Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN hat von der Thematik her alle Sympathie und Unterstützung. Aber, Frau Kollegin Osgyan, Sie haben es schon richtig gesagt: Wenn ich mich um eine Angelegenheit kümmere, stelle ich Anträge zu diesem Thema dort, wohin sie gehören. Sie vermengen im Antrag Bundeszuständigkeit und Landeszuständigkeit. Überall sind sinnvolle Elemente enthalten.
Aber dem Antrag als Ganzem können wir nicht zustimmen, weil er einfach zu viel vermengt und die gebotene fachlich-juristische Trennschärfe vermissen lässt. Deswegen werden wir uns enthalten. Das heißt nicht, dass wir uns nicht mit Ihnen gern über Maßnahmen unterhalten, Einzelinitiativen aufgreifen und an geeigneter Stelle weiterhin diskutieren. Nur so viel zum Antrag der GRÜNEN.
Frau Guttenberger, ich habe 1999 ein OK-Verfahren wegen Zuhälterei geführt. Das Verfahren ist daran gescheitert, dass der damalige Paragraf zur dirigistischen Zuhälterei als solcher eigentlich gar nicht mehr anwendbar war. Wir haben in der Praxis immer mehr festgestellt, dass Zuhälter mit diesem Paragrafen überhaupt nicht mehr hinter dem Ofen hervorzulocken waren. Es gibt zwei, drei Tatbestandselemente, die in diesem Zusammenhang nicht mehr einschlägig waren. Die Gerichte haben sowohl Haftbefehle als auch Durchsuchungsbeschlüsse auf dieser Basis abgelehnt. Das war nicht in Sachsen, sondern in Nürnberg. Die Polizei hat alles getan, was zu ermitteln war.
So war es folgerichtig, diese Straftatbestände auf andere Beine zu stellen. Es ist falsch zu behaupten, dass die Rechte der Prostituierten unter Rot-Grün verschlechtert worden sind.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Rechte eines Menschen werden nicht durch das Strafrecht definiert, sondern durch den sozialen Status, und dieser soziale Status hat sich seitdem ständig verbessert. Nicht zuletzt auch deswegen wird zurzeit in der Großen Koalition darüber diskutiert, im Prostitutionsschutzgesetz einen wirksamen Schutz vor Zwangsprostitution zu schaffen und die immer noch legale Prostitution durch entsprechende Erlaubnispflichten zu entstigmatisieren. Sie von der CSU sind auch in der Großen Koalition der Meinung, dass das Mindestalter bei 21 Jahren liegen sollte. Wir sagen: Fakt ist, dass auch Minderjährige herübergeschickt werden; daher können wir nicht umhin, zu fordern: Das müssen wir entsprechend anerkennen, und deswegen muss dieser Tatbestand auch für 18-Jährige anwendbar sein.
Ich nenne einen weiteren Punkt, der sich an die GRÜNEN richtet. Sie führen aus, diese Richtlinie diene zur Bekämpfung des Menschenhandels. Sie stellen in Ihrem Antrag aus unserer Sicht viel zu sehr auf Zwangsprostitution ab. Unsere Bundestagsfraktion hingegen hat im Rahmen von § 233 des Strafgesetzbuches auch Menschenhandel wegen Bettelei oder wegen Organhandels erfasst. Auch in diesem Bereich gibt es Betroffene, auch das sind menschlich dramatische Situationen. Das kommt in Ihrem Antrag na
mentlich jedoch überhaupt nicht vor. Ich glaube nicht, dass man damit dem Thema gerecht wird. Ich glaube auch nicht, dass das die Umsetzung ist, die Ihnen vorschwebt. Deswegen noch einmal: Wir bieten Ihnen an, auf anderer Basis demnächst weiter darüber zu diskutieren.
Wir haben in diesem Zusammenhang in § 233 des Strafgesetzbuches die Möglichkeit eröffnet, dass auch ein Kind Opfer sein kann, und die tatbestandliche Handlung, die Sie in diesem Zusammenhang fordern, muss wenigstens leichtfertig begangen worden sein. Im Qualifikationstatbestand sind auch die Opfer unter 18 Jahren geschützt, wobei eine grob fahrlässige Gefährdung ausreichend ist. Wenn es das ist, was Sie in Ihrem Antrag mit "objektive Umstände zur Beweisführung" meinen, dann ist das Ganze grundsätzlich schon in der Pipeline. Ich sage Ihnen allerdings: Die Beweisführung kann nicht objektiv sein, sondern das muss durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Es gibt alle Arten von Beweisen, und deswegen ist die vorliegende die falsche Formulierung.
