Wir sind der Meinung: Barrierefreiheit ist ein wichtiges Ziel. Wir müssen anstreben, Bayern bis zum Jahr 2023 komplett barrierefrei zu gestalten.
kannt, dass die SPD-Fraktion für den Tagesordnungspunkt 18 namentliche Abstimmung beantragt hat. Bitte sehr, Frau Celina.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Wir haben exakt zehn Jahre Zeit, um in Bayern im gesamten öffentlichen Raum Barrierefreiheit umzusetzen. Zwei Jahre sind bereits vergangen, und es steht in Ihrer Verantwortung, das Thema Barrierefreiheit in den kommenden acht Jahren so weit voranzubringen, dass wir das vom Ministerpräsidenten gesteckte Ziel wenigstens annähernd erreichen.
Bisher läuft es aber leider so: Sie, liebe Kollegen von der CSU, schielen nur auf das Sozialministerium und sagen: Die machen das schon. Das geschieht aber nicht. Es ist doch kein Zufall, dass wir heute über zehn Anträge der Oppositionsfraktionen debattieren, die Handlungsbedarf aufzeigen, weil die Barrierefreiheit in Bayern nur im Schneckentempo vorankommt.
Die Situation in Bayern geht einher mit der Situation im Bund. Auch die Bundesregierung kommt bei der Inklusion nur im Schneckentempo voran, wie wir am Beispiel des Bundesteilhabegesetzes sehen. Sie als Abgeordnete der Regierungsfraktion sollten endlich erkennen, dass in Bayern das Erreichen von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eben nicht einfach bis 2023 vom Himmel fällt, sondern dass wir, was das Umsetzungstempo angeht, nicht 8, sondern 80 Jahre vom Erreichen des Ziels entfernt sind.
Faktisch geben Sie mit dem weiteren Abwarten die Umsetzung des großen Ziels der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum auf, und das, obwohl dieses große Ziel aus der Regierungserklärung schon vom Kabinett gestutzt wurde und obwohl die Ziele der Regierungserklärung und des Ministerpräsidenten am Veto des Finanzministers scheiterten und auf die Bereiche Mobilität, Bildung und staatliche Gebäude eingedampft wurden.
Selbst für diese drei Zwischenziele bekommen wir erst allmählich die Daten und die Fakten auf den Tisch, die zeigen, wie groß der Handlungsbedarf wirklich ist. Es wird auch nach der heutigen Debatte immer noch keinen Masterplan oder Aktionsplan geben, es wird auch nach der heutigen Debatte immer noch kein Kompetenzzentrum geben. Die Verbände für Menschen mit Behinderung werden auch nach dieser Debatte, was das Erreichen des Ziels angeht, nicht wirklich eingebunden sein. Weder für den Bereich der Bahnhöfe noch für den Bereich der Busbahnhöfe noch für den Bereich der Rathäuser wird es Lösungsvorschläge von Ihrer Seite geben.
Man muss nicht jedem einzelnen Antrag zustimmen, aber von vornherein keine einzige eigene Idee dagegenzusetzen, finde ich schwach.
Heute steht es ganz klar 10 : 0 für die Opposition, was Ideen und Gestaltungswillen angeht. Zehn Anträge der Oppositionsfraktionen und null Anträge von der CSU-Fraktion. Dabei ist klar: Wenn man ein Ziel hat und ein Ziel erreichen will, dann braucht man einen Plan, dann muss man Maßnahmen definieren, dann muss man umsetzen, dann muss man Erfolgskontrollen durchführen und die Ziele immer im Blick haben. Alles das existiert beim Thema Barrierefreiheit kaum.
Die Bayerische Staatsregierung hat einzelne Maßnahmenfelder definiert, aber, mit Verlaub, es fehlt der Weitblick. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden nicht zur Verfügung gestellt. Mit nur 20 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln kann der Sprung nicht sehr groß ausfallen. Nach der Regierungserklärung vor zwei Jahren waren gute Ideen vorhanden – es gab ja ressortübergreifende Konzepte –, aber sie wurden vom Finanzminister eingedampft. Jetzt gibt es ein paar nette Projekte, ein paar Modellkommunen hier und ein bisschen Geld für die Architektenkammer da. Warum trauen Sie sich nicht, von der Staatsregierung ein Konzept einzufordern, das den Namen Aktionsplan verdient sowie nachvollziehbar und nachprüfbar ist?
