Protocol of the Session on February 3, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich spielt auch die Ökologie eine Rolle. Ich nenne nur das Stichwort Knoblauchsland. Es spielt auch eine Rolle, dass die besagten Grundstücke noch nicht im Besitz bzw. in der Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn sind. Nach Abwägung all dieser Punkte kommen wir von der SPD-Landtagsfraktion im Gegensatz zu meinem persönlichen Motto "Politik mit Haltung" zu dem Ergebnis, dass wir uns enthalten müssen, um weder der einen noch der anderen Position zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Roos. - Unser nächster Redner ist der Kollege Glauber. Bitte schön, Herr Glauber.

Verehrtes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unseren Bürgerinnen und Bürgern hilft es natürlich sehr wenig, wenn wir hier über die Frage philosophieren, ob das Projekt in einem Jahr kommen wird oder nicht, ob wir jetzt schon Maßnahmen ergreifen können oder nicht. 2008 bin ich in den Landtag gewählt worden, und seitdem beschäftigt mich das Thema. Im Prinzip lag damals auch schon die erste Petition zum Thema vor. Wir hätten eigentlich damals schon abschätzen können, wohin die Reise geht. Jetzt sind wir im sechsten Jahr danach, und jetzt wird die Sache von einem Gericht geklärt – vielleicht in einem Jahr. Das ist dann das siebte Jahr.

Von allen Rednern ist angesprochen worden, dass wir von dem Projekt Deutsche Einheit Nr. 8.1 aus dem Jahr 1996 sprechen. Die Bürger im Frankenland verstehen nur bedingt, dass wir bei dem Projekt sechs Jahre verstreichen haben lassen und dass die Bahn hier sehr hartleibig agiert, obwohl man weiß, dass der Planfeststellungsbeschluss so, wie er vorliegt, der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Von daher verlieren wir jetzt ein weiteres Jahr. Wir werden dann den mehrspurigen Ausbau nicht bekommen; für das Frankenland wird es keinen 20-Minuten-Takt geben. Viele wünschen eigentlich, dass die Bürger auf den Nahverkehr umsteigen; so bekommen wir das nicht. Insofern unterstützen wir den Antrag der GRÜNEN; denn wir wollen nicht noch ein weiteres Jahr verlieren, nachdem schon sechs Jahre ins Land gegangen sind und wir den Bürgern kein positives Signal senden konnten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Helga Schmitt-Bussinger (SPD): So verlieren Sie erst recht Zeit und noch ein weiteres Jahr!)

Vielen Dank, Herr Glauber. Sie haben so schön erfrischend kurz geredet; da war es kein Problem, dass die Redezeit

uhr nicht funktioniert hat. Vielen Dank dafür. – Nun hat sich noch Staatssekretär Eck für die Staatsregierung zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Redebeiträge nicht wiederholen, sondern im Wesentlichen den Beitrag des Kollegen Rotter unterstreichen. Auf die Details möchte ich, wie gesagt, nicht mehr eingehen. Allerdings ist die Antwort auf die Frage, ob es sinnvoll ist oder nicht, hin- und hergeschoben worden. Da muss deutlich gemacht werden, dass der Ausbau der S-Bahn in Nürnberg unumgänglich ist. Er stärkt letztendlich die Mobilität der gesamten Region und die Wirtschaftskraft Mittelfrankens. Darüber ist überhaupt nicht geredet worden; das ist für uns aber unabdingbar wichtig.

Der Linienast S 1 Nürnberg – Bamberg, der auch durch den Fürther Verschwenk ausgebaut werden soll, hat – auch das ist nicht angesprochen worden – das größte Fahrgastaufkommen in diesem Großraum Nürnberg. Ich will die Zahl nennen, damit Sie sich das vorstellen können: 12.000 Reisende pro Tag fahren hier, und dieser Bedarf kann schon heute nicht ausreichend bedient werden. Geplant ist, den S-Bahn-Betrieb ab Dezember 2018 voll aufzunehmen und in der Achse Nürnberg – Fürth – Erlangen annähernd einen 20-Minuten-Takt zu erreichen.

