Protocol of the Session on October 20, 2015

können. Für gute Vorschläge, was wir noch schneller und noch besser machen können, sind wir selbstverständlich offen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist damit geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich Ihnen kurz den weiteren Verlauf der Sitzung bekannt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass der Tagesordnungspunkt 7 ohne Aussprache gleich abgestimmt wird. Außerdem werden die Tagesordnungspunkte 9 und 10 verschoben. Ob sie im nächsten Plenum drankommen, ist noch nicht geklärt. Sie werden zunächst einmal nur abgesetzt. Tagesordnungspunkt 11 wird verschoben auf den 28.10., sodass wir jetzt nur noch gleich über den Tagesordnungspunkt 7 abstimmen und zum Tagesordnungspunkt 8 noch eine Debatte haben werden.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/8418 – das ist der Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER, über den in einfacher Form abgestimmt wird –, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte! – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Danke schön. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/8441. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 20.32 bis 20.37 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Abstimmung ist geschlossen. Wir zählen außerhalb des Sitzungssaals aus und fahren in der Tagesordnung fort.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/8419 bis 17/8424 und 17/8442 und 17/8443 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Andreas Lotte, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Wohnraumaufsichtsgesetzes (BayWohnAufsG) (Drs. 17/5312) - Zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich verständigt, ohne Aussprache in die Abstimmung einzutreten. So kommen wir gleich zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/5312 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber und andere und Fraktion (CSU) betreffend "Keine Infrastrukturgesellschaft – bewährte Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen beibehalten!", Drucksache 17/8416, bekannt. Mit Ja haben 99 gestimmt, mit Nein haben 0 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es 49. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4 – Unruhe)

Ich bitte doch noch um etwas Ruhe. Wir sind ja schon bald in der Endphase.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 17/6032) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und bitte die Kollegin Gote zum Rednerpult. Die Redezeit beträgt 24 Minuten für alle Fraktionen zusammen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tage wird zu Recht von verschiedenen Seiten bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf unser Grundgesetz verwiesen und darauf, dass wir eine Wertegemeinschaft sind und dass wir unsere Werte leben und verteidigen müssen. Ich finde das gut und richtig und denke mir angesichts

des Kölner Attentats und der Aufmärsche von Pegida & Co., dass manche damit früher hätten anfangen sollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was sind die Werte unseres Grundgesetzes, auf denen sich unser demokratisches Zusammenleben und nunmehr bald 70 Jahre Frieden gründen? - Es ist die Menschenwürde, es ist die Meinungsfreiheit, es ist die Religionsfreiheit, es ist die Freiheit der Person und die Gleichheit vor dem Gesetz, und es ist die religiöse Neutralität des Staates. Diese Werte täglich zu leben und zu verteidigen, ist unsere gemeinsame Aufgabe, ob wir nun rechts, links oder in der Mitte dieses Parlaments sitzen.

Um nichts weniger geht es in unserem Gesetzentwurf. Es ist keine einfache Aufgabe, und es fällt auch nicht immer leicht, diese Werte zu verteidigen und zu leben, zum Beispiel bei der Religionsfreiheit. In Oberfranken – das weiß ich von unseren Religionswissenschaftlern an der Universität Bayreuth – gibt es alles, was man sich nur vorstellen kann an Glaubens- und Religionsgemeinschaften, auch sehr kleine. Nicht alle kann ich wirklich verstehen und nachvollziehen. Da gibt es die Zeugen Jehovas, die auch für viele nicht wirklich begreifliche Ansichten vertreten. Da gibt es die Evangelikalen mit ihrem konservativen Familienbild und ihrer Homophobie. Da gibt es die orthodoxen Juden, die Frauen nicht die Hand geben möchten, zumindest einige. Da gibt es die Muslime, von denen sich auch einige mit der Gleichstellung der Frauen schwertun. Da gibt es die Katholiken, die Frauen nicht Priesterinnen werden lassen und Schwulen, Lesben und Geschiedenen die Sakramente verweigern.

Ich bin selbst katholisch. Ich möchte hier noch einmal sagen, ich bin nicht "katholikenphob", wie mir neulich hier unterstellt wurde. Das ist alles sehr anstrengend. Manches bringe ich auch nur schwer mit den Werten des Grundgesetzes in Einklang. Ich verstehe, dass die wachsende Gruppe der Religionsfreien, der Säkularen – in den meisten Teilen Deutschlands sind das schon die Mehreren, nämlich mehr als die Hälfte – lieber einen laizistischen Staat hätten, in dem Religion Privatsache ist.

