Protocol of the Session on January 29, 2015

(Thomas Gehring (GRÜNE): Demokratische Regeln!)

Sie wollen nicht mehr das Subsidiaritätsprinzip, nach dem vor Ort besser entschieden werden kann. Sie wollen, dass alles hier im Landtag von uns zentral entschieden wird. Auch aus meiner neunzehnjährigen kommunalpolitischen Erfahrung sage ich Ihnen: Das ist nicht mein Weg, das ist nicht unser Weg. Deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen.

Wir haben eindeutige Stellungnahmen der vier kommunalen Spitzenverbände. Herr Mistol, ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben. Manchmal bekommen wir relativ viel Post. Ich habe die Schriftsätze extra mit

ans Rednerpult gebracht. Uns ist wirklich wichtig, mit der kommunalen Familie gut zusammenzuarbeiten. Erlauben Sie mir, die zentralen Punkte darzustellen. Der Bayerische Landkreistag schreibt ganz deutlich:

Die in den Gesetzentwürfen zur Stärkung der kommunalen Demokratie I bis IV … vorgeschlagenen Änderungen … lehnen wir ab. Maßgebend hierfür ist der Grundgedanke, wonach eine neue gesetzliche Regelung nur dann erfolgen soll, wenn hierfür eine rechtliche und tatsächliche Notwendigkeit besteht.

Gleichlautend schreibt der Bayerische Gemeindetag:

… lehnen wir ab. Die Gemeinden sollen im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts selbst über das Ob und Wie der Bildung und Besetzung gemeindlicher Ausschüsse sowie die Entsendung gemeindlicher Vertreter in die Organe gemeindlicher bzw. kommunaler Unternehmen (Sparkassen) und in die Verbandsversammlung von Zweckverbänden, in denen die jeweilige Gemeinde Mitglied ist, entscheiden.

Die Gemeinden sollen also entscheiden, nicht wir.

Der Bayerische Städtetag sieht keinen gesetzlichen Regelungsbedarf. Er schreibt, "... dass einige der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen von Städten bereits heute im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsspielraums entsprechend praktiziert werden." Ich glaube, gerade diese Aussage "verfassungsrechtlich geschützt" sollte auch Ihnen, liebe GRÜNE, zu denken geben.

Genauso äußert sich der Bayerische Bezirketag. Auch von dort gibt es deutliche Ablehnung. Er ist ganz explizit darauf eingegangen. Er schreibt, "... dass ein zwingender gesetzlicher Ausschluss unseres Erachtens über das Ziel hinausgehen würde." Er schreibt weiter, "… wäre... kaum vereinbar und sollte daher nicht zugelassen werden." Er schreibt außerdem, es sollte "dem Bezirkstag vorbehalten bleiben, welche Ausschussgröße er in seiner Geschäftsordnung festlegt."

Herr Mistol, da kann ich Sie einfach nicht verstehen. Bitte erklären Sie uns, was Sie bewegt. Vertrauen Sie den Bürgermeistern, den Landräten, den Gemeinderäten, den Kreisräten und den Bezirksräten nicht, dass diese Regelungen, die wir in Bayern seit Jahrzehnten haben, vor Ort gut angewendet werden können? Das passt natürlich – erlauben Sie mir bitte diese Bemerkung – in Ihr politisches Handeln. Sie greifen draußen alle politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen an. Zuerst waren es die Bauern, jetzt sind es die Kommunalvertreter.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Das ist doch absurd!)

Wir sind einmal gespannt, wie es bei Ihnen weitergeht. Wir werden es noch mitbekommen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf die einzelnen Punkte Ihrer Gesetzesinitiative eingehen. Ihre Initiative fordert, dass bei der Besetzung kommunaler Gremien nur noch die Verfahren nach Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers angewandt werden dürfen. Bisher ist die Wahl der Sitzverteilungsverfahren bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse den kommunalen Gremien überlassen. Das heißt, sie können zwischen den Verfahren nach d’Hondt, Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë/ Schepers oder einem sonstigen geeigneten Verfahren wählen. Die Festlegung erfolgt in der Geschäftsordnung. Sowohl das Verfahren nach d’Hondt – das wissen Ihre Juristen – als auch die Verfahren nach HareNiemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als verfassungsgemäß – und diesen Rahmen setzen wir – angesehen worden. Nach der geplanten Änderung soll die Anwendung der Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers bei der Besetzung der Ausschüsse gesetzlich generell vorgeschrieben werden. Das lehnen wir ab, weil wir die Kommunen damit unnötig einschränken und deutlich in das Selbstverwaltungsrecht eingreifen würden.

