Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist überflüssig wie ein Kropf. Es ist ein falsches Gesetz zum falschen Zeitpunkt.
Sie legen heute hier allen Ernstes einen Gesetzentwurf vor, der Studierende davon abhält, ihren Lehrerberuf auszuüben – und das zu einer Zeit, in der wir Lehrer so sehr suchen, wie wir es in den letzten Jahren nie getan haben, in einem Ausmaß, wie es vor einem halben Jahr noch nicht prognostizierbar war. So viel zu Ihren Lehrerbedarfsprognosen! Reden wir doch Klartext: Sie suchen heute über 1.000 Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, an Mittelschulen, an Berufsschulen, und wir haben sie nicht. Gleichzeitig haben wir Lehrerinnen und Lehrer, Studierende, die das Studium für das Lehramt an Gymnasien absolvieren, aber nicht eingestellt werden. Das ist tatsächlich eine Fehlsteuerung der Lehrerbildung ohnegleichen. Und was machen Sie? – Sie erhöhen diese Fehlsteuerung noch, obwohl es notwendig wäre, dass Lehrerinnen und Lehrer einen anderen Weg gehen, weil wir Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Da schlagen Sie vor, die jungen Leute noch einmal drei Jahre lang in den Wartestand zu schicken.
Das geht doch ziemlich schief. - Wir brauchen schnelle Möglichkeiten, den Lehrerinnen und Lehrern andere Wege zu eröffnen, Deutschlehrerinnen und Deutschlehrern den Weg zu Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache zu eröffnen und sie in andere Schularten zu bringen.
- Doch, das ist natürlich das Thema, Kollege Waschler. Das Thema ist, dass Sie jetzt auf eine Situation reagieren, die wir gar nicht haben.
Sie glauben, mit diesem Gesetz Dinge regeln zu können, die in der Lehrerbildung, in der Bedarfsprognose, in der Steuerung nicht stimmen. Das funktioniert nicht.
denn nach drei Jahren muss man dann tatsächlich arbeiten können. Tatsächlich bedeutet Ihr Gesetz, dass wir die Themen, die wir jetzt behandeln müssten, nicht angehen. Wir haben ein Problem in der Lehrerbildung: Sie ist zu fixiert auf einzelne Fächer und auf
einzelne Schularten. Da brauchen wir mehr Flexibilität, mehr Einsatzmöglichkeiten. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht dazu da, Fächer und in bestimmten Schularten zu unterrichten, sondern sind dazu da, Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Sie müssen ihr Berufsfeld finden. Das finden sie momentan nicht.
Übrigens hat dieser Gesetzentwurf einen handwerklichen Fehler: In ihm geht es auch um Inklusion, um die Möglichkeit für Grund- und Mittelschullehrer, das Thema Sonderpädagogik mitzunehmen. Aber bei der Zulassungsbeschränkung, beim NC fehlt die Inklusion. Es gibt keine Regelung etwa für einen Nachteilsausgleich oder eine Quote, mit der behinderte Studierende aufgenommen werden könnten.
Dieser Gesetzentwurf löst also kein Problem. Er schafft vielmehr neue Probleme. Die Information der Studierenden muss tatsächlich früher einsetzen, nämlich vor Beginn des Studiums, und wir müssen die Studiengänge flexibler gestalten. Auch da passiert nichts vonseiten der Staatsregierung: Die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System, wie sie in allen anderen Bundesländern und übrigens auch für alle anderen Studiengänge in Bayern vorgesehen ist, erfolgt ausgerechnet beim Lehramtsstudium nicht. Dafür sind die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag zuständig. Da wäre Flexibilität notwendig.
Dann gibt es noch das Argument: Ja, wir machen jetzt ein Gesetz, aber das gilt gar nicht so richtig. Wir machen es nur mal auf Vorrat; es tritt in ein paar Jahren in Kraft. Wir machen es nur für den Instrumentenkasten. Es ist halt Papier; nehmt es nicht so ernst! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ministerpräsident hat bei seinem Amtsantritt in seiner ersten Regierungserklärung gesagt, er wolle keine zusätzlichen Paragrafen, keine unnötigen Gesetze mehr. Dieses Gesetz widerspricht dieser Ansage; es enthält zusätzliche, unnötige Paragrafen. Es ist ein unnötiges Gesetz. Schmeißen Sie es in die Papiertonne! - Wenn dieser Gesetzentwurf der Altpapierverwertung zufließt, hat er wenigstens noch einen Sinn gehabt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher an demokratischen Entscheidungsprozessen Jugendbeteiligungsgesetz (Drs. 17/9735) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Linus Förster, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Drs. 17/9757) - Erste Lesung
Die Gesetzentwürfe werden vonseiten der Antragsteller begründet. Als Erste darf ich Kollegin Claudia Stamm bitten. – Erfolgen Begründung und Aussprache zusammen? – Das ist der Fall. Dann sind es 11 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die sitzungsfreie Zeit auch dazu genutzt, um mich von vielen Schulklassen mit Fragen durchlöchern zu lassen. Gerade auch die Jüngeren wollten gar nicht mehr aufhören; sie waren ganz begeistert und interessiert an dem, was hier im Hohen Hause passiert, an Politik.