Die großspurige Ankündigung, Bayern im gesamten öffentlichen Raum bis zum Jahr 2023 barrierefrei zu machen, stammt vom Ministerpräsidenten. Wir haben bis heute noch keinen Aktionsplan, der diesen Namen verdient. Was heißt denn Barrierefreiheit? - Das heißt, dass die bauliche Umwelt, die Information und die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen oder mit einer Einschränkung, zum Beispiel von älteren Menschen, in derselben Weise genutzt werden können wie von Menschen ohne Behinderung.
Barrierefreiheit ist aber nicht einmal das eigentliche Ziel. Sie ist letztlich nur Mittel zum Zweck, sie ist die Voraussetzung, um Teilhabe zu ermöglichen. Wie soll ein Mensch mit Behinderung arbeiten können, wenn er nicht zur Arbeitsstelle kommt? Wie soll er teilhaben können, wenn er im Theater nichts versteht? Was ist, wenn er das Programm der öffentlichen Bibliothek zur Fernleihe nicht nutzen kann? Genau das ist mit Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gemeint. Aber davon sind wir Lichtjahre entfernt.
Die Anzahl derjenigen, die Barrierefreiheit brauchen werden, wird, wie wir alle wissen, massiv ansteigen. Bis zum Jahr 2050 werden wir etwa zehn Millionen Über-Achtzigjährige haben, heute sind es vier Millionen. Viele von ihnen werden geh-, seh- oder hörbehindert sein. Was ist seit der Regierungserklärung geschehen? Ich habe heute einmal auf der Seite des zuständigen Sozialministeriums nachgelesen.
Liebe Frau Müller, ist Ihnen bewusst, dass Barrierefreiheit auf Ihrer Seite unter dem Titel "Behindertenpolitik" zu finden ist? Wollen Sie wirklich noch Behindertenpolitik machen? – Ich will das nicht. Ich will Politik für die gesamte Gesellschaft machen, für Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen, für alle, für die Barrierefreiheit wichtig ist. Allein schon die Wahl des Begriffs "Behindertenpolitik" zeigt mir, dass das Ministerium noch nicht die gesamte Aufgabe im Blick hat, die ihm der Ministerpräsident aufgegeben hatte und gleich wieder eindampfen ließ.
Eine der bisherigen Top-Maßnahmen zum Thema Umsetzung der Barrierefreiheit in Bayern bis 2023 war die Überreichung eines Förderbescheids an den Präsidenten der Bayerischen Architektenkammer in Höhe von 360.000 Euro im Mai dieses Jahres. Barrierefreiheit beim Bauen umfasst aber noch viel mehr als die Frage, welche Vorschriften und welche Fördermöglichkeiten es für barrierefreies Bauen bereits gibt. Um barrierefrei bauen und designen zu können, braucht es umfassende Vorkenntnisse. Wäre es deshalb nicht sinnvoll, an einer Hochschule in Bayern zum Beispiel einen Lehrstuhl zum Thema "Design für alle" einzurichten, einen Lehrstuhl, an dem geforscht und unterrichtet wird, wie beispielsweise barrierefreie Türen aussehen sollten? Dass sie auf Knopfdruck geöffnet werden könnten, ist klar, aber wie schafft man es, dass sie für Menschen mit Sehbehinderung gut sichtbar sind?
Wie sieht es denn im Sozialministerium aus? Überprüfen Sie einmal dort den Stand der Barrierefreiheit. Fragen Sie einmal jemanden mit einer Sehbehinderung, wie er mit dem öffentlichen Nahverkehr in München zum Sozialministerium fährt, ob er den Eingang ins Ministerium findet, innen den Aufzug sieht und die richtige Tür zum Büro seines Ansprechpartners findet. Ich versichere Ihnen: Da gehen Ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Augen auf.
Das ist überall so. Deswegen fordern die Oppositionsparteien so vehement Aktionspläne, Masterpläne und die Beteiligung der Verbände. Es ist Ihre Aufgabe als
Der Verweis darauf, das Sozialministerium mache schon etwas oder es gebe ein paar Modellkommunen oder die Architektenkammer habe Geld bekommen, wird nicht sehr überzeugend klingen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur kurz auf die Anträge der Oppositionsfraktionen eingehen, weil wir sie alle in ähnlicher Form schon gestellt haben.
Die FREIEN WÄHLER haben heute einen besonderen Schwerpunkt auf die Entlastung der Kommunen und der Bahn gelegt. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, wenn wir in Bayern vorankommen wollen.
Die GRÜNEN schlagen, wie wir das auch schon getan haben, ein Kompetenzzentrum vor. Ja, das brauchen wir, und zwar unter anderem deshalb, weil wir aufeinander abgestimmte Konzepte brauchen. Es gibt verschiedene Arten von Behinderungen. Es reicht nicht, eine Rampe hinzubauen, sondern man muss auf die unterschiedlichen Sinnesbeeinträchtigungen, auch auf Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie mit chronischen psychischen Erkrankungen etc. abstellen.
