Protocol of the Session on February 25, 2016

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele von rechtsterroristischen Aktivitäten von Mitgliedern der Parteien DER III. WEG und DIE RECHTE aufzeigen. Sicher erinnern Sie sich alle an die erfolgreiche Razzia im Herbst des Jahres 2015 in Oberund Mittelfranken, wo unsere Sicherheitsbehörden sehr gute Arbeit geleistet haben. Im Rahmen dieser Razzia wurden verschiedene konkrete Anschlagspläne aufgedeckt. Es wurden unzählige Waffen gefunden. Man hat vor allem herausgefunden, dass es personelle Verflechtungen der Beschuldigten zu den Pegida-Bewegungen, aber auch zu den Parteien DER III. WEG und DIE RECHTE gibt. Beispielsweise waren Mitglieder im Vorstand aktiv, haben Versammlungen für die zwei Parteien angemeldet und Flyer verteilt.

Herr Kollege Schindler hat bereits ausgeführt, dass laut Bayerischem Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2014 DER III. WEG eine Nachfolgeorganisation von dem mittlerweile verbotenen Freien Netz Süd ist. Dort steht, dass Aktivitäten, die früher unter dem Dach des Freien Netzes Süd erfolgten, nun als Aktivitäten der Partei DER III. WEG deklariert werden. Das Innenministerium hat festgestellt, dass im Jahre 2014 jede zweite rassistische Kampagne gegenüber Flücht

lingen von der Partei DER III. WEG initiiert und vorangetrieben wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass diese beiden Parteien nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Sie legen viel eher eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber unserer demokratischen Grundordnung an den Tag. Das sieht man anhand ihrer Inhalte, ihrer programmatischen Ausrichtung, aber auch anhand der Organisationsform.

Wir GRÜNE haben deswegen schon im Oktober des Jahres 2015 mit unserem Dringlichkeitsantrag betreffend "Rechtsextremismus und Rassismus entschieden entgegentreten!" gefordert, dass die Staatsregierung doch bitte alle ihr möglichen Maßnahmen ergreifen sollte, um ein Verbot dieser beiden Parteien zu initiieren. Wir wissen selber – das wurde schon mehrfach genannt –, dass man Parteien zum Glück nicht so leicht verbieten kann. Allen in diesem Hohen Hause muss jedoch auch klar sein, dass wir gerade in der aktuellen Zeit besonders vorsichtig sein müssen. Wir sollten jetzt schon Informationen sammeln und besonders wachsam sein, damit wir Materialien haben, wenn ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.

Darum unterstützen wir den Antrag der SPD. Unser Dringlichkeitsantrag wurde im Herbst 2015 leider abgelehnt. Wir verstehen die Argumentation des CSUAntrags nicht ganz. Frau Guttenberger, während Ihrer Rede musste ich ein paar Mal den Kopf schütteln. Ich hatte das Gefühl, Sie haben den SPD-Antrag gar nicht richtig gelesen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Sie sprachen immer von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die irgendetwas verbieten soll.

(Widerspruch der Abgeordneten Petra Guttenber- ger (CSU))

In dem Antrag steht deutlich drin, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Auftrag bekommt, einen Bericht vorzulegen, damit geprüft wird, ob es Erfolgsaussichten gibt.

(Unruhe – Thomas Gehring (GRÜNE): Hört der Rednerin zu!)

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach dem SPDAntrag prüfen und einen Bericht darüber vorlegen, welche Erfolgsaussichten ein Verbotsverfahren hat. Ihre Argumentation richtete sich komplett gegen diesen Antrag. Ich kann mir es nur so erklären, dass Sie den Antrag entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden haben oder partout nicht zustim

