Worin besteht der Unterschied? – Sicherlich nicht allein in der Qualität des Ausbaus. Schleswig-Holstein hat bereits 2012 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes durchgeführt und damit wiederkehrende Beiträge ermöglicht, Rheinland-Pfalz vor mittlerweile 30 Jahren. Es ist wichtig und richtig, dass wir heute diesen längst überfälligen Schritt gemeinsam tun werden. Die Städte und Gemeinden haben somit die Möglichkeit, neben der bisherigen einmaligen Beitragserhebung mit Verrentung und Stundung immer wiederkehrende Beiträge einzuführen.
Warum die Änderung notwendig ist, wurde an dieser Stelle und in den Ausschüssen wiederholt erläutert. Lassen Sie mich nur eines dazu sagen: Die Zeit drängt. Jahrelang haben die Kommunen aufgrund ihrer Finanzlage die Straßen nur so gut, wie es ging, instand gehalten, geflickt, repariert und Löcher gestopft. Doch irgendwann einmal hilft das nicht mehr. Außerdem kommen die einfach gebauten Straßen der Sechzigerjahre mit ihren Spritzdecken in ein Alter, in dem sie erneuert werden müssen. Jetzt ist die Stunde der Wahrheit gekommen: Es muss in den Straßenbau investiert werden.
Der Ärger ist vorprogrammiert, wenn Bescheide über Kosten in fünfstelliger Höhe in die Briefkästen flattern. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich daran erinnern, in welch aufgeladener Stimmung die Anhörung zu dem Thema stattgefunden hat. Das war ein kleiner Eindruck von dem, was in den Bürgermeisterzimmern der Kommunen tagtäglich stattfindet. Die Auseinandersetzungen dort nehmen ständig an Häufigkeit, In
Die Änderung heute kann ein Stück weit zur Befriedung beitragen, weil sie zu einer sozial gerechteren und solidarischeren Fassung des Kommunalabgabengesetzes führt. Warum? Was haben wiederkehrende Beiträge mit sozialer Gerechtigkeit und Solidarität zu tun? – Es ist ganz einfach. Die auf die Anlieger zukommenden Kosten werden auf mehrere Jahre gestreckt, aber auch auf mehrere Schultern verteilt. Es besteht die Möglichkeit, Abrechnungsgebiete zu bilden. Das hat aber nichts mit einer Grundsteuer 2.0 zu tun. Es ist auch kein Ansparmodell; denn nach fünf Jahren muss für das betroffene Gebiet tatsächlich abgerechnet werden.
Ich höre immer wieder, dass damit ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden ist, weil die Gemeinde viele Dinge erst ermitteln und festlegen muss. Das sehe ich ein. Aber wenn die 870-Seelen-Gemeinde Oersdorf es geschafft und ein entsprechendes Bauprogramm auf die Beine gestellt hat, warum sollen es die Kommunalverwaltungen in Bayern dann nicht schaffen, zumal sie von den Spitzenverbänden unterstützt werden? – Wenn somit die Möglichkeit besteht, Belastungen des Einzelnen zu minimieren und Horrorrechnungen in fünfstelliger Höhe zu vermeiden, ist das den Aufwand allemal wert.
Weiter ist mit der Änderung des Gesetzes eine Informationspflicht vorgesehen, die fraktionsübergreifend Konsens ist. Sie bewahrt die Bürgerinnen und Bürger vor bösen Überraschungen und sorgt für Transparenz und damit für mehr Akzeptanz.
Oftmals werden überzogene Wünsche auf das Machbare reduziert. Neu und gut ist, dass Eigenleistungen der Kommune wie Planungsleistungen und Leistungen des Bauhofs eingerechnet werden können. Dadurch sinken die abzurechnenden Kosten und die möglichen Beiträge.
Die Eigenheimverbände haben sich indes mehr erhofft. Sie wollten eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Doch dies ist nicht möglich; denn das Gros der bayerischen Städte und Gemeinden ist auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen. Der Freistaat Bayern ist nicht der Träger der eigenen Ortsstraßen.
