Protocol of the Session on July 22, 2015

Lieber Kollege Güller, wenn du mir zugehört hättest, hättest du die Antwort schon parat. Ich habe deutlich gesagt, dass ich den Inhalt dieses mehrfach angesprochenen Artikels nicht teile und er nicht meiner Haltung entspricht.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Das reicht nicht!)

- Ob das reicht oder nicht, interessiert mich nicht. Ich habe das so gesagt. Dazu stehe ich. – Es sind ja mehrere Artikel. Für mich entscheidend ist der eine angesprochene Artikel. Es gibt durchaus auch Berichte, in denen inhaltlich sehr ordentlich diskutiert wird. Ich denke dabei an den letzten Artikel; er betraf das Thema Sterbehilfe. Es geht um diesen einen Artikel des französischen Philosophen. Den Namen habe ich jetzt nicht parat.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Daher werden wir – davon gehe ich aus – seitens des Ministeriums bezüglich dieses Artikels das Gespräch mit dem Herausgeber suchen.

Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Zwischenbemerkungen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 12.18 bis 12.23 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Das Ergebnis gebe ich dann später bekannt.

Ich darf an unsere Geschäftsordnung erinnern – ein bisschen müssen wir sie noch einhalten –, nach der wir hier nicht mit dem Handy telefonieren. Alles andere wie iPad, Laptop usw. reicht schon aus, aber das Telefonieren lassen wir hier wirklich bleiben. Irgendwann hört es mal auf! - Jetzt darf ich Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir fortfahren können.

Ich darf noch ein Ergebnis bekannt geben, und zwar das der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrags der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Joachim Unterländer und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Jetzt umsteuern: Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit schaffen!", Drucksache 17/7676: Mit Ja haben 88 gestimmt, mit Nein haben 57 gestimmt. Es gab 16 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Jetzt kommen wir zur weiteren Tagesordnung. Die Dringlichkeitsanträge haben wir für heute beendet. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/7678 mit 17/7682 und 17/7685 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Senkung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter und Förderung von Kinderfeuerwehren (Drs. 17/7547) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf der Frau Kollegin Biedefeld als Erster das Wort erteilen. Frau Kollegin, fassen Sie Begründung und Aussprache in einem Beitrag zusammen? – Gut, bitte schön. Ich bitte, jetzt der Frau Kollegin zuzuhören.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Feuerwehren in Bayern sind ganz wichtige Markenzeichen unseres Freistaates. So soll es auch bleiben. Genau darauf zielt unser Gesetzentwurf ab.

Besonders hervorzuheben sind die über 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute, ohne die der Brandund Katastrophenschutz in Bayern nicht gewährleistet werden könnte. Sie leisten zusammen mit vielen weiteren Ehrenamtlichen in unserem Freistaat Bayern einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft.

In großen Teilen des Freistaats Bayern verzeichnet man auch aufgrund der demografischen Entwicklung Nachwuchsprobleme bei vielen Vereinen und Verbänden. Inzwischen gibt es schon Bereiche, wo sich auch die Feuerwehren um ihren Nachwuchs Sorgen machen. Bedingt durch den demografischen Wandel sowie durch ein zunehmendes Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche stehen auch unsere bayerischen Feuerwehren zunehmend in Konkurrenz mit anderen Vereinen und Verbänden.

Vor allem gestaltet sich die Gewinnung von Nachwuchs immer schwieriger. Es ist unsere Pflicht als Politiker, egal auf welcher politischen Ebene, aber auch hier und heute im Landtag, unsere bayerischen Feuerwehren dabei durch bessere Rahmenbedingungen so gut wie möglich zu unterstützen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir uns daher für eine weitere Absenkung der Altersgrenze bei den Jugendfeuerwehren, also ganz klar bei den Feuerwehranwärtern, sowie für eine stärkere Förderung der Kinderfeuerwehren ein. Auch mit dem Bayerischen Feuerwehrgesetz müssen wir endlich auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen reagieren; wir müssen uns darauf einstellen. Außerdem müssen wir unsere Feuerwehren – ich habe ausgeführt, welchen wichtigen Dienst sie leisten – fit machen für die Zukunft.

