Protocol of the Session on June 18, 2015

(Anhaltende Unruhe)

Entschuldigung, Frau Weikert. Kolleginnen und Kollegen, wir befinden

uns bereits in der Beratung des nächsten Dringlich keitsantrags. Ich bitte Sie, die Nebengespräche einzu stellen oder draußen weiterzuführen sowie die Plätze einzunehmen. Bitte hören Sie der Rednerin zu. Danke schön.

Vielen Dank, Frau Präsi dentin. – Wir wollen eine einstimmige Zustimmung dafür erzielen, dass die Pläne des Ministerrats nicht weiterverfolgt werden. Der Plan, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge deutlich einzuschrän ken, soll nicht weiterverfolgt werden.

Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Folgendes vo rausschicken: Die Menschen, die Arbeitnehmer, die in der öffentlichen Daseinsvorsorge arbeiten und dort ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichten, verdie nen eine anständige Bezahlung, einen vernünftigen Tarifvertrag und vernünftige Rahmenbedingungen, so dass sie ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit verdie nen können.

(Beifall bei der SPD)

Es besteht überhaupt kein Grund, hinsichtlich unseres bewährten und grundgesetzlich geschützten Rechts auf Koalitionsfreiheit und der Durchsetzung von Inte ressen innerhalb bestimmter Regeln, die letztendlich zu einem Streik führen können, bei der öffentlichen Daseinsvorsorge einen Unterschied zu machen. Der Streik ist das letzte Mittel. Ich füge hinzu: Der Streik wird in der Bundesrepublik immer als letztes Mittel an gewandt. Ein Angriff auf dieses Streikrecht ist ein An griff auf unser Grundgesetz. Sie äußern in der Be gründung des Antrags einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegenüber Gewerkschaften. Sie un terstellen den Gewerkschaften, dass diese nicht ver antwortungsvoll mit ihrem Streikrecht umgehen. Der Vorsitzende des DGB hat Ihnen etwas entgegenge setzt. Den Widerstand aller DGBGesellschaften wer den Sie noch zu spüren bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, ich gehe immer noch davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen und Ihrer Staatsregierung in diesem Fall nicht folgen wer den. Ich finde es wirklich daneben, dass die Staatsre gierung, der Ministerrat, den Poststreik als Beispiel anführt. Das möchte ich ganz deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD)

Die gute alte Deutsche Post ist heute nicht mehr wie derzuerkennen. Der Konzern ist in viele Einzelteile zerschlagen worden. Das Unternehmen wird mit einer Unternehmensstrategie geführt, die jeglicher sozial partnerschaftlichen Verpflichtung entbehrt. Der Vor

stand der Post AG handelt gegenüber den Beschäftig ten und gegenüber der Gewerkschaft im laufenden Tarifkonflikt vollkommen unverantwortlich. Der Vor stand will dieses Unternehmen noch weiter zersplit tern und die Arbeitnehmer in 49 Regionalgesellschaf ten auslagern mit dem Ziel, dass dort nicht mehr der Haustarifvertrag der Post gilt. Die Menschen, die dort arbeiten und täglich die Post in die Briefkästen austra gen oder die Pakete zustellen, werden in einen Nied riglohnbereich getrieben. Später müssen wir sie mit der Grundsicherung oder unterstützenden Soziallei stungen auffangen. Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht unser Ernst sein, eine solche Auseinander setzung dafür herzunehmen, um das Streikrecht in der öffentlichen Daseinsvorsorge einzuschränken.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, es wäre gut, sich für die Arbeitnehmer einzusetzen. Wir tun das. Sie können sich dessen sicher sein. Gestern und letzte Woche war ich bei zwei Streikversammlungen der Postbe schäftigten. Wir tun das. Sie sollten innerparteilich Einfluss auf Ihren Finanzminister Wolfgang Schäuble sowie auf die Vertreter der Parteien im Aufsichtsrat der Post nehmen und diese ultimativ endlich zur Ver nunft auffordern. Sie sollten dafür sorgen, dass die Konfliktparteien wieder an einen Gesprächstisch kom men, damit dieser Streik beendet wird.

Unser Antrag könnte auch wie folgt überschrieben werden: Wehret den Anfängen – keine Aushöhlung des Streikrechts. Wir Sozialdemokraten stehen zu dieser grundgesetzlich festgeschriebenen Position. Hände weg vom Streikrecht!

