auch überprüfen, wie wir das in unserer Macht Stehende noch erweitern können, um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger trotz dieser enormen Bedrohungen zu verbessern. Es ist wichtig, dass auf Bundes- und europäischer Ebene die erforderlichen Gesetzesänderungen vorangetrieben werden. Der Bundesinnenminister hat recht, wenn er ein Ein- und Ausreiseregister für die EU-Außengrenzen fordert. Das ist in anderen Ländern der Welt, wie zum Beispiel in den USA, selbstverständlich. Wir in Europa haben aber keinen Überblick darüber, wer legal oder illegal in unser Land gekommen ist. Wenn jemand sagt, er will als Tourist in den Schengen-Raum kommen, können wir nicht feststellen, ob er auch tatsächlich nach drei Monaten den Raum wieder verlassen hat. Wir haben keinen Überblick darüber, wer sich hier alles aufhält. Es ist richtig, ein solches Register einzuführen.
Wichtig ist, dass wir effektive Grenzkontrollen haben, um überhaupt feststellen zu können, wer hier ein- und ausreist, und um möglichst zu verhindern, dass jemand illegal in unser Land einreist. Ganz wesentlich war es unser Bestreben, das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung und unseres Ministerpräsidenten, in der Koalition durchzusetzen, dass im September letzten Jahres temporäre Grenzkontrollen in der Bundesrepublik Deutschland wieder eingeführt worden sind. Diese Kontrollen haben sich bewährt. Sie sind bis heute noch nicht so perfekt installiert, wie wir
es aus bayerischer Sicht für richtig halten. Auf jeden Fall aber war es richtig, diese Entscheidung zu treffen und die Grenzkontrollen einzuführen.
Ich habe in der vergangenen Woche genauso wie der Ministerpräsident nachdrücklich widersprochen, als mir nichts, dir nichts plötzlich das Ende dieser Grenzkontrollen angekündigt wurde. Inzwischen sind wir uns – so habe ich die Nachrichten aus Berlin verstanden – mit der Bundeskanzlerin einig, dass der Schutz der EU-Außengrenzen im Vordergrund steht und eine Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen, jedenfalls an den deutschen Grenzen, erst in Frage kommt, wenn der Schutz der EU-Außengrenzen wirklich gewährleistet ist. Das ist aus unserer Sicht die Bedingung. Im Moment aber, glaube ich, ist der Schutz der EU-Außengrenzen noch nicht hinreichend gewährleistet. Deshalb kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Verzicht auf Kontrollen an den deutschen Grenzen auch nicht in Frage kommen. Das sage ich hier noch einmal nachdrücklich.
Wenn die österreichische Regierung sich dazu entschließen sollte, Grenzkontrollen am Brenner wieder einzuführen, weil die Situation in Italien unüberschaubar werden sollte, hielte ich das, wenn es sachlich geboten ist, auch für richtig. Wir wären dann auch bereit, die Österreicher zu unterstützen. Es wäre gut, wenn der Bund diese Kontrollen auch unterstützt. Wir auf bayerischer Seite wären jedenfalls auch bereit, sie zu unterstützen. Wenn dann am Brenner und am Reschenpass konsequent kontrolliert würde, bräuchten wir in Kiefersfelden nicht mehr zu kontrollieren. Ich wäre mir sicher, dass die Österreicher mit unserer Unterstützung optimal kontrollieren, und dann bräuchten wir in Kiefersfelden nicht mehr zu kontrollieren. Die Kontrollen in Kiefersfelden abzuschaffen, ohne dass anderswo eine ordentliche Kontrolle gewährleistet ist, hat aber keinen Sinn.
Ich sage es noch einmal: Da geht es nicht nur um Flüchtlinge, sondern da geht es um die terroristische Bedrohung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen doch aufpassen, wenn wir die Vernehmung des in Belgien festgenommenen Terroristen gehört haben. Er hat ausdrücklich gesagt: Die Anschläge in Brüssel haben wir sehr schnell, sozusagen aus dem Stegreif verübt; wir wollten eigentlich Anschläge in Paris verüben; nachdem aber dort die Fahndungsmaßnahmen so intensiv geworden sind, hatten wir die Furcht, dass wir sie in Paris nicht mehr verüben können. Wer so etwas hört, müsste doch eigentlich darüber nachdenken, wie man die Grenzkontrollen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland verstärken kann, und nicht darüber, wie man sie reduziert.