(Beifall bei der SPD)

Unser Gesetzentwurf zielt auf folgende Änderungen ab: Das ist zunächst die Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr von zwölf Jahren auf künftig zehn Jahre. Das Bayerische Feuerwehrgesetz wurde in diesem Punkt letztmalig 1998 geändert; damals wurde die Herabsetzung des Eintrittsalters von vierzehn Jahren auf zwölf Jahre beschlossen. Das zeigt, dass wir jetzt eine zeitgemäße Anpassung vornehmen müssen. Wir fordern, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren bei den Anwärtern von zwölf Jahren auf künftig zehn Jahre abzusenken.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf unsere Feuerwehren vor Ort ist eine Altersgrenze von zwölf Jahren längst nicht mehr zeitgemäß. Bayern ist hier als Bundesland nicht vorne, nicht Spitze, nicht Champions League – vielmehr ist Bayern im Vergleich zu allen anderen Bundesländern dasjenige mit dem höchsten Eintrittsalter, nämlich mit zwölf Jahren.

Auch der Landesfeuerwehrverband spricht sich für eine weitere Absenkung des Eintrittsalters aus. Der bayerische Landesfeuerwehrverband hat schon vor gut einem Jahr eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes an das bayerische Innenministerium geschickt. Da bin ich auf die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen gespannt, speziell im Innen- und Kommunalausschuss. Darüber hinaus gab es bereits Gesprächsrunden sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Interessensvertretungen der Feuerwehren hier im Freistaat Bayern.

Entsprechende Vorschläge liegen also vor. Der bayerische Landesfeuerwehrverband stützt auch hier ganz klar die Forderung, die wir in unserem Gesetzentwurf erheben. Nur mithilfe der Umsetzung dieser Vorschläge können unsere Feuerwehren in der Nachwuchsgewinnung mit der Vielzahl anderer Vereine und Verbände mithalten. Durch die erneute Herabsetzung des

Eintrittsalters ergeben sich aus unserer Sicht eine große Chance für unsere Feuerwehren, mehr Spielraum und mehr Möglichkeiten, gerade bei der Jugendarbeit, um den notwendigen Nachwuchs für unsere Feuerwehren zu gewinnen.

Mit der Herabsetzung des Eintrittsalters geht aber keine verbindliche Aufnahme ab zehn Jahren einher. Das liegt im Ermessensspielraum der örtlichen Feuerwehren. Sie prüfen beispielsweise, ob das Kind oder der Jugendliche gesundheitlich überhaupt in der Lage ist mitzumachen. Es ist also keine verbindliche Vorgabe. Wir wollen die Möglichkeit aber fest im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert haben.

Wir wollen darüber hinaus, dass auch die Kinderfeuerwehren besser geschützt werden und hierfür eine klare gesetzliche Regelung kommt. Eine solche Regelung würde auch ein Stück Rechtsunsicherheit abwenden. Eine zweite Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die wir in unserem Gesetzentwurf vorsehen, ist die rechtliche Verankerung von weiteren Altersabteilungen und insbesondere die der Kinderfeuerwehren. Wir schlagen als Mindestalter für die Kinderfeuerwehren das sechste Lebensjahr vor, also das Einschulungsalter. Gerade im Hinblick auf die Förderung von Kinderfeuerwehren kann Bayern noch einiges von anderen Bundesländern lernen. Wenn man einen Vergleich anstellt, dann sieht man: Handeln ist längst überfällig.

