Protocol of the Session on April 7, 2016

Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der CSU greift ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen auf: die Haftungsregelungen im Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer und seinen Lieferanten müssen überarbeitet werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine vom Ansatz her der Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung entsprechende und praktikable Lösung der Problematik enthält. Wir werden uns in der weiteren Diskussion die Einzelheiten sehr genau anschauen.

Allerdings ist dieser Gesetzentwurf mit der Reform des Bauvertragsrechts verknüpft. Deshalb haben wir jetzt auch einen Antrag im Bundesrat gestellt und bitten damit im Interesse der rechtzeitigen Durchsetzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darum, eine Entkoppelung zu prüfen. Ich denke, eine Entkoppelung der Vorhaben muss erfolgen, wenn – die Fragen des Bauvertragsrechts sind in der Tat sehr komplex – der Gesetzgebungsgegenstand ansonsten der Diskontinuität anheimzufallen droht.

Wir sind es den Handwerkern schuldig, dass wir dieses wichtige und lange verfolgte Anliegen in dieser Legislaturperiode gemeinsam durchsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Deswegen wundert

es mich, dass Sie sich enthalten wollen und sich nicht mit Verve hinter dieses Anliegen stellen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wir haben doch schon eine Lösung: einfach im Bundesrat zustimmen!)

Nun gut; Sie treffen Ihre Entscheidungen, wir treffen unsere hier im Landtag. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass sich der Freistaat Bayern hinter das Anliegen seiner Handwerkerinnen und Handwerker stellt.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten, ans Rednerpult zurückzukommen. Wir haben zwei Wortmeldungen für Zwischenbemerkungen. Zunächst Herr Kollege Glauber, bitte.

Herr Staatsminister Professor Bausback, verstehen wir Sie richtig, dass Sie und Ihre Fraktion unserem Antrag nicht zustimmen wollen, obwohl wir den Punkt der AGB aufgreifen? Anscheinend sind Sie hier im Hohen Haus nicht willens, die Verbraucher und die Handwerker wirklich zu schützen.

Es geht um die AGB. – Genau damit begründen Sie aber, warum Sie nicht zustimmen wollen. Wollen Sie unserem Antrag nicht zustimmen und damit das Handwerk nicht schützen und stärken?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Glauber, bei allem Respekt dafür, dass Sie sich dieses schwierigen Themas annehmen: Ich glaube, Sie verstehen die Fragestellungen nicht richtig.

(Beifall bei der CSU)

Es geht nicht in erster Linie um die Kontrolle der AGB, sondern es geht in erster Linie um die Sachmängelgewährleistung. Dieses Problem müssen wir lösen.

Ihr Antrag ist im ersten Satz sachlich überhaupt nicht darstellbar, weil ein entsprechender Gesetzentwurf eingeleitet ist. Was die Frage der AGB angeht, gehe ich juristisch davon aus, dass eine AGB-Festigkeit der Regelung vorliegt.

(Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Sie gehen davon aus?)

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in Berlin werden wir das selbstverständlich intensiv diskutieren. Dies ist der richtige Weg, damit man eine systematisch klare Regelung für das Hauptproblem der Sach

mängelgewährleistung findet. Eine AGB-Regelung ist, wenn AGB-Festigkeit besteht – wir sind der Ansicht, dass sie besteht –, nicht erforderlich. Aber wenn sie nicht erforderlich ist, sollten wir sie auch nicht in das Gesetz aufnehmen, weil hierdurch wiederum Widersprüche zulasten der Handwerker entstehen können.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Eine weitere Zwischenbemerkung macht Herr Kollege von Brunn. Bitte.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben jetzt viel gesagt, aber wieder einmal um den heißen Brei herumgeredet. Ihre Minister im Bundeskabinett haben diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Am 3. März ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der drei CSU-Minister im Bundeskabinett verabschiedet worden. Es gibt offensichtlich auch viele Bundestagskolleginnen und -kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion – auch CSU-Abgeordnete –, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Warum haben Sie denn nicht vorher mit ihnen geredet?

Dieser Entwurf liegt doch schon seit letztem Herbst vor. Der Referentenentwurf ist im November in die Verbändeanhörung gegangen. Damals hat man von der CSU nichts gehört. Jetzt, da klar ist, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, kommen Sie und warnen vor der Gefahr, dass er in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden könne.

