Erstens. Wichtig und auch der Ausgangspunkt des Antrags ist, dass wir bei der Thematik des Zuzugs von Flüchtlingen nicht nur über Sorgen, Ängste und Begrenzungen reden sollten, sondern auch über Chancen und ganz konkrete Schritte, wie Integration gelingen kann. Das ist in diesem Antrag angelegt. Da stimmen wir ausdrücklich zu.
Zweitens. Beide Vorredner haben gesagt, dass Bildung und Sprache für den Erfolg der Integration entscheidend sind. Das gilt besonders, aber nicht nur für die Kinder. Das gilt auch dann, wenn ein Teil der Flüchtlinge freiwillig oder unfreiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehrt. Auch dann nützt es, wenn sie Sprache erlernt und Bildung erfahren haben.
Die Frage ist – und da sind wir sicherlich unterschiedlicher Meinung -, welcher der richtige Weg ist. Das, was im Dringlichkeitsantrag der SPD verlangt wird, halte ich auch für richtig. Wir müssen relativ schnell erfahren und herausbekommen, welchen Bildungsstand die Flüchtlinge haben. Was ist dabei aber leistbar, und wann kann es geleistet werden? Herr Waschler hat es auch angesprochen.
Wir, die Opposition, haben es durchaus begrüßt, dass der Freistaat Bayern viele neue Ressourcen, nämlich Lehrerstellen, geschaffen hat. Allerdings müssen wir fragen, ob diese Stellen überhaupt besetzt werden können. Das ist eine ganz große Herausforderung für die nächsten Monate. Dann stellt sich auch die Frage, wo wir diese Stellen einsetzen wollen. Wir sollten sie an den Schulen einsetzen. Die Vorklassen und die Übergangsklassen sind schon angesprochen worden. Wir sollten diese Planstellen – das ist bei diesem Dringlichkeitsantrag vielleicht auch nicht so gedacht – nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen einsetzen. Insofern sehe ich den Antrag kritisch.
Ich sehe ihn auch deshalb kritisch, weil ein bundesweit geltender Ausweis geplant ist, wenn ich es richtig weiß. In diesen bundesweit geplanten Ankunftsausweis soll auch der Bildungsstand aufgenommen werden. Dazu werden die Einrichtungen über das BAMF bundesweite Standards entwickeln. Deshalb stellt sich die Frage, ob wir zusätzlich noch landeseigene Standards entwickeln und vonseiten des Landes in diese Maßnahme einsteigen sollten. Ich glaube, dass wir das aktuell nicht leisten können. Wir müssen uns auch überlegen, wie viel Bürokratie das erfordert.
Wir FREIE WÄHLER erachten es als wichtig – dazu haben wir auch einen Dringlichkeitsantrag gestellt -, dass man Sprache schnell und fundiert lernt und dass man auch einen Bildungscheck macht. Wir glauben aber, dass es sinnvoller ist, diesen Bildungscheck am Anfang in der jeweiligen Region, auf Landkreisebene
zu machen. Wir haben dazu eine Clearingstelle gefordert. Man kann sich überlegen, ob man diesen Bildungscheck recht schnell in den Vorklassen oder den Übergangsklassen macht.
Als sinnvoll erachten wir auch die Abstimmung in den Bildungsregionen. Man muss sich sehr schnell überlegen, ob das jeweilige Kind in die Mittelschule kommt, oder ob es die Chance hat, in die Realschule oder sogar auf das Gymnasium zu kommen. Das muss in der jeweiligen Region abgestimmt werden. Dafür, glaube ich, ist die Landkreisebene der bessere Ansatz als die Landesebene. Das gilt vor allem dann, wenn der Bund hier schon aktiv ist. Deshalb halten wir es auch für sinnvoll, mit den Lehrerverbänden zu sprechen und sich abzustimmen.
Wir werden heute dem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen. Wir begrüßen aber das Anliegen und sind zu konstruktiven Gesprächen darüber bereit, wie man das angedeutete und angesteuerte Ziel gemeinsam erreichen kann.
