Protocol of the Session on November 12, 2015

Als letzten Punkt nenne ich den Vergleich von Transitzonen mit Haftanstalten. Wir haben Ihnen x-mal erklärt, dass dies nicht der Fall ist.

(Markus Rinderspacher (SPD): Das steht im Gesetzentwurf, Herr Kreuzer!)

Wenn die Menschen sich in den Grenzregionen aufhalten, wird ihnen, solange sie nicht die Berechtigung zur Einreise nachweisen können, lediglich die Einreise ins Land verweigert. Sie können sich jedoch in den Zonen und in den Ländern, aus denen sie kommen, ungehindert aufhalten. Aber sie können nicht einreisen. Wenn Sie in ein anderes Land kommen, können Sie auch nicht einreisen, wenn Sie keine gültigen Papiere vorweisen können. Von Haft kann auch in Transitzonen keine Rede sein. Deshalb ist das eine ganz üble Stimmungsmache, die ich zurückweise, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo!)

Das Gleiche findet jetzt im Innern des Landes statt. Ich verhehle nicht, dass dies auch einen Vorteil hat. Die Regionen wie Niederbayern oder das südliche Oberbayern, die wegen der Einreise schon seit Monaten oder Jahren stark belastet sind, sollen nicht noch

weitere Einrichtungen bekommen. Dies soll woanders geschehen. Dieses Ziel kann in Manching oder in Bamberg genauso erreicht werden. Deswegen bin ich mit dieser Entscheidung der Parteivorsitzenden zufrieden. Sie wird uns wesentlich entlasten. Wenn sie konsequent umgesetzt wird, wird sie dazu führen, dass wir keine Menschen aus dem Balkan mehr bekommen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben. Das ist das Ziel. Wir Politiker müssen neben aller Hilfe in Not und schwierigen Situationen auf der Welt die Interessen unserer eigenen Bevölkerung im Auge behalten. Auch die Menschen in Bayern und in Deutschland haben Interessen. Wir müssen die Politik so gestalten, dass die Menschen in Bayern und in Deutschland auch in zehn oder zwanzig Jahren gute Zukunftschancen haben. Da geht es um unsere Bürger und unsere Kinder. Dies werden wir mit dem, was wir beschlossen haben, und mit dem, was wir noch durchsetzen werden, tun.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. - Jetzt hat noch der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will der SPD noch einmal erklären, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Sie haben uns vorgeworfen, der Antrag wäre abwegig und die Zahlen würden das nicht hergeben. Sie haben mit Zahlen des Jahres 2014 und des ersten Halbjahres 2015 argumentiert. Daraus haben Sie abgeleitet, dass diese Familiennachzugszahlen keine Notwendigkeit begründen, jetzt umzusteuern. Im Sommer 2015 hatten wir 1.000 Zuwanderer pro Tag. Jetzt geht diese Zahl in Richtung 10.000. Diese Leute sind jetzt alle in den Verfahren. Das heißt, dass in den nächsten Monaten oder in ein bis zwei Jahren auch die Kurve des Familiennachzugs so exponentiell nach oben gehen wird wie jetzt die Zuzugskurve. Deshalb werden wir in den nächsten Jahren mit Hunderttausenden zu tun haben, wenn die Syrer, deren Anträge jetzt geprüft werden, den Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit der Möglichkeit des Familiennachzugs statt des subsidiären Schutzes ohne Familiennachzug bekommen. Uns geht es darum, ein paar Monate oder Jahre vorauszuschauen, damit wir uns nächstes Jahr nicht wundern müssen, von wo überall diese Leute herkommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstim

mung. Dazu werden die Dringlichkeitsanträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/8933 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/8952 abstimmen. Das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich noch über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/8935 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion und Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung aus den Reihen der FREIEN WÄHLER ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen (Drs. 17/8934)