Ich finde, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns nicht darüber beschweren, dass sich Jugendliche nicht für Politik interessieren oder begeistern, ohne wirklich etwas für sie zu tun. Übrigens stimmt es gar nicht, dass sich die Jugendlichen nicht engagieren; sie engagieren sich sehr, sie engagieren sich punktuell, in Vereinen und Verbänden. Als ich bei der Flüchtlingshilfe an verschiedenen Grenzen in Kroatien und in Österreich unterwegs war, hat Europa in der Nothilfe und bei der Erstversorgung von Flüchtlingen maßlos versagt. Wenn, dann waren die Jugendlichen Europas da. Die Jugendlichen haben sich organisiert, sind hingefahren und haben einfach angepackt und geholfen. Europa hat funktioniert, aber nur von unten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir Jugendliche endlich ernst, wirklich ernst, nicht nur in den Sonntagsreden, sondern lassen wir sie teilhaben
daran, wie sie ihre Zukunft gestalten! Wir alle, die wir hier sitzen, wissen: Die Gesellschaft wird älter. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2060 nur noch 12 Millionen Menschen, die jünger als zwanzig Jahre sind, leben. Jugendliche werden also zunehmend zu einer gesellschaftlichen Minderheit. Deswegen muss uns alle, die wir hier sitzen, die Frage umtreiben: Wie können Jugendliche ihre Interessen durchsetzen? – Die Antwort liegt, finde ich, klar auf der Hand: durch Teilhabe, durch echte Teilhabe. Kurzum, wenn Jugendliche, junge Menschen immer mehr zur gesellschaftlichen Minderheit werden, ist es unsere Pflicht, ihnen und damit der Zukunft eine Stimme zu geben.
Eine Senkung des Wahlalters auf 16 hat auch den Vorteil, dass die meisten Jugendlichen dann ihre erste Wahl noch in der Schulzeit erleben können. Damit wäre Demokratiebildung nicht mehr ein rein theoretisches Lernen, sondern die Jugendlichen könnten diskutieren - auch darüber, was es bedeutet, ein Wahlrecht zu haben, welches Privileg es ist, ein Wahlrecht zu haben und es nutzen zu können, und darüber, welche Auswirkungen Wahlentscheidungen haben. Demokratie zum Anfassen, zum Selbsterleben. – Fakt ist: Erstwählerinnen und Erstwähler, die nicht zur Wahl gehen, sind später kaum mehr einzufangen; das heißt, sie sind für den demokratischen Prozess verloren.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn all diese Argumente Sie nicht überzeugen, die die Jugendlichen bestärken, die Jugendliche – neudeutsch ausgedrückt – "empowern", oder – schade, dass der Innenminister nicht da ist; er wusste ja schon gestern, vor der Ersten Lesung, die Antwort – die alten "Oppositionsargumente" – in Anführungszeichen – Sie nicht überzeugen können, dann schauen Sie doch einfach einmal über die Grenzen. Immer mehr Bundesländer senken das Wahlalter auf 16 ab, insbesondere auch bei den Kommunalwahlen.
Wenn selbst dieser Blick über die Landesgrenze den Impuls nicht gibt, unserem guten Gesetzentwurf zuzustimmen oder auch dem von der SPD, dann lassen Sie uns doch noch einmal bitte qualifiziert in die Diskussion gehen. Es gibt eine ganz neue Studie der Bertelsmann Stiftung; die besagt hauptsächlich zwei Dinge: zum einen, das Wahlalter ab 16 würde helfen, dass junge Menschen aus sozial schwachen Schichten eben eher an die Urne gehen. Das muss in unser aller Sinne sein, damit nicht immer noch mehr Menschen abgehängt werden und nicht immer noch mehr Menschen nicht mehr an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben wollen oder teilhaben können. Das muss in unserem Sinne sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich diese Tendenz noch weiter verstärkt.
Zum anderen besagt die Studie: Bei einem Wahlalter ab 16 würden wir die Wahlbeteiligung dauerhaft massiv steigern können, also massiv anheben. Im Jahr 2049 würde dann nach der Studie der Bertelsmann Stiftung – also keine unbedingt der GRÜNENAffinität verdächtige Stiftung – die Wahlbeteiligung nämlich bei 80 % liegen. Die Schlussfolgerung: Je früher und je häufiger Erst- und Jungwähler ihre Stimme abgeben, desto höher ist langfristig das Niveau der allgemeinen Wahlbeteiligung. Ganz aktuell: In diesen Zeiten ist das wirklich ein wichtiger Aspekt: Je früher Jugendliche in demokratische Prozesse eingebunden sind, desto weniger anfällig sind sie für extreme politische Positionen.