Vielen Dank, Herr Kollege Piazolo. - Mit Riesenschritten kommt schon Frau Kollegin Kamm. Bitte sehr, Frau Kollegin Kamm, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag zustimmen; denn er geht in die richtige Richtung. Sie wollen Integration durch Bildung und Beruf beschleunigen und schneller voranbringen. Wir sagen: Integration muss so früh wie möglich, am besten sofort, beginnen, wenn sie erfolgreich sein soll.
Dazu müssen so schnell wie möglich die Weichen richtig gestellt werden. Allerdings glauben wir nicht, dass ein Bildungscheck so schnell funktioniert wie ein Gesundheitscheck. Der Bildungscheck erfordert qualifiziertes Personal. Er erfordert Zeit und Mühe. Diese Mühe muss aufgewendet werden, egal ob in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einem Landkreis. Ein qualifiziertes Beraterteam könnte diesen Check sehr wohl auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchführen, damit möglichst früh klar ist, in welche Richtung es weitergehen soll.
Erste Angebote von Integrations- und Sprachkursen sollte es unserer Meinung nach bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Eine Wertevermittlung ist ohne Sprachkurs schwer vorstellbar. Wir sollten von
den Flüchtlingen nicht nur fordern, die Sprache so schnell wie möglich zu erlernen, wir sollten ihnen das auch ermöglichen.
Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Dazu wird mein Kollege Thomas Gehring beim übernächsten Antrag sprechen.
Sie fordern ein Konzept für einen Bildungscheck. Wir sagen: Eine einheitliche und bundesweite Abfragesystematik, wie sie zum Beispiel in Niedersachsen für die Hochschulzulassung gilt, ist durchaus sinnvoll; denn es hat wenig Sinn, wenn jedes Bundesland oder, wie in Bayern, sogar jede Universität ein eigenes System entwickelt, nach dem die Hochschulreife von Flüchtlingen geprüft und klassifiziert werden soll. Wir wollen auch, dass die Universitäten, die sich derzeit dieser Arbeit mit großem Engagement annehmen, nicht alleine gelassen werden. Sie machen das mit vorhandenem Personal. Sie haben keine Verstärkung bekommen. Sie bitten um eine Verwaltungskraft, wurden aber bisher noch nicht berücksichtigt. Für diese Arbeit ist eine personelle Verstärkung nötig.
Wir müssen nicht nur die Bildung klären, sondern wir müssen auch möglichst frühzeitig die im Ausland erworbenen Schulabschlüsse, beruflichen Qualifikationen, Berufsabschlüsse und Berufserfahrungen erfassen. Das wäre ein wichtiger Bestandteil unseres Maßnahmenkatalogs für eine schnellere berufliche Integration. Dies ist auch erforderlich, um ein Maßnahmenpaket für die erforderlichen ergänzenden Qualifizierungen und Nachqualifizierungen zu entwickeln.
Mich erfüllt es mit großer Sorge, dass zum Beispiel die Jobcenter, die zukünftig auch einen Teil dieser Maßnahmen tragen sollen, keine zusätzlichen Mittel für die Integration bekommen. Im Gegenteil, ihnen sind diese Mittel sogar halbiert worden. Hier muss bundesweit ein Richtungswechsel erfolgen. Die Jobcenter sind nämlich gefordert, passgenaue Fördermaßnahmen anzubieten.
