Dieses Management berücksichtigt die speziellen Ansprüche der Menschen und der Wildtiere, die in einer Region leben, gleichermaßen. Das soll insbesondere der Verbesserung der Akzeptanz dienen. In diesem Zusammenhang tourt auch die Ausstellung "Die großen Vier – vom Umgang mit Bär, Wolf und Luchs" durch ganz Bayern.
Es gibt den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer", der mit Unterstützung des Bayerischen Naturschutzfonds Landwirten Schäden ersetzt, die durch die streng geschützten Wildtiere Bär, Wolf und Luchs verursacht werden.
Darüber hinaus haben das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium im Jahr 2010 einen Präventionsfonds eingerichtet, der insbesondere für Herden
schutz- und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung steht. Ziel ist die Erprobung von Maßnahmen im Bereich des Herdenschutzes sowie eine mögliche finanzielle Förderung und Beratung. Der Fokus der Herdenschutzmaßnahmen liegt auf der Abwehr der großen Beutegreifer. Hierbei kommen vor allen Dingen Elektrozäune sowie die Beratung zum Thema Herdenschutzhunde zum Einsatz.
Dazu darf ich etwas aus der Praxis sagen als Alpbesitzer und Bergbauer, als Mensch, der in der Region lebt und auch im Naturschutz tätig ist, da ich mich seit Jahren bis heute um aussterbende Nutztiere kümmere, und der selbst Eigentümer eines solchen Herdenschutzhundes war. Das klingt alles gut, und die Beratung ist auch wichtig. Aber die Gefahr kommt auf einmal nicht mehr allein vom Wolf; denn wenn der Herdenschutzhund im Kaukasus eingesetzt wird oder in den Pyrenäen, weitab von den Menschen, ist das eine andere Sache. Wenn wir ihn aber bei uns im dicht besiedelten Gebiet einsetzen, wird die Herde nicht nur vor Wölfen geschützt, sondern vor allem, was der Hund vermeintlich als Angreifer feststellt. Das geht leider so weit, dass mein Hund auch einmal einen Wanderer apportieren wollte.
Die Alpen sind ein Beispiel für eine vom Menschen geformte Umwelt. Ihre Landschaft ist im Laufe von Jahrhunderten durch die Präsenz von Menschen und die damit einhergehenden sozialen, kulturellen und, nicht zu vergessen, auch wirtschaftlichen Aktivitäten entstanden. Eine besondere Bedeutung haben die Almen und Alpen. Ohne die Bewirtschaftung durch Generationen von Alm- und Alpbauern, ohne ständige Pflege und regelmäßiges Beweiden würde ein Großteil der Flächen verfallen, verheiden, das heißt, sie würden zuwachsen und verbuschen. Die Biodiversität im Alpenraum wird durch die alpwirtschaftliche Nutzung gefördert.
Umso mehr freut es mich, dass in den letzten zehn Jahren, also dem Zeitraum, in dem sich angeblich alles so verschlechtert haben soll, auf keiner der 1.400 Almen oder Alpen die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben wurde. Hierzu haben unter anderem auch Maßnahmen zur Förderung des Wegeausbaus,
Alm- und Alpwirtschaft stehen nicht nur für Brauchtum und Tradition, unsere aktiven Alpbauern erfüllen unverzichtbare wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aufgaben. Gleichzeitig verzichten sie hierbei auf so manchen Komfort, den der moderne Mensch sonst so gern für sich beansprucht. Nicht ohne guten Grund ist im Protokoll "Berglandwirtschaft" der Alpenkonvention auf die besonders erschwerten Lebens- und Produktionsbedingungen hingewiesen worden, unter denen die Landwirte in den Berggebieten tätig sind. Genau diesen Bergbauern möchte ich hier auch für die naturnahe und landschaftspflegende Bewirtschaftung besonders danken. Ihnen verdanken wir viel.
Auch die Förderung der Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen ist uns wichtig. Neben der Bewahrung der Bestände ist es ein wesentliches Ziel, die Populationen wieder zu vergrößern. Bei den vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen hat sich die Zahl der geförderten Tiere bei Rindern und Pferden in den letzten zehn Jahren verzehnfacht; auch bei Schafen ist die Tendenz positiv.
Zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei Kulturpflanzen werden im KULAP verschiedene Maßnahmen angeboten. In der Regel leisten alle Grünlandmaßnahmen einen Beitrag. Erwähnenswert sind hier der Erhalt artenreicher Grünlandbestände sowie die Mahd von Steilhangwiesen.