Ich eröffne die Aussprache und darf hierzu Herrn Kollegen Gehring das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir jetzt viel gehört haben, was sich an Berlin richtet, und es jetzt darum geht, etwas konkret zu Bayern zu sagen, verlassen viele Kollegen den Saal. Das ist vielleicht bezeichnend dafür, wie wir die Asyldebatte im Landtag führen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist ein Menschenrecht, ein Kinderrecht und ein Recht von Jugendlichen. Kinder müssen in die Schule gehen, oder

besser gesagt: Kinder müssen in die Schule gehen dürfen, egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben, egal ob ihre Eltern beim Zirkus arbeiten und sie alle paar Wochen woanders sind, egal ob ihre Eltern das sind, was wir früher in der EWG als Wanderarbeiter bezeichnet haben, egal ob sie Flüchtlingskinder sind. Wir schätzen – auch das weiß die Bundesregierung nicht -, dass wir etwa 5.000 Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern haben. Wenn sie nach drei Monaten – so war bisher die Regelung – aus der Erstaufnahmeeinrichtung herauskommen, unterliegen sie der Schulpflicht. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist die mögliche Dauer des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung auf sechs Monate verlängert worden. Wir haben aber heute schon viele Kinder, die länger als drei oder sechs Monate, ja sogar neun oder zwölf Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung sind. Für sie gelten schon lange nicht mehr die Regeln, die eigentlich für Asylbewerber gelten sollen.

Die Kinder, die bei uns ankommen, brauchen ein schulisches Angebot. Das heißt nicht, dass sie von morgens bis abends Schule mit vollem Stundenplan haben müssen. Sie brauchen ein Angebot zum Ankommen. Sie brauchen eine erste Annäherung an die deutsche Sprache. Sie brauchen die Möglichkeit eines geregelten Ablaufs und einer pädagogischen Betreuung. Sie brauchen ein Stück Normalität in dem Sinne: Man geht zur Schule. Das ist gerade für Kinder, die auf der Flucht waren, die vielleicht schon seit Jahren nicht mehr in der Schule waren, weil ihre Schule zerbombt worden ist, ein wichtiges Angebot. Wir haben solche Angebote. Zum Teil sind es Angebote von Ehrenamtlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir haben auch Angebote mit staatlicher Unterstützung. Notwendig ist aber, dass wir diese Angebote flächendeckend in allen Erstaufnahmeeinrichtungen machen und dass diese Angebote zu Regelangeboten werden. Wir müssen den Kindern diese Angebote machen; denn sie sind auch eine Vorbereitung auf den Schulbesuch nach der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unabhängig davon, wo diese Kinder in einem Jahr oder in fünf Jahren sein werden, ob sie in Deutschland sein werden, ob sie in unser Schulsystem integriert werden oder ob sie wieder zurückgeschickt werden, ob sie in einem anderen Land sind, ob sie vielleicht in dem Land sind, aus dem sie hergekommen sind, und es ihnen dort besser geht: Sie brauchen die Schule. Die Zeit hierzulande muss dafür genutzt werden. Man sagt, drei oder sechs Monate Schule müssten es in dieser Zeit sein, vielleicht auch neun Monate. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir

alle haben schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Ein halbes oder ein Dreivierteljahr ist aber in der Lernbiographie eines Sechs- oder Achtjährigen eine lange Zeit. Diese Zeit darf nicht vergeudet werden. Diese Zeit muss zugunsten des Kindes genutzt werden. Deswegen müssen wir die Ansätze, die wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen haben, ausbauen. Wir brauchen ein Konzept eines schulischen Angebots in altersgemäßen Gruppen für die Kinder und Jugendlichen in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen, die schulpflichtig sind. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig. Dafür sollten wir uns einsetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Jetzt darf ich Frau Kollegin Trautner das Wort erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig unbestritten: Zur Teilhabe an einer Gesellschaft gehört das Beherrschen ihrer Sprache. In einem Punkt ihres Antrags haben die GRÜNEN auch völlig recht: Sprache ist der wichtigste Schlüssel zur Integration. Hierin herrscht über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit. Aber wir dürfen bei aller Bildungsvermittlungseuphorie eines nicht vergessen: Wir reden hier über Menschen, die bei uns Asyl suchen, also ihre Heimat teils unter schwierigsten Bedingungen, teils unter Bewältigung sehr langer und gefährlicher Wege verlassen haben. Unter diesen Voraussetzungen geht es doch zunächst in allererster Linie darum, dass diese Menschen ankommen. Es ist daher nicht zielführend, gleich in der Erstaufnahmeeinrichtung mit der Beschulung zu beginnen. Dort kommen die Leute an, verarbeiten zunächst die Strapazen der Flucht und fangen an, Vertrauen zu fassen und sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Sie müssen ärztlich untersucht und anschließend mit ihren Familien zügig in eine dauerhafte Einrichtung in einer Kommune bzw. einem Landkreis gebracht werden. Dabei halte ich es nicht für sinnvoll, mehrfach mit einer Beschulung und dem dazugehörigen Ausbau des sozialen Lernumfelds zu beginnen.

