Protocol of the Session on January 29, 2015

Zur Repräsentation der Zweckverbände und der Kommunalunternehmen in den Gremien: Hier soll das Gleiche wie bei der Besetzung der Ausschüsse gelten. Auch hier sollte die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleiben, wie das bei den Verfahren nach Hare-Niemeyer und dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers der Fall ist. Problematisch ist es, wenn nur ein Ausschusssitz oder zwei Ausschusssitze zur Verfügung stehen. Hier muss auf jeden Fall eine Aufblähung der Gremien vermieden werden. Ich halte auch die Besetzung nach der Stärke der Fraktion bei solchen Gremien in Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten für nicht gut; denn es sollte eigentlich derjenige entsandt werden, der den größten Sachverstand hat, und nicht der, der glaubt, das größte Vertrauen zu genießen. Das Proporz-Denken sollte hier nicht angewandt werden. Dies kann jedoch in der Selbstverwaltung eigenständig geregelt werden.

Nun zu Herrn Kollegen Jürgen Mistol: Wenn im Verwaltungsrat der Sparkasse mehrere Bürgermeister sitzen, sitzen sie dort als Vertreter des Eigentümers. In der Regel sind das nicht die Dümmsten. Sie haben genauso viel Verstand wie andere, die studiert haben. Für diese zwei Teilbereiche kann ich vonseiten der SPD Zustimmung signalisieren. Zu dem weiteren Bereich wird Herr Kollege Wengert sprechen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Jetzt bitte ich Herrn Kollegen Hanisch ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Stärkung und zur Transparenz der kommunalen Selbstverwaltung bzw. zur Stärkung unserer Demokratie in vier Punkte aufgliedern. – Zuerst möchte ich allerdings einen Hinweis zu Ihrem Beitrag vorausschicken, Herr Tomaschko, in dem Sie sagten: Täglich grüßt das Murmeltier. – Das habe ich mir nach Ihrem Vortrag auch gedacht; denn was Sie vorbringen, kehrt täglich wieder. Sie kommen immer wieder mit dem gleichen Argument.

(Josef Zellmeier (CSU): Weil es richtig ist!)

Und dieses Argument hinkt ganz gewaltig.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Mit dem gleichen schlechten Argument!)

- Mit dem gleichen schlechten Argument; danke. Immer wieder ergibt sich in Gemeinderäten, Markträten, Stadträten und Kreisräten in Bayern die gleiche Situation, dass dort jede Gelegenheit ausgenutzt wird, um kleine Gruppierungen schlechter wegkommen zu lassen. Dazu sage ich Ihnen: In 50 bis 70 % der Kommunen funktioniert es hervorragend. Dort wird vernünftig gearbeitet.

Bei der Besetzung der Ausschüsse in der letzten Legislaturperiode hier im Bayerischen Landtag haben wir allerdings ein anderes Bild gesehen. Dabei wurde die Anzahl der Landtagsausschüsse so festgelegt, dass ja nicht die Opposition den nächsten bekommt; die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse wurde genau so festgelegt, dass die CSU die Mehrheit hatte. Diese Möglichkeiten bietet die Demokratie. Man kann sie ausnutzen. Wenn Sie das tun, müssen Sie uns allerdings gestatten, dass wir diese Missbräuche ansprechen.

Wir schätzen kommunale Selbstverwaltung hoch und sind der Auffassung, dass der Staat so wenig wie möglich regeln sollte, um den Kommunen mehr Spielraum zu lassen. Sie müssen Ausnahmen gestatten, wenn Sie sehen, dass es in der Praxis draußen einfach nicht funktioniert.

Es verhält sich nicht so, dass wir den erwähnten vier Punkten nicht zustimmen könnten. Ich gehe ins Detail. Zunächst komme ich zur Spiegelbildlichkeit. Meine Damen und Herren, dieser Punkt ist sehr wichtig. Wir müssen sicherstellen, dass dem Stärkeverhältnis der in dem jeweiligen Gremium vertretenen Gruppierungen und Parteien Rechnung getragen wird. Das wird durch verschiedene Verfahren sichergestellt. Ich glaube, niemand zweifelt mehr daran, dass das d’Hondt’sche-Verfahren nicht das richtige Verfahren war, nicht das richtige Verfahren ist und auch in Zukunft nicht das richtige Verfahren sein kann; denn bei diesem Verfahren ist die Möglichkeit sehr groß, von der Spiegelbildlichkeit abzuweichen. Diese Möglichkeit ist beim Hare-Niemeyer-Verfahren und beim Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren nicht so groß. Man wird die Spiegelbildlichkeit nie ganz erreichen können. Dass allerdings das d’Hondt’sche-Verfahren längst hätte aus der Welt geschafft werden sollen,

(Unruhe)

Warten Sie einen Augenblick, Herr Hanisch; seien Sie so gut.

