Protocol of the Session on July 22, 2015

Kommen wir zu den Anträgen im Einzelnen. Für enge Familienangehörige wird die Aufzeichnungspflicht abgeschafft; das ist gut so. Es geht aber nicht, dass alle Familienangehörigen vom Mindestlohn ausgenommen werden; das Geschäftsmodell "Selbstausbeutung in der Familie" war und ist nicht zukunftsfähig.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Lieber Pleitegehen im Mittelstand?)

Den Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/6581 werden wir deshalb ablehnen. Er ist nämlich ein Angriff auf den Mindestlohn im Allgemeinen.

Die Dokumentationspflicht für länger Beschäftigte – das ist der zweite Punkt - gilt jetzt nur noch bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro. Der Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/6582 ist deshalb meiner Meinung nach praktisch positiv erledigt; Sie haben 1.900 Euro geschrieben. Wenn Sie ihn aufrechterhalten, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, wie im Ausschuss auch schon geschehen.

Ich komme schließlich zur Generalunternehmerhaftung. Sie hat ihren Sinn und Zweck; sie steht auch im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Es geht nämlich um den Schutz der Arbeitnehmer und der ehrlichen Unternehmen, die keine Subunternehmer engagieren, die nicht den Mindestlohn zahlen. Die Erfahrungen vor allem im Baugewerbe zeigen leider, dass wir diesen Schutz ganz dringend brauchen. – Bei der Reichweite der Unternehmerhaftung hat es Unsicherheiten gegeben. Das Ministerium hat jetzt klargestellt, dass hier nur der eingeschränkte Unternehmerbegriff zugrunde liegt.

Unserer Meinung nach – und das ist der einzige Punkt, in dem ich mit dem Kollegen Schwartz nicht übereinstimme – ist damit allen Einwänden Genüge getan. Aber der Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/6583 will etwas anderes: Er möchte die Generalunternehmerhaftung grundsätzlich abschaffen. Das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen; wir werden den Antrag deshalb ablehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Der Mindestlohn ist ein großer Erfolg, und ich bitte alle Skeptiker in der CSU und bei den FREIEN WÄHLERN, doch endlich Frieden mit dem Mindestlohn zu machen. Gönnen Sie den hart arbeitenden Menschen das bisschen mehr Geld in ihrem Portemonnaie.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt hat Herr Kollege Mütze das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thorsten Glauber, ich schätze dich sehr, und das weißt du auch. Aber trotzdem muss ich dir sagen: Du hast hier argumentiert, als ob in der Zwischenzeit nichts passiert wäre, und das ist so nicht richtig. Deswegen wundert es uns, dass diese Anträge hochgezogen wurden, obwohl sich die Mehrheitsfraktion doch eigentlich zum größten Teil eurer Meinung angeschlossen hat und es eine Mehrheit für diese Anträge gab. Das hätt’s also nicht gebraucht.

Der Nachbesserungsbedarf ist erkannt worden, lieber Kollege, liebe FREIE WÄHLER. Ich wiederhole mich; ich habe halt meine Rede vorbereitet und möchte nicht ganz auf sie verzichten.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Reich sie doch schriftlich ein!)

- Soll ich sie schriftlich einreichen? – Das darf man leider bei uns nicht. Deswegen mache ich das nicht. – Mitarbeitende Familienangehörige sind, das können wir festhalten, vom Mindestlohn ausgenommen. Das

ist erledigt. – Die Einkommensschwelle, ab der die Aufzeichnungspflicht entfällt, wurde auf 2.000 Euro brutto abgesenkt; auch das ist erledigt. Weitere Erleichterungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt: Es gibt keine Zollkontrolle für Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz und keine Kontrollen der Einhaltung des Mindestlohns im Transitverkehr mehr, solange es da keine gerichtliche Einigung gibt. – Also, die Erleichterungen sind da. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, es macht nach unserer Meinung keinen Sinn, immerwährend zu versuchen, am neuen Mindestlohngesetz herumzukritteln.

Der letzte Punkt: Die Subunternehmerhaftung bleibt; darauf hat die Kollegin Karl schon hingewiesen. Gerade im Baubereich – das ist mir als "Kommunalo" auch ein Anliegen – läuft der größte Schmu ab, was den Mindestlohn angeht, wie wir alle wissen. Der Generalunternehmer drückt seine Verantwortung auf die Subunternehmen ab, und das darf nicht sein. Gerade im Baubereich wird man dieser Verantwortung nicht gerecht. Wir sind der Meinung: Hier muss genau hingeschaut werden. Es ist auch kein Wunder, dass das Bundesarbeitsministerium genau in diesem Bereich keine Änderung vorgenommen hat. Von daher lehnen wir Ihre Anträge ab. – Vielen Dank; einen schönen Tag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Mütze, verbleiben Sie bitte noch. – Danke schön. Herr Kollege Glauber möchte eine Zwischenbemerkung machen. Bitte schön.