Ständig wird auch darüber diskutiert, dass die Infrastruktur bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgewachsen ist. Ich kann hier an dieser Stelle sagen: Es wurde geprüft; die Infrastruktur steht dann bis auf den Abschnitt des Fürther Verschwenks sicher zur Verfügung. Für die Streckenführung beim S-Bahn-Verschwenk Fürth besteht – für mich ist unerklärlich, dass es den vorliegenden Antrag überhaupt gibt – zurzeit kein Baurecht. 2014 erging der Planfeststellungsbeschluss. Er bestätigt die Trassenführung inklusive der neuen Haltepunkte Stadeln und Steinach.

Ich fasse zusammen: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss haben – deshalb verstehe ich die Kritik an der Staatsregierung letztendlich nicht – die Stadt Fürth, der Bund Naturschutz und betroffene Grundstückseigentümer Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Wir respektieren das alles, aber die Kritik daran nicht ganz. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2014 den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben – nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten, sondern wegen der Komplexität und der vielen Fragestellungen.

Dass dies alles komplex ist, haben auch die Wortmeldungen gezeigt, lieber Herr Kollege Ganserer. Sie

haben einige Dinge ein Stück weit miteinander vermengt; das kann man eigentlich so nicht stehen lassen. Unter anderem haben Sie gesagt, dass die Zahlen, Daten, Fakten, die vorgelegen haben, um die Analysen zu erstellen, nicht aktuell gewesen seien. Da muss ich Ihnen absolut widersprechen: Hier wurden aktualisierte Zahlen, Daten und Fakten verwendet. Das wird bei der Entscheidung des Gerichts letztendlich noch geklärt werden.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch ansprechen. Lieber Herr Kollege Roos, Sie fragen, wohin die Reise geht; die Staatsregierung solle sich äußern, sagen Sie. Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber; die Staatsregierung hat sich geäußert. Die Staatsregierung ist ohne Wenn und Aber für die VerschwenkTrasse, und die Staatsregierung respektiert selbstverständlich gerichtliche Entscheidungen, wie auch die Deutsche Bahn. Wir werden – das ist unsere Meinung – die Entscheidung abwarten; deswegen sollten wir jetzt auch keine neuen Planungen, neuen Überlegungen anstellen, weil das letztlich nur Verwirrung unserer Gesellschaft bedeuten würde.

Zurzeit überlegen wir eine Interimslösung; denn die Verzögerungen durch dieses Verfahren - wir kritisieren das nicht; wir sind ein Rechtsstaat – sollen nicht auf dem Rücken der Reisenden ausgetragen werden. Deshalb verhandeln wir zurzeit mit der DB und der BEG. Es werden Lösungen gesucht, damit wir schon gebaute Gleise durch Bauweichen an die Bestandsstrecke anschließen können. So könnten wir gegebenenfalls die Reisezeiten verkürzen, sodass die Zeit letztendlich nicht ungenutzt bleibt. In diesem Sinne ist der Antrag, so meine ich, überflüssig und abzulehnen. Sie sehen: Die Staatsregierung ist bemüht, die Situation dort zu verbessern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bitte bleiben Sie noch am Redepult; wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Markus Ganserer. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben die Komplexität des SBahn-Netzes und der ganzen Planung angesprochen. In der komplexen Materie haben Sie vielleicht auch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gelesen; er umfasst immerhin zwölf Seiten. Es ist also ziemlich komplex, den zu erfassen. Aber darin wird ganz deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Fürth durchaus recht gegeben hat, die befürchtet, dass die DB bei ihren Prognosen mit falschen Güterzugzahlen gerechnet hat, und dass die