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Weikert. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gerlach. Bitte schön, Frau Gerlach.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenver kehr und Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen Schäden Streiks vor allem in bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge verursachen können. Im Piloten streik bei der Lufthansa gab es seit April 2014 insge samt zwölf Ausstände. Im Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn kam es bisher zu neun Arbeitsnie derlegungen. Nach Unternehmensangaben führt be reits ein Streiktag bei der Lufthansa zu Kosten in Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro. Bei der Deutschen Bahn ist von einem Betrag im mittleren einstelligen Millionenbereich auszugehen. Die volkswirtschaftli chen Schäden des Lokführerstreiks infolge von Trans portausfällen, Lieferengpässen und Arbeitszeitverlus

ten werden von Vertretern der Wirtschaft mit 50 bis 100 Millionen Euro pro Tag beziffert. Zudem sind in Deutschland mehr als 6 Millionen Berufspendler täg lich auf die Bahn angewiesen.

Streiks in diesem Bereich unterscheiden sich hinsicht lich ihrer Wirkung deutlich von Arbeitskämpfen in an deren Wirtschaftszweigen. Betroffen sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern ist auch die Allgemeinheit, die auf diese Leistungen des täglichen Lebens angewie sen ist. Ein Ausweichen auf andere Anbieter ist oft nicht bzw. nicht in der geforderten Schnelligkeit mög lich. Die volkswirtschaftlichen Schäden solcher Ar beitskämpfe sind erheblich. Nichtsdestoweniger sind das Recht zum Streik, die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie hohe Güter, die vor allem für den so zialen Interessenausgleich zwischen den Tarifpartnern sorgen sollen. Gerade deshalb ist ein verantwortungs voller Umgang in diesem Bereich so wesentlich, um vor allem die soziale Akzeptanz des Arbeitskampfsys tems bei den Bürgerinnen und Bürgern aufrechtzuer halten und den angemessenen Ausgleich mit den In teressen der Öffentlichkeit zu wahren. Das ist kein Generalverdacht, sondern die Beobachtung der letz ten Monate.

Betrachtet man beispielsweise die Vorgänge in dem andauernden Tarifkonflikt bei der Bahn, fragen sich viele, ob das wirklich noch verhältnismäßig, angemes sen und ein verantwortungsvoller Umgang mit einer Arbeitskampfmaßnahme ist. Nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit soll ein Streik Ultima Ratio sein, also letztes Mittel einer Tarifauseinandersetzung. Dennoch hat die GDL lange Zeit einer Schlichtung eine Absage erteilt und immer wieder den Streik aus gerufen, ohne den Versuch einer einvernehmlichen Lösung durch einen neutralen Schlichter zu unterneh men.

Da ist dann die Politik gefragt. Wir können nicht zulas sen, dass einzelne Interessengruppen ihre Forderun gen unverhältnismäßig auf den Rücken von Millionen von Bürgern austragen. Wir sehen in diesem Bereich gesetzlichen Regelungsbedarf und wollen das Schlichtungs und Streikrecht für die Bereiche der Da seinsvorsorge abändern. Im Gegensatz zu dem klas sischen Arbeitskampf, in dem sich maßgeblich nur die Konfliktparteien gegenüberstehen, werden in be stimmten Bereichen der Daseinsvorsorge Unbeteiligte in das Arbeitskampfgeschehen miteinbezogen und dadurch vor allem auch Grundrechte Dritter sowie Rechtsgüter mit Verfassungsrang berührt.

Aus dem Sozialstaatsprinzip folgt die Pflicht zur staat lichen Gewährleistung einer Grundversorgung mit le benswichtigen Gütern und Dienstleistungen im Sinne einer Mindestdaseinsvorsorge. Diesem Umstand wird

aber derzeit nicht Rechnung getragen. Insbesondere bei der Beurteilung im Rahmen des Verhältnismäßig keitsgrundsatzes geht es in erster Linie um eine Ab wägung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeit nehmern. Hinreichend klare Kriterien zur Beurteilung der Auswirkung auf Dritte fehlen aber. Auf bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere die Energie und Wasserversorgung, die Entsorgung, das Gesundheitswesen, die Feuerwehr, die innere Sicher heit, die Post und Telekommunikation oder den Ver kehr, ist die Bevölkerung existenziell angewiesen. Der Staat ist verpflichtet, Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Ziel einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts muss daher sein, Koalitionsfreiheit und die von Ar beitskämpfen in den Bereichen der Daseinsvorsorge betroffenen Rechtspositionen verfassungskonform in Ausgleich zu bringen. Das ist beim Begriff der Da seinsvorsorge natürlich nicht ganz einfach. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit Unschärfen behaftet und vor allem entwicklungsoffen. Im Sinne einer engen Auslegung sollte daher eine Begrenzung auf solche Bereiche der Daseinsvorsorge erfolgen, in denen ohne Beschränkung der Arbeitskampffreiheit unverhältnismäßige Auswirkungen aufgrund rechtsre levanter Drittinteressen drohen. Das betrifft die von mir eben aufgezählten sensiblen Bereiche der Da seinsvorsorge.

