Protocol of the Session on February 11, 2015

Bei dem Vorschlag der Staatsregierung geht es keineswegs darum, in Bayern, so wie es gelegentlich behauptet worden ist, mehr Demokratie zu wagen, sondern es geht darum, der Staatsregierung ein neues Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie notfalls auch ihre eigene Fraktion disziplinieren kann. Es geht also nicht nur um die Aktionseinheit zwischen Staatsregierung und CSU, sondern auch um eine sogenannte Koalition der Staatsregierung mit den Bürgerinnen und Bürgern, notfalls auch gegen die eigene Mehrheit. Das steckt hinter der Idee des Ministerpräsidenten, meine Damen und Herren.

Der Hintergrund ist ja bekannt. Es gibt eine gewisse Vorgeschichte. Nach dem Bürgerentscheid in München gegen die dritte Startbahn am Flughafen München hat der Ministerpräsident angekündigt, eine

Volksabstimmung über die dritte Startbahn herbeiführen zu wollen. Auf den Einwand, dass nach geltender Verfassungslage ein Volksentscheid nur über ein Gesetz, nicht aber über eine Einzelmaßnahme durchgeführt werden kann – und dann auch nicht auf Initiative des Ministerpräsidenten, so sehr er es sich auch wünschen mag, sondern nur auf Initiative des Volkes –, hat er im Januar 2012 verlautbaren lassen, dass er auf einen bayernweiten Volksentscheid zur umstrittenen dritten Start- und Landebahn großzügig erst einmal verzichten wolle, obwohl eine juristische Prüfung angeblich ergeben habe, dass ein Volksentscheid durchaus möglich sei. Auf Nachfrage hat die Staatskanzlei geantwortet, dass ein solches Begehren Rechtsfragen aufwerfe, insbesondere zu dem Verhältnis der Gewalten zueinander, aus dem sich ergebe, dass Einzelfallentscheidungen grundsätzlich Sache der Exekutive seien. Na bravo! Das haben wir uns auch gedacht. Dafür hätten wir die Erklärung der Staatskanzlei nicht gebraucht.

Dann ist der Ministerpräsident in die Schweiz gereist und hat gestaunt, wie gut dort direkte Demokratie funktioniert. Anschließend hieß es, Seehofer habe – wörtlich – "das Thema Bürgerbeteiligung im größeren Maßstab entdeckt", und nach der nächsten Bundestagswahl werde er "das Thema Volksentscheid bundesweit angehen." Na bravo! Dafür hatten Sie unsere Unterstützung. Leider ist nichts daraus geworden. Von mehr Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben nach dem Beispiel der Schweiz haben wir seitdem auch nichts mehr gehört.

Alles, was übrig geblieben ist, ist der heute zu behandelnde Gesetzentwurf. Wir werden ihn ablehnen. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen in der vergangenen Woche angekündigt, sind wir der Ansicht, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung gegen die Bayerische Verfassung verstößt, weil er das Machtgefüge zugunsten der Staatsregierung und zulasten des gesamten Landtages verschiebt. Insbesondere missachtet er die Rechte der Minderheit gemäß Artikel 16a der Bayerischen Verfassung und verletzt diese dadurch. Wir werden diese Meinungsverschiedenheit gemäß Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof klären lassen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen zu den anderen Gesetzentwürfen machen, zunächst zu dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER unter der Überschrift: "Landesweite Volksabstimmungen über grundlegende Fragen".

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ein guter Vorschlag!)

Ich verweise zunächst einmal auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Ersten Lesung, kann es mir aber nicht verkneifen, die Frage zu wiederholen, weshalb die FREIEN WÄHLER vorschlagen, dass das Initiativrecht für die Durchführung einer Volksabstimmung ausschließlich bei der Mitte des Landtags oder beim Ministerpräsidenten liegen solle. Demnach wäre stets eine Mehrheit des Landtages erforderlich, eine Minderheit würde nicht ausreichen. Sie wollen also ausschließlich der CSU die Möglichkeit geben, Volksbefragungen durchzuführen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Wir denken schon an die nächste Wahl!)

- Heben Sie sich den Gesetzentwurf gut auf und bringen Sie ihn dann, wenn es so weit ist, erneut ein. Dann hat er vielleicht mehr Chancen, hier Zustimmung zu finden.

Warum eine Volksabstimmung nur dann "im Ziel verbindlich" sein soll, wenn sich bayernweit mehr als 15 % der Stimmberechtigten daran beteiligen, erschließt sich beim allerbesten Willen nicht.

