Protocol of the Session on November 12, 2015

Die Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete ist vernünftig, aber nicht so. Bei dem Modell, das jetzt umgesetzt werden soll, wird keine einzige neue Wohnung entstehen. Mit diesem Modell wird lediglich eine andere Mietergruppe in die Wohnungen gebracht, und die bisherige Mietergruppe wird hinausgedrängt.

(Beifall bei der SPD)

Damit wird das genossenschaftliche Erfolgsmodell überhaupt demontiert. Wenn der Staat in Zukunft die Wohnungsgenossenschaften und soziale Wohnungsbauträger bei der weiteren Nutzung seiner Grundstücke aus dem Rennen wirft, wird in der Zukunft kaum noch ein Träger bereit sein, in den sozialen Wohnungsbau einzusteigen. Dabei gäbe es eine klare, vernünftige und eindeutige Lösung, die ich heute noch einmal vorstellen möchte. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der CSU, einmal zu überlegen, ob sie diese Lösung mittragen könnten.

Man müsste den Erbpachtvertrag zu fairen Bedingungen verlängern – mindestens bis 2050 oder auch länger; denn dann läuft die Erbpacht für das zweite Grundstück ab. Ich sage "zu fairen Bedingungen", weil ein Erbbauzins von 5 % auf den momentanen Schätzpreis des Grundstücks nicht fair ist. Bei der früheren 100-jährigen Pacht, die beim Erbbaurecht üblich war, müssten sie übrigens ungefähr das Fünffache des Bodenpreises zahlen, weil der Preis auch indexiert ist, weil also die Inflationsrate auf die 5 % von Jahr zu Jahr oder je nachdem, welcher Erbbauzins vereinbart wird, noch draufgeschlagen wird. Damit würde das Sterbeglöckchen für alle Erbpacht

geschäfte läuten. Das hätte keine vernünftige Zukunft mehr.

Mit einer günstigeren Erbpacht, einer fairen Bewertung des Grundstücks und einer anrechenbaren höheren Belegquote für Staatsdiener – momentan sind 25 % Staatsbedienstete in den Wohnungen, und dieser Anteil ließe sich auf 50 % anheben – käme man hin. Man könnte auch in der zweiten Alternative, dem Verkauf, bei dem sich ungefähr 35 Millionen Euro erzielen ließen, die heutigen Staatsbedienstetenwohnungen erhalten, und man könnte mindestens 100 neue Wohnungen bauen, die man auch den Staatsbediensteten geben könnte. Auf diese Weise wäre einerseits der Genossenschaft sowie den Menschen geholfen, und andererseits könnten wir unsere eigenen Erbpachtgeschäfte, die wir in Zukunft machen, auf eine vernünftige Grundlage stellen.

Herr Kollege, achten Sie bitte auf die Zeit.

Es träte kein Schaden ein, und ich bitte Sie, diesen Weg, wie wir ihn vorschlagen, mit uns zu gehen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Kränzlein. – Der nächste Redner ist der Herr Kollege Weidenbusch. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Schön wäre es, wenn es so einfach wäre. Das Spannungsfeld in dem Bereich, in dem uns die Grundstücke gehören und einer Genossenschaft im Erbbaurecht überlassen sind, ist selbstverständlich vorhanden; denn einerseits wollen die Genossen ihre Wohnungen sich selbst erhalten, und andererseits benötigen wir die Wohnungen für Staatsbedienstete. Das ist unbestreitbar und macht die Sache schwierig.

Jetzt haben wir in München die Situation, dass wir für Staatsbedienstete ohnehin Probleme haben, Wohnraum zu finden. Wir haben hier auch die Sondersituation, dass wir mit einer Verlängerung des Erbpachtrechts gar niemandem helfen, weil die Idee, Herr Kollege Dr. Kränzlein, das einfach unter Wert herzugeben, ist zwar sehr nett, aber das geht nicht. Wir können als Freistaat Bayern in München nicht 5 % bei der Erbpacht bezahlen und gleichzeitig selber Grundstücke für 3 % hergeben. Wir müssen uns vielmehr daran orientieren, welche Erbpacht wir erhalten, und das sind in München 5 bis 6 %. 5 % sind schon die untere Grenze.

Deshalb gab es diese Überlegung, dass wir keine Erbpacht mehr machen und dann die Stadibau die Verwaltung erledigen lassen, damit die günstigen Konditionen für die Menschen, die dort wohnen, erhalten bleiben und wir nicht erhöhen müssen. Das war die Grundlage der Überlegung.

