Protocol of the Session on November 12, 2015

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen einfach konstatieren: Auch wir hier in Deutschland, insbesondere in Bayern, haben im Alltag, vor allem aber im Berufsleben noch einiges nachzuholen. Das müssen wir ändern. Ich habe eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gelesen. Darin steht: In 792 Jahren wird es hier eine Gleichstellung geben, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. – Wir sind uns alle einig: So lange wollen wir wirklich nicht warten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eigentlich sollte der Freistaat als Arbeitgeber ganz andere Möglichkeiten haben zu steuern, damit es hier besser aussieht. Der Staat kann die Gleichstellung als Arbeitgeber besser als bisher regeln und sich stärker daran orientieren, wie wir die Gleichstellung vorantreiben. Aber auch hier sieht es nicht gut aus. In Bayern gibt es seit fast 20 Jahren ein Gleichstellungsgesetz, das dazu dient, dass wir unserem Verfassungsauftrag gerecht werden. Aber wenn wir die Zahlen zur Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen näher betrachten, können wir uns um Jahrzehnte zurückversetzt fühlen. Obwohl Frauen im öffentlichen Dienst mehr als die Hälfte der Beschäftigten, nämlich nahezu 54 %, stellen, sind sie in Führungspositionen mit knapp über 19 % noch immer deutlich unterrepräsentiert.

Wir warten schon seit mehreren Wochen auf den aktuellen Gleichstellungsbericht des Sozialministeriums; Gleichstellungsberichte kommen nur alle fünf Jahre heraus. Der aktuelle Bericht ist noch nicht herausgekommen. Ich hoffe, das ist nicht deswegen der Fall, weil die Zahlen so miserabel sind, dass man die Debatte hier erst einmal abwarten will. Nichtsdestoweniger haben wir und auch die anderen Oppositionsfraktionen in letzter Zeit genug Anfragen gestellt, um erfahren zu haben, dass sich in den letzten Jahren wirklich wenig getan hat. Ich erwähne ein paar Beispiele. Die meisten von uns kennen sie; aber ich möchte sie trotzdem noch einmal nennen.

Beim Obersten Rechnungshof gibt es 14 % Frauen in Führungspositionen von der Besoldungsgruppe A 13 an. Beim Innenministerium sind es 19,79 %, beim Umweltministerium knapp über 21 %, und bei den Beteiligungsunternehmen des Freistaats sind es aktuell etwa 13 %. Dort hat sich zwar etwas getan, aber nicht allzu viel. Das können wir nicht einfach so stehen lassen.

Der Gipfel ist die Lage bei der bayerischen Polizei. Wir haben darüber letztes Jahr im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes diskutiert. Seit 25 Jahren gibt es in Bayern Frauen im uniformierten Polizeidienst. Von ihnen sind 4 % in Führungspositionen;

vielleicht sind es inzwischen ein paar mehr. Dieser Anteil spricht Bände. 25 Jahre sind genug Zeit, um Frauen in eine bessere Position zu bekommen, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Weiterqualifizierung dafür nur zwei Jahre dauert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Staat, damit auch das Parlament, hat den klaren Auftrag, diese Verhältnisse voranzubringen; denn im Grundgesetz steht ganz klar, dass es die Pflicht des Staates ist, die Gleichberechtigung aktiv zu fördern: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Der Auftrag ist klar: Wir müssen aktiv etwas tun. Es gibt Gleichstellungsgesetze; aber leider müssen wir konstatieren: Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist ein zahnloser Tiger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Warum? – Es führt kaum zu Konsequenzen, wenn Gleichstellung nicht praktiziert wird. Die Gleichstellungsbeauftragten haben kaum Mittel und Möglichkeiten zur Durchsetzung. Es wimmelt von Soll- und Kann-Bestimmungen. Verbindliche Vorgaben gibt es nur wenige. Deswegen ist es kein Wunder, dass sich seit Jahren kaum etwas getan hat. Das Gesetz war sicherlich gut gemeint, aber nach fast 20 Jahren müssen wir einsehen, dass es offensichtlich wenig bewirkt hat. Wir haben die einschlägigen Gesetze der Bundesländer angesehen. Im direkten Vergleich mit ihnen zeigt sich, dass bei uns die schwächsten Regelungen gelten. Es ist kein Wunder, dass es demzufolge das im Vergleich wirkungsloseste Gesetz geblieben ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten viele Gespräche geführt und genau hingehört. Der Subtext war überall gleich: Frauenförderung wird mit diesem Gesetz nur vorgegaukelt; tatsächlich hat es kaum Durchschlagskraft.