Zum nächsten Punkt, zum Optimierungsgebot, ist Folgendes festzustellen: Bereits jetzt ist bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der im kommunalen Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Diese Regelung haben wir seit Langem; sie hat sich bewährt. Sie wird draußen auch beachtet. Wir, die CSU-Fraktion, sehen keinen Grund, diese Regelung zu verkomplizieren.

Gegen eine Änderung sprechen vor allem zwei Gründe: Das im Gesetzentwurf enthaltene Optimierungsgebot ist sehr unbestimmt. Sie haben sich damit nicht die größte Mühe gegeben. Es würde daher vermehrt zu kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten kommen, die sich mit der Frage befassen, ob dieses Optimierungsgebot eingehalten wurde oder nicht. Damit wird natürlich auch die Effizienz der Ausschussarbeit sehr stark gefährdet.

Die Festlegung der Größe der Ausschüsse gehört zum Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen. Wir als Landtag können uns nicht anmaßen, diese Regelung, die vor Ort zu treffen ist, festzuschreiben. Maßgebend sind dabei die Effektivität und die Bedeutung des jeweiligen Ausschusses. Dabei

gibt es eben Unterschiede. Bei der Anwendung des Optimierungsgebotes bestünde die Gefahr, dass diese sachlichen Gesichtspunkte in den Hintergrund treten, wenn vorrangig nur noch – ich betone: nur noch – auf die Spiegelbildlichkeit abgestellt wird. Dann könnte die Größe eines Ausschusses im Extremfall sogar an die Größe des Plenums des Gemeinderats heranreichen. Wir hätten keinen sinnvollen Ausschuss mehr, wenn in einer Gemeinde mit 14 Gemeinderäten der Bauausschuss aufgrund des Optimierungsgebots auch 14 Mitglieder umfasst.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Optimierung, nicht Maximierung! Bitte differenzieren!)

Herr Wengert, wir können uns über viele Gebote unterhalten. Ich spreche vom Optimierungsgebot. Wenn der Bauausschuss genauso wie der Gemeinderat 14 Mitglieder hat, macht die Ausschussarbeit keinen Sinn mehr. Das wollen wir den Gemeinderatsmitgliedern und den Bürgermeistern nicht antun. Auch das ist meine Erfahrung aus der Gemeinderatsarbeit.

Herr Mistol, zu den Ausschussgemeinschaften: Nach geltendem Recht ist ein Ausschuss neu zu besetzen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen, zum Beispiel durch einen Fraktionsübertritt, ändert. Die Bildung oder Auflösung von Ausschussgemeinschaften stellt keinen Grund für die Veränderung der Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen dar. An dieser bewährten Regelung sollte festgehalten werden.

Die Bevorzugung der Parteien und Wählergruppen gegenüber den Ausschussgemeinschaften ist auch gerechtfertigt. Gerade Parteien und Wählergruppen sind über den Wahlvorschlag als Gruppe bei der Wahl demokratisch legitimiert worden, während Ausschussgemeinschaften nicht zur Wahl gestanden haben, sondern erst nach der Wahl gegründet wurden, um einen Ausschusssitz zu erhalten. Ihre Existenz und Zusammensetzung kann vom Wähler bei der Wahlentscheidung nicht beeinflusst werden. Daneben wäre auch die Kontinuität der Ausschussarbeit gefährdet, wenn die Änderung der Ausschussgemeinschaften zwingend zu einer Änderung der Besetzung der Ausschüsse führen würde.