Wir haben über verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Man bleibt bei der Soll-Regelung. Die Soll-Regelung ist ein faktisches Muss, dennoch erlaubt sie es reichen Gemeinden, auf eine Straßenausbaubeitragssatzung zu verzichten. Es fehlen klare Vorgaben. Die
Stadt München hat mit dem Innenministerium ein Abkommen geschlossen, im Rahmen dessen sie keine Straßenausbaubeiträge erheben muss. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den vielen anderen Kommunen, die Straßenausbaubeiträge erheben müssen. Mir ist gesagt worden, dass die Rechtsaufsicht bei reichen Gemeinden ein Auge zudrückt und lediglich eine Rüge erteilt. Aber Gemeinden mit prekärer Haushaltssituation sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Ich weise erneut auf die Ungleichbehandlung durch die Rechtsaufsichten hin. In einem Landkreis ist alles nicht ganz so schlimm, im anderen Landkreis wird den Bürgermeistern mit dem Verdacht der Untreue gedroht, wenn sie keine Straßenausbaubeitragssatzung haben. Deshalb fordern wir gleiches Recht für alle Städte und Landkreise ohne Ausnahmen.
Die Muss-Regelung hätten wir genauso wie der Gemeindetag für die beste Lösung erachtet. Das war jedoch nicht konsensfähig. Deshalb hat man sich auf die Soll-Regelung geeinigt. Die Kann-Regelung würde im Grunde dazu führen, dass die Satzung durch Bürgerentscheid ausgehebelt wird. Das geht jedoch nicht, weil dann keine Mittel für den Straßenausbau vorhanden sind. Eine Finanzierung aus Steuermitteln würde dazu führen, dass der Ausbau des Kindergartens und die Schulsanierung gegeneinander ausgespielt werden.
Die Infrastrukturabgabe wäre sehr wünschenswert gewesen. Sie ist mit den derzeitigen Gesetzen jedoch nicht zu vereinbaren, da sie nicht eindeutig zurechenbar ist. Deshalb fällt sie aus.
In einigen Gesetzentwürfen ist von einer möglichen Kappung die Rede. Der Vorschlag der CSU sieht vor, dass bei Erreichung von 40 % des Verkehrswerts eine Übernahme des darüber hinausgehenden Betrags durch die Gemeinde erfolgen muss. Das hört sich gut an. Aber es handelt sich um ein stumpfes Schwert. Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung dürfen eine solche Ortssatzung nicht erlassen. Zwar ist der Gemeinde vorbehalten, diese einzuführen oder nicht, aber Gemeinden mit einer prekären Haushaltssituation oder Haushaltskonsolidierung dürfen keine Kappung vornehmen, da sie sonst auf Konsolidierungshilfen und weitere Finanzhilfen verzichten müssen. Der Verkehrswert stellt kein Problem dar, sofern Bürger in Ballungsräumen oder im Voralpenland wohnen. Aufgrund der hohen Verkehrswerte wird selten eine Kappung durchgeführt. In den ländlichen Gemeinden ist jedoch kaum eine Kappung aufgrund des Verbots möglich. Die Kappung ist nur in reichen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum sinnvoll. Sie führt
aber zu einem steigenden Kommunalkannibalismus, gemäß dem Motto: Warum gibt es das in der Nachbargemeinde und nicht bei uns? – Damit belasten wir unsere Bürgermeister und Gremien unnötig.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf werden wir nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigen können, weil es keine absolut gerechte Lösung gibt. Ich darf an die Klassifizierung der Straßen – Hauptstraße, Haupterschließungsstraße – erinnern. Außerdem darf ich an die Abschnittsbildung und all die Themen erinnern, die uns im Kommunalausschuss in Form von Petitionen immer wieder erreichen. Wenn wir die wiederkehrenden Beiträge, die Informationspflicht der Gemeinden und die Anrechnung von gemeindlichen Planungsleistungen auf die Baukosten festhalten, ergeben sich drei zentrale Punkte, die das Kommunalabgabengesetz sozialer und solidarischer machen.