Daraus schließe ich, dass Sie beabsichtigen, dieses Gesetzesvorhaben zu spalten, um den Teil für die Handwerker, dem wir gerne zustimmen, zu beschließen, und den Teil für die Bauherren, für viele Menschen auch in Bayern, die bauen wollen, verzögern, verändern und blockieren wollen.

Ich möchte von Ihnen eine klare Aussage, ob Sie bereit sind, den Verbraucherschutz, den Schutz der Bauherren auch in Bayern, mit dieser Regierung, mit der Großen Koalition noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege von Brunn, es geht hier um einen Antrag der CSU, der, was aus meiner Sicht zu begrüßen ist, ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen vorantreibt, bei dem wir uns auf der Berliner Ebene nicht nur als Freistaat Bayern im Interesse unseres Handwerks intensiv eingebracht haben, sondern bei dem sich aus meiner Sicht die Koalition in Berlin auch weitgehend einig ist.

(Florian von Brunn (SPD): Sie haben als CSU zugestimmt!)

Es gibt ein weiteres ambitioniertes Vorhaben der Koalition im Bauvertragsrecht. Diesbezüglich stehen möglicherweise noch inhaltliche Diskussionen an, die dazu führen können, dass man länger braucht.

(Florian von Brunn (SPD): Hört, hört!)

Es ist im Interesse des Handwerks eine richtige Unterstützung, wenn wir sagen: Lasst uns das nötigenfalls abkoppeln und den einen Teil im Interesse des Handwerks möglichst schnell auf den Weg bringen.

(Florian von Brunn (SPD): Handwerk vor Bauherren und Verbrauchern!)

Pacta sunt servanda. Das bedeutet nicht, dass man die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht weiter abarbeitet.

Ich denke, dass dieses Anliegen für unser Handwerk so wichtig ist, dass wir es schnellstmöglich umsetzen sollten. Das Signal des Bayerischen Landtags, das es jetzt hoffentlich gibt, wenn Sie meinen Empfehlungen folgen, ist ein wichtiger Schritt dazu.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Jetzt wissen wir, wo Sie im Verbraucherschutz stehen!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich darf bekannt geben, dass die CSU-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Nach der Geschäftsordnung benötigen wir 15 Minuten bis zur Abstimmung. Deshalb rufe ich jetzt zur Beratung die weiteren Dringlichkeitsanträge auf, und wir werden nach dieser Beratung die Abstimmung zu diesen beiden Anträgen vornehmen.

Ich rufe also zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) Der Panama-Deal der BayernLB (Drs. 17/10746)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Mütze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Panama Papers: Steuerhinterziehung und Geldwäsche über Briefkastenfirmen aufklären und bekämpfen (Drs. 17/10752)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Peter Winter u. a. und Fraktion (CSU) Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen (Drs. 17/10765)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Oh, wie schön ist Steuerflucht nach Panama: Konsequente und rasche Aufklärung der Vorgänge im Freistaat Bayern (Drs. 17/10766)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Halbleib bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers Anfang dieser Woche wirft Schlaglichter auf das Ausmaß der internationalen Steuerhinterziehung, aber auch auf die Mithilfe der Banken hierbei. In Bayern wirft sie insbesondere ein Schlaglicht auf die gegebenenfalls stattgefundene Mithilfe der Bayerischen Landesbank und auf die politische Verantwortlichkeit hierfür.

(Peter Winter (CSU): Beweise bitte! Beweise!)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Frage steht im Raum, ob die bayerische Staatsbank BayernLB mithilfe einer Tochtergesellschaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat oder gar, was noch schlimmer wäre, Kriminelle unterstützt hat, die sich auf Geldwäsche spezialisiert haben.

Die Frage treibt mich um: Hat unsere bayerische Staatsbank dabei geholfen, Millionen- oder gar Milliardenbeträge ins Ausland zu schaffen, um womöglich oder mutmaßlich illegal Steuern zu sparen?

Es geht auch um die Frage, wie dies unter der Aufsicht der Staatsregierung und des bayerischen Finanzministeriums geschehen konnte. Finanzminister Dr. Markus Söder war von Ende 2011 bis Mitte 2013 als Verwaltungsratsvorsitzender auch der oberste Auf

seher über Vorstand und Geschäftspolitik der BayernLB.

Sollte die Tochter der Bayerischen Landesbank, die LBLux, in diesem Zeitraum noch Offshore-Briefkastenfirmen verwaltet haben, wäre der Verwaltungsratsvorsitzende Dr. Markus Söder hierfür verantwortlich.