Ich bin dankbar dafür, dass auch die Notwendigkeit der Schleierfahndung angesprochen worden ist. Wir führen sie in Bayern so intensiv wie möglich durch. Wir haben das Personal für die Schleierfahndung schon im vergangenen Jahr deutlich verstärkt. Ich darf auch daran erinnern, dass die Unionsinnenminister auf der letzten Innenministerkonferenz ausdrücklich eine gemeinsame Erklärung eingebracht haben, die Schleierfahndung in ganz Deutschland verstärken zu wollen. Leider haben es aber die SPD-Innenminister abgelehnt, sich gemeinsam für mehr Schleierfahndung in Deutschland auszusprechen. Die Kollegen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben öffentlich erklärt, bei ihnen bräuchte man nicht mehr Schleierfahndung, bei ihnen sei das alles kein Problem. Angesichts der aktuellen Kriminalitätszahlen in diesen Ländern kann ich nur sagen: Mit dieser Position wünsche ich ihnen viel Vergnügen. Wir fühlen uns jedenfalls für die Sicherheit der Menschen verantwortlich. Was dabei herauskommt, wenn man öffentlich erklärt, solche Fahndungsmaßnahmen brauche man nicht, haben wir, wenn auch mit vier Tagen Verspätung, über die Silvesternacht in Köln den Medien entnehmen können.
Es ist schön, wenn hier von Wohnungseinbruchdiebstählen die Rede ist. Wir haben Wohnungseinbruchdiebstähle im vergangenen Jahr zu einem MegaThema gemacht. Die Polizei hat sich mit noch mehr Personaleinsatz und noch mehr Überstunden stark angestrengt, sie hat neue Konzepte und eine neue Software entwickelt. Damit haben wir einen Erfolg erreicht. Wir haben nämlich die Steigerung der Wohnungseinbruchdiebstähle der letzten Jahre gestoppt, und die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle ist in Bayern insgesamt zurückgegangen.
Was ist die Realität nach der Statistik, die NordrheinWestfalen veröffentlicht hat? Im vergangenen Jahr kamen in Bayern auf 100.000 Einwohner statistisch jeweils 59 Wohnungseinbruchdiebstähle. Das ist immer noch zu viel. Wir werden weiter daran arbeiten, diese Zahl nach unten zu bringen. In Nordrhein-Westfalen kamen nach den gleichen statistischen Erfassungen auf 100.000 Einwohner 354 Wohnungseinbruchdiebstähle. Das ist das Sechsfache. Das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu werden, ist in Nordrhein-Westfalen sechsmal so hoch wie in Bayern. Das ist das Ergebnis, wenn man in einem Bundesland nach rot-grünem Muster Sicherheitspolitik gestaltet.
Ich nenne eine letzte statistische Zahl. Es geht um Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte. Frau Kollegin, es ist schlimm, dass die Zahl dieser Straftaten in Bayern im vergangenen Jahr von 24 auf 64 angestiegen ist. Wir wollen alles dafür tun, diese Entwicklung zu bekämpfen. Die bayerische Polizei ist dabei engagiert unterwegs. Wichtig ist, dass uns dabei auch die Bevölkerung hilft. Frau Kollegin, ich habe es Ihnen an dieser Stelle schon einmal gesagt: Ich bringe solche Zahlen nicht primitiv mit der politischen Färbung von Landesregierungen in Zusammenhang.
Wir reden jetzt von den Asylbewerberunterkünften. Sie versuchen hier immer wieder, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Staatsregierung oder die bayerische Polizei zu wenig Engagement zeigten. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist grober Unfug.
Das ist unsachlich und politisch sehr, sehr kurz gedacht; denn bei uns sind die Zahlen von 24 auf 64 und in Nordrhein-Westfalen von 25 auf 213 gestiegen. Das, was Sie hier sagen, ist hanebüchen.