Im Vorfeld haben wir intern heftig darüber diskutiert. Die vier Gesetzentwürfe liegen nah beieinander. Sie sind fast identisch. Deshalb hätten wir uns eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gewünscht, die die Anregungen der Spitzenverbände einbezogen hätte. Somit hätten wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen können.
Es wäre für alle gut, wenn ein so wichtiges Gesetz einstimmig verabschiedet würde. Bei der anschließenden Abstimmung gibt es entweder ein Ja oder ein Nein. Wir können nicht zu ein paar Prozenten dem CSU-Gesetzentwurf und zu ein paar Prozenten einem anderen Gesetzentwurf zustimmen. Eines ist sicher: Wir halten unseren Gesetzentwurf für den ausgereiftesten Gesetzentwurf und bitten deshalb um Zustimmung.
Danke schön, Herr Kollege Adelt. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Mistol das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Straßenausbaubeiträge waren die Wünsche aller Beteiligten und Betroffenen sehr unterschiedlich. Anders als zu Weihnachten – erlauben Sie mir angesichts des heutigen Wetters diese
Assoziation – können wir diese Wünsche nicht alle individuell erfüllen. Wir haben uns auf die Suche nach neuen Regelungen gemacht, die für alle gelten und den Kommunen mehr Freiheit bei der Umsetzung des Kommunalabgabengesetzes einräumen.
Kolleginnen und Kollegen, die Neuregelung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird sicher keine großen Begeisterungsstürme im Land auslösen, weder bei denen, die grundsätzlich für die Abschaffung waren, noch bei denen, die diese Beiträge beibehalten wollten. Letztere werden vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass jetzt klar ist, wie es in den nächsten Jahren weitergehen wird. Jubelrufe werden wir aber wohl nicht hören. Klar ist eben, dass es immer Gegner und Befürworter von Straßenausbaubeiträgen geben wird. Da scheiden sich auch innerhalb der kommunalen Familie die Geister.
Ich meine aber schon, Herr Kollege Adelt, das, was jetzt vorliegt, kann sich sehen lassen. Ich bin zwar weiterhin der Meinung, dass unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der GRÜNEN, besser ist.
Wir werden unseren Gesetzentwurf auch aufrechterhalten. Es wäre aber schön gewesen, wenn wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf zustande gebracht hätten. Da gebe ich Ihnen recht. Unser Gesetzentwurf enthält ganz spezielle Regelungen für die Bürgerbeteiligung. Darin unterscheidet er sich von den anderen. Insofern wäre es gut gewesen, wenn wir uns unserem Entwurf genähert hätten. Bei der Abstimmung besteht heute auch noch die Möglichkeit, dass die Mehrheitsfraktion dem anderen Gesetzentwurf zustimmt. Man soll die Flinte nicht zu früh ins Korn werfen.
Im Kern sind sich aber die vier Gesetzentwürfe der Fraktionen sehr ähnlich. Die Unterschiede müssen wir schon sehr genau suchen. Das liegt vielleicht auch daran, wie wir uns diesem Thema genähert haben. Bei der Anhörung, die wir durchgeführt haben, haben wir gesehen, dass es eine große Bandbreite von der völligen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bis hin zur einer Muss-Regelung gibt. Über all das ist debattiert worden. Nach einer sorgfältigen Abwägung haben auch wir GRÜNE festgestellt, dass wir die Straßenausbaubeiträge als unverzichtbares Instrument zur Refinanzierung von Baumaßnahmen erhalten müssen, dass ein Festhalten an der jetzigen Regelung jedoch nicht vertretbar ist. Der Handlungsbedarf war mit den Händen zu greifen. Sie haben schon darauf hingewiesen. Es gab zahlreiche Petitionen im Landtag zu dieser Thematik.
Trotz kontroverser Diskussionen sind sich die Landtagsfraktionen im Wesentlichen über das Ziel einig. Darin, dass die Soll-Regelung beibehalten wird, sind sich alle einig. Wir GRÜNE haben auch mit der MussRegelung geliebäugelt oder zumindest intern darüber diskutiert. Gerade unter dem Gerechtigkeitsaspekt wäre es sinnvoll, dass alle Kommunen gleich vorgehen. Vielleicht wäre es aber ein zu großer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewesen, wenn wir tatsächlich eine Muss-Regelung auf den Weg gebracht hätten.