Meine Damen und Herren, schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass die Ausschussmitglieder ein Recht an ihrem Amt erwerben, das nicht ohne Weiteres entzogen werden kann. Stellen Sie sich vor, Sie sagen zu einem Gemeinderatsmitglied: Du bist jetzt eben nicht mehr Mitglied des Bauausschusses oder eines anderen Ausschusses. – Diese Diskussionen können wir uns lebhaft vorstellen.

Zu Ihrem Gesetzentwurf betreffend "Transparenz und Kontrolle von kommunalen Wirtschaftsunternehmen": Auch dieser Gesetzentwurf wurde bereits 2001 erfolglos eingebracht. Heute klingelt wieder der Wecker, aber ich sage Ihnen: Der Gesetzentwurf ist auch heute wieder abzulehnen. Die nach geltendem Recht bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten haben bisher ausgereicht. Ein Änderungsbedarf ist aus der Praxis nicht zu erkennen. Die beantragte Gesetzesänderung würde vielmehr die Entscheidungsfreiheit der Kommunen einschränken. Eine dem Gesetzentwurf entsprechende Proporzregelung findet zwar auf die Ausschussbesetzung durch die kommunalen Beschlussgremien und damit auch auf die Besetzung des Werksausschusses kommunaler Eigenbetriebe Anwendung. Nur dort ist sie aber auch sinnvoll. Bei Kommunalunternehmen und privatrechtlich verfassten Unternehmen mit kommunaler Beteiligung hätte eine Proporzregelung eine Tendenz zur Vergrößerung von Verwaltungsräten und Aufsichtsräten zur Folge. Dies würde unter Umständen die Arbeitsfähigkeit dieser Gremien beeinträchtigen. Mein Beispiel vom Bauausschuss und vom Gemeinderat gilt hier genauso.

Ein sehr wichtiger Aspekt ist folgender: Von einer Kommune bestellte Aufsichtsräte sind verpflichtet, einer ihnen erteilten Weisung über ihr Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat Folge zu leisten. Das heißt, der Gemeinderat entscheidet, wie abgestimmt wird, der Kreistag oder der Bezirkstag entscheidet, wie abgestimmt wird. Setzt sich die Auffassung kleiner Gruppierungen im entsendenden kommunalen Gremium nicht durch, hätte die Anwesenheit ihrer Vertreter keinen Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsrats. Herr Mistol, auf diesen Punkt sind Sie nicht eingegangen.

Zum Gesetzentwurf betreffend "Repräsentation in den Zweckverbänden": Auch dieser Gesetzentwurf wurde 2001 schon einmal eingebracht. Er ist erneut abzulehnen. Auch diese Änderung würde unnötig in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingreifen. Ich muss mich leider wiederholen. Letztendlich gilt hier das Gleiche wie bei den kommunalen Wirtschaftsunternehmen. Das Anliegen, die Vertretung kleinerer Gruppierungen in der Verbandsversammlung sicherzustellen, lässt sich durch den Gesetzentwurf kaum erfüllen. Die Verbandsräte sind in ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei, sondern auch wieder an die Weisung der entsendenden kommunalen Gremien gebunden. Von der Mehrheit abweichende Positionen kleinerer Gruppierungen müssten sich also bereits im Gemeinderat, im Stadtrat, im Kreistag oder im Bezirkstag durchsetzen.

Entscheidend gegen Ihren Entwurf spricht außerdem, dass die Einführung eines Proporzes wieder die Ten

denz zur Vergrößerung der Verbandsversammlung zur Folge hätte. Die Größe der Zweckverbandsversammlungen ist nicht an die Einwohnerzahl der Mitgliedskommunen gebunden. Es besteht daher wiederum die Gefahr, dass Verbandsversammlungen aufgebläht werden, um möglichst viele Gruppierungen zu berücksichtigen. Die Arbeitsfähigkeit der Verbandsversammlungen wäre damit wieder infrage gestellt. Zum Sparkassengesetz spricht anschließend mein Kollege Norbert Dünkel.