Ein weiterer Punkt stößt mir als ehemaligem Staatsanwalt und Richter schwer auf: ein Bleiberecht unabhängig vom Verhalten des Opfers im Strafverfahren. Wenn das Opfer einen Meineid begeht, ist das ein Verbrechen. Wenn es einen Meineid begeht, um ein Bleiberecht zu haben, muss die Rechtsordnung doch darauf reagieren. Dann kann man nicht sagen: Eine Person, die wegen Meineids rechtskräftig verurteilt ist, hat gleichwohl ein Bleiberecht, weil sie im Ermittlungsverfahren als vermeintlich Zwangsprostituierte entsprechende Aussagen gemacht hat. Auch das gilt es zu überdenken.
Sie reden, was Bayern anbelangt, von einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Wir haben hier verschiedene Großstädte. In Nürnberg beispielsweise gibt es schon seit 1990 eine Staatsanwaltschaft – das wissen Sie vielleicht –, die schwerpunktmäßig eine entsprechende Abteilung hat; wir haben sie früher despektierlich "Unterleibsabteilung" genannt. Dort sitzen Spezialisten.
Bitte lassen Sie es nicht nur zu einem Schwerpunkt im Flächenland Bayern kommen. Augsburg, München, Regensburg – das sind alles besondere Schwerpunkte mit Grenznähe. In diesem Zusammenhang kennen wir noch ganz andere Geschichten, unter anderem mit dem Flughafen. Darum: Bitte nicht eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, sondern Schwerpunktermittlungen.
Ähnlich verhält es sich mit dem, was Sie in Bezug auf die Opfer von Zwangsprostitution fordern. Ich sage es noch einmal: Das ist ein furchtbares Schicksal – Menschenhandel, Organhandel und Bettelei sind aber auch schlimme Schicksale. Das kommt bei Ihnen aber gar nicht vor. Deswegen enthalten wir uns.
Das sollten Sie bitte verstehen. Es geht hier nicht darum, Ihnen in die Parade zu fahren, sondern es geht darum, in einem Parlament juristisch korrekte Sachverhalte abzufassen und so zu formulieren, dass die Praxis damit etwas anfangen kann. Mit Ihrem Antrag kann man das leider nicht.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich hier um einen Antrag zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, also Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Es geht um Verbrechen an Menschen, und diese Verbrechen gehören zu den abscheulichsten Taten, die es hier auf diesem Planeten gibt. Sie werden an den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft ausgeübt.
Man muss sich einmal klarmachen, worüber wir hier reden. Von daher halte ich es für notwendig, hier Signale zu setzen, auch wenn der Antrag die juristische Trennschärfe vermissen lässt. Es ist aber eine Frage des politischen Willens. Es geht darum, diesen politischen Willen zu manifestieren und zu zeigen, dass wir solidarisch sind und dass wir denjenigen beistehen wollen, die schutzlos grausamen Menschen ausgeliefert sind, die ein furchtbares Schicksal erleiden – ein Schicksal, das die Menschenwürde missachtet und mit den Füßen tritt.
Um dieses Signal zu setzen, sollten wir uns hier einstimmig und einmütig diesen Antrag zu eigen machen, auch mit seinen Schwächen. Es ist jedenfalls wichtig, dass wir hier ein Signal setzen. Wir als FREIE WÄHLER sind bereit, dieses Signal zu setzen und diesen politischen Willen mitzutragen.
Wir wollen da sein für diejenigen, die dieses Schicksal erleiden. Wir wollen ihnen mit einem solchen Antrag unterstützend beistehen. Hier sind nicht nur Worte gefordert, sondern auch Taten. Lassen Sie uns also zur
Bitte bleiben Sie am Rednerpult, Herr Streibl. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Zellmeier.
Herr Kollege Streibl, wir sind uns doch alle einig bei der Verurteilung von Zwangsprostitution. Sie wissen ja, dass im Bund das Gesetzgebungsverfahren läuft. Das ist auch der Grund, warum wir die Initiative ablehnen; die SPD enthält sich aus dem gleichen Grund. Wir müssen doch erst einmal abwarten, was dabei herauskommt.
Ich denke, es wird sich eine vernünftige Lösung finden, und wenn nicht, dann können wir immer noch nachsteuern und weitere Forderungen erheben. Im laufenden Verfahren jetzt aber einen sehr umfassenden Gesetzentwurf einzubringen, der in manchen Punkten zudem ungenau und nicht unbedingt brauchbar ist, das wäre der falsche Weg. Bitte lehnen Sie daher diesen Antrag ab. Lassen Sie uns das Ergebnis im Bund abwarten, und dann können wir immer noch nachsteuern, wenn das nicht ausreicht.