Dann ist es natürlich so, dass der Staat sein eigenes Interesse wahrnimmt und bei Fluktuation von einer Genossenschaftsnutzung in Staatbedienstetennutzung umwandelt. Dazu hat dann der Herr Oberbürgermeister Reiter geschrieben – er ist in der Landeshauptstadt München zuständig –, er wäre sehr dafür, dass man die Genossenschaften stützt und an der Stelle für die Genossenschaften etwas tut. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir - und das ist mit der Fraktion jetzt nicht groß abgesprochen -: Das Allereinfachste wäre, die Landeshauptstadt München nähme aus ihrem großen Bestand an Grundstücken eines, das bebaubar ist, und tauscht mit uns die Fläche am Oberwiesenfeld. Der Herr Oberbürgermeister Reiter könnte dann die Erbpacht mit der Genossenschaft machen, wie er das wollte, und wir bauen Staatsbedienstetenwohnungen. Das wäre das Allereinfachste.

Oder die Stadt München geht einfach her und sagt: Es gibt Flächen, die dem Freistaat Bayern gehören, und dort schaffen wir ein entsprechendes Baurecht, damit wir die Staatsbedienstetenwohnungen bekommen. Das hilft dann aber den Genossen noch nichts. Das wäre auch eine gute Möglichkeit gewesen. Ich hätte allerdings die Tauschlösung für besser gehalten, weil dann die Stadt tatsächlich, wenn sie das kann, den Genossen hilft. Wir können es über das Erbbaurecht nicht.

Die Idee, etwas für 28 Millionen Euro kaufen zu wollen, das einen Marktwert von knapp 80 Millionen Euro hat, hätten wahrscheinlich viele. Das Problem ist aber, dass wir der Genossenschaft jetzt nicht freihändig etwas für 28 Millionen Euro und leider auch nicht für 35 Millionen Euro verkaufen können, was nach Einschätzung der Experten 80 Millionen Euro wert ist, damit sie die günstigen Preise erhalten kann. Das ist das Spannungsfeld.

Wir werden deshalb diesen Antrag heute auch ablehnen, wobei Sie ganz genau wissen, dass wir mit der Genossenschaft im Gespräch bleiben. Wir haben einen Vorlauf von sechs Jahren. Ich bitte Sie aber auch herzlich, mit Ihren Vertretern bei der Landeshauptstadt München zu sprechen, damit sie mit am Tisch sitzen und damit man miteinander eine Lösung erarbeiten kann. Alleine können wir das nicht, und das bloße Schreiben eines Briefes "Macht‘ es halt" reicht als Beitrag der Landeshauptstadt München nicht aus.

Ich gehe davon aus, dass Dieter Reiter – ich kenne ihn schon lange – das weiß, weshalb ich sicher bin, dass eine Bereitschaft der Landeshauptstadt München besteht, mitzumachen, damit am Schluss alle drei Seiten profitieren können. Diesen Antrag müssen wir aber ablehnen, weil er niemandem hilft; ich habe versucht, das zu erläutern. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Weidenbusch. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult, es gibt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Kränzlein. Bitte schön.

Herr Weidenbusch, seit heute Mittag weiß ich, dass Sie weiter verhandeln wollen und die Tür nicht endgültig zuschlagen. Das ist auch ganz vernünftig. Was ich jetzt hier gehört habe, bringe ich noch einmal zur Debatte: Sie sprechen jetzt von 80 Millionen Euro. Die IMBY, die mit der Genossenschaft Oberwiesenfeld verhandelt und das auch schriftlich bestätigt hat, hat das Grundstück Ende des vergangenen Jahres mit 28,9 Millionen Euro taxiert. Sie sprechen jetzt von 80 Millionen Euro. Als wir im Haushaltsausschuss darüber debattiert haben, haben Sie und Herr Kazmaier – das heißt, Herr Kazmaier hat es bestätigt – die Summe von 62,3 Millionen Euro genannt. Bei Ihnen steigen die Summen schneller als beim Bau der Tunnelröhre in München. Innerhalb von wenigen Tagen gibt es Zuschläge, die nicht realistisch

sind. 18.000 m2 Grund – bei dem, was wir in der Ecke an Schätzwerten ungefähr haben, kommt sicher ein relativ hoher Betrag heraus.

Ja, sagen Sie ihn! Herr Dr. Kränzlein, sagen Sie dann fairerweise, was herauskommt.