Erkundigen Sie sich einmal bei den Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Ich maße mir nicht an, die Frau Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen für diese Zahlen verantwortlich zu machen.
Das mache ich nicht. Sie sollten sich aber ernsthaft überlegen, ob das, was Sie hier sagen, wirklich klug ist.
Lieber Herr Kollege Gantzer, Sie kümmern sich immer um das Wohlbefinden unserer Polizeibeamten, was ich Ihnen persönlich auch abnehme. Sie sagen, die Polizeibeamten sollten ordentlich bezahlt werden. Ich weiß nicht, woran Sie da wieder gedacht haben. Ich kann Ihnen nur zwei Beispiele nennen. Ein lediger, 25 Jahre alter Polizeikommissar verdient in Berlin 2.332 Euro im Monat, in Baden-Württemberg 2.522 Euro und in Bayern 2.747 Euro.
Ein verheirateter Polizeikommissar in A 11 mit zwei Kindern verdient in Berlin 3.977 Euro, in Baden-Württemberg 4.249 Euro und in Bayern 4.533 Euro im Monat. Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied, wie ordentliche Polizeiarbeit in Bayern und anderswo vergütet wird.
Lieber Herr Kollege Gantzer, Sie können sich gerne anderswo entsprechend engagieren. Das ist das Ergebnis einer Politik, die nicht plötzlich hektisch in Aktivität ausbricht. Das ist das Ergebnis einer Politik, die sich seit Jahren an den Interessen der inneren Sicherheit und den Interessen einer starken und hoch motivierten Polizei orientiert hat. Deshalb danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, aber vor allem auch der Mehrheitsfraktion dafür, dass sie diesen konsequenten Kurs über Jahre hinweg immer unterstützt haben. Deshalb stehen wir heute besser da. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, aber ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der bayerischen Polizei sehr herzlich für die großartige Arbeit bedanken, die gerade im vergangenen Jahr geleistet worden ist. Herr Kollege Gantzer, Ihre Aussage, die Arbeitsbelastung habe mit den Flüchtlingszahlen nichts zu tun, erscheint mir wirklich weltfremd. Ich sage ein herzliches Dankeschön an unsere Polizei für ihre großartige Arbeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Kerstin Schreyer-Stäblein u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
(Parlamentsbeteiligungsgesetz - PBG) (Drs. 17/10704) - Erste Lesung Eine Aussprache findet nicht statt. Deshalb wird der Gesetzentwurf direkt in den federführenden Ausschuss verwiesen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 2 b und 2 c auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Dr. Herbert Kränzlein u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes Überwachter Internetzugang für Gefangene (Drs. 17/10429) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Einführung der Gewährung eines Taschengelds für bedürftige Untersuchungsgefangene (Drs. 17/10759) - Erste Lesung
Die Gesetzentwürfe werden vonseiten der Antragsteller begründet. Die Begründung und die Aussprache werden miteinander verbunden. Die SPD-Fraktion hat eine Redezeit von elf Minuten. Für diese Tagesordnungspunkte hat die SPD-Fraktion zwei Redner benannt. Zunächst bitte ich Herrn Dr. Kränzlein, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes – Überwachter Internetzugang für Gefangene – zu sprechen. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, den wir dem Parlament vorlegen, wollen wir eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Instrumente der Resozialisierung, die das Gesetz vorschreibt, auf den Weg bringen. Bayern hinkt deutlich anderen Bundesländern hinterher. Die Antwort auf meine Anfrage an den bayerischen Justizminister vom November 2015 bezüglich der Zulassung einer überwachten Nutzung von internetfähigen PCs zum E
Mail-Schriftverkehr und zum Skypen belegt, dass Sicherheitsüberlegungen undifferenziert und pauschal als absolut gesetzt werden. Die Erfordernisse der Wiedereingliederung werden völlig außen vor gelassen. Dabei hat das Strafvollzugsrecht genau zwei Vollzugsziele. Dazu zählt zum einen der Schutz der Allgemeinheit – Sicherheit und Sicherung –, aber zum anderen auch – dieses Ziel ist gleichwertig – die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Hierfür müssen die sozialen Kontakte und die Kommunikation nach draußen aufrechterhalten und gefördert werden. Das steht ausdrücklich im Gesetz.