- darin sind wir uns alle einig.

Ein riesengroßes Problem haben wir FREIEN WÄHLER allerdings mit dem Optimierungsgebot auf Teufel komm raus. Das lässt sich in der Praxis einfach nicht durchsetzen. Wenn man es durchsetzt, ist im Extremfall der Ausschuss genauso groß wie das entsendende Gremium. Das können wir uns nicht vorstellen; das wollen wir nicht. Ein Ausschuss muss deutlich kleiner sein als das jeweilige Gremium, damit dort effektiv gearbeitet werden kann. Andernfalls könnte man auf Ausschüsse verzichten. Diesem Optimierungsgebot können wir uns nicht anschließen. Da müssen sich die GRÜNEN etwas Neues einfallen lassen. Wir können hier nicht mitmachen, weil wir nicht wollen, dass die Ausschüsse letztlich so stark werden wie die jeweiligen Gremien. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2218 nicht zustimmen können.

Einem Ausgleich von während der Wahlzeit eintretenden Umbildungen innerhalb der Gremien stimmen wir allerdings voll zu. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Meine Damen und Herren, in der Praxis wird diesem Anliegen in den Gremien in den meisten Fällen bereits Rechnung getragen. Immer wieder gibt es Umbildungen in den Parlamenten und in unseren Gremien. Überall dort, wo es funktioniert, wird so verfahren. Weil es aber nicht überall funktioniert, haben die GRÜNEN die einschlägigen Forderungen erhoben. Dieser Forderung stimmen wir voll zu. Wir stimmen also den Punkten 1 und 3 zu, lehnen jedoch den zweiten Punkt ab. Insgesamt werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Was Ihren Gesetzentwurf betreffend "Transparenz und Kontrolle von kommunalen Wirtschaftsunternehmen" auf Drucksache 17/2219 angeht, sind wir voll bei Ihnen. Tatsache ist, dass häufig Verwaltungsratsund Aufsichtsratsposten ausschließlich auf Mehrheitsfraktionen verteilt werden. Meine Damen und Herren, das kann mir keiner erklären; denn das ist einfach ungerecht. Diese Situation gab es hier bei der Landesbank. Die Mitglieder des Landtags, die den Freistaat Bayern in der Landesbank vertreten haben, waren ausschließlich Abgeordnete der CSU. Das haben wir geändert; die Situation ist jetzt anders. Vielleicht erinnern Sie sich an die letzte Legislaturperiode. Solche Verhältnisse halten wir weder im Landtag noch in einem kommunalen Gremium für richtig. So findet keine wirksame Kontrolle durch die Opposition statt, und der Informationsfluss ist nicht schnell und nicht direkt genug. Es ist besser, wenn alle in einem Gremium vertretenen Gruppierungen und Parteien Verantwortung übernehmen. Das können sie nur tun, wenn sie in den zu besetzenden Gremien vertreten sind. Anders geht es nicht. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2219 also klar zu.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2220 lehnen wir klar ab. Bei der Besetzung der Sparkassenverwaltungsräte kann ein entsendendes Gremium nicht, nach welchem Stärkeverhältnis auch immer, Besetzungen vornehmen. Es ist eine Ausnahme, wenn in einen Sparkassenverwaltungsrat nur Vertreter aus einer Stadt oder einem Landkreis entsandt werden. Meistens kommen dafür einige Städte und der Landkreis infrage. Dort gibt es verschiedene kommunale Gremien, die ihre Vertreter nicht in den Verwaltungsrat entsenden – das richte ich an die Adresse der GRÜNEN -, sondern an die Verbandsversammlung. Hier wäre eine gerechte Verteilung innerhalb der entsendenden Gremien durchaus richtig; dabei liege ich mit Ihnen voll auf einer Linie. Nachdem es jedoch mehrere Gremien gibt, wird man niemals eine spiegelbildliche Vertretung erreichen. Zudem bestimmt die Verbandsversammlung nicht die Verwaltungsräte, sondern sie wählt die Verwaltungsräte. Wie will man bei einer Wahl sicherstellen, dass irgendeinem Stärkeverhältnis Rechnung getragen wird? – Das kann man vorher ausmachen und dann wählen und sich darauf verlassen, dass entsprechend der Vereinbarung gewählt wird, aber man kann es nicht festschreiben, weil man es einfach nicht erreichen kann; das erlauben die Möglichkeiten nicht. Letztlich ist es durchaus sinnvoll, wählen zu lassen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2220 klar ab.