Zum Klimawandel generell: Der Klimawandel und seine Folgen sind ein globales Phänomen. Häufige Starkregen-Ereignisse können hier beispielsweise zu Überschwemmungen, Felsstürzen und Murenabgängen führen. Der Freistaat Bayern stellt den Gemeinden nicht nur Informationen über Naturgefahren zur Verfügung, sondern es werden Gefahrenhinweiskarten für Georisiken erstellt.
In den kommenden zehn Jahren soll in den Hochwasserschutz kräftig investiert werden. Ein Drittel der geplanten Ausgaben kann der natürlichen Gewässerentwicklung und der Renaturierung zugeordnet werden. In allen drei Regionen, die von der Alpenkonvention betroffen sind, im Allgäu, im Oberland und in Südostoberbayern, sind Vorranggebiete für den Hochwasserschutz in den Regionalplänen festgelegt. In diesem Zusammenhang kommt nicht nur dem Bergwald eine besondere Aufgabe zu. Das Protokoll betont seine Rolle als wirksamster, wirtschaftlichster und landschaftsgerechtester Schutz gegen Naturgefahren
sowie seine Bedeutung, Kohlendioxid klimawirksam zu binden und für einen regionalen Klimaausgleich zu sorgen.
Darüber hinaus werden auch die Sicherung der Erholungsfunktion des Waldes sowie seine Funktion als Quelle erneuerbarer Rohstoffe genannt. Gerade der Rohstoff Holz hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch einen Hinweis auf die aktuelle Verbisssituation im Bergwald. Die Zahlen hat unser Landwirtschaftsminister Brunner erst vor 14 Tagen vorgestellt. Der Verbiss ist bei Buche und Tanne um circa 20 %, bei der Fichte um ein Viertel zurückgegangen. Ich möchte hier explizit den Jägern und Waldbesitzern für die gute Zusammenarbeit danken. Die Entwicklung seit 2012 zeigt, dass im Bergwald die Verbisssituation durch das gute Miteinander stark verbessert wurde.
Der Erhalt eines funktionsfähigen Schutzwaldes ist zentraler Baustein der bayerischen Klimaanpassung. Zwischen 2005 und 2014 wurden zur Sanierung des Schutzwaldes bei leicht steigender Tendenz der Sanierungsflächen 27,8 Millionen Euro eingesetzt.
Nur kurz zum Thema Tourismus und Flächennutzung: Die Alpen sind neben Lebens- und Wirtschaftsraum natürlich auch ein attraktives Ziel für Touristen, und zwar im Sommer wie im Winter. Wir legen immer Wert darauf, dass es sich um einen nachhaltigen und verträglichen Tourismus handelt. In unterschiedlichen Genehmigungsverfahren wird sowohl auf die Umweltverträglichkeit als auch auf die Weiterentwicklung des touristischen Angebotes geachtet, ohne die Belange der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit außer Acht zu lassen. Vieles trägt zu einem naturverträglichen Tourismus bei. Es werden nicht nur Veranstaltungen wie die Bayerntour unterstützt, sondern es gibt mittlerweile auch ein Bayernnetz für Radler und Hotels wie zum Beispiel die Explorer-Hotels, die ausschließlich regenerative Energien verwenden.
Ein wesentlicher Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung ist auch flächensparendes und bodenschonendes Vorgehen. Das wurde bereits erwähnt. Seit 2007 findet im zweijährigen Turnus beispielsweise das Bayerische Flächensparforum statt, und zwar war es 2013 in Sonthofen und 2015 in Bad Reichenhall. Das LEP verfügt mit dem Alpenplan über ein Instrument, das die Flächenansprüche für die Infrastrukturen, für die ökologischen Schutzzwecke, für touristische Ansprüche, für die Abwehr von Naturgefahren sowie für
Zur Unterstützung von Nicht-Regierungsorganisationen und Kommunen will ich am Ende nur noch kurz sagen: In den letzten Jahren hat die Unterstützung der Kommunen sehr stark zugenommen. Ich möchte insbesondere die Kooperation mit dem Gemeindenetzwerk "Allianz in den Alpen" hervorheben. "Austauschen, anpacken und umsetzen" ist der Leitgedanke dieses Netzwerkes.
Darüber hinaus fördert der Freistaat Aktivitäten von Nicht-Regierungsorganisationen, zum Beispiel im Rahmen des Landesförderprogramms oder mithilfe geeigneter EU-Förderprogramme. Ein besonderes bayerisches Anliegen ist dabei, die Arbeit stärker umsetzungsorientiert auszurichten und vor allem so zu gestalten, dass die Konvention vor Ort insbesondere auf kommunaler Ebene auf mehr Akzeptanz stößt. Dies erfordert es, die Alpenkonvention stärker als integrativen Gestaltungsrahmen zu nützen, statt stets ihren einschränkenden Charakter als Rechtsvorschrift zu betonen. Die bayerischen Alpen dürfen nicht zu einem Gebiet mit Betretungsverbot werden, das die Menschen ausschließt; denn es ist immer noch ihre und unsere Heimat.