Die Schulpflicht beginnt nach drei Monaten. Dies ist vor dem Hintergrund der genannten Umstände, unter denen die Flüchtlinge hier ankommen, völlig richtig. Deshalb sprechen Sie wohl in Ihrem Antrag nicht von einer Beschulung, sondern von einer Vorbereitung auf den Schulbesuch. Essenziell für den Schulerfolg ist natürlich das möglichst zügige Erlernen der deutschen Sprache, um dem Unterricht in der Schule so schnell und so gut wie möglich folgen zu können. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in München, Zirndorf, Deggendorf und Regensburg bietet das Staatsminis

terium seit Jahren vor Beginn der Schulpflicht freiwillig und subsidiär Vorkurse zur Deutschförderung durch staatliche Lehrkräfte. Das erwähnen Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort. Sie haben es jetzt in der Rede gesagt. Darüber freue ich mich.

(Beifall bei der CSU)

Kultusminister Spaenle hat es im Bildungsausschuss bereits ausgeführt: Die Ausweitung auf die anderen Erstaufnahmeeinrichtungen ist in Planung und in Arbeit. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten durch Angebote weiterer Träger und ehrenamtlich Tätige.

Mir ist bewusst, worauf Ihr Antrag abzielt. Sie führen aus, dass es durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zu längeren Verweildauern in Erstaufnahmeeinrichtungen von bis zu sechs Monaten kommen kann. Für diejenigen Fälle – da haben wir noch keine Erfahrung, das ist ja ganz neu -, die dann tatsächlich unter die Schulpflicht fallen und über drei Monate hinaus in einer Aufnahmeeinrichtung verbleiben, wird derzeit ein Konzept für Beschulungsmöglichkeiten erarbeitet. Auch hier reagieren und handeln wir also sofort.

Des Weiteren führen Sie aus, dass ein sehr hoher Prozentsatz, rund 40 %, der Flüchtlinge in Bayern im schulpflichtigen Alter sei. Ob bewusst oder nicht: Sie berücksichtigen dabei jedenfalls nicht, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die ja zum Großteil hier im Freistaat aufgenommen sind, überhaupt nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen auftreten, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen gehen. Der hohe Prozentsatz erschließt sich nach meiner Meinung auch dadurch, dass die Berufsschulpflicht in Bayern erst mit 21 Jahren endet, in anderen Bundesländern schon mit 18 Jahren.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): So ist es!)

Zieht man außerdem noch einen Anteil der Schulpflichtigen aus sicheren Herkunftsländern ab, die in Manching oder Bamberg untergebracht werden und wohl bald wieder ausreisen werden, so reduzieren sich diese 40 % ganz schnell auf wahrscheinlich ungefähr die Hälfte. Davon kann man ausgehen. Hinzu kommt, dass syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak nach der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzung für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Das Bundesamt hat für diese Personengruppe daher ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen. Diese Personengruppe kann die Erstaufnahmeeinrichtung oftmals innerhalb der ersten

drei Wochen wieder verlassen. Das sollte bei dieser Gelegenheit klargestellt werden.

Der von uns eingeschlagene Weg ist der richtige. Wir werden unserer Verantwortung angesichts der immensen Herausforderung absolut gerecht und brauchen sicherlich keinen Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass der Freistaat aktuell den Königsteiner Schlüssel eher übererfüllt, um es mal vorsichtig auszudrücken. - Ich habe es bereits im Bildungsausschuss gesagt: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, die hier wirklich ergriffen wurden. Die Staatsregierung und die CSUFraktion haben für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund ein sehr umfangreiches Bildungspaket geschnürt.

