Protocol of the Session on March 26, 2015

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

die zum Beispiel am Landtag angehängt ist, der dies dann bewertet. Ansonsten würde man möglicherweise den Bock zum Gärtner machen. Die Staatsregierung und ihre Mitglieder sollen also selbst entscheiden, was in Bayern zwar in der Regel, aber nicht unbedingt naturgemäß immer die CSU sein muss, aber höchstwahrscheinlich ist. Von daher halte ich das für ein Einfallstor und für ein Anzeichen einer gewissen Blindheit.

Wir müssen darauf achten, dass wir nicht ein Parlament mit ausschließlich Beamten werden, sondern ein Parlament der Bürgerinnen und Bürger bleiben. Wenn wir über Karenzzeiten sprechen, müssen wir uns auch darüber unterhalten und nachdenken, wie wir den Weg in die Politik und auch den Weg aus der Politik heraus erleichtern; denn es sollte nicht die Lebensaufgabe von Menschen sein, im Parlament zu sitzen, sondern ein Mandat sollte eine Vertretung des Volkes auf Zeit sein. Das sollte uns auch bewusst sein. Deswegen sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bür

ger, ein breites Spektrum aus dem Volk, hier vertreten sein.

Auch die Möglichkeit der Resozialisierung in ein bürgerliches Leben sollte letztlich bestehen. Dazu gehört die freie Berufswahl. Von daher darf es nicht zu einem generellen Berufsverbot kommen, sondern man muss sehr genau hinschauen und untersuchen: Wo ist ein Vorteil, den jemand für sich herausholt, der illegitim ist, und wo ist es das ganz normale Ausüben eines bürgerlichen Berufs, den man vielleicht vorher auch schon ausgeübt hat?

In diesem Spannungsverhältnis stehen wir. Um jedoch die Glaubwürdigkeit der Politik und der Politiker zu erhöhen, ist es der richtige Weg, den man gehen muss. Man kann sich vielleicht noch über Kleinigkeiten unterhalten.

Dass ein Gesetz, das vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, bei dem CSU, SPD und CDU dabei sind, das außerdem dem Gesetzgebungsverfahren zugeführt worden ist, nicht auf bayerischer Ebene hält, ist schon bemerkenswert. Das zeigt, wie die CSU ihre eigene Bundesregierung sieht. Da sollte man sich die Koalition einmal überlegen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Streibl. Ich kommentiere normalerweise solche Aussagen nicht, doch ich glaube nicht, dass eines der Mitglieder dieses Hohen Hauses einer Resozialisierung nach seiner Mandatszeit bedarf.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Wer weiß!)

Bitte schön, Herr Kollege Gehring. Sie haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett beschlossen ist und damit der CSU auf dem silbernen Tablett präsentiert wird, dem zuzustimmen wäre.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Ich weiß nicht, was das Warten noch bringen soll. Wir brauchen eine bayerische Regelung. Hier ist zumindest ein erster Vorschlag, den wir intensiv diskutieren sollten.

Es geht darum, was die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" beschrieben hat.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Zuhören - es ist ein wichtiges Thema -, vor allem, was die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sagt. Es geht um Regierungsmitglieder, die eine Karriere mit ein bisschen weniger Rampenlicht, dafür aber mit viel mehr Geld anstreben. Es ist wichtig, dass wir dazu eine Regelung haben, sowohl was die Anzeigepflicht betrifft als auch die entsprechende Karenzzeit danach. Es geht nicht darum, den Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft sowie zwischen Wirtschaft und Politik zu unterbinden. Er ist notwendig, er ist wichtig. Vielleicht ein bisschen überspitzt gesagt: Es ist kein Problem, wenn der Innenminister nach seinem Ausscheiden einen Bauernhof kauft und zweimal täglich in den Stall geht. Es ist auch kein Problem, wenn der Herr Staatssekretär eine Kleintierpraxis eröffnet. Es ist auch kein Problem, wenn jemand in einem Betrieb arbeitet und in der Wirtschaft einer Tätigkeit nachgeht. Aber das Problem – das ist ja schon genannt worden – sind die von Klaedens, die Schröders, die Pofallas, also Politiker, die in die Wirtschaft gehen, um dann in der Wirtschaft wieder Politik zu machen als Lobbyist oder um in öffentlichen Tätigkeiten Politik zu machen in der Wirtschaft mit den Kontakten aus der Politik, aber eben jetzt im Interesse von Privatunternehmen. Das muss unterbunden werden. Dazu ist es notwendig, die entsprechende Karenzzeit zu haben.

Wir haben die Fälle aus Bayern. Wir haben den Wirtschafts- und Verkehrsminister Wiesheu, der von einem Tag auf den andern in den Vorstand der Bahn gewechselt ist. Wir haben den Finanzminister Fahrenschon, der bei der Landesbank eine Regelung getroffen hat, die sehr, sehr sparkassenfreundlich war auf Kosten des Landes, und der dann 2011 ausgerechnet Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes geworden ist.