Ich möchte ein paar Beispiele nennen, die das sehr klar zeigen. Bei einem Bewerbungsverfahren ist die gesetzliche Verpflichtung, die Gleichstellungsbeauftragten hinzuzuziehen, nur dann gegeben, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber dies ausdrücklich wünscht. Ich kenne bisher sehr wenige Frauen, die sich bei einer Bewerbung getraut haben, um die Anwesenheit der Gleichstellungsbeauftragten beim Bewerbungsgespräch zu bitten. Selbst wenn das der Fall ist, ist sie nur selten in das komplette Bewerbungsverfahren einbezogen. Eine Vergleichbarkeit ist also überhaupt nicht gegeben, und die Gleichstellungs

beauftragten haben kein Vetorecht bei der Stellenbesetzung.

Es geht weiter mit den Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten. Nach der gesetzlichen Regelung haben sie keine generelle Möglichkeit der Freistellung. Gerade in kleineren Kommunen und Landkreisen müssen sie also häufig die Aufgabe neben ihrer Tätigkeit in der Verwaltung ausüben, ohne dass sie freigestellt sind. Die meisten Gleichstellungsbeauftragtenstellen sind nur befristet besetzt. Wenn dann eine oder einer wirklich hartnäckig ist und die Aufgabe so ausübt, wie die Gleichstellungsbeauftragten es tun sollten, und auch unbequem wird, besteht immer die Möglichkeit, sie nach drei Jahren von ihren Aufgaben zu entbinden. Ich möchte den Behörden nicht unterstellen, dass sie das wirklich bewusst tun; aber allein die Möglichkeit dazu schwächt die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten.

All das hört sich nicht gerade wirkungsvoll an. Bei dieser Feststellung werden Sie mir sicher zustimmen. Bei jeder anderen Aufsichts- und Kontrollfunktion würde so eine Machtlosigkeit nicht hingenommen werden.

Viele, gerade große Städte in Bayern haben viel weitgehendere Regelungen in ihren Satzungen verankert. Das ist eigentlich nur ein Beweis, dass das Landesgleichstellungsgesetz im Prinzip zu schwach ist. Das führt zu einer großen Ungerechtigkeit. Es kann doch nicht angehen, dass in einer Amtsstube in München die Bedingungen für die Gleichstellung demzufolge prinzipiell wesentlich besser sind als in Hintertupfing. Wir brauchen auch hier gleiche Bedingungen für Stadt und Land. Das schaffen wir nur, wenn es zu diesem Thema ein starkes Landesgesetz gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Ziel verbinden wir mit unserem Gesetzentwurf. Unsere wesentlichen Änderungsvorschläge lauten: Wir brauchen einen ganz anderen Anspruch als bisher. Wir möchten, dass der Verfassungsauftrag tatsächlich umgesetzt wird. Deswegen orientieren wir uns schon bei der Namensgebung des Gesetzes an dem Auftrag im Grundgesetz und nennen es Chancengleichheitsgesetz. Ähnlich hat es auch BadenWürttemberg vorgemacht. Wir möchten auch eine wirksamere Kontrolle der Durchsetzung. Die Stelle eines oder einer Landesbeauftragten für Gleichstellung, die die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, wird installiert. Damit ist das Ziel verbunden, den Gleichstellungsbeauftragten eine wirklich starke und unabhängige Stimme zu geben, ähnlich wie sie die Landesbeauftragten für den Datenschutz haben. Sie

sollen über ähnliche Kompetenzen, Sach- und Personalmittel verfügen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Gleichstellungsbeauftragten sollen außerdem alle zwei Jahre statt wie bisher alle fünf Jahre berichten. Das ist eminent wichtig, auch damit wir besser nachjustieren können.

