Der Opferschutz ist seit jeher ein ganz wichtiges Anliegen der bayerischen Rechtspolitik. Wir versuchen, die ambulante Nachsorge für entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter weiter zu verbessern. Brutale Gewalt und Sexualverbrechen sind immer wieder entsetzliche Realität und belasten die Opfer und ihre Familien schwer. Umso entsetzlicher ist es, dass diese Taten häufig von Wiederholungstätern begangen werden. Mit unseren drei psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter und den drei psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewaltstraftäter, die wir in München, Nürnberg und Würzburg aufgebaut haben, verfügen wir über ein spezialisiertes und gut funktionierendes ambulantes Nachsorgeangebot. Ich habe die Einrichtung in Würzburg kürzlich besucht und kann meine Hochachtung vor den jungen Frauen und Männern bekunden, die dort als Fachleute mit den gewalt- und sexualdeliktgeneigten Personen arbeiten. Dort wird eine wichtige Arbeit für den Opferschutz in Bayern geleistet; denn jedes Verbrechen, das vermieden werden kann, ist ein klares und wichtiges Signal für den Opferschutz in Bayern.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, mit diesen Ausführungen bin ich auf die wesentlichen Punkte eingegangen. Herr Kollege Schindler, Sie haben das NSUVerfahren in München gelobt. Als Minister muss ich mich hier der Stimme enthalten. Sie haben auf die Bedeutung von Transparenz und Verständlichkeit in der Justiz hingewiesen. Das Ministerium hat dazu im vergangenen Jahr viel getan, zum Beispiel mit der verbesserten Ausbildung des Personals der Pressekontaktstellen in den Behörden. Wir werden uns auch weiterhin bemühen.
Die Einbindung der Praxis bei der Personalauswahl, also der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft, ist sehr wesentlich. Hier wurden bereits deutliche Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen.
Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich auf Herrn Kollegen Dürr eingehen. Herr Kollege Dürr, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Ich habe in Ihrer Rede nicht gehört, dass Sie irgendetwas zum Haushalt gesagt hätten. Gut, jeder muss selbst entscheiden, wie er in einer Haushaltsrede agiert. Ich kann jedoch Ihre kühne Behauptung nicht stehenlassen, dass die Justiz über keinerlei Fehlerkultur verfüge und an einem Unfehlbarkeitsdog
ma festhalte. Herr Kollege Dürr, Sie müssten sich nur mit einer Anfrage an uns wenden, dann würden wir Ihnen aufzählen, wie viele Berufungs- und Revisionsentscheidungen in den Überprüfungsinstanzen erfolgt sind. Herr Kollege Dürr, das Akzeptieren einer unabhängigen Gerichtsbarkeit bedeutet nicht nur das Akzeptieren von Entscheidungen, die einem passen, sondern gerade auch das Akzeptieren von Entscheidungen, die einem nicht passen.
Die Justiz ist ein vielfältiges System. Sie hat viele Instanzen und vielfältige Maßnahmen und Verfahren für eine formalisierte und deshalb willkürfreie Fehlerkontrolle aufzuweisen. Deshalb ist die Polemik, die Sie heute gebracht haben, von der Sache her vollkommen verfehlt.
Lieber Herr Kollege Dürr, Sie haben viel geredet, aber nicht zum Haushalt. Es gibt zwei in der modernen Zeit recht berühmte Herren, ich weiß nicht, ob Sie sie kennen, nämlich die Herren Charles Waldorf und Herbert Statler. Frau Kollegin Mechthilde Wittmann kennt diese Herren sicherlich. Diese beiden Herren sitzen bei der Muppet-Show auf dem Balkon. Sie sehen sich das Geschehen auf der Bühne an, äußern nur beißende Kritik, aber keine konstruktiven Vorschläge oder gar Anerkennung. Herr Kollege Dürr, ich möchte Sie mit diesen beiden Herren nicht äußerlich vergleichen. Zu Ihrem Engagement in dieser Haushaltsdebatte kann ich aber sagen, dass Sie mich sehr stark an diese beiden Herren Waldorf und Statler erinnert haben.
Herr Kollege Dürr, mit einem solchen Politikansatz bekommen Sie vielleicht in der Presse Aufmerksamkeit, Sie kommen aber nicht in der Sache voran. Ich habe im letzten Jahr festgestellt, dass Sie das auch nicht wollen. Das ist Ihr Stil. Wir pflegen einen anderen. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Staatsminister, ich habe noch zwei Wortmeldungen für eine Zwischenbemerkung, die eine stammt von Herrn Dr. Kränzlein, der jetzt dran ist, die andere von Herrn Kollegen Dr. Dürr. Herr Dr. Kränzlein, Sie haben das Wort.
Herr Minister, ich hätte eine Zwischenbemerkung, die ich gleich mit einer Frage verbinden werde. Sie haben gerade die Verbesserungen im Justizvollzugsdienst hervorgehoben.
Mir liegt ein aktuelles Schreiben vom Verwaltungsdienstleiter der JVA Landsberg vor. Darin steht, dass der Ist-Stand bei 155 Bediensteten liegt. Tatsächlich stehen permanent jedoch nur noch 121 Leute zur Verfügung. Alle dort Bediensteten haben derzeit 176 Überstunden. Ein Beamter wurde nach einem langen Suspendierungsverfahren entlassen. Die JVA hat an das Ministerium den Antrag auf Einstellung einer befristeten Aushilfskraft gerichtet. Dieser wurde am 13. November 2014 von Ihrem Ministerium wegen der Stellensituation nicht genehmigt.
