Protocol of the Session on October 28, 2015

Vielen Dank, Frau Kollegin Sonnenholzner. – Als Nächster hat sich Dr. Vetter zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich haben wir – wir haben es gehört – drei unterschiedliche Themen zu erörtern: Zuerst die Reform des gerichtsärztlichen Dienstes, dann die Vorlagepflicht für Impfausweise und die Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher. Gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung: Ich halte bei einem Gesetzentwurf das Vorgehen, sozusagen im Huckepack-Verfahren einen Änderungsantrag zu stellen, der inhaltlich mit dem zu beratenden Gesetz überhaupt nichts zu tun hat, für sehr problematisch und der Sache nicht dienlich. Inhaltlich hätte der dritte Teil, der Änderungsantrag, in den Sozialausschuss gehört.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Neuordnung des gerichtsärztlichen Dienstes wurde durch den Obersten Rechnungshof angestoßen. Er hatte in seinem Jahresbericht 2013 bemängelt, dass die bisherige Struktur nicht effektiv sei und durch die Zuständigkeit von vier Ministerien eine wirksame Aufsicht erschwert werde. Auch seien die Landgerichtsärzte laut Oberstem Rechnungshof häufig nicht ausgelastet. Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund haben wir diese Reform mit der Aufgabe der kleinteiligen landgerichtsärztlichen Struktur und der Angliederung des gerichtsärztlichen Dienstes an die drei Oberlandesgerichte bereits im federführenden Ausschuss unterstützt. Als FREIER WÄHLER ist es mir besonders wichtig, dass es dabei nicht zu einer ausschließlichen Konzentration an den Oberlandesgerichten kommt und die Gerichtsärzte auch in der Fläche weiter präsent bleiben. Diesem Anliegen hat man aus unserer Sicht durch 14 Außenstellen Rechnung getragen.

Ich komme zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes, nämlich der unbefristeten Übernahme der Regelung, dass Eltern bei der Schuleingangsuntersuchung und weiteren schulischen Impfberatungen den Impfausweis vorlegen müssen. Es ist bereits jetzt Aufgabe der Gesundheitsämter, bei der Schuleingangsuntersuchung den Impfstatus zu erheben. Dies ist erforderlich, damit eine entsprechende Impfberatung durchgeführt werden kann. Durch diese Vorlagepflicht konnte die Anzahl der zur Schuleingangsuntersuchung mitgebrachten Impfausweise erhöht werden. - Meine

Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach gehören Schutzimpfungen zu den bedeutendsten präventiven Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen. Insbesondere deshalb begrüßen wir diese Gesetzesvorlage zur Entfristung der Vorlagepflicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der vorliegende Änderungsantrag hat ein ganz anderes, nicht weniger wichtiges Thema zum Gegenstand, nämlich die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Meine Damen und Herren, ihre steigende Zahl stellt viele Kommunen vor sehr große Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung, vor allem diejenigen, die an den Haupt- und Transitrouten in Bayern liegen. Eines müssen wir noch einmal klar und deutlich feststellen: Diese Herausforderung werden wir in Bayern alleine nicht meistern können.

Daher begrüßen wir FREIE WÄHLER die bundesweite Neuregelung. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb Deutschlands zu erreichen. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Jugendlicher soll eine bundesweite Umverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ermöglichen. Aber wir müssen uns auch um eine gerechtere Verteilung innerhalb Bayerns bemühen, und das schnell, Kolleginnen und Kollegen. Daher haben wir dem Änderungsantrag zugestimmt, der die Staatsregierung ermächtigen soll, durch Rechtsverordnung die Verteilung und das Verfahren zu regeln.

Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle unseren Ehrenamtlichen, den Menschen in den Bezirken, in den Landkreisen und in den Kommunen, meinen ganz herzlichen Dank aussprechen. Diese Menschen haben in den letzten Wochen und Monaten Enormes geleistet. Vielen herzlichen Dank von mir und von den FREIEN WÄHLERN!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Wir FREIE WÄHLER würden es jedoch begrüßen, wenn die Gegenfinanzierung für die Kommunen unbürokratischer gestaltet würde und die tatsächlichen, das heißt, auch die administrativen Kosten, in höherem Maße gedeckt würden.