Wir stellen daher drei Vorgaben an ein verantwor tungsvolles Tarifrecht in der Daseinsvorsorge. Mit der Einführung einer Schlichtungsobliegenheit wollen wir erreichen, dass die Tarifpartner zur Vermeidung eines Arbeitskampfes ein der Tarifautonomie genü gendes Schlichtungsverfahren durchführen müssen. Mit einer Ankündigungsfrist von vier Werktagen wollen wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich auf den Streik vorzubereiten. Mit einer verpflichtenden Mindestversorgungsvereinbarung zwischen den Tarif partnern soll eine Grundversorgung in der Daseins vorsorge gewährleistet werden. Eine inhaltliche Ein schränkung des Streikrechts ist damit eben nicht verbunden.

Jedem Streik im Bereich der Daseinsvorsorge muss ein Schlichtungsversuch vorausgehen, um sicherzu stellen, dass ein Arbeitskampf erst nach Ausschöp fung aller Verhandlungsmöglichkeiten ausgerufen wird. Deshalb muss ein obligatorisches Schlichtungs verfahren eingeführt werden, das im Bereich der Da seinsvorsorge eine gesetzliche Schlichtungsobliegen heit begründet, jedoch keinen die Tarifautonomie verletzenden Schlichtungszwang auferlegt. Dies trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung und greift vor allem die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts auf, der aus dem

UltimaRatioPrinzip das Erfordernis eines vorge schalteten Schlichtungsverfahrens abgeleitet hat. Der Schlichtungsvorschlag muss nicht von beiden Seiten akzeptiert werden; aber es muss zumindest einmal der Versuch unternommen werden und eine Schlich tung durchexerziert werden, bevor es zum Streik kommt. Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend. Er gibt aber zumindest einen Anhaltspunkt, was ein neutraler Dritter als angemessene Lösung betrachten würde, und trägt somit vor allem zur Versachlichung bei.

Gerade ein solches Vorgehen würde nicht nur im Fall des Bahnstreiks helfen, sondern auch im aktuellen Poststreik. Gestern war in den Medien wieder zu lesen: Die Tarifpartner forderten am Mittwoch den je weils anderen auf, den ersten Schritt zu tun und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es herrsche totale Funkstille, sagte der Ver.diSprecher am Mitt woch und kündigte eine weitere Ausweitung von Streikaktionen an. So ist es jetzt ja gekommen, wie man heute Morgen den Medien entnehmen konnte. Im Falle einer Schlichtung wäre niemand gezwungen, den ersten Schritt auf die andere Partei zu tun, son dern der Schlichter würde dies auf einem neutralen Weg tun und damit im besten Fall eine Einigung vo rantreiben.

Sollte das obligatorische Schlichtungsverfahren nicht zu einer Einigung und damit nicht zur Beendigung des Arbeitskampfes führen, soll ein Streik im Bereich der Daseinsvorsorge oder kritischen Infrastrukturen recht zeitig angekündigt werden. Im Fall der Nichteinigung soll die Bevölkerung durch die Ankündigungsfrist die Möglichkeit haben, sich auf den Streik einzustellen, um gegebenenfalls Alternativen wie zum Beispiel die Bildung von Fahrgemeinschaften bei Bahnstreiks zu finden. Ein Zeitraum von vier Tagen erscheint zur Or ganisation der erforderlichen Ersatzmaßnahmen an gemessen. Um eine Mindestversorgung während des Streiks zu gewährleisten, sollten die Tarifparteien zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung und zur Vorla ge eines Streikfahrplans verpflichtet werden. Die Er forderlichkeit von Notdienstarbeiten wird von der Rechtsprechung bereits derzeit aus der Gemeinwohl bindung von Arbeitskämpfen abgeleitet und ist von den Tarifpartnern grundsätzlich anerkannt.