Ich gehe ehrlich gesagt davon aus, dass ein Erbbauberechtigter, der Sozialwohnungen gebaut hat, zu einem etwas vergünstigten Preis kaufen kann, weil man das auch in anderen Fällen so gemacht hat, wenn er kaufen will. In diesem Fall, in dem es um eine sozial gerechte Bodennutzung geht, das heißt, um soziale Wohnungen, macht man das sogar ganz gerne. Selbst wenn 45 Millionen Euro herauskämen und wenn Sie anrechnen, dass Sie ein erhöhtes Belegrecht für diese Wohnungen für Staatsbedienstete in den erweiterten Erbpachtvertrag einbauen können, dann wissen Sie, dass wir zu einer vernünftigen Lösung gelangen, wenn wir wollen.

Ich sage Ihnen, bei diesem Verkauf – ich habe ungefähr 35 Millionen Euro genannt – haben Sie dann ein Belegrecht von 50 % und können für 35 Millionen

Euro 100 neue Wohnungen selber bauen, die Sie mit Staatsbediensteten belegen.

Das wird doch dem Staat, der mit einer eigenen Stadibau-Gesellschaft in Zukunft genau da tätig werden will, möglich sein, und die Stadt München kann und muss auch in der Tat bei der Gelegenheit mithelfen, indem sie Baurecht schafft. Das wäre der richtige Weg.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Kränzlein. – Jetzt hat der Herr Kollege Weidenbusch das Wort. Er hat auch noch einmal volle zwei Minuten. Bitte schön.

Herr Kollege, ich antworte jetzt vorsichtig, weil ich das Lösungskonzept tatsächlich nicht stören will. Sie wissen genau wie ich,

was 18.000 m2 in dieser Lage in München kosten, weil Sie den Quadratmeterpreis auch kennen. Ich glaube, alle im Haushaltsausschuss wissen, dass man hier von 35 Millionen Euro meilenweit entfernt ist. Wir können, weil es ein Erbbaurecht mit einer Genossenschaftsnutzung gibt, beim Kaufpreis keine Abschläge von 50 % und mehr machen. Deshalb muss man zur Lösung dieses Problems ein kreatives Modell entwickeln. Ich glaube, ich habe dargestellt, dass wir auf dem Weg dorthin sind. Aber ich bitte Sie, unmögliche Vorschläge wie den, einfach schnell für die Hälfte zu verkaufen, in ein Kuvert zu stecken, dieses zuzukleben und den Vorschlag dann zu vergessen. Das geht schlicht nicht. Wir würden vom Obersten Rechnungshof, auch noch zu Recht beanstandet, wenn wir so handelten.

Sie wollen wissen, wie man auf diese Werte kommt? Das ist ganz einfach: Man nimmt den Telefonhörer und ruft zwei oder drei von denen, die in München aufkaufen – es ist bekannt, wer das ist –, an und fragt sie, was sie derzeit in der Ecke pro Quadratmeter bei einer Gesamtgrößenordnung von über 20.000 Quadratmetern zahlen. Dann erfährt man den Wert, multipliziert ihn mit 18.000 und erhält die Zahl, die ich genannt habe. So einfach ist es. – Danke schön.

Danke schön, Herr Weidenbusch. – Unser nächster Redner ist Herr Kollege Muthmann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Kränzlein, ich glaube nicht, dass wir dieses Problem im Rahmen der uns im Plenum zur Verfügung stehenden Zeit strukturell und

konzeptionell lösen können. Von allen Kollegen, die sich dazu geäußert haben, ist verdeutlicht worden, dass es mit dieser Einzelfallentscheidung nicht sein Bewenden haben darf. Wir müssen noch einmal darüber nachdenken, wie der Freistaat einen wesentlichen, spürbaren Beitrag zum sozialen Wohnungsbau leisten kann, insbesondere dort, wo die Grundstückspreise exorbitant hoch sind. Ziel gerade des Freistaates muss es sein, moderate Mieten, die auch für sozial Schwächere bezahlbar sind, sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte er sich bei Lösungen, wie Sie sie gerade anstreben, konziliant und kooperativ zeigen.