Insgesamt gesehen wird diese Neuregelung zu einer Verbesserung der Situation sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Kommunen führen. Wir stimmen deshalb gerne zu. - Kolleginnen und Kollegen, dennoch dürfen wir bei all diesen notwendigen Aktionen eines nicht vergessen: Im Mittelpunkt sollte nach

wie vor und muss nach wie vor das Kindeswohl stehen.

Jetzt noch ein Satz an die lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Ich darf Sie immer wieder und auch hier an den Koalitionsvertrag erinnern. Ich zitiere:

Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen.

Das steht auf Seite 110 des Koalitionsvertrages.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Kolleginnen und Kollegen, das Kindeswohl ist und bleibt unser Maßstab. Wir werden daher in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten die Entwicklungen genau im Blick haben müssen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Dr. Vetter. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kamm. Bitte schön, Frau Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei dieser Gesetzesvorlage um drei sehr unterschiedliche Punkte. Der erste Punkt betrifft die Regelung über die Vorlage der Impfbescheinigung. Da könnten wir so zustimmen. Der zweite Punkt betrifft die Reform des landgerichtsärztlichen Dienstes. Diesen Entwurf lehnen wir in der vorliegenden Form ab; denn er geht nicht so weit wie die durch den Obersten Rechnungshof vorgeschlagenen Regelungen. Er bleibt deutlich hinter dem festgestellten Verbesserungsbedarf zurück. Ich denke, das könnte besser geregelt werden.

Der dritte Punkt betrifft die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Verteilungsregelungen in Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Er stellt quasi eine Ermächtigung der Staatsregierung dar, dies per Rechtsverordnung zu regeln. Ein Antrag von solcher Bedeutung wird quasi im Huckepack-Verfahren auf ein Gesetz draufgesattelt, das überhaupt nichts mit diesem Themenkomplex zu tun hat. Zudem ist dieser Änderungsantrag bis jetzt in keinem Fachausschuss vorberaten worden, geschweige denn im zuständigen sozialpolitischen Ausschuss. Das ist mehr als gesetzestechnisch unsauber. Wir meinen, dass solche wichtigen Aspekte klar und deutlich geregelt werden müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine, es reicht nicht, lediglich die Staatsregierung zu ermächtigen, das irgendwie zu regeln, sondern man sollte anstatt dieser Verordnungsermächtigung ein ordentliches Gesetz schaffen und dieses in einem ordentlichen Verfahren hier im Parlament beschließen. Das würde letztendlich auch der Transparenz gegenüber den Jugendlichen, gegenüber den Ehrenamtlichen, gegenüber den Trägern und gegenüber den Kommunen dienen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine so wichtige Frage lediglich über eine Verordnungsermächtigung zu regeln, ist zu wenig. Gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen behördlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl ein zentraler Gesichtspunkt. Dieser Gesichtspunkt ist vorrangig zu berücksichtigen, und zwar auch bei der Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Hierfür müssen die entsprechenden Bedarfe ermittelt werden, beispielsweise familiäre Bindungen oder Verwandte, wo die Kinder untergebracht sind. Die gesundheitliche Situation ist zu klären. Gerade diese Aspekte sind bei der Unterbringung und Versorgung der Jugendlichen besonders zu bewerten. Hierzu wurde das Clearing-Verfahren eingeführt, um den individuellen Hilfebedarf zu definieren. All dies sehen wir mit Ihrem Entwurf einer Verordnungsermächtigung gefährdet. Er ermöglicht sehr flexibles Handeln der Staatsregierung. Unserer Meinung nach besteht die Gefahr, dass ordnungspolitische Aspekte und Aspekte der Lastenverteilung über die Interessen des Kindeswohls gestellt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies wollen wir verhindern; dies lehnen wir ab. Wir bitten Sie: Gestalten Sie das Verfahren der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen transparent und sauber; lösen Sie das nicht über so eine Hintertür. – Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher so, wie er gestrickt ist, ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. - Die vorläufig letzte Rednerin in dieser Zweiten Lesung ist Staatsministerin Huml. Bitte schön, Frau Huml.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu den zwei ersten Punkten Stellung beziehen; zum dritten Punkt wird meine Kollegin Emilia Müller noch einiges sagen. – Mit dem Gesetzentwurf verfolgen wir vor allem zwei Anliegen, wie bereits in der Debatte klar geworden ist: Zum einen wollen wir die rechtliche Grundlage für die Re

form des gerichtsärztlichen Dienstes schaffen, zum anderen wollen wir die befristete Pflicht, vorhandene Impfdokumente im Rahmen der Schulgesundheitspflege vorzulegen, dauerhaft beibehalten.