Ich bin nicht dieser Meinung. Ich halte unser gelebtes Verständnis von einem religiös neutralen Staat mit Äquidistanz zu allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf dem Boden des Grundgesetzes und die wohlwollend fördernde Kooperation für gut und richtig. Deshalb darf Religion auch im öffentlichen Raum stattfinden und eben auch in der Schule – aber eben nicht nur die christliche.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer religiöse Symbole, religiös motivierte Kleidung oder Ausdrucksformen zulässt, der muss es für alle gleichermaßen tun: Nonnenhabit, Priesterkragen, Kippa, Kopftuch, Bärte. Kolleginnen und Kollegen, mir persönlich und als Frau gefällt das muslimische Kopftuch nicht. Aber das darf und kann nicht der Maßstab sein. Der Maßstab ist allein das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit der Trägerin und der Respekt ihr gegenüber, wenn sie erklärt, dass es Ausdruck ihrer Religiosität ist. Dieses Verständnis ist im Übrigen zutiefst christlich.

Das EUG wird unserer Meinung nach diesem Anspruch nicht gerecht. Es behandelt nicht alle Religionen gleich und suggeriert die Möglichkeit einer Gefährdung durch eine kopftuchtragende Lehrerin. Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil uns nicht zwingt, unser bayerisches Gesetz zu ändern. Wir GRÜNEN meinen aber, dass es uns gut täte, wenn wir Lehren daraus ziehen würden. Wir brauchen in unseren Schulen gerade jetzt und in den kommenden Jahren einen kritischen Diskurs über Religionen und Weltanschauungen – über alle.

Wir brauchen gerade auch in diesem geschützten Raum Begegnung mit glaubwürdigen und reflektierten Vertretern und Vertreterinnen ihrer jeweiligen Religion und Weltanschauung. Wir brauchen eher mehr religiöse und ethische Bildung und mehr religionskundliche Bildung. Denen, die meinen, sie würden mit dem Kopftuchpassus in unserem EUG das sogenannte christliche Abendland verteidigen oder gar im Sinne der christlichen Kirchen handeln, sei gesagt: Sie irren gewaltig. Sie tun genau das Gegenteil: Sie setzen nämlich unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel.

Deshalb stimmen Sie bitte unserem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Nächster Redner ist Kollege Professor Waschler.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich mich auf das Wesentliche beschränken.

Frau Kollegin Gote, zu dem, was Sie am Schluss gesagt haben, kann ich nur sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Deswegen, auch wenn einige Kolleginnen und Kollegen mir gesagt haben, es wäre eigentlich sinnvoll, dass wir auf die ausführlichen Beratungen in der Ersten Lesung und natürlich besonders im Bildungsausschuss verweisen und gleich zur Abstim

mung kommen, ist es vielleicht doch ganz gut, wenn wir einige Dinge hier noch einmal betonen können.

Es ist ganz eindeutig, dass die GRÜNEN die Zeit leider nicht genutzt haben; denn immer noch wird ganz deutlich geleugnet, dass wir im Freistaat Bayern eine christlich-abendländische Prägung haben. Damit wird die Lebenswirklichkeit in Bayern ignoriert. Man muss den Menschen auch sagen, dass es den GRÜNEN um eine Gleichmacherei der Grundwerte geht. Das werden wir zumindest von der CSU-Fraktion nicht zulassen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Die Grundwerte sind für alle gleich! )

- Frau Kollegin Gote, natürlich sind die Grundwerte für alle da. Aber Sie ignorieren, dass die derzeit geltende Regelung – darauf ist die Frau Kollegin überhaupt nicht eingegangen – durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt ist und in der Praxis auf der EUG-Grundlage keinerlei Probleme bereitet.

Sie ignorieren zudem, dass der reklamierte Artikel 59 Absatz 2 Satz 3 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes im Unterschied zu der NRW-Regelung, um die es hier geht, keine ausdrückliche Privilegierung christlich-abendländischer Tradition normiert, sondern lediglich in eine Gesamtregelung einschließt. Auch das haben wir im Bildungsausschuss deutlich betont und herausgestellt.

Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird in Bayern klargestellt, dass die verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele gerade auch durch das Christentum als prägenden Kultur- und Bildungsfaktor der abendländischen Geschichte umfassend wirken. Zu dem Hinweis, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade von den GRÜNEN: Es geht hier nicht um einzelne Glaubensinhalte, wie immer wieder hier unterstellt wird, sondern es geht um Werte und Normen, die, vom Christentum maßgeblich geprägt, zum Gemeingut der abendländischen Kultur geworden sind. Fazit: Diese kulturelle Prägung, diese abendländische Prägung des Freistaats Bayern leugnen die GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf.

Deshalb lohnt es sich, dass man auf die Fakten, auf die Umsetzung vor Ort an den Schulen schaut und darauf, wie auch eine Bewertung des Bundesverfassungsgerichts klar bestätigt, dass die gesetzliche Grundlage, die jetzt besteht, sachgerecht im Verwaltungsvollzug beachtet und umgesetzt wird; denn das Kindeswohl und der Schulfrieden stehen in Bayern im Mittelpunkt. Das hat sich bestens bewährt.

Um das noch einmal klarzustellen: Wir stehen zur Verfassungsgemäßheit, die die Religionsfreiheit ga

rantiert, und zur Sicherung des Schulfriedens in der bisher bewährten Weise. Deshalb werden wir die Gesetzesvorlage der GRÜNEN ablehnen.