Trassenkapazität insofern nicht gefährdet ist. Stimmen Sie der Auffassung zu, dass die Deutsche Bahn hier mit falschen Zahlen gerechnet hat? – Sie haben angesprochen, dass man hier nach Lösungen sucht. Die Lösungsvorschläge sind nicht neu; sie kommen von der Stadt Fürth und werden von den Betroffenen seit Jahren vorgetragen. Demzufolge soll man zwei Weichen einbauen, was innerhalb weniger Wochen erledigt werden könnte. Mit dieser Maßnahme würde sich die Netz- und Fahrplanstabilität um ein Vielfaches erhöhen; somit wäre bei der S-Bahn von Nürnberg nach Erlangen ab 2018 ein 20-Minuten-Takt möglich, was wir uns alle wünschen, ohne dass im Planfeststellungsabschnitt 16 ein drittes Gleis dazu gebaut werden muss. Dementsprechend hätte man dann Zeit, mit den Planungen noch einmal von vorne anzufangen. Deswegen wäre es vernünftig, jetzt eine politische Entscheidung zu treffen, um nicht weitere Zeit zu verlieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Lieber Herr Kollege Ganserer, Sie werden nicht erleben, dass ich jetzt eine Zahl bestätige oder dementiere, die Sie aus einem zwölf Seiten umfassenden Papier herausgreifen.

(Markus Ganserer (GRÜNE): Das ist ein Gerichtsurteil!)

Mir ist berichtet worden, dass die Zahlen aktualisiert sind; sie liegen vor. Das Gericht soll nun entscheiden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, die, wie bekannt gegeben, in namentlicher Form durchgeführt wird. Die Abstimmung erfolgt zum Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion interjection: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Bestandsstreckenausbau statt S-Bahn-Verschwenk Fürth", Drucksache 17/3198. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Urnen sind für die namentliche Abstimmung bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 17.40 bis 17.45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis wird wie üblich außerhalb des Plenarsaals ermittelt.

Kolleginnen und Kollegen, zu einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag haben sich der Kollege Arnold und die Kollegin Guttenberger zu Wort gemeldet. Zunächst erteile ich Herrn Kollegen Arnold das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Über eine Gerichtsentscheidung ist viel gesprochen worden. Das ist auf der einen Seite zutreffend. Auf der anderen Seite hat das Gericht bereits am 16. Oktober 2014 entschieden. Entgegen der Darstellung ist auch eine inhaltliche Entscheidung erfolgt, die bedenklich ist. Darin steht zum Planfeststellungsbeschluss:

Im Übrigen weist er in der artenschutzrechtlichen Prüfung erhebliche Unklarheiten auf… Zu den Ausnahmevoraussetzungen, insbesondere zu der Frage, ob eine zumutbare Alternative gegeben ist …, enthält der Planfeststellungsbeschluss keine Ausführungen.

Zu der berühmten Sorge, dass die Finanzierung dadurch möglicherweise vereitelt oder – so ist es angeführt worden – ein ganzes Projekt zur Disposition gestellt wird, stehen deutliche Worte im Urteil. Diese lauten wie folgt:

Dass wegen des Auslaufens von Förderungsmöglichkeiten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum 31. Dezember 2019 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen die Finanzierung des Vorhabens ernstlich gefährden könnte, hält der Senat nicht für hinreichend wahrscheinlich.

Also: Viel Lärm um nichts. Die Finanzierung ist auch nach derzeitiger Sicht gerichtsfest. Was jetzt im Raum steht, ist nichts anderes als der Wille, politisch Farbe zu bekennen. Ich halte fest, dass sich von den 19,7 Hektar, die zur Realisierung dieses Projektes notwendig sind, bislang kein einziger Quadratmeter im Eigentum der Deutschen Bahn befindet. Das bedeutet, dass es tatsächlich Enteignungen geben wird. Bislang hat das Planungsbüro 21 Planungsfehler zugegeben. Bei einer Rentabilitätsberechnung von 0,97 ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Projekt kippt. Darüber hinaus – das ist für mich entscheidend – hat der Bayerische Landtag eine Petitionsentscheidung getroffen. Das ist zutreffend ausgeführt worden. Der Bundestag hat ebenfalls eine Petitionsentscheidung getroffen. Vor diesem Hintergrund besteht aufgrund meiner politischen Überzeugung kein Raum für