Ich kann mir die gegnerische Argumentation vorstellen: In Bayern gibt es schon eine Landesbeauftragte für Gleichstellung, nämlich unsere Sozialministerin. Aber Sie werden mir sicherlich beipflichten, dass es wirklich einen großen Unterschied macht, wenn es eine wirklich unabhängige Stelle gibt, die ganz anders agieren kann als ein Regierungsmitglied. Die Menschen trauen sich viel eher, sich an eine unabhängige Ombudsperson zu wenden. Ich möchte die Intention des Staatsministeriums gar nicht anzweifeln. Aber wenn wir sehen, wie wirkungslos die bisherige Aufgabenverteilung in den vergangenen Jahren war, müssen wir einfach handeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte daran erinnern, dass bis vor einigen Jahren das zuständige Ministerium tatsächlich noch Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen hieß. Dass "Frauen" gestrichen wurde, ist für uns schon ein Zeichen, dass es an Wertschätzung und Durchschlagskraft mangelt. Hier müssen wir anders agieren.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Die Ministerin ist nicht da!)

- Ich hoffe, dass sie die Rede oder zumindest den Gesetzentwurf durchliest. – Vor allem müssen wir die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und Behörden direkt stärken und mit Kompetenzen ausstatten. Sie brauchen Mittel, Weisungsrechte und die Möglichkeit zu einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit; denn es geht schließlich darum, Missstände publik zu machen. Die Gleichstellungsbeauftragten brauchen deshalb die Möglichkeit, eigenständig bei Veranstaltungen aufzutreten, Pressemitteilungen herauszugeben und mit ihren Behördenleiterinnen und Behördenleitern auf Augenhöhe zu agieren.

Wir brauchen einen Kündigungsschutz und bessere Möglichkeiten zur Freistellung; denn die Arbeit kann nur dann ordentlich erledigt werden, wenn dafür genügend Zeit vorhanden ist. Wir möchten den Geltungsbereich und die Durchsetzungsmöglichkeiten stärken. Außerdem wollen wir die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärker veran

kern. Dazu gehören natürlich auch bessere Chancen durch Quoten. Frauen müssen bevorzugt eingestellt werden. In manchen Bereichen gilt dies auch für Männer, wenn ein entsprechendes Ungleichgewicht herrscht. Wir brauchen ein Verhältnis von fifty-fifty und nicht 80 : 20 oder 70 : 30. Das ist nicht unsere Zielvorgabe für die Gleichstellung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen im öffentlichen Dienst mehr Fortbildungsmaßnahmen, um Männer für sogenannte Frauenberufe zu gewinnen. Auch das haben wir auf dem Schirm. Es gibt noch viele Punkte, wo wir ansetzen könnten. Ich möchte das nicht weiter ausführen; denn dafür reicht die Zeit nicht mehr.

Ich kann mir Ihren finalen Einwand denken. Das ist mit Kosten verbunden, zweifelsohne, aber wir haben über 600.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die uns das wert sein sollten. Wenn wir ein Konsultationsverfahren in Gang bringen, um das Ganze zu überprüfen, werden wir sehen, dass sich das auf jeden Fall rechnen wird. Die wirtschaftlichen Vorteile werden überwiegen. Wir brauchen alle Potenziale, dazu gehören auch die Frauen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der SPD zu. Wir haben natürlich, was die Details angeht, einige Differenzen, aber beide Gesetzentwürfe gehen in die richtige Richtung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Frau Kollegin Dr. Strohmayr von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist in die Jahre gekommen. Es wird im nächsten Jahr 20 Jahre alt. Wir sollten dies zum Anlass nehmen, um das Gleichstellungsgesetz in Bayern endlich zu einem wirksamen Instrument für die Gleichstellung zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst hat Vorbildfunktion. Er sollte für die Privatwirtschaft gerade in punkto Gleichstellung Vorbild sein. Deswegen brauchen wir endlich ein Gleichstellungsgesetz mit Biss.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde es sehr schade, dass die Frau Ministerin heute bei der Beratung dieser Gesetzentwürfe nicht da ist. Meine Kollegin hat es schon gesagt: Ein erster Schritt war, das Thema Gleichstellung aus dem Namen des Ministeriums herauszustreichen. Das

zeigt den Stellenwert der Gleichstellung in Bayern. Ich freue mich, dass Herr Hintersberger da ist. – Jetzt kommt die Ministerin. Frau Müller, ich denke, das ist dem Thema angemessen.

Liebe Frau Ministerin Müller, am 9. November sind fünf Jahre seit der Abgabe des letzten Gleichstellungsberichtes vergangen. Nach der geltenden Rechtslage, nach Artikel 22 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, steht ein neuer Gleichstellungsbericht dringend an. Wie meine Kollegin habe auch ich mir im Vorfeld die aktuellen Zahlen für den öffentlichen Dienst geben lassen. Erneut musste ich feststellen: Die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Bayern kommt einfach nicht voran.