Die Anstalt hat noch in einem zweiten Punkt beim Ministerium händeringend um Hilfe gebeten: Zwei Hauptwerkmeister, der eine wurde seit dreizehn Jahren nicht mehr befördert, der andere seit zwölf Jahren nicht mehr, warten trotz guter Beurteilungen vergeblich auf ihre Beförderung. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz stünden auch für derartige Härtefälle keine Beförderungsstellen zur Verfügung. - Meinen Sie nicht auch, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht und dass diese Situation keinesfalls mit einem rosa Zuckerguss übergossen werden darf?
Herr Kollege Kränzlein, ich glaube, ich habe in meiner Rede keinen rosa Zuckerguss über die Situation im Vollzug gegossen. Ich habe gesagt, dass die Personalsituation durchaus angespannt ist. Das liegt auch daran, dass mit den 200 Vollzugsbeamten, die wir zusätzlich ausbilden, bildlich gesprochen, in der Justizvollzugsschule in Straubing jede "Besenkammer der Ausbildung" belegt ist. In die Diskussion darüber habe ich wirklich alle Anstaltsleiter einbezogen. Wir mussten eine zeitliche Staffelung vornehmen, um die Qualitätsanforderungen des Vollzugsdiensts in Bayern hochhalten zu können. Wir sind auf einem guten Wege.
Ich weiß, dass es in den Anstalten unterschiedliche Belastungszahlen gibt. Ich verfolge das und versuche in einigermaßen gerechter Art und Weise, ausgleichend zu wirken. Wenn diese 200 Stellen voll im Vollzug angekommen sind, werden wir insbesondere in Straubing eine deutliche Entlastung erreichen. Das ist zwar keine voll befriedigende, aber eine ehrliche Antwort. Wir sind auf einem notwendigen Weg. Ich sage Ihnen auch: 1.300 aufgebaute Stellen insgesamt seit 1990 und ein Umbau des Justizvollzugs – das ist eine Leistung, auf die der bayerische Vollzug stolz sein
kann. Ich danke auch allen, die daran mitgearbeitet haben. Ich bin sicher: Wir werden auch die nächsten Jahre, bis die Stellen angekommen sind, gemeinsam bewältigen. Dazu biete ich jederzeit Gesprächsbereitschaft an.
Herr Minister, nicht immer, wenn man das Vergleichsniveau nur niedrig genug wählt, kommt man groß heraus.
und ich verorte Sie auch nicht in der Muppet Show bei Miss Piggy oder woanders. Das mache ich wirklich nicht. Sie haben offensichtlich nicht mitbekommen, was ich zum Haushalt gesagt habe, und deshalb möchte ich von Ihnen ganz genau wissen: Wie viel Prozent mehr stehen Ihnen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung? Wie viel Prozent, Herr Minister?
Herr Kollege Dürr, eine Frage ist noch keine Aussage. Ich freue mich, dass Sie mich mit dieser Frage daran erinnern, dass Sie in Ihrer Rede behauptet haben, Sie hätten bis heute noch keine Antwort auf Ihre Anfrage hinsichtlich der Personalsituation und Arbeitsbelastung. Die Antwort auf diese Anfrage – daran sehen Sie einmal, wie der Kollege arbeitet – ist am 26. November 2014 rausgegangen.
Sie hatten mindestens eineinhalb Wochen Zeit, sich diese durchzulesen. Sie wollen sie hier nicht zitieren, weil sie für Sie zu positiv ist.
Außerdem, Herr Kollege Dürr, entspricht es nicht meinem parlamentarischen Stil, dass ich mit einem Minister und Vertretern eines Hauses ausmache, nachdem Abfragen bei der Fachgerichtsbarkeit und anderen Häusern notwendig waren, dass es ausreicht, drei Monate Zeit für die Beantwortung zu beanspruchen, und hinterher werfe ich in einer Plenardebatte genau das einem Minister vor. Das halte ich für einen Stil, der eines vernünftigen, seriösen Politikers nicht würdig ist.
Wir haben innerhalb von acht Jahren insgesamt 210 Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Das ist eine Zahl, die sich sehen lassen kann, und damit möchte ich es an dieser Stelle auch belassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Staatsminister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016, Einzelplan 04, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/3613 mit 3616, 3702 mit 3709, 3729, 3736 mit 3756 und 3864 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/4428 zugrunde. Der Einzelplan 04 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung, Drucksache 17/4428, genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.
Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen; das ist beantragt. Abstimmungsgrundlage ist der Einzelplan 04 mit den vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Für die Stimmabgabe sind die Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung. - Wir haben danach noch die Abstimmung zum Haushaltsplan, es ist also noch nicht zu Ende.
Die Stimmabgabe ist geschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. – Ich weise noch darauf hin, dass in der Mittags
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Einzelplan 07 bekannt, Tagesordnungspunkt 4. Mit Ja haben 86 gestimmt, mit Nein 68; Stimmenthaltungen: Keine.
Damit ist der Einzelplan 07 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. – Ich bitte, auf allen Seiten des Hauses die Plätze einzunehmen und die Unterhaltungen einzustellen. Wir haben noch eine Abstimmung.
Ich fahre mit der Tagesordnung nicht fort, bis das geschehen ist. - Das gilt genauso für hier. - Entschuldigung, ich habe nur das gerade gesehen.
Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Einzelplan 07, soweit über sie nicht einzeln abgestimmt worden ist, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.