eine Enthaltung. Deswegen habe ich diesem Antrag zugestimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Danke schön, Herr Kollege Arnold. - Nun erteile ich Frau Kollegin Guttenberger das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Abstimmung ebenfalls begründen. Ich habe dem Antrag zugestimmt, wohl wissend, dass sich der dritte Spiegelstrich – darauf haben Sie hingewiesen – bereits erledigt hat. Ich bin mir bewusst, dass wir den S-Bahn-Verschwenk nur bauen können, wenn wir ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,0 erreichen, da nur dann Bundesmittel fließen. Kollege Arnold hat darauf hingewiesen, dass in der Gesamtabwägung, die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,98 hervorgebracht hat, Lärmschutzwände, nicht nachvollziehbar, dreimal so viel kosten wie beim Bau der SBahn-Verschwenk-Trasse. Plötzlich stehen weniger Fahrgäste zur Verfügung als heute. Für mich gibt es an dieser Stelle so viele Unwägbarkeiten, dass ich der festen Überzeugung bin, dass auch die Bestandstrasse ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,0 erreichen wird. Zwar halte ich es für den richtigen Weg, zu warten, was ein Gericht entscheidet. Ich halte es jedoch ebenfalls für den richtigen Weg, klar gegen den Strecken- und Flächenverbrauch vorzugehen. Wir sollten nur dort eine Strecke errichten, wo sie von der Bevölkerung akzeptiert wird.

Zum Vorwurf, man würde damit das gesamte Verkehrsaufkommen blockieren. Im Urteil findet sich ebenfalls die klare Stellungnahme der Bahn, wonach der Verkehr nicht blockiert wird, weil man ohnehin vor dem Jahr 2019 nicht fertig geworden wäre. Deshalb habe ich diesem Antrag zugestimmt. Ich hoffe, dass uns bald klare Zahlen vorliegen, um diesen S-BahnVerschwenk, der nutzlos und wenig sinnvoll ist, verhindern zu können.

Danke schön, Frau Kollegin Guttenberger. - Ich kann gleich das Ergebnis zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 12 bekannt geben. Bei der Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Bestandsstreckenausbau statt S-BahnVerschwenk Fürth", Drucksache 17/3198, haben 33 Abgeordnete mit Ja gestimmt. Mit Nein haben 89 gestimmt. Es gab 37 Stimmenthaltungen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt komme ich zu Tagesordnungspunkt 9. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Dr. Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Verfassungsauftrag ernstnehmen – Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagement umsetzen", Drucksache 17/3718, bekannt. Mit Ja haben 72 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 91 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 13 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten (Drs. 17/2872)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unsere erste Rednerin ist Frau Kollegin Claudia Stamm. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Niedersachsen hat gerade einen Antrag auf den Weg gebracht, die Opfer des § 175 des Strafgesetzbuches zu rehabilitieren und zu entschädigen für das Unrecht, das ihnen angetan wurde. Sie wurden verurteilt und geächtet, einfach nur, weil zwei Männer sich liebten. Hessen hat einen solchen Antrag schon in der letzten Legislatur verabschiedet, noch unter Schwarz-Gelb. Schleswig-Holstein fordert, dass Schwule, die wegen des § 175 verurteilt wurden, entschädigt werden. Ebenso fordern dies die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich finde aber – ehrlich gesagt -, das reicht auch. Ich will nämlich nicht, dass Bayern Letzter ist, dass Bayern Schlusslicht ist, wenn es darum geht, Unrecht etwas abzumildern. Wie sagte Kollege Blume heute? – Jetzt ist er, glaube ich, gerade nicht da.