Allerdings wäre es auch gut gewesen, wenn wir die vom Gemeindetag angeregte Konkretisierung der Soll-Regelung im Gesetzentwurf der CSU verankert hätten. Leider haben Sie diese Anregung nicht aufgenommen. Gerade im Hinblick auf die Steigerung der Akzeptanz wäre eine solche Klarstellung notwendig gewesen. Obwohl von dieser Soll-Regelung laut Gesetz nur in gut begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf, hatten zuletzt nur 72 % der bayerischen Kommunen Straßenausbaubeiträge erhoben, wobei es da auch noch sehr große regionale Unterschiede gibt.
Der zentrale Kern aller vier Gesetzentwürfe ist die mögliche Einführung wiederkehrender Beiträge als Alternative zur bisherigen einmaligen Erhebung. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt insofern unberührt, als keine Kommune verpflichtet ist, tatsächlich wiederkehrende Beiträge einzuführen. Stattdessen können die Kommunen entsprechend den Gegebenheiten vor Ort selbst prüfen, ob dieses System überhaupt infrage kommt. Möglicherweise ist diese Grundsatzfrage in den Kommunen relevant, die bisher noch keine Straßenausbaubeitragssatzung haben, wohingegen in Kommunen, die bisher ihre Straßenausbaubeiträge reibungslos erhoben haben, ein wiederkehrender Beitrag vielleicht gar nicht in Frage kommt. Wiederkehrende Beiträge sind nun eine Alternative, die durch diese vier Gesetzentwürfe ermöglicht wird. Ich bin schon sehr gespannt, ob und in welchem Umfang die Kommunen von der Möglichkeit wiederkehrender Beiträge Gebrauch machen werden. Ein Allheilmittel sind sie sicher nicht. Darauf muss man schon immer wieder hinweisen.
Ich habe es schon gesagt: Für uns GRÜNE ist vor allem die Bürgerbeteiligung ein essenzieller Faktor. Dass es bei der Bürgerbeteiligung Defizite gibt, hat auch die Anhörung bewiesen, auch wenn nicht wenige Kommunen schon jetzt vorbildlich handeln. Gleichwohl fühlen sich Bürgerinnen und Bürger immer wieder überfahren, weil die Kommunikation vor Ort nicht so funktioniert, wie man es eigentlich erwarten würde. Die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung im Vorfeld einer Satzung fällt bislang ins Ermessen der jeweili
gen Bürgermeisterin oder des jeweiligen Bürgermeisters bzw. des Gemeinderats oder Stadtrats. Deswegen fordern wir GRÜNE in unserem Gesetzentwurf eine Informationspflicht und eine Anhörungspflicht, damit im Vorfeld miteinander geredet und die Bürgerbeteiligung dadurch gestärkt wird. Gerade über den Vorwurf der Luxussanierung kann bei solchen Anhörungen geredet werden. Es ist immer gut, wenn man die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig einbezieht. Dadurch kann man die Akzeptanz solcher Maßnahmen immer erhöhen.
Alles in allem zeigt sich, dass die Initiativen aller Fraktionen von der Intention geprägt sind, eine einheitliche und sozial verträgliche Regelung auf den Weg zu bringen, nach der die Lasten künftig gerechter verteilt werden. Gleichzeitig appelliere ich an die Kommunen, die Möglichkeiten auszuschöpfen und vor allem in Fällen sozialer Härte von den bereits vorhandenen Billigkeitsregelungen Gebrauch zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, auf eines möchte ich zum Schluss noch hinweisen. Wir haben uns für diese Neuregelung im KAG Zeit gelassen, und das war gut so. Wir haben die unterschiedlichen Argumente, die wir bei der Anhörung, wo wir sie auch konkret abgefragt haben, gehört haben, die wir aber auch per Mail, per Fax, per Telefon und in persönlichen Gesprächen bekommen haben, abgewogen. Wir haben sehr viel mit allen Beteiligten und Betroffenen gesprochen. Gerade weil wir uns so intensiv mit diesen Argumenten beschäftigt haben, sind wir über die Fraktionsgrenzen hinweg zu sehr ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen.