Ich bitte Sie also in Erster Lesung heute um nichts anderes – vielleicht kann man das dem Innenminister auch ausrichten, um nicht gleich wieder in die alte Leier zu verfallen und gleich alles abzubügeln von wegen: Das kennen wir schon alles, das wissen wir schon alles –, als ernsthaft mit uns die Diskussion im Ausschuss zu führen und dann auch hier in der Zweiten Lesung. Es geht einfach darum, unser System – und das ist das beste System, das wir kennen –, die Demokratie zu stärken. Es geht um nichts anderes als darum, die Demokratie, zu stärken. Das ist ein sehr gewichtiges Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Verschließen Sie nicht die Augen davor, dass sich Jugendliche heute viel früher und viel schneller entwickeln. Das ist nichts, was Claudia Stamm hier am Redepult erfunden hat, sondern das sagen ganz viele Psychologen, die das immer wieder feststellen: Jugendliche sind heute früher reif.
Deswegen, aber auch, weil wir es in einer immer älter werdenden Gesellschaft nicht zulassen können, dass junge Menschen nicht ausreichend, nicht genug eine Stimme verliehen bekommen, müssen Sie sich einen Ruck geben und ernsthaft mit uns zumindest über Ihre Positionen diskutieren und nachdenken.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erstens eine Änderung der Verfassung, zweitens eine Änderung des Landeswahlgesetzes und drittens eine Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes, um das Wahlalter 16 bei Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen sowie bei Volksentscheiden Bürger- und Bürgerinnenentscheiden einzuführen. Außerdem beantragen wir die Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung. Mit dieser Änderung wollen wir dann die Bürgerversammlung und den Bürgerantrag auf Gemeinde- und auf Kreisebene durch sogenannte Einwohner- und Einwohnerinnenversammlungen er
setzen. An diesen können eben auch alle nicht volljährigen Einwohner beteiligt werden. Das ist der Sinn und Zweck unseres Gesetzentwurfs.
Uns ist bewusst, dass ein früheres Wahlrecht und das Stimmrecht in Einwohnerversammlungen keine Selbstläufer sind. Die Jugendlichen sind nicht deswegen auf einmal mündiger, weil wir ihnen früher eine wahre Teilhabe erlauben, sondern weil es psychologisch erwiesen ist. Parallel dazu muss auch in der schulischen Bildung einiges getan werden. Das ist auch der Wunsch der Jugendlichen: Sie wünschen sich eine stärkere Thematisierung von Wahlen im Schulalltag. Eine repräsentative Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt hat, besagt, dass acht von zehn Jugendlichen Demokratie und Demokratieerziehung im Schulalltag stärker verankert haben möchten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, nehmen Sie die Jugendlichen ernst, und lassen Sie die Jugendlichen dieses Land Bayern mitgestalten! Für unsere Demokratie tut das not.
Vielen Dank. – Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Förster das Wort erteilen. Herr Kollege, Begründung und Aussprache zusammen? – Dann zehn Minuten, bitte.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich heute früh nach dem Frühstück hingesetzt und habe mir meine Rede noch einmal überlegt. Sie ist mir sehr, sehr wichtig. Sie ist mir schon sehr lange wichtig. Mitwirkungsrechte und Mitwirkungschancen junger Menschen begleiten mich nämlich schon, seit ich 15 Jahre alt bin.
Na ja. Ich hatte viele gleichaltrige Freundinnen und Freunde, die die gleichen Anliegen hatten wie ich. – Als ehrenamtlicher Jugendleiter in der Jugendarbeit und als Bezirksschülersprecher von Schwaben habe ich mich damals mit Gleichaltrigen für die SMV meiner Schule eingesetzt, für den Erhalt eines Jugendzentrums, für bessere Bildungspolitik etc. Bei den Wahlen habe ich meiner Oma gesagt, was und wen sie wählen soll. Ich glaube sogar, dass meine Oma das so gemacht hat, weil sie im Großen und Ganzen der Meinung war, ihr sei es eigentlich egal, wer Deutschland regiert, die CSU und die SPD hätten gleichermaßen anständige Leute. – Gut, die FDP war ihr unsympa
Genau. Deswegen sind Ihre Haare jetzt kurz. – Ich habe nie verstanden, warum meine Oma wählen durfte und ich nicht. Deswegen ist es seitdem fast zu einer Obsession von mir geworden, dass ich hier in diesem Hohen Hause für eine Absenkung des Wahlalters werbe – gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring, den Jugendverbänden, mit der Landesschülervertretung, allen möglichen Organisationen, in denen sich junge Menschen unter 18 Jahren politisch betätigen. Jeder der hier anwesenden Abgeordneten lobt sie zwar an allen Ecken und Enden für ihr politisches Engagement, aber man war doch bis heute noch nicht dazu bereit, ihnen das angemessene Wahlrecht zukommen zu lassen.