Dem Gesetzentwurf betreffend "Repräsentation in den Zweckverbänden" auf Drucksache 17/2221 können wir bedenkenlos zustimmen. Hier verhält es sich ähnlich wie bei den ersten Gesetzentwürfen. Auch hier muss dem Stärkeverhältnis der Parteien und Gruppierungen Rechnung getragen werden; das ist eine zwingende Forderung. Mich würde interessieren, in wie vielen Kommunen sowieso so verfahren wird wie gefordert, weil die Mitglieder der dortigen Gremien es für richtig halten. Dabei handelt es sich um eine äußerst große Anzahl. Wenn Gremien nicht so verfahren, führt das zu Gesetzentwürfen wie den vorliegenden. Natürlich gibt es gewissermaßen eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung. Für mich ist es selbstverständlich, dass man dem Stärkeverhältnis auch bei der Entsendung in Zweckverbände Rechnung trägt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, Herr Tomaschko, im Hinblick auf die Tatsache, dass nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände die diskutierten Gesetzentwürfe allesamt abzulehnen sind, füge ich eine Bemerkung hinzu. Wir haben Sie im Innenausschuss schon einige Male daran erinnert, dass Ihre Meinung nicht mit der der kommunalen Spitzenverbände übereinstimmt. Sie haben immer gesagt: Meine Güte, man

wird doch auch eine andere Meinung haben dürfen. – Die haben wir in diesem Fall, weil wir glauben: Nur der Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung führt nicht zu dem Ergebnis, das wir wollen. Wenn da für einige wenige eine Lücke vorhanden ist und sich an der Praxis nichts ändert, dann müssen wir so weit gehen und das unterstützen. Zum Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2221 gibt es von unserer Seite volle Zustimmung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Nächster Redner: Herr Kollege Dünkel, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon viel über die kommunalen Bereiche gesprochen. Ein Punkt ist jetzt gerade vom Kollegen Hanisch in den Fokus gerückt worden. Die Änderung des Sparkassengesetzes ist auch mit dabei.

Nach geltendem Recht gehören den Verwaltungsräten unserer Sparkassen im Regelfall neben den Vorsitzenden und Vertretungen auch weitere Mitglieder an. Diese werden zu zwei Dritteln vom Träger und zu einem Drittel von der Aufsichtsbehörde, in der Regel den Kommunen, berufen. Die vom Träger zu bestellenden weiteren Mitglieder sind dabei vom Vertretungskörper aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit zu wählen.

Der Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung haben, sieht vor, dass bei Bestellung dieser weiteren Verwaltungsratsmitglieder das Stärkeverhältnis der Fraktionen des jeweiligen Gewährträgers zu berücksichtigen ist. Nach dem Willen der GRÜNEN soll dadurch verhindert werden, dass Minderheitsfraktionen des Gewährträgers von der Vertretung ausgeschlossen werden. Das heißt, sie sollen allesamt dabei sein können.

Heute ist gesagt worden, es würden immer wieder die gleichen Argumente vorgetragen. – Lieber Kollege Hanisch, natürlich werden immer die gleichen Argumente vorgetragen, wenn sie erstens gut sind, wenn sie zweitens stimmen, wenn es drittens so ist wie hier, dass wir sogar noch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen haben, und wenn viertens immer die gleichen Anträge gestellt werden.