Dazu bedarf es eines finanziellen Kraftakts. Diese wertvollen Mittel müssen genau dort bedarfsgerecht eingesetzt werden, wo sie am meisten Sinn stiften; denn gespart wird hier wirklich nicht. Ich darf ganz kurz auf einige Punkte hinweisen. So bietet der Freistaat zu Beginn des noch jungen Schuljahres 471 Übergangsklassen und 440 Berufsintegrationsklassen und zusätzlich einen Pool mit zusätzlichen 50 Stellen für weitere Übergangsklassen, Deutschförderkurse und Deutschförderklassen an. Das Ganze funktioniert natürlich nur durch den immensen Einsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer, denen ich an dieser Stelle Danke sagen möchte. Der Integrationspakt mit der bayerischen Wirtschaft und die digital gestützten Angebote zum Deutscherwerb sind anzusprechen. Mit dem Nachtragshaushalt – das ist mir ganz wichtig – werden wir 1.079 Planstellen für Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Die Mittel hierfür sollen – das ist ganz brandaktuell – nicht erst zum Schuljahr 2016/17, sondern bereits zum 1. Januar 2016 in den Haushalt eingestellt werden.

(Beifall bei der CSU)

Damit können schon zu diesem Zeitpunkt Einstellungen erfolgen, das heißt, die Mittel der Nachschubliste in Höhe von 67 Millionen Euro werden an dieser Stelle um 58,8 Millionen Euro auf 126 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Diese Erhöhung um 58,8 Millionen Euro geht auf das Gipfelgespräch zum Thema Asyl und Flüchtlinge zwischen unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Fraktionsvorsitzenden zurück, das am 30. Oktober in der Staatskanzlei stattgefunden hat. Dort wurde ein grundsätzliches Vorziehen der Planstellen verabredet. Unser Ministerpräsident hat Anfang dieser Woche ausdrücklich erbeten, dass alle Planstellen auf den 1. Januar 2016 vorgezogen werden, wofür ich ihm sehr dankbar bin. Dieser Sachverhalt wurde von den Oppositionsparteien im Haus

haltsausschuss zwar ausdrücklich begrüßt; aber leider haben sie sich bei der Abstimmung des Gesamtpakets letztlich enthalten. Schade.

Als Bildungspolitikerin bin ich der Meinung, dass jeder Euro, der für die Bildung ausgegeben wird, gut angelegtes Geld ist. Da das zur Verfügung stehende Geld aber endlich ist, sollten wir als kluge Politiker darauf achten, dass das Geld an der richtigen Stelle eingesetzt wird, wo es am sinnvollsten verwendet und am dringendsten gebraucht wird und den anhaltendsten Erfolg verspricht. Ich denke, dieser Verantwortung werden wir mit unserem Bildungspaket gerecht. – Insgesamt ist der Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Jetzt hat Frau Kollegin Wild das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Trautner, ich wollte jetzt eigentlich nicht von Ihnen hören, was im Ministerium Tolles passiert, weil ich als Bildungspolitikerin genau weiß, was dort passiert; aber die Bewertung ist halt immer eine sehr unterschiedliche. Ich hätte von Ihnen sehr gern gehört, was Sie zu diesem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN inhaltlich zu sagen haben. Darauf sind Sie nur sehr wenig eingegangen.

Den GRÜNEN geht es im Prinzip darum, dass die Kinder und Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Förderung bekommen, damit die Zeit, bis sie in die Schule kommen, nicht ungenützt verstreicht. Dafür wollten die GRÜNEN ein Konzept hören. Darauf sind Sie nur sehr wenig eingegangen.

Vorhin haben wir sehr intensiv über Sprache gesprochen. Ich mag in diesem Zusammenhang keine Begriffe wie "Bildungsvermittlungseuphorie" hören. Wir sind verpflichtet, diese Kinder und Jugendlichen zu beschulen.

(Beifall bei der SPD)

Es geht einfach darum, bestimmte Zeitfenster zu nutzen. Ich sage Ihnen noch eines: Es ist völlig unbestritten, dass die Kinder und Jugendlichen – das haben Sie ja so ausgeführt –, wenn sie ankommen und vielleicht jahrelang auf der Flucht waren, diverse traumatische Bilder vor sich haben und möglicherweise krank sind usw., zunächst etwas anderes brauchen. Natürlich brauchen die Kinder zunächst einmal das Gefühl, dass sie sicher sind. Sie brauchen eine sau

bere Kleidung. Sie brauchen ein warmes Essen. Sie brauchen eine Überprüfung, ob sie gesund sind oder nicht. Sie brauchen gewisse Hilfestellungen, um an dem Ort, wo sie jetzt leben müssen, zurechtzukommen. Sie müssen lernen, sich auf Regeln einzulassen.