Der BGH hat am 24. Januar 2013 in einer anderen Sache deutlich gemacht: Internet als Kommunikationsmedium hat eine zentrale Bedeutung für jede Lebenshaltung im privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich. Das Internet ist unverzichtbar in Beruf und Alltag sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Die fast vollständige Vorenthaltung des Internets für Gefangene in den bayerischen Justizvollzugsanstalten ist lebensfremd, gefährdet die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und weitet ohne Not die Kluft zwischen drinnen und draußen.
Es heißt immer, Bayern stehe an der Spitze. Jedoch haben bereits eine Menge anderer Bundesländer explizite gesetzliche Regelungen geschaffen. Viele erfolgreiche Pilotprojekte sind bereits abgeschlossen oder laufen noch. Es wird höchste Zeit, dass wir in Bayern nachziehen und uns im anstehenden Beratungsverfahren auf eine stimmige Regelung einigen.
Dabei geht es nicht – ich möchte nicht falsch verstanden werden – um einen unbeschränkten Internetzugang. Außerdem geht es nicht um die Zulassung eigener PCs für Strafgefangene. Hierzu gibt es selbstverständlich vernünftige Sicherheitsbedenken, die auch zu beachten sind. Die Sprechstunden, die die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten durchführen, beweisen aber, dass ein Internetzugang vernünftig ist.
Ein Punkt ist das kostenlose Skypen. Die große räumliche Distanz zu Angehörigen, die Krankheit von Angehörigen sowie die Kontakte zu Kindern sind Dauerprobleme der Gefangenen, die in den Strafvollzugsanstalten von ihren Angehörigen getrennt leben. Aus verständlichen Gründen nimmt man Kinder nicht in die JVA mit. Trotzdem sollte der Kontakt gehalten werden. An dieser Stelle wäre das Skypen eine billige und einfache Lösung. Viele Gefangene müssen teure Auslandsgespräche führen. In der JVA Landsberg gibt es hierfür viele Beispiele. Ein Insasse telefoniert mit seinen Angehörigen im Iran und
zahlt bei einem Monatsverdienst von 69 Euro nach wenigen Minuten 8 Euro für das Gespräch. Sie können sich vorstellen, dass der Außenkontakt minimiert wird.
Die Gefangenen sollten mailen können, anstatt Briefe zu schreiben. Zum einen werden diese Fähigkeiten draußen in der Freiheit benötigt, zum anderen würde dies die Arbeit der JVA-Bediensteten erleichtern. Diese könnten von lesbarer Maschinenschrift profitieren. Das erleichtert die Briefkontrolle. Jeder, der einmal unleserliche Briefe kontrollieren musste, weiß, dass man sehr viel Zeit einsparen kann. Inzwischen gibt es genug Sicherheitssoftware, die die Möglichkeiten zum Missbrauch einschränkt.
Auf die PCs könnten Lernprogramme aufgespielt werden. Das machen bereits elf Bundesländer. Dazu zählt "elis", eine Lernplattform speziell für e-Learning im Strafvollzug. Das sind Möglichkeiten, die wir den Strafgefangenen in Bayern bisher nicht eröffnet haben. Gott sei Dank gibt es wenigstens einen eingeschränkten Zugang zu den Seiten der Arbeitsvermittlung. Heute läuft die Stellensuche über das Internet. Diese Fähigkeiten muss man sich aneignen, um später in der Freiheit zu bestehen.
Wir fordern keinen unnötigen Luxus, sondern einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung. Dazu hat das bayerische Parlament in den letzten 15 Jahren keine nennenswerten Reformen auf den Weg gebracht. Eines sollten wir uns immer wieder vor Augen führen: Die gelungene Resozialisierung und Wiedereingliederung eines Straftäters schafft die größte Sicherheit für die Gesellschaft, mehr Sicherheit als alle anderen Maßnahmen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.