Zusätzlich müssen wir weitere Studien und Berufsausbildungen zum Beispiel mit BAföG oder Stipendien fördern. Dazu müssen wir auch den jeweiligen Aufenthaltsstatus klären. Dabei hat Bayern bisher kein Ruhmesblatt vorzuzeigen. Bayern hat zwar mit der Wirtschaft eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass eine bestimmte Anzahl von jungen Menschen in die Ausbildung gebracht werden soll. In Nordrhein-Westfalen haben aber doppelt so viele Menschen wie in Bayern eine Aufenthaltsgestattung zum Zweck der Ausbildung bekommen. Daran sieht man, wie weit
Besten Dank, Frau Kamm. - Für die Staatsregierung darf ich jetzt Herrn Staatssekretär Eisenreich das Wort erteilen. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag spricht ein ganz wichtiges Thema an, dem wir uns auch sehr intensiv widmen. Vorwegschicken möchte ich, dass kein Land in Deutschland bei der Integration so erfolgreich ist wie Bayern. Bei uns gelingt die Integration, weil wir wissen, was dafür notwendig ist, und weil wir dafür auch viel investieren. Deswegen mache ich mir übrigens auch große Sorgen um Bundesländer, die keine Rücklagen haben, die nicht so investieren können wie wir in Bayern. Ich frage mich, wie dort Integration gelingen kann. Das ist nur eine Nebenbemerkung.
Weil bei uns Integration gelingt und weil wir wissen, was die Voraussetzungen dafür sind, machen wir uns auch große Gedanken darüber, unter welchen Voraussetzungen Integration weiterhin gelingen kann.
Wir investieren viel. Wir haben erst im Dezember 160 Millionen Euro im Nachtrag beschlossen. Dafür herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch an alle Parteien, die mitgeholfen haben, dass die Planstellen bereits am 01.01. zur Verfügung standen. Das tut uns insgesamt sehr, sehr gut.
Zu dem Antrag: Wir haben das gemeinsame Ziel, dass die Integration von Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben, weiterhin gelingt. Dazu brauchen wir Sprache, dazu brauchen wir Bildung und Wertevermittlung, dazu brauchen wir berufliche Perspektiven. Völlig richtig ist natürlich, dass wir dazu möglichst bald wissen sollten, wie der Bildungsstand, die Sprachkenntnisse, die Abschlüsse und die Berufserfahrung sind. Jetzt kommen wir aber zu der entscheidenden Frage, wo und durch wen dies festgestellt werden soll. Ich möchte das differenzieren, um das auch darstellen zu können.
Beginnen wir bei den schulpflichtigen Kindern. Ich glaube, der richtige Ort ist hier die Schule und nicht die Erstaufnahmeeinrichtung. In der Schule sind die Kompetenzen vorhanden, die wir brauchen. Das sind die Lehrer, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsychologen. Dort ist aber auch die Zeit für die Kinder - die Zeit, um anzukommen und sich zu stabilisieren, aber
auch, um die Flucht und die schlimmen Erfahrungen hinter sich zu lassen. Ich glaube, diese Kompetenz und diese Zeit sind notwendig, um dann das Leistungspotenzial richtig beurteilen zu können.
Bei den berufsschulpflichtigen Kindern sind wir schon viel weiter als der Antrag. Hier ist die richtige Frage: Wen brauchen wir dafür? Wir brauchen eindeutig Partner. Der große Partner in diesem Bereich ist für uns die Bundesagentur für Arbeit, und unser Ziel ist, ein Screening zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. auf örtlicher Ebene insbesondere mit den Arbeitsagenturen durchzuführen.
Dann kommen die schulischen Angebote; diese kennen Sie. Es sind zum einen die Berufsintegrationsklassen, zum anderen sind es auch andere Angebote.
Ein weiterer Punkt ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Diesbezüglich gibt es unter anderem ein Projekt der Stiftung Bildungspakt Bayern unterstützt von der vbw. Für diejenigen, für die dieser Übergang nicht nahtlos möglich ist, gibt es dann auch noch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen.
Wir benötigen hier also Partner, weil der Staat das nicht alleine leisten kann. Aus unserer Sicht ist dafür auch die Erstaufnahmeeinrichtung nicht der richtige Ort, sondern dies muss vor Ort in den Landkreisen und zusammen mit der Bundesagentur geschehen.
