Ich unterstütze durchaus den Ansatz, eine Anhörung durchzuführen. Darüber sollten wir reden; diese Zeit haben wir. Anschließend kann man über Einzelpunkte des Gesetzes abstimmen. Nach der Zweiten Lesung wird man sehen, ob man dem Gesetzentwurf zustimmen kann oder nicht. Das entscheiden wir aber erst nach der Zweiten Lesung und nicht heute.
Vielen Dank. - Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Gote. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere medienpolitische Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es doch, die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Meinungsvielfalt und Pluralität garantiert sind und dass Meinungsmonopole oder eine schleichende Monopolisierung verhindert werden. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben und den wir – das sage ich noch einmal - in der Ersten Lesung beraten – hier und heute muss noch keiner sagen, wie er abstimmt, sondern wir gehen jetzt in die Debatte -, wird nach unserer ersten Durchsicht diesem Anspruch nicht gerecht. Ganz im Gegenteil: Die angedachten Änderungen fördern unserer Meinung nach ganz eindeutig Meinungsmonopole, Medienmonopole, und sie bauen bisher noch bestehende Schutzmechanismen geradezu systematisch ab.
Natürlich ist es richtig, dass wir unser Mediengesetz an die Digitalisierung anpassen; das ist grundsätzlich richtig und auch überfällig. Auch das Ziel "Abschaltung der analogen Kabelverbreitung" ist richtig. Ja, was denn sonst? – Natürlich ist das richtig. Aber dabei muss doch sichergestellt sein, dass das ohne Kollateralschäden passiert. Kollateralschäden sind normalerweise unbeabsichtigt. Ich habe aber schon den Verdacht, dass hier ganz bewusst einiges mit abgeräumt werden soll und dass das kein Unfall, sondern gewollt ist. Dieser Gesetzentwurf bedient ganz eindeutig eine ganz bestimmte Klientel in der Medienszene bzw. bei den Medieninteressen im medienwirtschaftlichen Bereich hier in Bayern. Er bedient vor allen Dingen die Interessen der großen Anbieter.
Da komme ich zum Runden Tisch, der hier als so großartig gelobt wird. Aber das war kein tolles Experiment des Ministerpräsidenten. Das war einmal mehr der Versuch, Politik aus dem Landtag rauszunehmen und im Hinterzimmer zu besprechen. Das war nichts anderes. – Ein Runder Tisch war das nicht; das war ein Hinterzimmergespräch, in das wir nicht einbezogen waren, in das aber auch ganz viele andere nicht einbezogen waren. Erst auf Druck aus dem Parlament haben wir die Berichte ins Parlament bekommen. Was der Ministerpräsident gemacht hat, war das: Politik aus dem Gremium rauszunehmen, in das sie eigentlich gehört, nämlich in den Landtag und in die Öffentlichkeit.
Das war keine gute Tat, ganz im Gegenteil. – Dass Sie sich jetzt darauf berufen, dass dieser Gesetzentwurf genau das umsetzt, muss uns doch als Opposition aufhorchen lassen; denn genau das ist die Fehlentwicklung, die wir schon bei den Beratungen und bei dieser Vorgehensweise gesehen haben.
Mit diesen Gesetzesänderungen wird zudem die unselige Genehmigungspraxis der BLM, der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien, die den Abbau der Meinungs- und Medienvielfalt bisher nicht gebremst hat, im Prinzip zum Gesetz. Der Kollege hat es eben vorsichtig formuliert. Ja, wir haben eine schleichende Monopolisierung in Bayern, schon lange, und sie ist dramatisch. Sie war unter den bisherigen Gegebenheiten schon dramatisch, und das wird durch das, was Sie hier in diesem Gesetzentwurf vorlegen, verschärft. Das, Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht mittragen.
Die kritischen Stimmen verschiedener, und zwar ganz gewichtiger Verbände zum Gesetzentwurf – Bayerischer Journalistenverband, um nur einen zu nennen – werden hier nicht berücksichtigt. Die Stimmen sind sehr deutlich; sie sind sehr differenziert. Die Kritik ist differenziert, sie ist sehr gut zu hören. Ich würde Sie bitten: Hören Sie sie an. Deshalb unterstützen wir auch das Petitum, hier eine Anhörung zu machen; denn es ist auch wichtig, dass diese Verbände miteinander ins Gespräch kommen. Hier im Landtag ist der Raum, in dem Gesetze debattiert werden. Deshalb wäre es richtig und wichtig, hier zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen.
Ganz grundsätzlich, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, liebe Frau Ministerin, verstehe ich eigentlich gar nicht, warum Sie jetzt hier eine landesrechtliche Regelung vorlegen, wenn doch eigentlich – das müsste uns allen klar sein – hier nur eine bundesgesetzliche, bundesweite Lösung Sinn ergeben würde. Es gibt doch auf Bundesebene auch einen Runden Tisch zur Analogabschaltung. Der arbeitet noch. Warum wartet man das nicht ab und macht das dann im Zuge der Umsetzung in Landesrecht dann fruchtbar? Warum macht man das nicht? Warum geht man hier mit dieser landesgesetzlichen Regelung voran? – Wir halten das bisher nicht für sinnvoll, haben viele offene Fragen und werden die Debatte im Ausschuss noch intensiver führen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr,
Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Kolleginnen und Kollegen, außerhalb der Tagesordnung rufe ich jetzt im Einvernehmen aller Fraktionen auf:
Subsidiaritätsangelegenheit gem. § 83b BayLTGeschO Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung COM (2015) 625 final (BR-Drs. 643/15)
Subsidiaritätsangelegenheit gem. § 83b BayLTGeschO Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems COM (2015) 586 final (BR-Drs. 640/15)
Die Subsidiaritätsangelegenheiten sind im hierfür federführenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen letzten Dienstag beraten worden. Der Bundesrat wird sich morgen damit befassen. Die Beschlussempfehlungen mit Bericht wurden verteilt. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung" abstimmen. Das ist auf Bundesrats-Drucksache 643/15. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen schlägt vor, festzustellen, dass gegen den Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Subsidiaritätsbedenken bestehen, und die Staatsregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrats finden. Ich verweise hierzu auf die verteilte Drucksache 17/9705.
Wer der Empfehlung des Ausschusses für Bundesund Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit wird der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Jetzt lasse ich über den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems" abstimmen. Das ist auf Bundesrats-Drucksache 640/15. – Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen schlägt auch hier vor, festzustellen, dass gegen den Vorschlag für eine Verordnung zur Verordnungsänderung im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems Subsidiaritätsbedenken bestehen, und die Staatsregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrats finden. Ich verweise hierzu auf die verteilte Drucksache 17/9706.
Wer der Empfehlung des Ausschusses für Bundesund Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit wird dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zugestimmt. Ich bedanke mich dafür ganz herzlich.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung eine Ausschussumbesetzung bekannt: Anstelle von Frau Judith Gerlach wird Herr Michael Brückner neues Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen. Frau Kollegin, liebe Judith Gerlach, alles Gute für die nächsten Wochen; wir freuen uns mit dir auf den Nachwuchs.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Bezahlbarer Wohnungsbau: Standards überprüfen (Drs. 17/9714)
Ich darf die Aussprache eröffnen und als Erstem Herrn Kollegen Rotter für die CSU-Fraktion das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich tut sich etwas im sozialen Wohnungsbau, und zwar erfreulicherweise nicht zu knapp. Dies gilt für den Freistaat Bayern ganz besonders, aber auch für den Bund. Wenn Sie das noch immer nicht realisiert haben sollten, empfehle ich Ihnen die draußen ausliegende Informationsbroschüre des Bayerischen Städtetages vom Januar 2016 mit der Überschrift "Bessere Förderung für den Wohnungsbau". Darin wird der Wohnungspakt Bayern ausdrücklich gelobt, der eine spürbare Verbesserung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit sich bringt. Erstmals werden echte Zuschüsse in der staatlichen Wohnraumförderung gewährt. Ein kommunales Förderprogramm wurde neu aufgelegt, das sich mit einer Zuschussförderung und einem vergünstigten Darlehen an Städte und Gemeinden richtet.
Staatliche Mittel allein werden allerdings bei Weitem nicht ausreichen. Wir müssen natürlich auch privates Kapital mobilisieren. Wir haben heute ein parlamentarisches Frühstück mit der Versicherungskammer Bayern gehabt. Sie sucht, wie auch andere, Anlagemöglichkeiten für ihr Geld. Da habe ich den sozialen Wohnungsbau wärmstens empfohlen. Diese Anlagemöglichkeit war der Kammer natürlich schon bekannt, und sie engagiert sich dort auch schon. Da gibt es allerdings gewisse EU-Probleme bezüglich Eigenkapitalunterlegung usw. Manche meinen nämlich, es sei eine riskante Anlage, wenn man sich im sozialen Wohnungsbau engagiere. Dieser Überzeugung sind wir miteinander sicher nicht.
Dann geht es natürlich auch darum, Grundstücke zu mobilisieren. Hierzu kann ich ebenfalls ganz aktuell auf die Broschüre des Städtetages verweisen, in der es ausdrücklich heißt: Bezahlbarer Wohnraum lässt sich schaffen, wenn Grundstücke günstig mobilisiert
werden. - Die Möglichkeiten der Baulandmobilisierung werden im Bayerischen Städtetag und in den Städten und Gemeinden intensiv diskutiert. Das ist sehr zu begrüßen. Ich gehe davon aus, dass es bei der intensiven Diskussion nicht bleiben wird, sondern auch Möglichkeiten gefunden werden müssen, wie man insbesondere für den sozialen Mietwohnungsbau Grundstücke mobilisieren kann.
Wohnungen müssen natürlich auch bezahlbar bleiben. Wir müssen bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Ich habe hier schon wiederholt auf das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hingewiesen, zu dem sich vom Mieterbund über die Baugewerkschaft bis hin zum Bauindustrieverband die Player zusammengeschlossen und überlegt haben, welche Forderungen an die Politik gerichtet werden sollten, um Wohnungsbau bezahlbar zu machen.
Dazu gehört insbesondere – das ist das heutige Thema –, dass natürlich auch die Standards überprüft werden müssen; denn ein hoher Anteil der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre ist auf die Standards zurückzuführen. Es gibt ja auch noch die normale Baukostensteigerung. Von daher können wir leider, obgleich wir mittlerweile die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in derselben Höhe haben, wie es zu Beginn der Neunzigerjahre der Fall war, deutlich weniger Wohnungen bauen, weil dies wesentlich teurer geworden ist.
Hier müssen wir ansetzen. Darum haben wir den Antrag gestellt, mit dem wir die Staatsregierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für das Bauen, insbesondere im Baurecht, im Emissions- und Naturschutzrecht sowie bei den technischen Anforderungen, entsprechend verbessert werden, sodass neue Impulse für den Wohnungsbau gegeben werden können und das Bauen insgesamt wirtschaftlicher gemacht werden kann.
Der Wohnungsbau in Bayern bleibt trotz zielgerichteter Förderprogramme hinter dem Bedarf zurück, und zwar völlig losgelöst von der aktuellen Herausforderung, dass wir viele Menschen zusätzlich unterbringen müssen. Dies gilt für Ballungsräume und die touristisch reizvollen Gebiete bereits seit vielen Jahren.
Gerade auch Familien – das ist mir seit Jahren ein besonderes Anliegen –, deren Einkommen oberhalb der Sätze für die Sozialwohnungsberechtigung liegt, haben oft große Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das sind diejenigen, die besonders leicht durch den Rost fallen. Deren Einkommen ist etwas zu hoch, als dass sie sich in die Schlange derjenigen einreihen könnten, die beim Wohnungsamt nachfragen, aber die hohen Mieten, die verlangt werden, nicht
Natürlich sind nicht nur die Mieten hoch, sondern der Wohnungsbau ist überhaupt teurer geworden. Deswegen können wir die betreffende Einkommensgruppe auch nicht auf einen Kauf verweisen. Trotz der momentan günstigsten Zinssätze, die wir je gehabt haben, kann man einen Kauf häufig nicht finanzieren. Das lässt sich auch darauf zurückführen, dass die bautechnischen, rechtlichen und steuerlichen Regelungen für den Wohnungsbau in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden sind.
Die Sonder-AfA ist leider abgeschafft worden. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir versucht, sie wieder einzuführen. Damit sind wir im Bundesrat leider gescheitert. Hier haben nicht nur die SPD-regierten Länder abgewinkt, sondern auch CDUregierte Länder haben gesagt: Wir sind schon dafür, wenn uns der Bund den vollen Ausgleich zahlt. Hierzu war der Bund wiederum nicht bereit, weil er gesagt hat: Jeder muss in dem Umfang die Lasten tragen, wie er selber Steuereinnahmen hat.
Trotz des Scheiterns müssen wir immer wieder einen neuen Versuch starten, damit etwas getan wird; denn ohne private Geldanleger werden wir die großen Herausforderungen der nächsten Jahre nicht meistern können.
Dann geht es darum, ein wirtschaftliches, realistisches Augenmaß für die Schutzstandards und das effiziente Bauen zu finden. Wir müssen in der Tat alle Standards anpassen. Auszunehmen sind diejenigen Standards, die den Bereich der unmittelbaren Lebensbedrohungen ausmachen. Ich erwähne den Feuerschutz und die Standsicherheit. Aber auch da könnte man überlegen, ob die eine oder andere Vorschrift gelockert oder revidiert werden müsste. Da handelt es sich natürlich um Regelungen, bei denen es schwierig ist einzugreifen. Dennoch müssen wir uns hierum kümmern. Standards müssen überprüft und realistisch angepasst werden. Nach unserer Überzeugung werden sich so entscheidende Impulse ergeben, die mehr Wohnungsbau ermöglichen werden.
Der Verzicht auf EnEV-Anforderungen war leider nicht umzusetzen. Der Freistaat blieb hier einsam. Im Bundesrat lautete die Abstimmung auf 1 : 15. Die übrigen Länder waren zwar durchaus aufgeschlossen, haben sich aber offensichtlich vom Charme der Bundesbauministerin umdrehen lassen. Trotz dieses Ergebnisses dürfen wir nicht aufgeben, sondern werden in den nächsten Monaten einen neuen Anlauf unternehmen.
Es geht um eine Verringerung der Anforderungen der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung oder