In den bayerischen Feuerwehren gibt es viele Kinderfeuerwehren. Wir haben sie in vielen Bereichen, und ich finde es wirklich toll, was hier an Nachwuchsarbeit von den vielen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, von unseren Feuerwehrdienstleistenden, geleistet wird. Sie alle leisten sehr, sehr gute Arbeit. Im Gesetz ist das aber nicht abgesichert. Wir wollen hingegen, dass weitere Altersabteilungen aufgenommen und unter anderem so die Kinderfeuerwehren rechtlich abgesichert werden. Wir verfolgen das Ziel, dass sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Damit sind die Kinder dann auch wie andere Gruppen, die bereits jetzt im Gesetz verankert sind, versichert. Die Gruppen, die im Gesetz stehen, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung, die Kinderfeuerwehren bisher aber nicht. Sie sind keine ausgewiesenen Kinderabteilungen, deshalb unterliegen sie nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die örtliche Feuerwehr muss – das tut sie wahrscheinlich auch, weil die Kinder abgesichert werden müssen – die Kosten für die Versicherung aus der eigenen Kasse bezahlen. Nicht alle Feuerwehren haben die dicken Kassen von den Feuerwehrfesten. Manche Feuerwehren können sich diese Kosten nicht leisten. Es wäre deshalb sinnvoll, unseren Feuerwehren diese

Last abzunehmen und die Kinder rechtlich abzusichern.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe es schon angeführt und möchte es jetzt noch einmal beschreiben: Wenn man die Vorgaben und die Erfahrungen in den anderen Bundesländern in Bezug auf die Herabsetzung des Eintrittsalters vergleicht, stellt man Folgendes fest: In zehn Bundesländern können Kinder mit zehn Jahren Feuerwehranwärter werden. In drei Bundesländern können sie das sogar mit acht Jahren. In einem Bundesland, in Thüringen, können sie das sogar schon mit sechs Jahren. Baden Württemberg regelt es anders; dort treffen die örtlichen Feuerwehren und die Kommunen die Entscheidungen. In dieser Frage ist in Bayern also wirklich Handlungsbedarf gegeben.

Wir wollen, dass die Kinder möglichst früh zur Feuerwehr kommen, damit sie möglichst früh an deren Arbeit und Aufgaben herangeführt werden. Sie sollen Freude finden an der Arbeit der Feuerwehr, damit sie möglichst jung eingebunden werden. Je jünger die Kinder sind, umso größer ist die Chance, dass die Kinder an die Feuerwehr gebunden werden. Damit könnte mittel- und langfristig der Nachwuchs für die Feuerwehren im Freistaat Bayern gesichert werden.

Wir haben schon den einen oder anderen Fortschritt erreicht, aber es bleibt noch viel zu tun. Mein Kollege Stefan Schuster hat als feuerwehrpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion schon einiges auf den Weg gebracht. Ich denke aber, hier besteht Handlungsbedarf. Wir wollen eine klare Aufwertung des Feuerwehrdienstes in den öffentlichen Gemeinschaften erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin gespannt, wie die Verhandlungen in den Ausschüssen laufen werden. Ich verweise noch einmal auf die Forderungen des bayerischen Feuerwehrverbandes, die deckungsgleich mit unserem Gesetzentwurf sind. Es gibt also eigentlich keinen Grund, dass das Hohe Haus bzw. die Mehrheitsfraktion der CSU unseren Gesetzentwurf ablehnt. Ich bitte um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Tomaschko.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Unsere Feuerwehren in Bayern sind fit. Sie sind auch

fit für die Zukunft. Hohe Sicherheitsstandards und der Schutz unserer Bevölkerung haben für uns als CSUFraktion wie auch für mich selbst höchste Priorität. Dazu tragen gerade unsere Feuerwehren, unsere freiwilligen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk bei. Rund 470.000 Frauen und Männer sind rund um die Uhr zur Stelle, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, sowie Natur und Sachwerte zu schützen. 450.000 dieser Einsatzkräfte – ich wiederhole die Zahl: 450.000 – sind ehrenamtlich tätig. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze. Kein anderes Bundesland weist eine ähnlich hohe Ehrenamtsquote auf. Allein 320.000 Ehrenamtliche sind bei unseren Freiwilligen Feuerwehren tätig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen in Bayern 25 Feuerwehrler auf 1.000 Einwohner. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 13. Das heißt, wir haben hier in Bayern eine doppelt so hohe Feuerwehrquote wie im Bundesdurchschnitt. Das verdient Respekt und Anerkennung für unsere Ehrenamtlichen bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Kein anderes Land hat eine so aktive Bürgergesellschaft wie wir. Das ist gerade in einer Zeit, die zunehmend von Anspruchsdenken und Individualismus geprägt ist, sehr wichtig. Es verwundert uns deshalb nicht, dass in der letzten großen Verbraucherstudie in Europa den deutschen Feuerwehrleuten zum elften Mal in Folge das höchste Vertrauen entgegengebracht wurde, und zwar zu Recht; denn unsere Einsatzkräfte überzeugen durch fundiertes Fachwissen und geballte Tatkraft.