Wir sprechen immer von Entbürokratisierung und vom Abbau unnötiger Vorschriften. An Herrn Mistol und alle GRÜNEN mein Appell: Wir sollten zumindest keine neuen, unnötigen Vorschriften erlassen, sondern wir sollten diese Entscheidungen bei den Kommunen belassen. Herr Mistol, Ihr Gesetzentwurf hat wirklich nichts mit der Stärkung der kommunalen Demokratie zu tun. Entschuldigen Sie bitte den Begriff "Mogelpackung". Wir arbeiten im Innenausschuss gut zusammen. Aber aufgrund meiner kommunalen Erfahrung muss ich hier emotional werden. Sie wollen den Gemeinden, den Landkreisen, den Bezirken und den Städten neue Vorschriften aufzwingen und sie in ihrem Handeln einengen.

Unser Weg als CSU: Wir wollen die Kommunen stärken. Wir wollen starke, leistungsfähige und vor allem selbstständige Kommunen. Wir haben im letzten Jahr sehr viel über die Kommunen gesprochen. Wir haben erfolgreiche Beispiele: ob das die Strategie "Heimat Bayern 2020" ist, mit der wir die Kommunen nachhaltig stärken können, oder der kommunale Finanzausgleich mit dem Rekordvolumen von 8,3 Milliarden Euro, mit dem wir den Kommunen genau das Geld geben, das sie brauchen. Die Entscheidungsträger vor Ort, die Gemeinderäte, die Kreisräte, können mit den Bürgermeistern und den Landräten vor Ort selbst entscheiden, wie sie dieses Geld einsetzen, weil sie näher an den Bürgern dran sind, als wir das je sein könnten. Das ist unser Weg. Wir setzen die positiven Rahmenbedingungen, und die Kommunen können vor Ort selbstständig entscheiden.

Weitere Beispiele sind die Entbürokratisierung des Landesentwicklungsprogramms und der ganz wichtige Breitbandausbau, in den die Kommunen 1,5 Milliarden Euro investieren können. Hier haben wir ebenfalls nicht den zentralen Ansatz gewählt, bei dem alles das Land machen und vorgeben soll. Wir setzen auf die kommunale Selbstständigkeit. Wir sehen ja, wie erfolgreich dieses Programm ist. Es wird nahezu von allen Kommunen aufgegriffen und genutzt. Die Kommunen investieren vor Ort in das, was die Bürger und die Wirtschaft brauchen. Wir setzen auf selbstständi

ge Kommunen und auf die Eigenverantwortung. Wir wollen die Kommunen weder gängeln noch einengen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Kamm?

Am Ende der Rede, bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, verstehen Sie es bitte als Appell: Nehmen Sie Abstand von Ihrem Prinzip, die Gemeinden zu reglementieren und einzuschränken oder ihre Vorhaben zu verhindern.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Es geht hier um grundlegende demokratische Verfahren!)

Wenn Sie wirklich mehr Demokratie reinbringen wollen, lade ich Sie ein, darüber mit uns im Innenausschuss zu diskutieren. Folgen Sie unserem Weg und setzen Sie auf die Selbstständigkeit der Kommunen. Ein Kompliment an Ihre Marketing-Abteilung für den Titel "Stärkung der kommunalen Demokratie". Sie verpacken Ihre Anliegen zwar sehr geschickt, aber was dabei herauskommt, ist brandgefährlich. Sie versuchen jetzt, das Gleiche, was Sie schon mit den Bauern gemacht haben, mit den Gemeinden zu tun. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Nicht mit uns!

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Bitte, Frau Kamm.

Herr Kollege, Sie haben gerade so getan, als wären Sie und Ihre Partei vor allem deshalb gegen diesen Gesetzentwurf, weil Sie der Auffassung sind, den Kommunen sollten möglichst wenig Vorschriften gemacht werden. Haben wir Sie da richtig verstanden? Das wäre meine erste Frage.

Die zweite Frage lautet: Werden Sie zukünftig in Ihrer Fraktion andere Weichenstellungen bei allerlei Vorschriften vornehmen, die in der Vergangenheit zulasten der Kommunen ausgelegt wurden? Ich nenne als Beispiele die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung und das Wohnungsbindungsgesetz. Hier wurde stets sehr genau reglementiert, was die Kommunen tun und lassen dürfen. Können wir erwarten, dass hier ein frischer Wind wehen wird?