Herr Kollege Zellmeier, gerade wenn es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist es vielleicht sogar gut, wenn man sich zu Wort meldet und seine Gedanken mit einbringt. Von daher denke ich, dass man hier eigentlich nicht zurückweichen sollte. Es kommt mir eher so vor, als ob das ein Ausweichen wäre. In dem Antrag wird die Forderung erhoben, sich auf Bundesebene einzubringen, um die Themen, die in dem Antrag angesprochen worden sind, voranzubringen. Wie das Ganze letztlich im Verfahren ausgestaltet wird, ist wieder eine andere Sache. Da jedoch sollte die Staatsregierung ihre Möglichkeiten, die sie auf Bundesebene hat, in vollstem Umfang ausschöpfen. Darum geht es.
Ja, wer sitzt denn im Bundesrat? Auch die Staatsregierung, und da sollte sie sich vielleicht zu Wort melden. Darum geht es hier.
nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, bitte ich nun um sein Handzeichen. – Das sind FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte anzuzeigen. – Das ist die CSU. Stimmenthaltungen? – SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukunft der Insolvenzberatung in Bayern sichern II Förderung der Insolvenzberatung verbessern (Drs. 17/3203)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenlegung von Schuldner und Insolvenzberatung endlich umsetzen (Drs. 17/5228)
Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Celina.
so wie in diesem Fall. Stellen Sie sich vor: Alle Fraktionen, alle Experten und die Vertreter des fachlich zuständigen Ministeriums sind sich in der Sache einig – und trotzdem wird nicht das Richtige getan. Genau das passierte vor einigen Wochen im Ausschuss für Soziales. Zwei unserer Anträge wurden dort beraten, und Ihre Vertreter, liebe Damen und Herren von der CSU, stimmten keinem der beiden zu, obwohl der Antragstext unseres einen Antrags wörtlich von dem Kollegen Vogel für richtig befunden wurde, wie auch das Protokoll des Ausschusses, nachlesbar für alle, bestätigt.
Trotzdem konnten Sie sich nicht zu einer Zustimmung durchringen. Da frage ich mich, wie wir die Bürger
davon überzeugen wollen, dass auch in der hohen Politik Sachpolitik im Vordergrund steht. So schaffen wir das jedenfalls nicht.
Worum geht es? - Zum einen fordern wir und inzwischen auch die Regierungsfraktion die Zusammenlegung der Schuldner- und der Insolvenzberatung. Zum anderen fordern wir, die Fallpauschalen, die seit 1999 nicht mehr angepasst worden sind, an die Kostenentwicklung der letzten 15 Jahre anzupassen.
Zur Zusammenlegung der Schuldner- und der Insolvenzberatung unter dem Dach der Kommunen erinnere ich daran, dass der Landtag bereits in der letzten Wahlperiode, am 9. November 2011, einstimmig beschlossen hatte, dass die Staatsregierung die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung in eine Hand prüfen und umsetzen solle. Bisher liegt die Zuständigkeit für die Schuldnerberatung bei den Kommunen, und die Zuständigkeit für die Insolvenzberatung liegt beim Freistaat. Das ist, wie die vielen Kommunalpolitiker unter Ihnen wissen, weder fachlich noch organisatorisch sinnvoll; denn in der Regel finden die Schuldner- und die Insolvenzberatung mit denselben Beratungsstellen statt, und die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche ist in der Praxis häufig schwierig zu bewerkstelligen. Die Abrechnung gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern erhöht zudem den bürokratischen Aufwand. Deshalb fordern Fachöffentlichkeit, Einrichtungsträger und die GRÜNEN schon lange die Zusammenführung der Schuldner- und der Insolvenzberatung. Auch das zuständige Ministerium hat sich dem in seinem Bericht am 30. Januar 2015, vier Jahre nach dem Prüfauftrag, angeschlossen.
Nichts anderes haben wir in unserem Antrag gefordert. Trotzdem haben Sie ihn aus parteipolitischen Gründen abgelehnt, anstatt mit uns und den anderen Fraktionen dem Ministerium und der Ministerin den Rücken zu stärken.
Die Stärkung des Sozialministeriums durch uns Sozialpolitiker wäre sehr wichtig gewesen; denn die Verhandlungen zwischen Freistaat, kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege als Vertretung der Einrichtungsträger scheiterte bisher vor allem am Streit um die Finanzierung der Beratung. Eigentlich wollte schon die damalige Staatsministerin Haderthauer dem Landtag im Herbst 2011 ein abgestimmtes Konzept über die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung vorlegen. Bis Ende 2014 konnte jedoch zwischen den beteiligten Verhandlungspartnern keine Einigkeit erzielt werden. Nun be