Für den weiteren Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER – er betrifft Erleichterungen bei Volksbegehren – hegen wir grundsätzlich Sympathie. Allerdings haben wir ein Problem: Wenn gleichzeitig das Unterschriftenquorum abgesenkt und der Haushaltsvorbehalt aufgeweicht wird, besteht die Gefahr, dass jemand auf die Idee kommen könnte, beim Volksentscheid ein Zustimmungsquorum zu fordern. Deswegen werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimmen enthalten.

Nun aber zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN unter der Überschrift "Volksbegehren und Volksentscheid verbessern". Mit diesem Gesetzentwurf soll, ob beabsichtigt oder nicht, das in der Verfassung festgelegte Machtgefüge tatsächlich und erheblich verändert werden; denn die GRÜNEN schlagen vor, dass Volksentscheide zu allen Themen durchgeführt werden können, nicht mehr wie gegenwärtig ausschließlich zur Gesetzgebung, sondern auch zu allen Exekutiventscheidungen, zu Staatsverträgen, zu was auch immer. All das, was der Landtag tun kann, soll dann im Wege des Volksentscheids auch vom Volk erledigt werden können. Wir sind skeptisch, ob das vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert werden würde. Ich bin eher der Meinung, dass das nicht der Fall wäre.

Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Problematik ist an dem Gesetzentwurf der GRÜNEN jedenfalls hochinteressant, dass sie tatsächlich vorschlagen, ein Volksentscheid solle künftig auch dann herbeigeführt werden, "wenn der Landtag dies beschließt." Wenn der Landtag dies beschließt – mir klingt noch der höhnische Kommentar der GRÜNEN

in den Ohren, was wir doch für welche seien, weil wir dem Volk zumuten wollten, eine Volksbefragung von oben her tolerieren zu müssen. Sie sei von Übel, weil sie sich von oben, nicht von unten entwickelt habe.

Was machen die GRÜNEN? – Kurze Zeit später schlagen sie selbst vor, einen Volksentscheid von oben, vom Landtag aus initiieren zu lassen. Das passt doch nicht zusammen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen kann man dem bei aller Sympathie nicht zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zu vielen anderen haben wir keine Angst vor dem Volk. Wir teilen nicht die Befürchtung, das Volk könne manipuliert werden oder es werde es "denen da oben" bei Volksbefragungen einmal so richtig zeigen – und selbst wenn, haben wir es hinzunehmen. Wir verstehen Volksbefragungen als weiteres Instrument der Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, nicht als Mittel zur Stärkung der ohnehin genügend großen Macht der Bayerischen Staatsregierung. Wir wollen Bayern zum fortschrittlichsten Land im Hinblick auf Bürgerbeteiligung in Europa machen. Volksbefragungen sind hierzu ein Baustein; andere können noch folgen.

Sie, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion und von der Staatsregierung, wollen etwas ganz anderes. Sie verwenden zwar dieselbe Begrifflichkeit, versehen sie aber mit einem völlig anderen Inhalt. Was Sie wollen, ist im Ergebnis Bonapartismus, nichts anderes. Das sind die Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen, die verdeutlicht werden mussten.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Ich darf Sie davon in Kenntnis setzen, dass für die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung von der CSUFraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir haben noch ein bisschen Zeit bis dahin, aber ich wollte Sie schon an dieser Stelle darüber informieren, dass der Antrag vorliegt. - Wir kommen zum nächsten Redner. Das ist Professor Dr. Michael Piazolo von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! "Wir machen unseren Freistaat zum Vorbild für den modernsten Bürgerstaat Europas im 21. Jahrhundert."

(Beifall des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER) – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Wer ist "wir"?)

Das ist durchaus spannend. Nach dem "Wir" kann man zu Recht fragen. Das ist ein Satz aus der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Deshalb überrascht mich – vielleicht auch nicht – die Passivität der CSU-Fraktion. Sie von der CSU-Fraktion scheinen mehr auf die Personen zu schauen, die etwas sagen, weniger auf die Inhalte; sonst hätten Sie gerade diesen Satz beklatschen müssen, aufgrund dessen Sie einen Gesetzentwurf eingereicht haben.

Ich wiederhole diesen Satz aus der Regierungserklärung von Horst Seehofer vom 12.11.2013: Wir machen Bayern zum Vorbild für den modernsten Bürgerstaat Europas im 21. Jahrhundert. – Eine großsprecherische Ankündigung, die schon im Wahlkampf so gefallen ist. Ich sage deutlich: Dieser Satz war einer der Sätze – vielleicht der einzige –, die mir an dieser Regierungserklärung am besten gefallen haben.