In dem Einzelfall, über den wir heute beraten, geht es nicht darum – es ist mir sehr wichtig, das zu betonen –, Mieter zu gefährden. Im Gegenteil, unabhängig von der Frage, was heute zu entscheiden ist und wie entschieden wird, bleibt es bei dem Grundsatz: Auch wenn der Staat das Recht auf Erbbau nicht verlängert, darf keinem Mieter gekündigt werden. Das ist eine wesentliche Botschaft an die Mieter. Der Staat wird daneben weiterhin verpflichtet sein, einen moderaten Mietzins zu gewährleisten und einen Verkauf auszuschließen. Anders formuliert: Der Staat hat den Verbleib aller Mieter, die dort wohnen und weiterhin wohnen wollen, dauerhaft sicherzustellen. Erst die Erfüllung dieser wesentlichen Bedingungen hat uns zu der Entscheidung veranlasst, den vorliegenden Antrag heute abzulehnen.

Ausgangspunkt unserer Debatte muss die Feststellung sein, dass das Erbbaurecht der Baugenossenschaft ausläuft. Wenn es der Freistaat nicht verlängert, um ein eigenes berechtigtes Ziel, nämlich die Sicherung von Wohnungen für Staatsbedienstete, nach und nach zu erreichen, dann ist das eine politisch akzeptable Lösung, die wir mittragen können. Diese Einschätzung gilt, wenn es mit diesem Einzelfall sein Bewenden hat.

Kollege Weidenbusch hat schon darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung gemeinsam mit der Baugenossenschaft Oberwiesenfeld über weitere Schritte nachdenkt. Eine Perspektive bestünde darin, andere Grundstücke anzubieten oder einen Tausch zu ermöglichen. Diese Möglichkeiten sind näher zu untersuchen.

Wir haben in diesem Haus bereits mehrmals verdeutlicht, dass wir unabhängig von diesem Einzelfall darauf achten müssen, dass die Wohnungsbaugenossenschaften ihr Investitionsinteresse behalten. Unterstützungsmöglichkeiten sind die Gewährung von Fördermitteln und die Einräumung zusätzlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Auch die Energieeinsparverordnung spielt in diesem Zusammenhang eine

Rolle. Das alles sind Punkte, die über die heute hier zu diskutierende Einzelfrage hinausgehen.

Unsere Fraktion kann mit Blick auf die Verpflichtungen, die sich der Freistaat den Mietern gegenüber auferlegt hat und auferlegen musste – weiterhin moderater Mietzins, Schutz vor Verkauf, Verbleib der Mieter, die in den Wohnungen dort leben –, das Auslaufen dieses Erbbaurechts durchaus mittragen. Ich bitte alle Kollegen, die sich damit befassen, konzeptionell noch einmal darüber nachzudenken.

Es ist allerdings unbefriedigend, lieber Kollege Weidenbusch, wenn in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau in München ein Erbpachtzins von 6 % als nicht verhandelbar gilt. Irgendeinen Beitrag muss der Freistaat insoweit noch leisten. Wir werden auch in Zukunft darüber reden, aber nicht mehr nur anlässlich dieses Falles, sondern auch in einem größeren Rahmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Muthmann. Bitte bleiben Sie noch. Frau Zacharias hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Kollege Muthmann, meiner Frage möchte ich vorausschicken, dass ich dankbar dafür bin, dass wir uns mit diesem Thema heute noch einmal befassen; denn die Wohngenossenschaften sind für die Sozialdemokratie ein wichtiges Thema.

Ich möchte gern wissen, ob Sie sich im Juli, als darüber in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde, in der Lage sahen, sachgerecht zu entscheiden. Sind Sie damals mit allen Fakten vertraut gewesen? Ist Ihnen zum Beispiel bekannt gewesen, dass es eine Kaufoption gab? Kannten Sie schon die Schätzungen der IMBY? Hatten Sie alle Daten vorliegen, um die Entscheidung zu treffen, die der Haushaltsausschuss im Juli dieses Jahres getroffen hat, nämlich die Verlängerung insgesamt abzulehnen? Waren Sie gut informiert?

Danke schön, Frau Zacharias. – Herr Muthmann, bitte.

Mehrfache Debatten zu diesem Thema vertiefen auch die Kenntnisse. Die letzte Entscheidung ist übrigens nicht im Juli getroffen worden, sondern sie wird hier und heute unter Würdigung aller Aspekte, die zu betrachten sind, vertieft und verstärkt. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich mich ganz gut in der Lage, die Dinge seriös zu bewerten. – Herzlichen Dank.

(Isabell Zacharias (SPD): Das war keine Antwort auf meine Frage!)

Danke schön, Herr Muthmann. – Frau Zacharias, das war eine Zwischenbemerkung. Daher darf Herr Muthmann selbst entscheiden, ob er die Frage beantwortet oder nicht.