Bei der Reform der gerichtsärztlichen Dienste haben wir – das ist mein Eindruck – die Mitte ganz gut getroffen: Den einen geht die Reform nicht weit genug, den anderen geht sie zu weit. Wir haben anscheinend unser Anliegen, mit den Gerichtsärzten weiter in der Fläche präsent zu sein, gleichzeitig aber eine gewisse Struktur und Konzentration herbeizuführen, ganz gut hinbekommen.

Sie haben richtig gehört: Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat 2013 in seinem Bericht die Organisation der gerichtsärztlichen Dienste kritisiert, vor allem die zum Teil historisch gewachsenen Strukturen. Hier gab es viel Kleinteiligkeit; manchmal war schwer erklärbar, wieso an dem einen Standort so viele Gerichtsärzte sind und warum dort noch eine Leichenschau durchgeführt wird, an einem anderen Standort aber nicht mehr. Da war, denke ich, eine Reform durchaus notwendig.

Bei unserem Konzept geht es im Wesentlichen darum, die gerichtsärztlichen Dienste künftig auf drei Dienststellen an den Standorten der Oberlandesgerichte – Bamberg, München und Nürnberg – zu konzentrieren. Diese Dienststellen werden dann wiederum der jeweiligen Regierung nachgeordnet. Gleichzeitig sehen wir eine Straffung von derzeit 22 auf künftig 14 Standorte vor. Dabei bleiben Außenstellen erhalten; bei jedem Landgericht bleibt weiterhin ein Raum bestehen. Selbst wenn es nur die 14 Standorte sein sollten, können die Gerichte vor Ort so weiterhin gut bedient werden. Das war mir ein Anliegen. Dieses Konzept ist in Kooperation mit dem Justizminister entstanden. – Außerdem schaffen wir mit dem Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, damit die gerichtsärztlichen Aufgaben bei Leichensachen auf die rechtsmedizinischen Universitätsinstitute übertragen werden können. Ich habe schon erwähnt: Das wurde bisher bayernweit durchaus unterschiedlich gehandhabt. - Mit diesen neuen Strukturen tragen wir der Kritik des Obersten Rechnungshofs Rechnung. Gleichzeitig ist es möglich, die Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen, aber auch in der Fläche weiter präsent zu sein.

Damit erreichen wir auch eine gleichmäßigere Personalauslastung. Auch das war bisher durchaus unterschiedlich. Weiterhin haben wir aber über die Außenstellen Ansprechpartner in der Fläche. Deswegen teilen wir nicht die Befürchtung, bei manchen Gerichtsverfahren könnte es zu Verzögerungen kommen.

Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Aufgabenerfüllung gut möglich ist.

Als zweites Anliegen setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die dauerhafte Beibehaltung der Impfbuchvorlagepflicht im Rahmen der Schulgesundheitspflege um. Meinen Vorrednern Bernhard Seidenath und Kathrin Sonnenholzner kann ich nur zustimmen; sie haben betont, dass es wichtig ist, eine Grundlage zu haben, wenn wir Impflücken angehen wollen. Es ist ein gemeinsamer Wunsch, eine gute Impfrate zu erhalten und zu erreichen, dass die Kinder in Bayern entsprechend geimpft werden. Eine effektive und zielgerichtete Impfberatung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist aber nur möglich, wenn der Impfstatus einer Person bekannt ist und wir eine valide Datengrundlage haben. Deswegen haben wir die Eltern auch am 01.01.2013 verpflichtet, die Impfdokumente vorzulegen. Wir stellen in der Zeit, während der die Pflicht bestand, die Impfbücher mitzubringen, sodass die Familien, die Eltern beraten werden konnten, eine Zunahme der Impfrate um 20 Prozentpunkte fest. Das ist in meinen Augen sehr gut. Deswegen wollen wir die Befristung dieser Pflicht bis zum 31.12.2015 aufheben und die Impfbuchvorlage dauerhaft verpflichtend vorsehen.