men wollen, weil es ein Antrag der Opposition ist. Das finde ich gerade bei diesem Thema und in der aktuellen Zeit sehr schade und sehr bedenklich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Antrag der CSU verzögert nur das ganze Vorgehen. Wir sind uns doch alle einig, dass diese beiden Parteien nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Eigentlich sind wir der Meinung, dass diese beiden Parteien verboten werden müssen, weil sie eben hetzen, rassistische Themen verfolgen, aber weil sie auch Rechtsterroristen sind. Wenn das unsere Meinung ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass die CSU erst noch abwarten will. Prinzipiell sagen wir GRÜNE aber auch: Dass dem Landtag berichtet wird, ist schon einmal besser als nichts. Wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass wir nach Abgabe des Berichts die Forderung nach Berlin senden, Material zu sammeln, wäre das schon ein erster und positiver Schritt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ganz zum Abschluss möchte ich noch einen wichtigen Punkt ansprechen. Uns allen muss Folgendes klar sein. Auch wenn wir jetzt beschließen sollten, dass geprüft werden soll, ob diese beiden Parteien verboten werden können, wenn Material gesammelt wird und wenn wirklich ein Verbotsverfahren eingeleitet wird, hätten wir damit natürlich nicht den Rassismus und den Rechtsextremismus in Bayern und in Deutschland besiegt. Das ist natürlich auch klar. Darum sollte allen Parteien im Bayerischen Landtag klar und bewusst sein, dass wir auch an allen anderen Stellschrauben für die Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus intensiv drehen müssen. Dazu gehört der Ausbau der Präventions- und Bildungsmaßnahmen. Dazu gehört die Erhöhung des Fahndungs- und Ermittlungsdrucks auf die rechte Szene. Dazu gehört auch, dass wir in Bayern endlich das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus überarbeiten. Dazu haben wir in ein paar Monaten die Anhörung, die wir mit Minderheitenvotum durchsetzen mussten. Ich hoffe, dass wir dann auch mit der CSU einen konstruktiven Dialog führen können und die Informationen, die wir bei dieser Anhörung bekommen, einsetzen, um das Handlungskonzept für Rechtsextremismus zu überarbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der letzte Punkt, bei dem ich mir ehrlich gesagt auch mehr Engagement von allen Parteien im Bayerischen Landtag wünsche, ist die Stärkung der Zivilgesellschaft; denn ohne unsere Zivilgesellschaft sähe es in Bayern eindeutig düsterer aus. Die Zivilgesellschaft hält die Fahne für Toleranz und Demokratie hoch. Das

sollten wir unterstützen. Wir im Bayerischen Landtag sollten alles dafür tun, dass die Zivilgesellschaft gut arbeiten kann. Gleichzeitig sollten wir auch die rechte Szene ernsthaft in den Blick nehmen.

Deswegen halten wir es für gut, dass die SPD heute diesen Antrag gestellt hat und wir diese Debatte führen. Wir hoffen darauf, dass es weitergeht und wir Demokratinnen und Demokraten alle klar und konsequent gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorgehen. Gerade in der aktuellen Zeit ist das in meinen Augen wichtiger denn je.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt darf ich Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Beurteilung dessen – in politischer Hinsicht könnte man auch Verurteilung sagen –, was diese angeblichen oder vermeintlichen Parteien veranstalten, sind wir uns völlig einig. Deshalb ist es auch richtig, dass wir uns immer wieder gemeinsam darüber unterhalten, wie wir den Kampf gegen Rechtsextremismus in unserem Land intensiv führen.

Wir haben jetzt in der Plenardebatte eine etwas schwierige Situation. Ich frage Sie, ob es besonders klug ist, angesichts der in der kommenden Woche bevorstehenden mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe heute mit einem Dringlichkeitsantrag eine Debatte über das nächste Verbotsverfahren vom Zaun zu brechen. Ihr Antrag enthält den Auftrag, dass die Staatsregierung – ich sage das jetzt einmal so ungeschützt – zusammen mit allen anderen Ländern sofort eine Arbeitsgruppe einsetzen soll. Natürlich sind alle Landesregierungen, alle Innenminister in Fragen der Bekämpfung des Rechtsextremismus ständig miteinander in Kontakt. Wir überlegen uns immer gemeinsam, wie man dagegen vorgehen kann.

Die Positionierung in der Öffentlichkeit ist das eine. Über die Frage, wie wir strategisch vorgehen und wie wir ein gemeinsames Vorgehen aller Bundesländer erreichen können, sollten wir aber sinnvollerweise erst einmal gemeinsam nachdenken. Nach meiner Kenntnis ist es nicht so, dass dieses Vorgehen – von diesem Thema sind nicht nur wir in Bayern betroffen – im Moment von irgendeiner anderen Landesregierung für klug gehalten wird. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, mich kurzfristig mit allen anderen Landesregierungen abzustimmen. Ich bin auch gerne bereit, hier

im Bayerischen Landtag im Innenausschuss oder bei einer Besprechung aller Fraktionen zu berichten.