Bei den Erwachsenen benötigen wir noch viel mehr Partner. Hier gibt es in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, der IHK, der vbw und mit der Bundesagentur für Arbeit die große Initiative "Integration durch Ausbildung und Arbeit". Darin sind ehrgeizige Ziele formuliert: in diesem Jahr 20.000 Praktikumsplätze, Ausbildungsplätze, Arbeitsplätze und bis Ende 2019 60.000 Vermittlungen in Ausbildung und Arbeit.
Das Anliegen des Antrags ist deshalb völlig richtig. Wir wollen, dass Integration gelingt. Aber man muss genau schauen und übrigens auch noch gemeinsam diskutieren, wo und mit wem dies am besten umgesetzt werden kann. Ich glaube, dann kommt man zu einer differenzierteren Antwort, wie ich das gerade in groben Zügen dargelegt habe.
Zum Schluss möchte ich mich bei all denjenigen herzlich bedanken, die Tag für Tag dafür arbeiten, dass Integration gelingt: bei den staatlichen Stellen und, nachdem es heute um ein Bildungsthema geht, insbesondere bei den Schulen, aber auch bei den Kommunen, Hilfsorganisationen, Ehrenamtlichen und unse
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal klarstellen: Es geht jetzt einfach nur darum, den richtigen Ort zu finden, an dem man diese Arbeit verlässlich erledigen kann. Natürlich kann das alles in den Landkreisen geschehen. Aber die Frage ist, wie wir die Zeit nützen. Unsere Fraktion hat eine Erstaufnahmeeinrichtung besucht, und wir haben gesehen, dass dort sehr viele Möglichkeiten bestünden, diese grundsätzlichen Arbeiten zu beginnen. Klar ist auch, dass das fortgesetzt werden muss.
Wir sprechen nicht nur von Schülern; wir sprechen von sehr vielen jungen Erwachsenen und auch Erwachsenen, die Bildung benötigen. Wir wissen auch, dass soundso viele in den Berufsschulen gar nicht unterkommen, weil wir sie gar nicht alle erfassen können. Trotzdem benötigen wir ein passgenaues Angebot für all diese Menschen. Die Erwachsenenbildungsträger sagen uns doch: Leute, wir schaffen das nicht. Wir müssen sie klassifizieren, wir sollen die Angebote konzipieren. Man könnte das doch alles schon ein Stück weiter vorne anlegen. Welche Angebote brauchen wir, welche Angebote müssen die Landkreise machen, wie können wir die Erwachsenenbildungsträger unterstützen? - Das sind alles Dinge, die man bei gutem Willen angehen kann. Bürokratie ist es so oder so. Die Frage ist aber: Kann man es an der Stelle machen, wo noch Zeit ist und man eine Verlässlichkeit herbringt, um diese Dinge zu machen? - Wir können gerne darüber sprechen, ob das dann in einen Bildungspass oder, wie der Herr Kollege Piazolo gesagt hat, irgendwo anders eingetragen wird.
Diese Sachen können nicht jedes Mal von Neuem beginnen, wenn die Jugendlichen, die Menschen in den Einrichtungen aufschlagen. Das ist auch klar. Das ist einfach nur der Hinweis darauf, sehr schnell mit diesen Dingen zu beginnen. Ich glaube schon, dass man das zumindest in Erwägung ziehen müsste, ob vielleicht schon dort der richtige Startpunkt für diese Arbeit ist.
Lieber Martin Güll, du weißt ja, dass wir uns guten Ideen nicht versperren und wir auch noch nicht alles im Detail beschlossen haben, weil die Aufgabe groß ist und wir Dinge auch noch weiterentwickeln müssen. Ich habe versucht, das ein wenig differenzierter darzustellen. Wir müssen zwischen schulpflichtigen Kindern, berufsschulpflichtigen Kindern und Erwachsenen unterscheiden. Ich habe auch versucht, zu zeigen, wen wir als Partner brauchen und wo die Kompetenzen liegen. Es ist schwierig, wenn die Kompetenzen vor Ort vorhanden sind und in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht. Das ist die eine Frage.