(Beifall bei der SPD)

So arbeiten im öffentlichen Dienst in Bayern mittlerweile mehr Frauen als Männer. Derzeit sind es 54 %. Beim Berufseinstieg liegt der Frauenanteil sogar bei 59 %. Allerdings schaffen es gerade einmal 19 % dieser Frauen in Führungspositionen. Das ist der Anteil von Frauen in der höchsten Besoldungsgruppe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin Müller, damit sind Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst weiterhin stark unterrepräsentiert. Gleiches gilt für spezielle Schularten wie zum Beispiel das Gymnasium. Aus Ihren Zahlen geht hervor, dass dort 60 % Frauen tätig sind. Gerade einmal 20 % dieser Frauen schaffen es in die Schulleitung. Ähnlich ist es bei den universitären Kliniken. 70 % der dort tätigen Mitarbeiter sind Frauen. Allerdings schaffen es nur gerade einmal 15 % in die Führungsebene. Bei den Staatsanwaltschaften liegt der Frauenanteil bei 46,8 %. Dort schaffen es 21 % der weiblichen Mitarbeiter in die Führungsebene.

Liebe Kolleginnen, diese Erkenntnis ist nicht neu. Sie ist alle fünf Jahre im Gleichstellungsbericht nachzulesen. Deswegen müssen wir jetzt endlich handeln. Natürlich kenne ich Ihre Reden zu den Gleichstellungsberichten der vergangenen Jahre. Ich habe immer wieder feststellen müssen, dass Sie die Ergebnisse schönreden. Sie drehen und tricksen. Führungspositionen werden auf einmal neu definiert und vieles mehr. Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das allein hilft uns aber nicht weiter. Wir brauchen endlich ein Gleichstellungsgesetz, das mehr als ein zahnloser Tiger ist. Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz mit Biss.

Wir haben uns deshalb die Grundlagen der geltenden Gesetze in allen Bundesländern genau angesehen und diese verglichen. Die meisten dieser Gesetze sind vor 20 Jahren entstanden. Viele Bundesländer haben mittlerweile ihre Gleichstellungsgesetze novel

liert. Bei diesem Vergleich haben wir festgestellt, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz eigentlich eine solide Basis böte, wenn es nicht die vielen Ausnahmen und Kann-Vorschriften gäbe. Wir meinen deshalb, dass wir dieses Gesetz stringenter machen müssen. Die Ausnahmen müssen raus. Die Kann-Vorschriften müssen gestrichen und das eine oder andere muss klarer formuliert werden. Wir brauchen eine Quote. Außerdem brauchen wir natürlich Sanktionen für den Fall, dass das Gesetz nicht oder nicht hinreichend umgesetzt wird.

(Beifall bei der SPD)

Im Einzelnen: Wir müssen den Anwendungsbereich des Gesetzes ausweiten. Der Geltungsbereich des Gesetzes muss dringend erweitert werden. Es soll nicht nur für die eigentliche staatliche Verwaltung gelten, sondern auch für Beteiligungsunternehmen, an denen der Freistaat Bayern Anteile hält. Auch beim Beteiligungsbericht stellen wir jedes Mal wieder fest, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Von 110 Führungskräften in den Beteiligungsunternehmen waren im Jahr 2014 gerade einmal 15 weiblich. Hier muss sich dringend etwas ändern.

Wir brauchen eine klare Quotenregelung als Zielvorgabe bei Einstellungen und Beförderungen. Frauen machen 50 % der Bevölkerung aus. Deshalb muss unsere Zielvorgabe auch bei 50 % liegen. Einige Kollegen werden jetzt vielleicht wieder sagen: Ach, die Quote hebelt doch das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst aus. – Nein. Genau das ist nicht der Fall. Die Quote hebelt nicht das Leistungsprinzip aus. Die Quote gilt nämlich nur bei gleicher Eignung und nur dann, wenn in einem Bereich ein Geschlecht unterrepräsentiert ist. Für die Aufsichtsräte auf Bundesebene ist die Quote inzwischen eingeführt worden, weil sie ein wirksames Instrument ist. Ich meine, dass es nur konsequent wäre, die Quote endlich auch im öffentlichen Dienst in Bayern einzuführen.

(Beifall bei der SPD)