Frau Kamm, vielen Dank für diese Fragen. – Der frische Wind ist bei uns schon längst da. Ich empfehle Ihnen, einfach mal das Gespräch zu suchen. Die kommunalen Spitzenverbände sind nicht irgendwelche Organisationen; sie sind die Vertreter aller unserer Kommunalpolitiker. Sprechen

Sie mit denen. Setzen Sie sich mit ihnen zusammen. Unser Weg ist der Dialog. Das wurde vom Bürger honoriert. Er hat uns diesen Weg vorgegeben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Der nächste Redner ist Herr Kollege Klaus Adelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute diese Gesetzentwürfe in der Zweiten Lesung, und seit der Ersten Lesung hat sich offensichtlich nichts geändert. Nach einem Jahr konnte ich feststellen, dass immer wieder das Gleiche vorgetragen wird. Herr Kollege Tomaschko hat die Argumentation von Herrn Kollegen Blume sehr gut übernommen. Das kann man wunderbar nachlesen.

Ich gebe Herrn Kollegen Tomaschko zu 20 % recht, aber zu 80 % nicht. Selbstverständlich steht die kommunale Selbstverwaltung an höchster Stelle. Sie muss sich aber auch nach dem Willen des Wählers richten.

Bei der Besetzung des Stadtrats entscheidet der Wähler mit seiner Stimme, wer im Stadtrat vertreten ist. Anders ist es bei der Besetzung der Ausschüsse und der Gremien. Bereits am Wahlabend sitzen Kolleginnen und Kollegen mit ihren Handys und Excel-Tabellen da und prüfen nach den Wahlergebnissen, welches Wahlverfahren das günstigste ist, um die meisten Sitze in den Ausschüssen zu bekommen. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der Wähler ist. Mittlerweile gibt es Apps, dass man nur noch so schaut. Sie können nur noch nicht die Wahlergebnisse vorhersagen.

In den Zeiten, als es nur drei Parteien und Gremien gegeben hat, war das Verfahren nach d’Hondt in Ordnung. Wenn jedoch mehrere Gruppierungen vorhanden sind, wie das derzeit der Fall ist, ist dieses Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse ungeeignet und deshalb abgeschafft worden. Man hat sich deshalb auf das Verfahren Hare-Niemeyer und auf das unaussprechliche holländische Verfahren SainteLaguë/Schepers beschränkt. Nur schade, dass offensichtlich kein deutscher Rechtler oder Mathematiker in der Lage ist, selbst ein vernünftiges Besetzungsverfahren zu erstellen. Fakt ist, dass die spiegelbildliche Besetzung gewährleistet sein muss, und auch kleinere Gruppierungen einen Sitz erhalten müssen.

Zu den Veränderungen in den Ausschüssen: Wenn eine Person aus einem Ausschuss ausscheidet, geht dieser Ausschusssitz zurück, und es wird neu verteilt , Ich halte es für richtig, dass entsprechend der Stärkegewichtung neu verteilt wird, wenn sich neue Gruppie

rungen zusammenfinden. Das muss allerdings die Ausnahme bleiben. Es kann nicht sein, dass während einer Wahlperiode die Ausschussgemeinschaften fünfmal verändert werden, nur um zu Mehrheiten bei bestimmten Abstimmungen zu kommen.

Zur Repräsentation der Zweckverbände und der Kommunalunternehmen in den Gremien: Hier soll das Gleiche wie bei der Besetzung der Ausschüsse gelten. Auch hier sollte die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleiben, wie das bei den Verfahren nach Hare-Niemeyer und dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers der Fall ist. Problematisch ist es, wenn nur ein Ausschusssitz oder zwei Ausschusssitze zur Verfügung stehen. Hier muss auf jeden Fall eine Aufblähung der Gremien vermieden werden. Ich halte auch die Besetzung nach der Stärke der Fraktion bei solchen Gremien in Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten für nicht gut; denn es sollte eigentlich derjenige entsandt werden, der den größten Sachverstand hat, und nicht der, der glaubt, das größte Vertrauen zu genießen. Das Proporz-Denken sollte hier nicht angewandt werden. Dies kann jedoch in der Selbstverwaltung eigenständig geregelt werden.