Es ist wichtiger denn je, die Daseinsvorsorge zu schützen. In Zeiten voranschreitender Vernetzung können Ausfälle in dem einen Bereich zu weitreichen den Auswirkungen auch in anderen Bereichen führen, sei es in Bereichen der Informationstechnik, der Tele kommunikation, der Energie, des Transports oder des Verkehrs. Um nicht gewollte und unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern, ist das Streikrecht des halb in Bezug auf die Daseinsvorsorge den Anforde

rungen einer vernetzten Lebenswirklichkeit anzupas sen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Gerlach. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es folgt eine Zwischenbemerkung. Bitte schön, Frau Weikert.

(Von der Rednerin nicht au torisiert) Liebe Kollegin, ich bin mir nicht so ganz si cher, ob Sie den Inhalt des Textes, den Sie jetzt wun derbar vorgelesen haben, verinnerlicht haben.

(Widerspruch bei der CSU – Jürgen W. Heike (CSU): Wo sind wir denn? – Dr. Paul Wengert (SPD): Das war doch offensichtlich!)

Das werden wir gleich merken. – Deshalb frage ich Sie: Haben Sie sich bei Ihrer Hervorhebung der hohen staatlichen Verantwortung für die Daseinsvor sorge auch einmal überlegt, was während der Zeit der schwarzgelben Koalition hier in Bayern, aber auch in Berlin an staatlichen Aufgaben, die wir auch zur Da seinsvorsorge rechnen, privatisiert und letztlich aus der staatlichen Hoheit herausgenommen und in die Hände von privaten Unternehmen gegeben wurde, die nach Ihren Aussagen immer dem Wettbewerb un terstellt werden sollen? Wie passt dazu Ihre besonde re Betonung der Fürsorge für die Allgemeinheit? Da rauf hätte ich gerne eine Antwort.

(Beifall bei der SPD)

Die andere Frage lautet: Wie kommen Sie eigentlich zu der Aussage, dass der Poststreik keinen Rückhalt in der Bevölkerung hat? Sie tragen Zitate unter ande rem über Ereignisse bei der Bahn vor. Sie wissen, dass wir hier gemeinsam mit der Arbeitsministerin eine Lösung gefunden haben. Sie greifen im Moment nicht die kleinen Gewerkschaften an, sondern wenden sich konkret gegen die von den DGBGewerkschaften eingesetzten Mittel. Der Poststreik – das kann ich Ihnen sagen, und das können Sie überall nachlesen – hat einen sehr hohen Rückhalt in der Bevölkerung,

(Lachen bei der CSU)

und hier gibt es einen Aufsichtsrat mit 21prozentiger Beteiligung der öffentlichen Hand. Wenn Sie schon von öffentlicher Daseinsvorsorge sprechen, dann reden Sie mit Ihren Vertretern im Aufsichtsrat, damit sie zu einer vernünftigen Tarifpolitik zurückkehren.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Weikert. – Frau Gerlach, bitte schön.

(Von der Rednerin nicht auto risiert) Liebe Frau Weikert, wenn Sie mir zugehört hät ten, hätten Sie gemerkt, dass ich keine Verbindung mit dem Poststreik hergestellt habe.

(Widerspruch bei der SPD)

Jetzt bin ich mal dran. – Ich habe das mit dem Post streik in keiner Weise in Verbindung gebracht, son dern von der allgemeinen Akzeptanz gesprochen. Na türlich gibt es eine allgemeine Akzeptanz der Bürger. Wenn aber über Wochen und Monate ständige Streik initiativen kommen

(Zuruf der Abgeordneten Angelika Weikert (SPD) – Zurufe von der CSU: Ausreden lassen! – Ange lika Weikert (SPD): Sie wissen doch, was drins teht!)

Jetzt weiß ich auch, warum sie den Zusammenhang nicht mitbekommen hat.

Frau Gerlach hat das Wort.

(Von der Rednerin nicht auto risiert) Ich stelle das mal klar: Ich habe die allgemeine Akzeptanz nicht mit dem aktuellen Poststreik in Ver bindung gebracht.

Was Ihre erste Anmerkung über meine Redegewandt heit anbelangt, entschuldige ich mich in allerhöchster Form. Ich bin erst eineinhalb Jahre hier im Parlament und habe bestimmt noch sehr viel von Ihnen, Frau Weikert, zu lernen. Ich werde das als Maßstab sehen.