Zweifelsohne sind die wesentlichen Träger unserer Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen die Menschen, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Sie opfern ihre Freizeit, um anderen in Not zu helfen, ganz egal ob am Wochenende, in der Urlaubszeit, an Weihnachten oder an anderen Feiertagen: Sie setzen sich unermüdlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Das Motto der Feuerwehren "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" bringt diesen uneigennützigen Dienst am Nächsten besonders schön zum Ausdruck.

Meine Damen und Herren, in Bayern sind wir zwar gerade bei den Feuerwehren hervorragend aufgestellt. Bei der Nachwuchsgewinnung dürfen wir uns aber nicht zurücklehnen. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist es eine Daueraufgabe von höchster Priorität, noch mehr freiwillig engagierte Personen für dieses sicherheitsrelevante Ehrenamt zu gewinnen, und zwar aus allen Altersgruppen und aus allen Schichten unserer Gesellschaft. Wir haben auch gute Beispiele, wie wir das vonseiten des Freistaats unterstützen können. Ich denke beispielsweise an die Imagekampagne des Landesfeuerwehrverbandes, die

wir mit einer Summe von 825.000 Euro unterstützt haben. Wir alle kennen die Plakate, die überall in den Ortschaften an den Feuerwehrhäusern hängen. Die Kampagne kam sehr gut an, sie hat richtig gut eingeschlagen.

Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport haben wir uns vielfach darüber unterhalten, dass das Bayerische Feuerwehrgesetz umfangreich novelliert werden soll. Wir haben dazu schon viele Vorgespräche geführt. Frau Biedefeld, Sie gehören nicht dem Ausschuss an. Darum erwähne ich es jetzt, dass wir uns hierüber schon oft unterhalten haben. In diesem Zusammenhang werden wir auch eine Regelung für eine frühere Bindung von Kindern und Jugendlichen an die Feuerwehren vorschlagen.

Ob tatsächlich die Absenkung des Mindestalters für den Dienst als Feuerwehranwärter oder die Gründung von Kinderfeuerwehren unter dem Dach der Feuerwehrvereine die bessere Lösung ist, werden wir bei den weiteren Beratungen der Gesetzesnovelle prüfen. Wir sind darüber mit dem Landesfeuerwehrverband im Gespräch. Ihr Sprecher hat es vielleicht nicht an Sie weitergegeben, Frau Biedefeld, ich kann es Ihnen aber auch schriftlich geben: Der Landesfeuerwehrverband unterstützt Ihre Forderung definitiv nicht. Er lehnt Ihre Forderung ab. Es heißt hier: Wir wollen dazu nicht die Altersgrenze im Jugendbereich von Zwölf auf Zehn senken; Jugendarbeit ist etwas anderes als die Arbeit mit Kindern. - Das ist die konkrete Aussage des Landesfeuerwehrverbandes.

(Susann Biedefeld (SPD): Ich habe klar differenziert zwischen Kindern und Jugendlichen!)

Wichtig ist uns, dass wir in dieser Frage die große Fachkompetenz des Landesfeuerwehrverbandes und seines Vorsitzenden Alfons Weinzierl einbeziehen und wir uns nicht am grünen Tisch Gedanken über etwas machen, was in der Praxis vielleicht nicht funktioniert. Ich verweise dazu auf die Beratungen im Innenausschuss, die fortgesetzt werden sollen. Dort gehört das hin. Wenn wir dann eine mit den Feuerwehren abgestimmte Lösung haben, gehen wir wieder ins Plenum und werden sie hier beraten.