Wenn die Kommunen Aufgaben für den Freistaat übernehmen sollen, dann brauchen sie erstens eine finanzielle Entlastung und zweitens wenigstens für die Beratung echte Unterstützung. Diese kann ein solches Kompetenzzentrum leisten.
Beim Zertifikat für die öffentlichen Gebäude müssen wir festlegen, wann wir Barrierefreiheit als erreicht definieren. Welche Zielvorgaben haben wir? Übrigens würde auch die Vermarktung von zertifizierten öffentlichen Gebäuden ein Standortvorteil sein und das Land voranbringen; denn das empfiehlt zur Nachahmung und könnte ein Aushängeschild für Bayern sein.
Der Aktionsplan oder Masterplan - wie immer man ihn auch nennen will -, den wir zum x-ten Mal einfordern, ist die Grundlage, auf die alle anderen Akteure warten. Private Investoren, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, die Bahn oder wer auch immer wollen alle wissen, welche Aktionen wann in welcher zeitlichen Abfolge und mit welcher Finanzierung kommen.
Das, was im Moment als Aktionsplan bezeichnet wird, ist gar kein Aktionsplan Barrierefreiheit, sondern es ist der Aktionsplan von 2013, in dem es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht. Darin ist die Barrierefreiheit aber nur ein kleiner, wenn auch ein sehr wichtiger Teil. Es ist der erste Aktionsplan, in dem keine neuen Aktionen stehen, sondern nur auf Dinge verwiesen wird, die bereits gemacht worden sind nach dem Motto: Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht. Es ist jetzt wirklich nötig, dass für alle Akteure Klarheit geschaffen wird.
Sie könnten sich dabei ein Beispiel an RheinlandPfalz nehmen, wo es eine Arbeitsgruppe gibt, die nicht nur interministeriell arbeitet, sondern auch Behindertenvertreter verschiedener Verbände einbezieht gemäß dem Motto: Nichts über uns ohne uns!
Es ist unerlässlich, dass wir nicht nur ressortübergreifend arbeiten, sondern auch alle Akteure mit ins Boot holen, um einen echten Landesaktionsplan umzusetzen. Übrigens waren Sie schon einmal weiter mit Ihrer Arbeitsgruppe. Leider sind Sie diesbezüglich vom Finanzminister eingebremst worden, was wir sehr bedauern; denn die ersten Ansätze dieser Arbeitsgruppe haben sich ganz gut angehört. Es muss der Grundsatzbeschluss des Kabinetts fallen, dass Inklusion in Bayern kein zusätzliches Geld kosten darf, sonst kommen wir überhaupt nicht von der Stelle.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eines hinweisen: Ich bin froh, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses, Kollege Unterländer, unmissverständlich klargestellt hat, dass Barrierefreiheit in Bayern nicht an der Flüchtlingsproblematik scheitern wird, die verschiedenen Geldtöpfe nichts miteinander zu tun haben und auch nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Ähnliches hat der Ministerpräsident in seiner letzten spontanen Wortmeldung vor dem Hohen Haus gesagt: Es werden wegen des Flüchtlingsthemas keine Sozialleistungen und Ausgaben zurückgefahren. Dieses Argument fällt also schon mal weg.
Wir möchten Ihnen noch einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Im nächsten Jahr wird das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene neu formuliert und in der Folge auch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Also ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ein paar inhaltliche Vorgaben und Vorschläge zu unterbreiten, die dann bitte in dieses neu zu formulierende Gesetz aufgenommen werden sollen.
Wir schlagen Ihnen vor, einen Anspruch auf Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen aufzunehmen. Das ist ein Rechtsinstrument, das der Bundes
gesetzgeber schon installiert hat und das auf Landesebene umgesetzt werden müsste. Acht Bundesländer tun das bereits. Es handelt sich um ein ergänzendes Instrument zur Schaffung von Barrierefreiheit, und zwar dort, wo Regelungslücken bestehen und es keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Zum Beispiel ist das bei Altbauten, bereits bestehenden Anlagen oder Inneneinrichtungen, bei alten Rathäusern, Marktplätzen, Supermärkten, aber auch bei Kultureinrichtungen, Kinos, Hotels und Ähnlichem der Fall. Dort besteht Bestandsschutz.