Lieber Thomas Mütze, wir hätten die Anträge nicht hochgezogen, wenn die Dokumentationspflicht für Familienangehörige über den ersten Verwandtschaftsgrad hinausgegangen wäre. Wir wollten aber zu diesem Thema noch die politische Debatte führen. Die Nachunternehmerhaftung ist auch vom Kollegen Schwartz von der CSU aufgegriffen worden. Da sehen wir einfach Handlungsbedarf. Deshalb haben wir das Thema heute noch mal zur Diskussion ins Parlament gebracht.

Bitte.

Ich kann das sehr wohl nachvollziehen, lieber Thorsten. Wir müssen uns damit abfinden, dass in diesem Bereich nur Vater, Mutter, Kinder, Schwester, Bruder als Familienangehörige gelten, aber niemand darüber hinaus.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Onkel und Tanten gehören doch auch zur Familie!)

Ich kann nicht auch noch Cousins und Cousinen vom Mindestlohn ausnehmen. Das wollen wir jedenfalls nicht. Von daher finden wir die Regelung, die das Bundesarbeitsministerium jetzt gefunden hat, richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN – Karl Freller (CSU): Bei der Diskussion um die Vetternwirtschaft habt ihr sie doch auch mit eingeschlossen!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Frau Staatsministerin Müller noch ums Wort gebeten. – Nicht überanstrengen, liebe Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gesetzliche Mindestlohn gilt derzeit seit knapp sieben Monaten. Ich habe hier in diesem Hohen Haus schon x-mal gesagt, dass wir zu den 8,50 Euro stehen – gar keine Frage, weil wir auch wollen, dass die Menschen von dem, was sie erarbeiten, auch leben können. Wir wollen eine konsequente Umsetzung. Aber bisher wurde in vielen Fragen grandios über das Ziel hinausgeschossen. Bei dieser Einschätzung bleibe ich. Nach wie vor besteht ganz erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Wirtschaft wird mit überzogenen bürokratischen Anforderungen belastet. Das sichert nicht gerade Arbeitsplätze. Da sind insbesondere nach wie vor die Dokumentationspflichten sowie die Auftraggeberhaftung. Die Anträge der FREIEN WÄHLER geben mir recht. Sie greifen genau diese Probleme auf.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄH- LERN)

Wir sind an diesen Problemen dran, und wir haben auf die Problemanzeigen der Praxis reagiert. In den letzten Monaten hat die Staatsregierung gegenüber Bundesministerin Nahles unermüdlich auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten hingewiesen. Wir haben die erheblichen Vollzugsprobleme aufgezeigt. Und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt eine Bestandsaufnahme zur Einführung des allgemeinen Mindestlohns in Deutschland vorgelegt. Das Bundesministerium hat einige Änderungen der Mindestlohnregelungen angekündigt. Das zeigt, dass es erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Leider verpasst Bundesministerin Nahles die Chance einer gründlichen Überarbeitung, die wir alle eingefordert haben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄH- LERN)

Die Neuerungen greifen eklatant zu kurz. Viele Forderungen der Staatsregierung und der Praxis werden überhaupt nicht aufgegriffen. Nach wie vor bleiben die

überzogenen Dokumentationspflichten bestehen. Sie führen gerade bei den Minijobs zu unerträglicher Bürokratie, und es ist doch ein klares Signal, wenn wir heute weniger Minijobs haben. Das ist doch die Schlussfolgerung daraus.

(Annette Karl (SPD): Gott sei Dank haben wir mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte!)

Die geplante überfällige Absenkung der Gehaltsgrenze auf 2.000 Euro, ab der die Dokumentationspflicht entfällt, soll nur unter gewissen Bedingungen erfolgen. Das ist so nicht akzeptabel. Weiterhin gibt es dabei auch keine Berücksichtigung von Teilzeitmodellen, und das ist ja auch ein ganz wichtiges Thema.

Nur der Verzicht auf die Aufzeichnung der Arbeitszeit von mitarbeitenden Familienangehörigen ist wirklich ein positiver Schritt. Aber auch er geht nicht weit genug. Es muss möglich sein, dass die Tochter oder der Sohn in der Hochsaison im Betrieb aushilft.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Auch der Onkel oder die Tante!)

Wie das die Familien finanzieren wollen, muss ihnen selbst überlassen bleiben.

Auch die Klarstellung von Bundesministerin Nahles zur Auftraggeberhaftung ist in keiner Weise ausreichend. Dieses unakzeptable Ungetüm an Bürokratie belastet und verdächtigt auch die Unternehmer pauschal, und das wollen wir ganz einfach nicht.