Die Intensität und die Sachlichkeit, mit der wir uns mit dem Thema Straßenausbaubeiträge beschäftigt haben, wünsche ich mir in Zukunft auch bei der Behandlung anderer Themen. Gleichwohl bin ich froh, dass zumindest für die nächsten Jahre Klarheit besteht, welche Rahmenbedingungen für kommunale Straßenausbaubeiträge gelten. Die Diskussion muss irgendwann einmal auch zum Abschluss kommen, und ich glaube, wir haben einen guten Abschluss gefunden.
Vielen Dank, Kollege Mistol. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht jetzt Kollege Hanisch. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen. Wir hatten wirklich eine sehr fruchtbare, harmonische und intensive Debatte über die Änderungsentwürfe zum Kommunalabgabengesetz. Was ist die Ausgangslage? – Die Bürger würden
am liebsten gar nichts zahlen. Die Kommunen sind sich nicht einig. Die reichen Kommunen sagen: Wir brauchen keine Straßenausbaubeitragssatzung, wir belasten unsere Bürger nicht. Die ärmeren Kommunen müssen Beiträge erheben, weil sie von der Rechtsaufsicht dazu gezwungen werden.
Und damit komme ich zu einem Punkt, der mir nicht gefällt. Im bisher geltenden Gesetz hatten wir eine Soll-Vorschrift, auf die wir uns wieder geeinigt haben. Allerdings haben in Unterfranken 97,1 % aller Gemeinden eine solche Satzung, in Niederbayern dagegen nur 39,1 %. Angesichts dieser Zahlen kann mir niemand bestätigen, dass die Rechtsaufsichtsbehörden die Soll-Vorschrift richtig auslegen. In einem Regierungsbezirk haben fast 100 % der Gemeinden so eine Satzung, weil sie das Wort "soll" als "ist" auslegen, und in einem anderen Regierungsbezirk sind es nur knapp 39 %.
Das funktioniert nicht, weil das Wort "soll" nicht überall so ausgelegt wird, wie es ausgelegt werden müsste. So viel zur Ausgangssituation.
Wir haben ein Anhörungsverfahren durchgeführt; das ist schon angesprochen worden. Es war sehr fruchtbar und intensiv. Ich glaube, nur Kommunalpolitiker schaffen es, sich mit so etwas sachlich zu beschäftigen. Insofern bedauere ich es ebenfalls, dass wir uns nicht auf eine Lösung geeinigt haben. Wir waren schon nahe dran, aber leider Gottes hat es dann im Detail nicht funktioniert.
Meine Damen und Herren, heute haben wir die Zweite Lesung zu diesen Gesetzentwürfen. Wir haben vier Vorschläge, und jeder wird auf seinem Vorschlag beharren. Das ist das Traurige an der Sache, obgleich wir doch so nah beieinander sind. Das lässt sich aber nicht ändern. Lassen Sie mich jetzt zu den wesentlichen Punkten kommen, die alle vier Gesetzentwürfe gemeinsam haben.
Wir haben uns für eine Soll-Lösung ausgesprochen. Es gab auch viele andere Möglichkeiten, beispielsweise eine Muss-Lösung. Wenn man das Ganze vernünftig anpackt, dann hätte man sagen müssen: abschaffen oder Muss-Lösung. – Okay, das sind die härtesten Entscheidungen, deshalb muss man auch die KannRegelung zitieren, die von vielen ins Gespräch gebracht wurde. Wir haben uns aber alle gegen die Kann-Regelung ausgesprochen, weil diese Regelung dazu führen kann, dass eine Gemeinde handlungsunfähig wird, beispielsweise über Bürgerbegehren oder Ähnliches. Die Kann-Regelung hätte dazu führen können, dass eine Kommune nicht mehr durchsetzen