(Beifall bei der CSU)

Im Jurastudium ist eine der tragenden Aussagen: Der Blick in das Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Insoweit möchte ich ein bisschen aus dem Gesetz über das Kreditwesen, kurz Kreditwesengesetz, zitieren – nur auszugsweise:

(1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts

Finanzholding usw. schenke ich mir –

müssen zuverlässig sein,

das wollen sicherlich alle –

die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktionen sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und

das setzen wir voraus –

der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. …

(2) Das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan muss in seiner Gesamtheit die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen haben, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftsleitung … notwendig sind. Ergo ist der Vorschlag aus unserer Sicht per se schon abzulehnen. Eine Berücksichtigung des Stärkeverhältnisse – wir haben gerade von Kompetenz gehört – bei der Besetzung des Verwaltungsrats würde auch mit den Anforderungen, die das Bayerische Sparkassengesetz in Artikel 10 analog zum gerade vorgetragenen Kreditwesengesetz festlegt, kollidieren. Danach dürfen als Mitglieder des Verwaltungsrats solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen sowie dazu bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgabe zu fördern. Die verbindliche Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen bietet nach unserer Überzeugung gerade keine Gewähr dafür, dass tatsächlich alle zu bestellenden Mitglieder über die erforderliche Sachkunde und die wirtschaftliche Erfahrung verfügen. Beim Blick zurück mögen wir auch Sparkassen in den Landkreisen, mit denen wir sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen befasst sind, als auch die überörtlichen Zuständigkeiten Bayerns in der Bayerischen Landesbank berücksichtigen. Wegen dieser hohen Verantwortung des Verwaltungsrats ist gerade auf die Fachkompetenz der zu bestellenden Mitglieder in besonderem Maße zu achten. Dies erfordert eine besonders sorgfältige Auswahl der zu berufenden Personen. Dies zeigt sich auch darin, dass der Bundesgesetzgeber in dem zitierten Kreditwesengesetz zwischenzeitlich das Erfordernis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde für Verwaltungsratsmitglieder ausdrücklich regelt. Nach unserer Überzeugung müssen deshalb parteipolitische Gesichtspunkte hinter dem Erfordernis der fachlichen Eignung zurücktreten, wie sie nun wiederum im Gesetzentwurf vorgetragen sind. (Dr. Paul Wengert (SPD): Hört! Hört!)

Der Gesetzentwurf hat dieselbe Begründung wie jener im Jahr 2001, lieber Herr Kollege Dr. Wengert. Das Ganze ist jetzt 13 Jahre her. Er ist in dieser Form nicht haltbar. Als Berichterstatter der CSU-Fraktion für unsere bayerischen Sparkassen schlage ich daher vor, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Nutzen Sie die Zweite Lesung und nehmen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück.

Der Gesetzentwurf ist letztmals 2009 behandelt worden. Inzwischen hat sich einiges getan. Nicht nur aus der Perspektive des Landtags und des Budgetrechts, sondern auch aus Sicht der Kunden und der Steuerzahler muss unbedingt vermieden werden, dass ein Verwaltungsrat zum Schauplatz politischer Auseinandersetzungen wird. Dafür ist er auch nicht da. Die politische Auseinandersetzung gehört in die Gremien, auch hierher, aber nicht in die Verwaltungsräte. Unsere Bevölkerung hat zu Recht das Verhalten in den Aufsichtsgremien unserer Banken und Sparkassen in den letzten Jahren höchst sensibel betrachtet. Sie legt ganz besonders viel Wert auf Fachlichkeit und eben nicht auf parteiliche Beteiligung.

Das zeigt sich umso mehr, als auch der Bundesgesetzgeber diese Zuverlässigkeit und Sachkunde nun explizit in den Vordergrund gestellt hat. Eine Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen bei der Besetzung des Verwaltungsrats würde deshalb, wie dargestellt, die Anforderungen sowohl des Kreditwesengesetzes als auch des Artikels 10 des Bayerischen Sparkassengesetzes nicht erfüllen, sondern im Gegenteil damit kollidieren. Deshalb ist auch eine verbindliche Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen, wie beantragt, keine Gewähr dafür, die erforderliche Sachkunde und wirtschaftliche Erfahrung einzubringen.