Bislang müssen Kommunen und private Betreiber nicht von sich aus aktiv werden, um Barrierefreiheit zu schaffen. Wir wollen erreichen, dass mit einem solchen Rechtsanspruch auf Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen anerkannten Verbänden von Behinderten ein aktives Instrument in die Hand gegeben wird, damit sie nicht als Bittsteller auftreten müssen, sondern einen klaren Rechtsanspruch haben. Dabei würde es sich um einen Vertrag handeln, der ausgehandelt werden soll. Das heißt natürlich auch: Wir können das Ergebnis solcher Verhandlungen nicht vorwegnehmen. Wir wollen also einen Anspruch auf Aufnahme von Verhandlungen verankert wissen, aber natürlich keinen Anspruch darauf, welchen Abschluss diese Verhandlungen finden.
Was meine ich damit? - In den acht Bundesländern, die diese Zielvereinbarungsverhandlungen bereits praktizieren, hat sich gezeigt, dass den Verhandlungen, wenn sie erst einmal aufgenommen werden, etwa mit Kommunen oder mit privaten Betreibern, in aller Regel ein positives Ergebnis folgt. Bereits während der laufenden Verhandlungen und Gespräche werden erste Maßnahmen umgesetzt. Selbst wenn es nicht zu einem formalen Abschluss kommt, ist durch die intensive Auseinandersetzung der Beteiligten mit der Thematik in der Regel sehr viel in Bewegung gesetzt worden. Man kann insofern feststellen, dass allein der angestoßene Prozess höher zu bewerten ist als am Ende die Unterschrift unter ein Papier.
Das Rechtsinstrument des Anspruchs auf Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen ermöglicht es, individuelle und verhältnismäßige Lösungen zu finden, die auf die Bedürfnisse vor Ort, also die örtlichen Gegebenheiten und die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzer, zugeschnitten sind. Deswegen handelt es sich um ein gutes Instrument, das keine unmittelbaren Sachausgaben nach sich zieht.
Jetzt ist die Zeit, bei der Neuformulierung des Behindertengleichstellungsgesetzes solche Vorgaben aufzunehmen. Wir haben uns im Ausschuss bereits darüber unterhalten, wobei dieser Vorschlag allgemein Zustimmung gefunden hat. Leider konnte sich
die Mehrheitsfraktion nicht entschließen, dem Vorschlag zuzustimmen, mit dem Hinweis, erst einmal abzuwarten, was in den Referentenentwürfen steht. Dazu muss ich sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesetze werden hier im Parlament gemacht. Es schadet überhaupt nicht und wird Ihnen niemand übel nehmen, wenn Sie Vorschläge gemeinsam mit uns oder auch selber formulieren, die dann in die jeweiligen Entwürfe aufgenommen werden.
Wenn Bayern in acht Jahren barrierefrei sein soll, kann man doch jetzt nicht abwarten wollen, was in irgendwelchen Abteilungen der Ministerien, von den Referenten oder anderen Personen entwickelt und vorgegeben wird, da müssen Wille und Gestaltungsanspruch gerade auch der Mehrheit, bei der Regierungsfraktion, vorhanden sein – vonseiten der Opposition ist dieser Wille bereits erkennbar–, diese Dinge wirklich in die Hand zu nehmen, voranzutreiben und nicht darauf zu warten, ob sich die Fragen vielleicht durch Nichtstun von alleine lösen. Geben Sie sich einen Ruck! Sie haben unseren Vorschlag zumindest in diesem Punkt an und für sich schon gutgeheißen. Vielleicht wären Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien und Referaten durchaus dankbar, wenn sie einmal klare Vorgaben bekämen, was dieser Landtag eigentlich will und in welche Richtung wir wirklich gehen wollen. Es wäre schön, wenn Sie sich dazu durchringen könnten.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags können bekanntlich nicht nur live per Web-TV, sondern seit geraumer Zeit auch barrierefrei mitverfolgt werden. Seit Inkrafttreten des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssen auch die Internetauftritte der öffentlichen Hand in Bayern barrierefrei gestaltet und Dokumente für Blinde im Verwaltungsverfahren in einer für sie geeigneten Form zugänglich gemacht werden. Hier gehen der Landtag und unsere Ministerien mit gutem Beispiel voran, wie wir gestern Abend bei der Veranstaltung der CSU-Landtagsfraktion mit dem Titel "Neue Möglichkeiten der Barrierefreiheit" bestätigt bekommen haben. Das sind sehr schöne, weil sehr hilfreiche Zeichen dafür, dass wir in Bayern den Menschen mit Handicaps – ich schränke jetzt nicht ein, sondern rede von allen Handicaps – so viele Schranken wie irgend möglich aus dem Weg räumen möchten. Aber das ist natürlich nicht genug. Aus diesem Grund hat sich der
Freistaat Bayern das durchaus ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2023 im öffentlichen Raum die komplette Barrierefreiheit zu erreichen.