Es ist richtig, diese Anzeigepflicht vorzusehen, wobei ich frage, wie stark sie ist. Aber sie kann vielleicht ein Stück weit helfen nachzuvollziehen, wenn in der Regierungstätigkeit etwas gemacht wird im Hinblick auf diese wirtschaftliche Tätigkeit. Daher ist es wichtig, eine Karenzzeit einzuführen. Im Gesetzentwurf wird jetzt von einem Jahr und von 18 Monaten gesprochen.

Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass die Organisationen LobbyControl und Transparency International diese Beschlüsse als unzureichend kritisiert und eine dreijährige Karenzzeit gefordert haben. Auch uns GRÜNEN geht dieser Gesetzentwurf der SPD nicht weit genug.

Wichtig ist auch die Frage – diese werden wir im Ausschuss beraten müssen - : Wie schaut dieses Verfahren der Untersagung der Beschäftigung aus? Die Untersagung wird ja durch die Staatsregierung

ausgesprochen. Muss das tatsächlich die Staatsregierung sein? Kann hier denn nicht der Landtag beteiligt werden, umso mehr, wenn es um diese Ethikkommission geht, die die Staatsregierung berät und eine Empfehlung ausspricht? Jetzt ist ja vorgesehen, dass dies drei Elder Statesmen sind. Nach bayerischen Konstellationen werden es leider selten Elder Stateswomen sein. Vermutlich wird es eine Regelung sein: zwei CSUler und ein Alt-OB von der SPD.

(Beifall der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE))

Die Gefahr, dass die Nähe zu den Regierungsmitgliedern da ist, ist groß. Deswegen sehen wir auch hier vor, dass der Landtag daran beteiligt wird, zum Beispiel bei der Bildung dieses Gremiums aller Fraktionen. So wäre die nötige Regierungsdistanz möglich.

Wir begrüßen also diesen Gesetzentwurf. Aber er geht uns nicht weit genug. Es gibt Beratungsbedarf in den Ausschüssen. Liebe Kollegin Petra Guttenberger, eine solche Regelung ist in Bayern überfällig. Sie können noch ein bisschen zuwarten, aber sie muss in Bayern kommen. Jetzt wäre in Bayern die Situation da, einen entsprechenden Gesetzentwurf zügig zu verabschieden. Ich wünsche uns dabei einen guten Verlauf der Beratungen und hoffe noch auf konkrete Vorschläge der CSU.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung (Drs. 17/4910) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt.

Herr Kollege Halbleib hat für die SPD-Fraktion um die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung

gebeten. Dafür hat er eine Redezeit von fünf Minuten. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte schön, Herr Halbleib.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird sich bei der Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung enthalten. Nachdem, wie der Präsident schon gesagt hat, keine Aussprache erfolgt, darf ich kurz unsere Gründe darlegen.

Wir stimmen der Vertretung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Stiftungsrat zu. Das ist sinnvoll, weil hier die Kompetenz notwendig ist. Wir stimmen auch der Aktualisierung des Stiftungsvermögens zu.

Allerdings – das wollen wir an dieser Stelle auch zum Ausdruck bringen – können wir die Streichung der bisherigen sogenannten Heimfallregelung nicht nachvollziehen, die bisher in § 13 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes geregelt war und den zugegebenermaßen unwahrscheinlichen Fall der Auflösung betrifft, in dem das Stiftungsvermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke auf sozialem oder kulturellem Gebiet zu verwenden ist. Die Auflösung ist, wie gesagt, unwahrscheinlich, aber wenn, dann muss der Verwendungszweck doch gesetzlich geregelt sein. Das ist ein zentraler und wesentlicher Punkt aus unserer Sicht.

Jetzt ist in den Ausschussberatungen von der Staatsregierung argumentiert worden, dass dies ja in der Stiftungssatzung geregelt sei und deswegen eine gesetzliche Regelung hierzu nicht notwendig sei. Der Verweis auf die Stiftungssatzung ist aber aus folgenden Gründen äußerst problematisch.

Erstens. Die Stiftungssatzung wird ausschließlich durch die Staatsregierung erlassen, und zwar autonom ohne den Landtag. Sie ist damit sowohl der Entscheidung des Landtags als auch des Stiftungsrates entzogen. Selbst der Stiftungsrat entscheidet nicht über die Änderung der Stiftungssatzung.

Zweitens. Damit kann die Heimfallregelung jederzeit geändert werden durch alleinigen Beschluss der Staatsregierung ohne Beteiligung des Landtags und ohne Zustimmung des Stiftungsrates.

Drittens. Die Regelungsbefugnis geht damit von der Legislative ohne plausiblen Grund auf die Exekutive über.

Deswegen wird die SPD-Fraktion, die nicht darüber spekulieren will, warum diese Änderung so betrieben wird, aus grundsätzlichen Erwägungen und aus dem Selbstverständnis des Parlaments heraus dieser Verlagerung der Entscheidung zum Heimfall des Stif

tungsvermögens nicht zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Halbleib.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/4910 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/5745 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2015" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen - CSU, Fraktion der FREIEN WÄHLER, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist es so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, Fraktion der FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist das Gesetz angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung". - Ich bedanke mich.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 17/3113) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. (CSU) (Drs. 17/4989)