Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und auch der GRÜNEN-Fraktion, wir wollen hier nicht missverstanden werden: Die FREIEN WÄHLER stehen zum Mindestlohn von 8,50 Euro. Davon lassen wir uns nicht abbringen. Wir halten es für richtig, dass Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer, die 40 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens 1.500 Euro verdienen
müssen. Das ist richtig. Aber darum ist es in der Debatte nicht gegangen. Es ging uns in der Debatte darum, aufzuzeigen, dass man auf Bundesebene ein Gesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen hat, das so weitreichende Auswirkungen hat, bei dem die Kollegen der SPD immer gesagt haben, wir würden hier falsch liegen. Ich glaube, dass wir im letzten Halbjahr nicht falsch gelegen sind. Wir haben daraufhin Anträge gestellt, die heute noch einmal behandelt werden. Ich bin dankbar dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen der CSU unseren Anträgen im Wirtschaftsausschuss zugestimmt haben, zeigt dies doch eine Verbundenheit im Anliegen, diese Verbesserungen vorzunehmen und gemeinsam zu tragen.
Leider hat man dann auf den Koalitionsgipfel verwiesen, der diese Verbesserungen allerdings leider nicht gebracht hat. Am 30. Juni 2015 hat Ministerin Nahles verkündet, dass es über sogenannte Anweisungen im Gesetz eine Vereinfachung geben soll. Nun frage ich, ob wir mit diesen Anweisungen bzw. Vollzugsumsetzungen wirklich weiterkommen oder besser die Vollzugsbestimmungen ändern.
Ich will die entsprechenden Themen noch einmal nennen. Es geht unter anderem um den Mindestlohn für Familienangehörige. Wir halten es gerade im Mittelstand, im Handwerk, in der Landwirtschaft und in der Gastronomie für wichtig, den Unternehmerinnen und Unternehmern selbst zu überlassen, wie sie ihr Unternehmen strategisch-unternehmerisch führen wollen und ob sie mitarbeitenden Familienangehörigen monatlich mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Könnte man nicht vielmehr auch sagen: Das ist unser Unternehmen; damit gehen wir strategisch anders um?
Wenn mir ein Unternehmen gehört, kann es doch nicht sein, dass ich den Familienangehörigen 8,50 Euro zahlen muss, während ich, der Besitzer, diesen Vorgaben selbst nicht unterliege. In der Gastronomie und im Handwerk besitzt oft eine ganze Familie ein Unternehmen und steht gemeinsam dafür ein. Das macht doch, wie auch der Ministerpräsident heute bereits gesagt hat, Bayern aus. Wir halten es für wichtig, dass man hier die unternehmerische Freiheit zulässt. Dabei würden wir uns wünschen – deshalb heute noch einmal unser Aufruf –, dass das über den ersten Verwandtschaftsgrad, über Ehegatten, Kinder oder Eltern, hinausgeht. Hier nämlich sehen wir eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit.
Wir sind erfreut darüber, dass Sie uns auch hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht bis 2.958 Euro entgegenkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Vorhin wurde schon angesprochen, dass die Aufzeichnungspflicht bis 2.958 Euro bei einem Einkommen von 1.500 Euro völlig widersinnig ist.
Nach dem Verordnungsentwurf von Frau Nahles, wird die Verdienstgrenze für die Dokumentationspflicht bei 2.000 Euro liegen. Wir könnten mit der Grenze bei 2.000 Euro leben. Jetzt folgt aber schon wieder eine Einschränkung: Es geht um saisonale Beschäftigungsverhältnisse und unregelmäßige Arbeitszeiten. Was ist das denn? – Wir würden uns wünschen, dass Sie die Grenze für die Aufzeichnungspflicht generell auf 1.900 Euro senken. Wir freuen uns jedenfalls, dass Sie mit den 2.000 Euro diesen Schritt mitgegangen sind und erkannt haben, dass eine höhere Grenze wenig Sinn hat.
Als Letztes – die Redezeit geht zu Ende – möchte ich die Subunternehmerhaftung ansprechen. Ich finde, die Subunternehmerhaftung sollte komplett entfallen. Es hat einfach keinen Sinn, dass ein Unternehmer als Generalunternehmer für die Lohnbuchhaltung anderer Unternehmen, die von ihm beauftragt werden, haften muss.
- Das ist aber so, Frau Kamm. Das ist völlig sinnlos. Das Sozialministerium macht die Vorgabe, die Unternehmen sollten sich die Lohnbuchhaltung des Nachunternehmers zeigen lassen. Wie sinnvoll ist das denn? – Das zeigt, dass Sie im Unternehmertum nicht zu Hause sind. Niemand wird mir die Lohnbuchhaltung seines Unternehmens offenlegen. Das ist völlig unsinnig.