Mir persönlich ist es wichtig, die Bewohner der Region mitzunehmen. Die Bewohner leben schließlich in, mit und von der Region, und nur mit ihnen zusammen wird die Alpenkonvention mit Leben erfüllt und positiv wahrgenommen. Es sind genau diese Menschen und ihre Vorfahren, die den Alpen ihr unvergleichliches Gesicht gegeben haben. Wir haben es nämlich in großen Bereichen nicht mehr mit einer Natur-, sondern mit einer Kulturlandschaft zu tun. Ich will hierzu abschließend Artikel 4 aus dem Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich der Berglandwirtschaft zitieren:
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass insbesondere in den Berggebieten die Landwirtschaft im Laufe der Jahrhunderte die Landschaft geprägt und ihr historischen Charakter sowie kulturellen Wert verliehen hat. Die Landwirte sind deshalb auch in Zukunft aufgrund ihrer multifunktionalen Aufgaben als wesentliche Träger der Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft anzuerkennen und in die Entscheidungen und Maßnahmen für die Berggebiete einzubeziehen.
Es geht hier um ein Miteinander statt um ein Gegeneinander. Ich will das Ganze ausdehnen; denn es geht hier nicht nur um die Bauern, sondern um die ganze
Bevölkerung, die in den Alpen lebt. Auch der Tourismus ist für deren Existenz bedeutend – auch für die Existenz der Landwirte; das sage ich in aller Deutlichkeit, weil auch der Alm- oder Alpbauer seine Buttermilch und seine Brotzeit verkauft. Auch er braucht den Tourismus. Die Bevölkerung ist hier das Salz der Berge, und sie prägt sie weiter. Deren Wille muss gehört werden.
Der Kollege ging eben auf Grasgehren und das Riedberger Horn ein. Er hat versucht, die Ministerin unter Druck zu setzen. Das Ganze geht sowohl mit der Alpenschutzkonvention als auch mit dem Bodenprotokoll konform. Das wollen wir hier festhalten.
Ich danke ausdrücklich auch unserem Vorsitzenden des Arbeitskreises Umwelt, Herrn Dr. Otto Hünnerkopf, der zusammen mit dem Arbeitskreis der Fraktion das Gebiet besucht hat, damit wir es uns in Ruhe anschauen und uns ein Bild von der Situation machen können.
Wir haben eben gehört: Egal, wo die Menschen leben, sie sollten gleichbehandelt werden. Das war auch Ziel der Enquete-Kommission. Deshalb müssen die vor Ort lebenden Menschen gehört und muss unterschieden werden; denn die Forderungen stammen nicht von irgendwelchen anonymen Bergbauern, sondern die Bergbauern sind involviert und haben unterschrieben, dass sie das Ganze unterstützen.
Es fehlt diesen Menschen an Existenzmöglichkeiten, wenn der Tourismus nicht fortentwickelt werden kann und darf.
Frau Kamm, Sie schreien laut, aber deshalb wird es nicht wahrer. In der Alpenkonvention steht ausdrücklich, dass man einen gelenkten Tourismus will. Ich lade Sie alle ein, an einem Neuschnee-Morgen auf das Riedberger Horn zu kommen. Sie werden sehen, dass Skitourengeher und Schneeschuhwanderer sozusagen schon mit der Stirnlampe die Alpenzone C erschlossen haben. Ihr Quellgebiet der Birkhühner ist also nicht mehr unberührt.
Deshalb ist ein gelenkter Tourismus auch für die Natur immer besser. Über Angleichungsmaßnahmen können wir immer noch reden. Wir werden auf große Zustimmung stoßen, wenn wir dort ein Betretungsverbot erlassen, wo die Natur ihren Teil an sich nehmen kann. Das Zielangleichungsverfahren klingt furchtbar bürokratisch, meint aber etwas ganz Einfaches: Unter gewissen Umständen ist es möglich, von der strengen Grenzziehung der Schutzkorridore im bayerischen Alpenraum abzuweichen, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht. Das wird man in Ruhe darstellen. Aber wenn Sie vor dem Klimawandel warnen, muss man ganz klar sagen: In dem Gebiet, über das wir reden, gibt es Schnee ohne Ende. Das heißt, das nicht fortzuentwickeln, wäre eine Schande.