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Welche Überraschung! )

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Zeit und des Umstands, dass wir unter uns sind und wir das Thema ja schon so oft diskutiert haben, meine ich, mich auch auf ein paar Anmerkungen beschränken zu können, zumal es nicht möglich ist, in fünf oder sechs Minuten das von Frau Gote skizzierte große Thema auch nur einigermaßen angemessen zu diskutieren. Zu dem eigentlichen Anlass des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ist Folgendes zu sagen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015, also erst vor wenigen Monaten, zwingt nicht dazu, die bayerische Regelung zu ändern. Ich glaube, darüber besteht Konsens. Man kann diese Entscheidung natürlich zum Anlass nehmen, jetzt eine erneute Diskussion zu führen, wie sie damals vor zehn oder, genauer gesagt, elf Jahren bei dem ersten Kopftuchgesetz in Bayern deutlich umfangreicher geführt worden ist. Wenn man diese Diskussion jetzt führen will, hat Frau Gote mit ihrer Grundeinschätzung, die sie hier abgegeben hat, vollkommen recht, nämlich dass der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik weder katholisch noch evangelisch sind, sondern sich weltanschaulich-religiös neutral zu verhalten haben, ohne laizistisch zu sein, wie sie es auch gesagt hat. Das gilt für alle.

Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die religiöse Bindung der Bevölkerung immer geringer wird. Die Grundüberlegung, die die wenigen Mütter und die Väter der Bayerischen Verfassung im Jahr 1946 hatten, stammt aus einer ganz anderen Zeit. Die Zeit ist fortgeschritten. Jetzt jedenfalls ist es so, dass in Deutschland nur noch etwa 60 % der Menschen überhaupt einer christlichen Konfession angehören. In München ist es angeblich nur noch etwa die Hälfte. Die Zahl der regelmäßigen Kirchgänger ist noch viel geringer. An zweiter Stelle – auch das hat Frau Gote schon gesagt – kommt bereits die Konfession der Konfessionslosen mit über 30 % in Deutschland. An dritter Stelle kommen schon die Muslime mit etwa 5 %, von denen etwa die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Von einer Islamisierung Europas oder des Abendlandes sind wir also trotz der gegenwärtigen Zuwanderung weit entfernt.

Meine Damen und Herren, wir leben in Zeiten, in denen einerseits Volkskirchen schrumpfen, sich die Verwurzelung im Christentum abschwächt und religiöse Indifferenz und Säkularisierungstendenzen zunehmen, aber andererseits eine große nichtchristliche Religionsgruppe in der Bevölkerung vorhanden ist. Es geht darum, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen unterschiedlichsten Positionen der verschiedenen Grundrechtsträger zu finden, nämlich einerseits der positiven Religionsfreiheit der Lehrerinnen von Lehrern reden wir hier nicht; wir reden nicht über die jüdische Kippa oder den Ordenshabit, sondern nur über das Kopftuch -, andererseits der negativen Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler. Dann kommen noch das Recht der Eltern auf Erziehung und schließlich der staatliche Erziehungsauftrag dazu. Das sind unterschiedliche Positionen, die ausgeglichen werden müssen. Spannungen müssen hierbei ausgehalten werden. Toleranz ist auf allen Seiten erforderlich.

Natürlich kann man über die Frage, ob Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Bayern ein Kopftuch tragen dürfen sollen oder nicht, einen Kulturkampf führen und inszenieren. Wir wollen aber keinen Kulturkampf, schon gar nicht entlang dieser Frage, zumal es höchst unterschiedliche Gründe und Motive gibt, warum jemand heutzutage ein Kopftuch trägt. Ich habe hier schon vor elf Jahren und auch vor wenigen Monaten darauf hingewiesen, dass die Motive, ein Kopftuch zu tragen, höchst unterschiedlich sind. Da gibt es in der ersten Generation die türkischen Gastarbeiterfrauen, die kein Kopftuch getragen haben. Das ist viel später gekommen. Es gibt mittlerweile aber hochgebildete intellektuelle Muslimas, die das Kopftuch als Ausdruck ihrer Emanzipation tragen. Es gibt natürlich immer noch diejenigen muslimisch geprägten Frauen, die es tragen müssen, weil es ihnen der Mann zu Hause anschafft. Für diese Frauen ist das Kopftuch wirklich eine Form der Unterdrückung. All das gibt es natürlich in der Realität. Ich meine, darauf muss man besonnen reagieren und sollte nicht einen neuen Kulturkampf vom Zaun brechen, der Gott sei Dank nicht erforderlich ist.

Eine weitere Bemerkung, meine Damen und Herren. Wir waren als SPD im Jahr 2003/2004 nach einer wirklich intensiven Diskussion gegen die Änderung des EUG, wie sie die CSU damals mit einer viel holzschnittartigeren Argumentation, als heute vorgetragen, beschlossen hat, weil wir der Meinung waren und sind, dass das Land gut ohne diese Kopftuchregelung hätte leben können. Man hätte diese Regelung nicht gebraucht. Die Realität hat uns recht gegeben.