Wie gesagt: Es geht nicht um den Mindestlohn von 8,50 Euro; es geht um eine Kultur des Unternehmertums. Wir sind der Meinung, dass diese Kultur des Unternehmertums mit diesen Regelungen unter Bürokratie leidet. Wir wollen ein freies, ein starkes Unternehmertum, das Bayern stärkt und gestaltet.
Damit will ich es bewenden lassen. Sie haben in der SPD erkannt, dass es weitere Schritte geben muss. Wir werden dranbleiben, damit wirklich eine Stärkung des Handwerks, des Mittelstands und der Landwirtschaft sowie der Gastronomie erfolgen wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat der Herr Kollege Dr. Schwartz das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei derartigen Reden wird häufig Karl Valentin mit den Worten zitiert: "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."
(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Aber es ist nicht gelöst! Deshalb muss es gesagt werden!)
- Herr Aiwanger, schon wieder Sie! Fehlende Kenntnisse sind entschuldbar, fehlender Stil ist es nicht. Hören Sie bitte einmal zu.
Ich denke, dass der Grund für diese Diskussion, einer Diskussion in einem gesetzlichen Bereich, für den der Bund zuständig ist, für den wir also keine Zuständigkeit haben, eher in der Sehnsucht der FREIEN WÄHLER nach bundespolitischer Aufmerksamkeit liegt.
(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Jetzt hören Sie aber auf! Wenn wir im Bundestag wären statt euch, wäre es besser!)
- Das muss man im Bundestag diskutieren, nicht hier. Es hat einen Grund, warum Sie dort nicht vertreten sind.
Wir haben uns zwischenzeitlich im Wirtschaftsausschuss, im Landwirtschaftsausschuss, im Europaausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit diesen Anträgen beschäftigt. Wie schon richtig gesagt wurde, haben wir auch zugestimmt, nachdem die Anträge entsprechend abgeändert wurden. Wir haben uns auch hier in Debatten damit beschäftigt, und zwischenzeitlich wurden wesentliche Kernforderungen umgesetzt. Irgendwann sollten sich die Zuständigen damit beschäftigen – wir sollten es bei denen belassen –, und nicht wir uns als die Nichtzuständigen.
Unsere Kernforderungen waren, dass mitarbeitende Familienangehörige von der Dokumentationspflicht ausgenommen werden. Eine weitere Kernforderung war, dass die Einkommensgrenze gesenkt wird. Wir haben in unserem Antrag bereits betont, dass wir eine
Wir sind uns einig in dem Ziel, bei der Subunternehmerhaftung eine Verbesserung herbeizuführen oder diese am besten gänzlich zu streichen. Heute und hier können wir aber vermelden und verzeichnen, dass wir in der Großen Koalition im Wesentlichen bereits erfolgreich waren: Aus dem Hause Nahles liegt ein Verordnungsentwurf vor – heute endet die Frist für die Verbändeanhörung –, wonach ab dem 01.08. Folgendes gilt: Enge Familienangehörige sind von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen, die Einkommensgrenze wird deutlich gesenkt, nämlich von 2.958 Euro auf 2.000 Euro, wenn in den letzten zwölf Monaten gezahlt. Ich sage hier ganz offen zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Das Argument dahinter kann ich verstehen und nachvollziehen.
Das Problem der Subunternehmerhaftung ist noch nicht hinreichend gelöst. Im Augenblick macht ein Vorschlag die Runde, mit dem eine Einschränkung vorgenommen wird. Das ist so formuliert: Nur dann, wenn eine eigene, vertraglich übernommene Pflicht weitergegeben wird, soll die Subunternehmerhaftung gelten. Da schaue ich jetzt einmal die Juristen in Ihrer Fraktion an. Das halte ich in der Umsetzung noch für schwierig. Man sollte darüber nachdenken, wie man das besser machen kann. Ich sage aber an die FREIEN WÄHLER adressiert: Am besten sollten das jene tun, die auch dafür zuständig sind. Wir würden uns schön dafür bedanken, wenn man im Bund versuchen würde, bayerische Themen zu regeln. Schuster, bleib bei deinem Leisten!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben betont und werden an allen Stellen, wo es notwendig ist, betonen, dass mit den 8,50 Euro per se Einverständnis besteht. Wir haben damit kein Problem. Wir haben schon vor vielen Jahren formuliert, dass man von seiner Arbeit auch leben können muss. Nach wie vor sind aber wir die Partei der Wirtschaft, die den Mittelstand kennt und seine Interessen vertritt.