Insgesamt kann unser Fazit nur lauten: Wir müssen uns weiterhin für einen Abbau des bürokratischen Wildwuchses einsetzen. Die Anträge der FREIEN WÄHLER greifen zentrale Positionen der Staatsregierung zu der Ausnahme der Familienangehörigen aus dem Mindestlohn, zur Absenkung der Einkommensschwelle und zur Streichung der Arbeitgeberhaftung auf. Wir werden das weiter verfolgen; das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Aber wir werden uns darüber hinaus noch für weitere Korrekturen einsetzen. Da geht es darum: keine Dokumentationspflichten bei den Minijobs und keine Verknüpfung der MindestlohnDokumentationsverordnung mit dem Arbeitszeitgesetz. Sonst haben wir nach wie vor die zwei Kontrollen der Arbeitszeit durch Zoll und Gewerbeaufsicht. Das muss doch wirklich nicht sein. Wir brauchen auch eine Verbesserung bei den Zeitungszustellern im Minijob, und wir brauchen nach wie vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Klarstellung bei den Ehrenamtlichen sowie hinsichtlich der Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn. Das steht aus.

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Deswegen möchte ich sagen, dass wir mit unserem Druck auf die Bundesministerin nicht nachlassen werden. Sie muss endlich konsequent nachsteuern; denn die angekündigte Modifizierung ist nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Ich verstehe deshalb die drei Anträge der FREIEN WÄHLER als Zustimmung zu diesem Kurs der Staatsregierung.

Wir brauchen keine Alibi-Bestandsaufnahme. Frau Nahles muss die notwendigen Änderungen am Mindestlohngesetz und seinen Verordnungen endlich wirklich angehen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Ich habe zunächst eine Frage, Kolleginnen und Kollegen: Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Anträge insgesamt abstimmen und der Abstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, der in allen drei Fällen Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfiehlt, zugrunde legen? Sind Sie damit einverstanden, dass wir so abstimmen?

(Annette Karl (SPD): Übernahme der eigenen Voten!)

Ja, natürlich; das habe ich ja gesagt, Frau Kollegin. - Dann können wir so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Den Anträgen auf den Drucksachen 17/6581 bis 17/6583 ist damit in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses zugestimmt worden. Vielen Dank.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 10:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Flüchtlinge sollen arbeiten dürfen, keine bayerischen Sonderausschlussregelungen (Drs. 17/6386)

Ich eröffne die Aussprache und darf Frau Kollegin Kamm als Erster das Wort erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag ist schon viel über die Initiativen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann gesprochen worden. Im letzten Herbst ist auch schon ein gutes Stück Arbeit geleistet worden, als ein Paradigmenwechsel in der Asylpolitik stattgefunden hat und die Tatsache vereinbart worden sind, dass Flüchtlinge nicht jahrelang quasi untätig herumsitzen müssen, sondern endlich arbeiten dürfen sollen. Der Asylkompromiss, der gefasst worden ist, besagt nur, dass Arbeitsverbotsregelungen nur in begründeten Einzelfällen angegangen werden können. Keineswegs beinhaltet der Asylkompromiss das, was am 31. März in Bayern vom Innenministerium an die Ausländerbehörden geschickt worden ist, wonach Menschen aus bestimmten Ländern wie Senegal, Ghana usw. per se komplett unter ein Arbeitsverbot fallen sollen. Das sieht der Kompromiss definitiv nicht vor.

Sie müssen auch Folgendes sehen. Die Asylverfahren dauern oft sehr lange. Sie sind vielleicht kurz für Menschen, die aus Balkanländern oder aus Syrien kommen. Aber sie sind für Menschen aus anderen Ländern außerordentlich lang. Es ist wirklich eine nicht nachvollziehbare persönliche Härte, jahrelang nicht arbeiten zu dürfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gestern sagte mir jemand, dass es sinnvoll wäre, wenn Menschen aus unterschiedlichen Ländern, die hier sind, arbeiten dürften, um sich Wissen zu erwerben und Wissen weitergeben zu können, selbst für den Fall, dass sie ins Heimatland zurückkehren oder zurückkehren müssen. Das gilt insbesondere für Ausbildungen. Viele junge Leute bekommen Ausbildungsplätze, weil Bayern ausbildungswillige Jugendliche braucht. Bayern lebt von der Zuwanderung. Aufgrund der demografischen Situation brauchen wir Zuwanderung, um unsere Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze besetzen zu können. Wir hatten in den letzten Jahren sehr viele Zuwanderer aus den neuen Bundesländern und aus EU-Staaten. Aber auch dort gibt es, muss ich Ihnen sagen, einen demografischen Knick. Von dort werden künftig weniger Menschen kommen können, um leer stehende Arbeitsplätze besetzen zu können.