Ich freue mich über die Unterstützung bei diesen beiden Punkten, aber natürlich auch beim dritten Punkt, zu dem meine Kollegin noch einige Worte sagen wird. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. Wie gut, dass ich eben gesagt habe, Sie seien vorläufig die letzte Rednerin; denn jetzt kommt noch Staatsministerin Müller. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2014 sind die Zugangszahlen bei den unbegleiteten Minderjährigen in einigen Bereichen explodiert. So befanden sich im September 2014 rund 3.500 unbegleitete Minderjährige in der Zuständigkeit der bayerischen Jugendämter. Im September 2015 waren es bereits 14.000 unbegleitete Minderjährige, und aktuell kommen monatlich circa 2.000 unbegleitete Minderjährige zu uns.

Die Sicherstellung ausreichender Versorgungsstrukturen kann nicht von den bayerischen Kommunen und von Bayern alleine geleistet werden. Aufgrund der Lage Bayerns – Bayern ist das südlichste Bundesland, liegt aber gleichzeitig an den Hauptzugangsrouten – versorgen wir mittlerweile über die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen. Besonders betroffen sind die Kommunen Passau, Rosenheim und München,

aber auch Nürnberg. Das möchte ich in aller Deutlichkeit dazu sagen.

Die unbegleiteten Minderjährigen werden seit September 2014 bayernweit verteilt. Dazu haben wir im Ministerrat eine klare Entscheidung getroffen. Jetzt – das sage ich ganz deutlich – sind die Grenzen unserer Belastbarkeit absolut erreicht. Diese hohen Zugangszahlen können wir beim besten Willen nicht mehr alleine bewältigen. Zudem ist es nicht die Aufgabe Bayerns, alleine die unbegleiteten Minderjährigen zu versorgen, die nach Deutschland kommen. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gefordert. Daher ist eine Verteilung dieser gewaltigen Aufgabe auf die Schultern aller Länder und Kommunen in Deutschland vor allem auch aus Sicht des Kindeswohls, Frau Kamm, dringendst erforderlich.

Der Freistaat Bayern hat deshalb im Jahr 2014 mit Nachdruck eine bundesweite Verteilung gefordert. Wir haben eine Initiative im Bundesrat eingebracht, für die wir viel Unterstützung erhalten haben. Das Bundesministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Bundesregierung hat endlich auf unsere Forderung reagiert. Das nunmehr verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist eine gute Grundlage zur nachhaltigen Entlastung der bayerischen Kommunen. Besonders vier Punkte sind Erfolge Bayerns:

Erstens. Die schnellstmögliche Entlastung der bayerischen Kommunen ist aus Sicht der Praxis der wichtigste Punkt. Die beschlossene bundesweite Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen ab dem 1. November 2015 schafft die dringend benötigte nachhaltige Entlastung Bayerns, aber auch unserer bayerischen Kommunen.

Zweitens. Bayern kann den überproportionalen Bestand an unbegleiteten Minderjährigen abbauen, indem bis zum Ausgleich keine neu einreisenden unbegleiteten Minderjährigen mehr aufgenommen werden.

Drittens. Das hoch komplexe bundesweite Kostenerstattungsverfahren wird abgeschafft. Das Kostenerstattungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt war zögerlich und nicht korrekt. Ich kann nur sagen: Ich bin froh, dass wir dieses nicht mehr haben, dass wir jetzt als Freistaat selbst für die unbegleiteten Minderjährigen bezahlen können, die bei uns in Bayern sind, und dass wir die Gelder nicht mehr von Niedersachsen, von Nordrhein-Westfalen, von Kommunen im Saarland und in Hessen oder sonstigen eintreiben müssen. Der Freistaat übernimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum Nachtragshaushalt die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und ent

lastet so massiv auch die Kommunen. Wir haben für den Nachtragshaushalt über 600 Millionen Euro für die unbegleiteten Minderjährigen angemeldet. Ich finde, das ist eine gewaltige Summe, die wir hier aufwenden.