(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Reden Sie mit dem DEHOGA, wie die sich freuen über Ihr Gesetz! Dann bekommen Sie die Antwort!)
"Ihr Gesetz"? – Wir reden mit allen. Und wissen Sie, was das Schöne ist: Die reden auch lieber mit uns als mit Ihnen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sechs Monate nach Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns lässt sich feststellen: Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte; es gibt mehr Lohn, mehr Beschäftigte und mehr Gerechtigkeit in Deutschland.
Zum Thema mehr Lohn: 3,7 Millionen Menschen in Deutschland erhalten jetzt mehr Lohn. Bei den ungelernten Arbeitnehmern können wir feststellen, dass sie über 4 % mehr Lohn bekommen; bei den geringfügig Beschäftigten sind es sogar 4,9 %.
Daraus folgt – und auch das ist statistisch schon belegt –: Wir haben 2,4 % mehr privaten Konsum im Vergleich zum Vorjahr. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen – das vergessen Sie bitte nicht –: Der Mindestlohn ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte, er ist eine Konjunkturlokomotive in Deutschland.
Zum Thema mehr Beschäftigte: Was wurde nicht alles im Vorfeld der Einführung von den Wirtschaftswissenschaftlern geunkt, welche negativen Auswirkungen der Mindestlohn haben würde? Zahlen von bis zu 900.000 Arbeitsplätzen weniger standen im Raum. Wie schaut es jetzt in der Realität aus? – Wir haben keinerlei negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt – ganz im Gegenteil: Der Arbeitsmarkt boomt. 2015, also jetzt, haben wir 43 Millionen Beschäftigte – so viele wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind es fast 30,5 Millionen in Deutschland; das ist eine halbe Million mehr als im letzten Jahr.
Auch die Abnahme der Zahl der Minijobs in Deutschland ist kein Zeichen von schlechten Auswirkungen des Mindestlohns – ganz im Gegenteil: Die Bundesbank und die Bundesagentur für Arbeit haben festgestellt, dass allein im Handel 110.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das heißt, wir haben statt prekären, schlecht bezahlten Arbeitsplätzen gute, sozial abgesicherte Arbeit dank Mindestlohn.
Mehr Gerechtigkeit: Auch die Einkommensunterschiede in Deutschland haben sich durch den Mindestlohn merklich verringert; das gilt sowohl im Verhältnis von Ost- gegenüber Westdeutschland als auch und vor allen Dingen für Frauen gegenüber Männern.
Ein letzter Punkt zu den positiven Auswirkungen: Wir haben 50.000 Aufstocker weniger in den sozialen Sicherungssystemen und 900 Millionen Euro weniger Ausgaben beim Arbeitslosengeld II. Das ist wahrlich eine Erfolgsgeschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Mindestlohngesetz ist eine große Reform. Vor allen Dingen deshalb hat Frau Ministerin Nahles dieses Gesetz mit einem breiten gesellschaftlichen Dialog begleitet – einem Dialog mit Sozialpartnern, mit den Arbeitnehmern, mit den Branchenvertretern, mit den Verbänden, mit den Unternehmern, mit den Vereinen, mit den Bundesländern und den Partnern wie dem Zoll und der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen dieses Dialoges wurden bestehende Unsicherheiten und bürokratische Probleme bei der Ausführung des Gesetzes mit durchaus positiven Folgen besprochen, wie der Kollege Schwartz schon festgestellt hat. Es kommt in einigen Punkten zu Klarstellungen und Vereinfachungen; deutlich bleibt aber: An der Durchsetzung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland für alle lassen wir nicht rütteln, auch nicht durch Anträge oder andere Versuche.
Ein Teil der Anträge der FREIEN WÄHLER ist mit den Veränderungen obsolet geworden. Unseren Bundestagskollegen ist es gelungen, - sagen wir mal: - Unebenheiten bei der Umsetzung zu glätten. Auf sie ist Verlass, auch ohne dass die FREIEN WÄHLER dazu Anträge in Bayern stellen.
Kommen wir zu den Anträgen im Einzelnen. Für enge Familienangehörige wird die Aufzeichnungspflicht abgeschafft; das ist gut so. Es geht aber nicht, dass alle Familienangehörigen vom Mindestlohn ausgenommen werden; das Geschäftsmodell "Selbstausbeutung in der Familie" war und ist nicht zukunftsfähig.