Die Frage ist immer: Folgen auf große Worte nur kleine Taten? "An ihren Taten sollt ihr sie messen!" So steht es geschrieben. Aus der Idee mit der Volksbefragung hätte durchaus etwas werden können. Aber man hat es schon im Wahlkampf und auch heute wieder bemerkt: Die CSU-Fraktion tut sich schwer mit diesem Ansinnen, das vom Ministerpräsidenten überfallartig, wie es manchmal seine Art ist, in der Euphorie des Wahlkampfes ausgesprochen wurde. Sie haben diese Idee des Ministerpräsidenten, die ich sehr schätze, mit Ihrem Gesetzentwurf verzwergt; er ist die Verzwergung der eigenen Idee.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Entschuldigen Sie, dass ich in diesem Fall die Anrede mit dem Vornamen wähle: Die Fraktion hat in dieser Sache aus dem "Horst" den "Horsti" gemacht. Sie haben die Idee des Ministerpräsidenten damit desavouiert. Es ist – das muss man leider sagen, denn Sie werden das Gesetz verabschieden – ein Gesetzchen geworden. Das zeigt schon die Fundstelle. Wenn Sie sagen, wir machen Bayern zum Vorbild für den modernsten Bürgerstaat des 21. Jahrhunderts, dann ist das ein großes Ansinnen. Sie verstecken das Ganze dann aber im Wahlgesetz. Sie ändern ein Wahlgesetz. Im Grunde genommen stellen Sie das, was Sie vorhaben, in eine Nische. Sie verstecken es, Sie statten es nicht mit einer rechtlichen Bindungswirkung aus. Ein Gesetz ohne rechtliche Bindungswirkung! – Sie sprechen vom Bürgerstaat Europas, vom erfolgreichsten und vom modernsten Staat Europas, doch

dann hat das Ganze keine rechtliche Wirkung. Die Initiative soll nur von Ihnen ausgehen, von der Regierung und der Parlamentsmehrheit. Die Bevölkerung soll keinen Einfluss haben. Diese Volksbefragung à la CSU ist nur eine Vorstufe zur Demokratie. Es ist eine Vorstufe zur Demokratie, denn Sie trauen es dem Volk nicht zu. Die Volksbefragung ist unscheinbar und unverbindlich. Das steht übrigens im Gegensatz – Herr Kollege Schindler hat das bereits angesprochen – zur Volksbefragung, die wir aus dem Grundgesetz kennen. Diese ist zwar sehr beschränkt, weil sie sich in Artikel 29 nur auf neue Ländergrenzen bezieht; sie ist aber verbindlich, und sie hat eine entsprechende Wirkung.

Gehen wir in der Geschichte einmal zurück. Das ist schon angesprochen worden. Warum will man eine Volksbefragung? – Der Ministerpräsident hat sie mehrfach ins Gespräch gebracht. Das erste Mal war das meines Wissens bei der Eurorettung. Der Ministerpräsident hat damals gesagt, über die Eurorettung sollte man die Bevölkerung befragen und abstimmen lassen. Das war am 16.06.2012. Um die Stromtrassen ging es am 14.07.2014, und angesprochen war auch der Münchner Flughafen am 20.12.2013. Das sind die Ideen, und dahinter steckt jedes Mal die Überlegung, das Volk dann zu befragen, wenn der Ministerpräsident oder die Staatsregierung etwas vorhat und durchsetzen will, und zwar dann, wenn man davon ausgeht, dass die Bevölkerung dahintersteht. Sie wollen eine Abnick-Demokratie.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Im Grunde genommen wollen Sie einen TED von Gesetzes wegen, also etwas, das man schon hat. Das ist ein Herrschaftsinstrument zur Legitimierung eigener Vorstellungen bei Bedarf. Dann, wenn Sie glauben, auf der richtigen Seite zu stehen, wollen Sie dieses Instrument benutzen. Sie wollen das Volk dann befragen, wenn es Ihnen passt. Die Volksbefragung kann deshalb auch nur zur Anwendung kommen, wenn Sie das wollen, wenn Sie das mit Mehrheit wollen bzw. die Staatsregierung oder die Mehrheit Ihrer Fraktion. Im Grunde genommen wird der Souverän hier zum Abnicker degradiert, wird die Frage gestellt: Sind meine Ideen gut? – Ich will das Ganze mal Schneewittchen-Komplex nennen. Es ist die Frage: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? – Genau das ist die Frage: Habe ich recht mit einer Idee, die ich mir vorstelle? – Genau um das, was man damals bei Schneewittchen gelernt hat, geht es auch hier. Das Problem ist nur, und das will ich hier als Warnung an den Ministerpräsidenten weitergeben: Am Ende des Märchens von Schneewittchen standen sieben Zwerge am politischen Sarg. Und die

Warnung an die sieben Zwerge besteht darin: Schneewittchen ist wieder auferstanden.

(Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN)

Wenn man das nun in die Politik übertragen will, dann kann es schon sein, dass der eine oder andere politisch wieder aufersteht.

(Zuruf von der CSU: So ein Märchen!)

Ja, es ist ein Märchen. Auch die Volksbefragung hätte ein Märchen sein können, die Idee jedenfalls ist ganz gut. Übrigens haben Märchen häufig einen tieferen Sinn. Das gilt gerade für die Märchen der Gebrüder Grimm. Um zu sehen, was alles in den Märchen steckt, gibt es ein interessantes psychologisches Buch, das man sich einmal anschauen sollte.

Interessant war auch die mehrstündige Anhörung zu dem Thema. Am Spannendsten fand ich den Umstand, dass Sie als CSU-Fraktion lauter Experten aufgefahren haben, die Ihnen bestätigten, wie unwichtig das ist, was Sie vorhaben, weshalb es auch nicht in die Verfassung muss. Das war schon recht eindrucksvoll.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Während diejenigen, die von den anderen Parteien benannt wurden, gesagt haben, eine solche Volksbefragung ist wichtig und muss in die Verfassung kommen, haben diejenigen, die von der CSU benannt worden sind, alles getan, um das Gesetz in seiner Wirkung kleinzureden. Das ist schon ein besonderes Zeichen. Da gab es eine Verkehrung der Verhältnisse, als der Entwurf der CSU von den eigenen Experten zu einem kleinen Entwurf gemacht wurde.

Was ist hingegen unsere Idee? – Wir wollen einen wahren Bürgerstaat. Wir wollen mit unserem Entwurf erreichen, dass die Menschen, dass das Volk, mitbestimmen darf. Wir setzen ein sichtbares Zeichen. Die Volksabstimmung, wie wir sie uns vorstellen, soll in die Verfassung. Dort gehört sei auch hin. Wenn die Bevölkerung mitbestimmen soll, dann soll das auch in der Verfassung als wichtiges Dokument stehen. Wir wollen, dass die Bevölkerung über zentrale Fragen verbindlich entscheidet. Wir wollen deshalb, dass Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und gesamtbayerische Regelungen erfasst werden. Außerdem wollen wir – und das ist der Kern des Ganzen –, dass das Volk selbst bestimmen kann, wenn es befragt werden möchte. Was ist denn das für eine Vorstellung, die Bevölkerung nur dann zu befragen, wenn man das will, ohne dass die Bevölkerung selbst sagen kann: Hier möchte ich selbst mitreden, weil mir das sehr wichtig ist. Wenn man einen modernen Bürgerstaat

will, dann muss der Souverän doch selbst bestimmen können, wann er mitreden möchte. Dafür setzen wir 100.000 Bürger an.

Wenn man beides gegenüberstellt, dann ist nur die Grundidee eine gemeinsame. Die CSU – Regierung wie Fraktion – traut dem Volk zu wenig. Die Argumentation von Frau Kollegin Guttenberger ist übrigens seltsam; denn sie hat lange ausgeführt, dass die Bevölkerung die CSU mit Mehrheit ins Parlament geschickt hat. Das betrifft aber nur die Mehrheit der Abgeordneten, nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das sollte sich die CSU bewusst machen. Sie hat bei den Wahlen nicht die absolute Mehrheit der Stimmen bekommen und schon gar nicht die absolute Mehrheit der Bevölkerung. Wenn Sie immer von Mehrheiten reden, dann sollten Sie das beachten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Zurufe von der CSU)

Herr Heike, Frau Guttenberger, das ist doch so.

(Zuruf des Abgeordneten Josef Zellmeier (CSU))

Wir selbstverständlich auch nicht, Herr Zellmeier, das bestreite ich auch gar nicht. Ich habe nie gesagt, dass die FREIEN WÄHLER die Mehrheit der Stimmen in Bayern bekommen haben. Das wird einmal passieren, aber das ist noch nicht passiert.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Wir können uns aber darüber unterhalten, wann das sein wird.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Wir sind nur zehn Jahre voraus! Das kommt schon noch!)