Meine Damen und Herren, der Hinweis muss erlaubt sein: Der Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN kollidiert nach dem, was ich in Gesprächen mit Kollegen in den kommunalen Gremien in den letzten Wochen seit der Ersten Lesung gehört habe, grundlegend mit der Auffassung Ihrer Landräte und Bürgermeister, die derartige Anträge nur mit Kopfschütteln kommentieren. Wollen Sie wirklich die Republikaner, die Linke, die Bunten, die Piratenpartei und unzählige mehr, die heute in Fraktionszusammenschlüssen in den Kommunalparlamenten sind, in den Verwaltungsräten der Sparkassen vertreten sehen? Ich meine, das kann

nicht unsere Intention sein. Wegen der hohen Verantwortung, die dem Verwaltungsrat einer Sparkasse zukommt, ist die Fachkompetenz der bestellten Mitglieder ganz besonders zu berücksichtigen. Der Verwaltungsrat braucht keine politischen Proporze, sondern Fachkompetenz und eine sorgfältige Auswahl. Deshalb müssen wir Sie heute bitten, Ihre Gesetzentwürfe – das wäre am besten – zurückzunehmen. Ansonsten müssen wir für Ablehnung plädieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Bevor ich den nächsten Redner zum Rednerpult bitte, darf ich Ihnen mitteilen, dass die CSU-Fraktion zum Gesetzentwurf Drucksache 17/2221 betreffend "Repräsentation in den Zweckverbänden" namentliche Abstimmung beantragt hat. - Als nächsten Redner bitte ich Kollegen Dr. Wengert an das Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte man über Regelungen, die selbstverständlich sein sollten, keine großen Worte mehr verlieren müssen. Dass ein größerer Teil des Hohen Hauses diese Selbstverständlichkeit nicht sieht, erkennt man daran, dass ein Teil der Gesetzentwürfe der GRÜNEN bereits zum fünften Mal zur Beratung und zur Beschlussfassung gestellt wird. Herr Kollege Tomaschko hat dankenswerterweise die genauen Daten genannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN, das ist übrigens eine Erfahrung, die die SPD-Fraktion mit Ihnen teilt. Liebe Murmeltierfreunde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, allerdings wäre es höchste Zeit, dass bei Ihnen der Wecker klingelt. Sie sollten nicht länger reflexartig auf die Aus-Taste drücken und weiterschlummern, wenn es um die heute angesprochenen Themen geht.

(Beifall bei der SPD)

In meinem Redebeitrag zu den beiden Gesetzentwürfen zur Transparenz und Kontrolle von kommunalen Wirtschaftsunternehmen und zur Änderung des Sparkassengesetzes versuche ich, mich kurzzufassen. Das kommunale Wirtschaftsrecht hat sich fortentwickelt. Regie- und Eigenbetriebe gehören längst weitgehend der Vergangenheit an. Für ihre wirtschaftliche Betätigung bedienen sich die Kommunen inzwischen in aller Regel der Gesellschaftsformen des Privatrechts oder der bayerischen Spezialität des sogenannten Kommunalunternehmens. Damit sehen sie sich den Herausforderungen des Wirtschaftslebens in dem vom Wettbewerb und Steuerrecht stark geprägten Umfeld deutlich besser gewachsen als mit den früheren Eigen- und Regiebetrieben. Die Kontrolle

über diese Unternehmen findet damit aber nicht mehr im Gemeinde- und Stadtrat und im Kreis- und Bezirkstag statt, sondern in Aufsichts- und Verwaltungsräten nach GmbH- und Aktienrecht. Das ist durchaus so gewollt, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen oder Unternehmen zu entpolitisieren. Damit entfernt sich die Kontrolle über diese Unternehmen aber zwangsläufig von den demokratisch legitimierten Vertretungsgremien in den Kommunen. Früher sind die Entscheidungen über Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Krankenhäuser, Kultur- und Kureinrichtungen sowie Bäder- und Freizeiteinrichtungen im Gemeinderat, im Stadtrat oder im Kreistag gefallen.

Um aber den Einfluss auf grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen des Unternehmens zu sichern und der Eigentümerstellung der Bürgerschaft Rechnung zu tragen, entsenden deren Gremien aus ihrer Mitte Vertreter in die Aufsichts- und Verwaltungsräte. Es müsste dabei eigentlich selbstverständlich sein, dass sich der Wählerwille in diesen Aufsichtsgremien widerspiegelt. Schließlich ist der Wähler, die Wählerin der Souverän, wenn schon Entscheidungen über strategische Ziele, Gewinnverwendung, neue Geschäftsfelder oder über die Geschäftsführung nicht mehr im Gemeinderat, Kreis- oder Bezirkstag getroffen werden.