Ich hielte es auch für ein ungutes Zeichen, wenn wir in dieser Frage heute auseinanderfallen würden; denn es ist wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus eine gemeinsame Position gegen den Rechtsextremismus haben, wie wir es auch im laufenden NPD-Verbotsverfahren erreicht haben. Ich stelle das hier im Hohen Haus nur anheim. Selbstverständlich respektiere ich alles, was hier beschlossen wird. Klüger wäre es aber meines Erachtens, wenn wir uns erst einmal gemeinsam über das weitere Vorgehen verständigen. Ich werde gerne bis zu einem solchen Gespräch den aktuellen Sachstand in allen anderen Bundesländern und deren Innenministerien einholen, sodass wir uns dann darüber verständigen können, was die nächsten vernünftigen Schritte wären.

Ich weiß nicht, wie sich die Fraktionen jetzt verständigt haben. Ich habe aber anheimgestellt, die Dringlichkeitsanträge in dem Fall ausnahmsweise an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, was hier sonst nicht üblich ist. Ich werde mich dann, wie gesagt, darum bemühen, möglichst schnell einen Bericht zu geben, sodass wir dann einvernehmlich entscheiden können, wie wir weiter vorgehen wollen. Das wäre meine Bitte, damit wir gemeinsam weiter im Kampf gegen den Rechtsextremismus erfolgreich sind.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Jetzt darf ich das Wort Herrn Kollegen Zellmeier erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Worten unseres Innenministers und auch nach einem Gespräch mit der SPD-Fraktion beantrage ich für beide Anträge die Verweisung in die Ausschüsse, damit wir eine gemeinsame Linie finden. Das Thema ist so wichtig, dass wir uns darüber nicht streiten sollten. Wir sind auch sehr nahe beieinander.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Rinderspacher, Sie haben erklärt, damit einverstanden zu sein. Ich glaube, es ist der beste Weg.

Vielen Dank für diese Antragstellung. Kann ich davon ausgehen, dass das Hohe Haus damit einverstanden ist? Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich, und damit ist die Verweisung in die Ausschüsse erfolgt.

Jetzt darf ich noch bekannt geben, dass die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/10184 mit 17/10190 sowie den Drucksachen 17/10210 und 17/10211 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen werden. Damit hätten wir für heute die Dringlichkeitsanträge erledigt.

Wir kommen jetzt zu den Zweiten Lesungen zurück. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Bernhard Seidenath, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 17/8893) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/9371)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier u. a. (CSU) (Drs. 17/9391)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/9830)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier u. a. (CSU) (Drs. 17/9835)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von insgesamt 24 Minuten vereinbart. Ich darf jetzt Herrn Kollegen Tomaschko das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt schreckliche Katastrophen, wie das bereits heute mehrfach angesprochene Zugunglück bei Bad Aibling, zeigen, wie wichtig ein gut funktionierender Rettungsdienst ist. An dieser Stelle auch von mir ein herzliches Dankeschön an alle Rettungskräfte! Über 700 Rettungskräfte waren im Einsatz. Ob ehren

amtlich oder hauptamtlich, sie waren sofort vor Ort. Es waren Rettungssanitätskräfte, Feuerwehrkräfte, Kräfte von THW und Polizei und viele andere mehr. Ein herzliches Dankeschön an alle, die hier geholfen haben.

Meine Damen und Herren, Bayern sorgt seit jeher für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein in den Jahren 2015 und 2016 förderten wir die Investitionen der Berg- und Wasserrettung mit 17 Millionen Euro und investierten rund 11 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen. Darüber hinaus haben wir im Jahr 2013 die Retterfreistellung eingeführt; und wir werden sie noch weiter ausbauen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes bringen wir eine wichtige Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in allen Regionen Bayerns auf den Weg. Zum 01.01.2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters – NotSanG – in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz löst der Bundesgesetzgeber den bisherigen Rettungsassistenten durch den neuen Gesundheitsfachberuf des Notfallsanitäters ab. Damit wurde eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen.