Protocol of the Session on December 9, 2015

Moment! Kollege Nussel hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Präsident, ich fühle mich schon aufgefordert, hier etwas zu sagen; denn ich möchte etwas klarstellen, wenn aufseiten der SPD und der FREIEN WÄHLER davon gesprochen wird, wir in der CSU hätten keine Ahnung: Hier steht ein Feuerwehrkommandant.

(Beifall bei der CSU)

Seit 28 Jahren führe ich meine Feuerwehr. Ich bilde meine Leute aus und brauche mir das in der Deutlichkeit nicht sagen zu lassen. Wir wissen sehr wohl, wovon wir sprechen.

(Beifall bei der CSU)

Unter uns sind mehrere Feuerwehrler, die nicht nur für die Übergabe irgendwelcher Abzeichen oder Ehrungen da sind. Über das, was unser Kollege ausgeführt hat, hat er sich bestimmt Gedanken gemacht. Ich verstehe die Schärfe, mit der Sie von beiden Parteien sich geäußert haben, nicht.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Wer hat denn angefangen? – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ihr habt doch mit der Schärfe angefangen!)

Ich möchte hier eine Lanze für das Ehrenamt brechen. Der Freistaat Bayern ist das Land mit den meisten aktiven Feuerwehrlern und Feuerwehrlerinnen. Wir müssen gemeinschaftlich zusammenhalten und versuchen, Nachwuchs zu finden. So, wie Sie es vorgetragen haben, wird es nicht funktionieren.

(Beifall bei der CSU – Dr. Paul Wengert (SPD): Für so etwas muss sich der Ministerpräsident doch schämen!)

Danke für Ihre Tätigkeit als Kommandant! Ich weiß das zu würdigen. Ich danke jedem, der in diesem Freistaat ein Ehrenamt übernimmt und bei der Feuerwehr aktiv tätig ist. Wenn Sie hier sagen, dass wir das nicht honorieren und akzeptieren würden, ist es etwas ganz anderes als das, was Ihr Kollege vorhin gesagt hat. Uns geht es um eine Änderung des Feuerwehrgesetzes. Wenn Sie bei der Sache geblieben wären, wären es die anderen wohl auch geblieben. Hier sind Vorwürfe gefallen, die wir zurückweisen und klarstellen müssen. Wir, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, bedanken uns bei allen aktiven Helfern der Feuerwehren, weil wir wissen, welche Arbeit dahintersteckt und wie viel Freizeit für die Feuerwehr geopfert wird. Sie müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken. Allen Respekt davor! Wenn Kommandanten heute glauben, dass sie auch die Zehnjährigen brauchen, weil sie die Jugend gewinnen wollen, müssen wir ihnen die Möglichkeit dazu geben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Danke schön, Kollege Hanisch. - Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat sich der Kollege Mistol gemeldet. Bitte sehr. Auch ein aktiver Feuerwehrler?

Nein, ich bin kein aktiver Feuerwehrler, aber ich mache einmal den Versuch, als nichtaktiver Feuerwehrler ein bisschen die Emotion herauszunehmen, weil ich der Meinung bin, dass uns das in der Sache nicht weiterbringt. Auch wenn nicht alle hier im Haus aktive Feuerwehrler sind, haben wir doch Ahnung von diesem Thema, weil wir in unseren Stimm- und Wahlkreisen immer wieder Kontakt zu den Feuerwehren suchen und mit ihnen viele Gespräche führen. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man sollte keine Rede zu den Feuerwehren halten, ohne sich für das großartige Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer zu bedanken. Ich möchte dies auch für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Feuerwehren sind für den Schutz der Bevölkerung unentbehrlich. Gleichzeitig ist die Arbeit der Feuerwehren in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Der traditionelle Brandschutz ist längst nicht mehr die einzige Aufgabe. Es gibt sehr viele Gefahren, für deren Beseitigung die Feuerwehren zuständig sind: Unfälle auf Straßen oder Schienen bis

hin zur Beseitigung umweltschädlicher Stoffe. Auch in unserer Gegend, Kollege Strobl, wissen wir, dass da einiges gemacht worden ist. Damit die Feuerwehren auch zukünftig gut gerüstet sind, brauchen sie eine solide personelle und finanzielle Ausstattung. Die Nachwuchsförderung ist sicher ein entscheidender Baustein, um unsere Feuerwehren wirklich fit für die Zukunft zu machen. Hier setzt der Gesetzentwurf der SPD an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie fordern die Senkung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter von 12 Jahren auf 10 Jahre und die gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehren. Auch wir GRÜNE sehen in Kinderfeuerwehren ein geeignetes Mittel der Nachwuchsförderung und möchten diese ebenfalls unterstützen. Die gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehren ist sicherlich unstrittig, zumal sie längst fester Bestandteil der Feuerwehren sind. Sie ist deswegen notwendig, weil es aus versicherungsrechtlichen Gründen geboten ist. Bisher besteht Versicherungsschutz nur über die Vereinsversicherung, aber nicht über die gesetzliche Unfallversicherung.

Kontrovers ist tatsächlich die Herabsetzung des Eintrittsalters. Deshalb haben die Kollegin Schulze und ich uns in der vorbereitenden Behandlung im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit für den Gesetzentwurf ausgesprochen und dabei eine Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes verlangt; denn die SPD hat mit ihrer Darstellung den Eindruck erweckt, als hätte dort ein Meinungsumschwung stattgefunden. Lieber Kollege Wengert, ich kann mich noch daran erinnern.

Ich habe soeben den Herrn Weinzierl kontaktiert. Er hat mir gesagt, der Verband ist weiterhin bei seiner ablehnenden Position. Das wird auch begründet: Die jüngeren Kinder bedürfen aufgrund ihrer unzureichenden körperlichen Konstitution einer besonderen pädagogischen Betreuung. Das scheint ein wesentlicher Faktor zu sein. Diese Bedenken der Praktiker kann man nicht einfach vom Tisch wischen, auch wenn es bei den einzelnen Feuerwehren vor Ort tatsächlich sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich habe mich dort erkundigt und ganz verschiedene Rückmeldungen bekommen. Aber ich möchte die Bedenken des Landesfeuerwehrverbandes, der die einzelnen Feuerwehren vertritt, nicht einfach zur Seite wischen.

Hinzu kommt, dass die Novellierung des Feuerwehrgesetzes für 2016 angekündigt ist. Ich nehme die Kolleginnen und Kollegen von der CSU beim Wort, dass sie kommen wird. Dabei wird es nicht nur um die beiden Aspekte gehen, die jetzt im Gesetzentwurf der SPD enthalten sind. Da geht es auch um die Regelun

gen zur Anhebung der Altersgrenze auf 63 Jahre und zur Rechtsstellung der Kreis- und Stadtbrandräte. Daher werden wir uns, anders als im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, bei der heutigen Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten. Ich baue aber darauf, dass 2016 tatsächlich die Novellierung kommt. Uns ist es wichtig, dass wir keine voreilige Flickschusterei betreiben, sondern eine umfassende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der CSU)

Danke schön, Kollege Mistol. – Für die Staatsregierung: Herr Staatssekretär Eck. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, ganz sachlich in den Mittelpunkt zu rücken, weshalb wir heute diesen Gesetzentwurf ablehnen sollten. Wir stehen kurz vor der Jahreswende. Es ist ganz besonders deutlich angesprochen worden, dass der Landesfeuerwehrverband seine im Detail geprüfte Stellungnahme abgibt.

An dieser Stelle will ich darauf eingehen, dass dem Kollegen Tomaschko böse Dinge vorgeworfen worden sind und er angegriffen wurde. Ich will gar nicht weiter vertiefen, was er alles gesagt haben soll. Ich meine, er hat nichts anderes deutlich gemacht, als dass man die Erfahrung letztendlich in die Beratung einbeziehen sollte. Wenn ich mich in meiner Fraktion umsehe und beim Kabinettstisch anfange, sehe ich Kollegen mit langer Feuerwehrerfahrung: 15 Jahre Kommandantenzeit, 15 Jahre Jugendwartzeit, 28 Jahre Kommandantschaft; das ist vorhin schon angesprochen worden, Kollege Walter Nussel.

(Klaus Adelt (SPD): 24 Jahre Bürgermeister!)

Ich selber bin 40 Jahre im Feuerwehrdienst. Noch heute bin ich, wenn ich daheim bin, im Einsatz dabei. Ich habe die Feuerwehr 20 Jahre als Bürgermeister begleiten können. Daher meine ich, was die Fraktion hier in aller Deutlichkeit vertritt und was wir von der Staatsregierung vertreten: Wir wollen schlicht und ergreifend die Erfahrung der Praktiker in diese Änderung einfließen lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen kurz vor der Jahreswende. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes wurde für 2016 angekündigt. Daher muss ich sagen: Das ist blinder Aktionismus, der nicht zu beschreiben ist, liebe Freunde.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb bitte ich ganz herzlich: Ziehen Sie doch diesen Gesetzentwurf einfach zurück. Diese Bitte will ich nicht unausgesprochen lassen.

Außerdem war ich bei der Jugendfeuerwehr immer in gewissem Umfang bei der Ausbildung aktiv. Mit dem Gesetzentwurf soll die Altersgrenze zum Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst von 12 Jahren auf 10 Jahre abgesenkt werden. Dabei müssen die Praktiker mitreden können; auch das ist uns wichtig. Hier geht es um die Jugend. Die Ausbildung dieser Kinder ist sehr viel intensiver als bei den älteren Kindern und bindet so viel Personal unserer Freiwilligen Feuerwehr, dass es manchmal gar nicht mehr möglich ist, alle auszubilden. Deshalb ist an dieser Stelle eine gesetzliche Regelung fragwürdig. Ich fordere hier also im Ergebnis, die Erfahrungen der Praktiker einfließen zu lassen und gegen diesen Entwurf zu stimmen. Die SPD bitte ich: Ziehen Sie ihn zurück!

(Beifall bei der CSU – Klaus Adelt (SPD): Es gibt doch eine Wahlfreiheit! Mensch!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/7547 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ein Bayerisches Transparenzgesetz (Drs. 17/7550) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Schulze. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger zu einer Bringschuld des Staates: Unter diesem Motto steht unser Transparenzgesetz. Wir GRÜNE möchten, dass wir alle in einer

modernen Demokratie leben. Zu einer modernen Demokratie gehört für uns, dass darin gut informierte und mündige Bürgerinnen und Bürger leben. Gleichzeitig möchten wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, erkennen und weiterentwickeln.

Darum haben wir unseren Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz geschrieben. Wir verfolgen damit hauptsächlich zwei Zielrichtungen. Zum Ersten möchten wir endlich die Informationsfreiheit in Bayern einführen. Die Betonung liegt auf "endlich"; denn ich möchte nur daran erinnern, dass es auf Bundesebene schon seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. In 11 von 16 Bundesländern gibt es das ebenfalls. Rund 70 Kommunen haben sich in Bayern auf den Weg gemacht, weil die CSU-Staatsregierung immer noch schläft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE sind der Meinung, es ist allerhöchste Zeit, dass Bayern aus seinem Status als Entwicklungsland hinaustritt. Ohne Informationsfreiheit ist Open Government, also der Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, nicht möglich.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Neben dem Recht auf Information haben wir in unserem Gesetzentwurf auch die proaktive Bereitstellung von Informationen geregelt. Wir GRÜNE möchten, dass alle Daten und Informationen, die es in der Verwaltung gibt und die von öffentlichem Interesse sind, im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Statistiken, Gutachten und Verwaltungsvorschriften. Auch bei diesem Thema sind uns andere Bundesländer mal wieder voraus, beispielsweise Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

Natürlich ist uns GRÜNEN der Datenschutz bei diesem Thema sehr wichtig. Darum haben wir in den Artikeln 6, 7 und 8 genau geregelt, wie wir mit den personenbezogenen Daten, wie wir mit den öffentlichen Belangen sowie mit den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen umgehen. Man kann das gut auf eine Formel bringen: Öffentliche Informationen werden öffentlich gemacht, und private Informationen bleiben privat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In den Beratungen in den Ausschüssen habe ich von der CSU-Fraktion leider kein sinnvolles Gegenargument gehört.

(Lachen des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Dennoch ist unser Gesetzentwurf jedes Mal abgelehnt worden. – Herr Kreuzer, Sie brauchen gar nicht so zu lachen. Mich ärgert insbesondere Ihre Doppelzüngigkeit in dieser Sache. Sie treten für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein, mit der Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt werden.

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Ach, kommen Sie! Immer das Gleiche!)

Die Bürgerinnen und Bürger werden in riesigen Datenbanken erfasst und mittels Rasterfahndung durchleuchtet. Bundesregierung und Landesregierungen bleiben sogar untätig, wenn unsere Bevölkerung massenhaft von Geheimdiensten überwacht und ausgehorcht wird. Der Bürger und die Bürgerin werden im wahrsten Sinne des Wortes immer transparenter. Die Verwaltung aber soll nach Ansicht der CSU undurchsichtig bleiben. Das finde ich im 21. Jahrhundert absurd.