Protocol of the Session on December 10, 2014

(Beifall bei der SPD)

Ich muss leider im Schweinsgalopp arbeiten. Ich kann fast keinen Beifall gebrauchen.

(Heiterkeit bei der SPD, Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER und der GRÜNEN)

Bei den Rechtspflegern fehlen 261 Stellen. Und Sie machen hier ein paar kleine Nachbesserungen. Wissen Sie, dass Rechtspfleger, toll ausgebildet, eigentlich nur eine Beförderungsmöglichkeit haben, die sie nur ganz selten bekommen? Wissen Sie, wie es dagegen bei den Kommunen aussieht, wie man dort in den Höheren Dienst durchrutschen kann? Da hätten Sie noch viel zu tun, wenn Sie die Justiz in diesem Punkt attraktiv machen wollten. Das geht bis nach unten zu den Justizwachtmeistern.

Dieser ganze Haushalt Justiz ist nicht nur auf Kante genäht, sondern der Rock ist um ein Vielfaches zu kurz geraten. Der Beleg: Extrem lange Verfahrensdauern gibt es in der Tat. Das ist kein Vorwurf, Herr Minister. Das liegt zum Teil in der Tat auch an einem

gewissen Reformstau. Darauf könnten wir uns sogar einigen. Nehmen Sie nur den Bereich Bausachen. Das dauert aus verschiedensten Gründen ziemlich lange. Die Überlastung der Strafgerichte wurde angesprochen. Man erfährt dies ja in der Öffentlichkeit in der Regel nur anhand spektakulärer Fälle. Da müssten Sie nur einmal hinhören. Sie sind doch ganz nah dran. Sie müssen doch nur über ein paar Gänge gehen, dann sind Sie schon im OLG drüben.

Dann könnten Sie einiges hören, Herr Minister, zum Beispiel von der Angst der Richter vor der elektronischen Akte. Wissen Sie, wie die Richter beim OLG schwitzen oder manchmal fluchen oder schimpfen? Wissen Sie, wie dieses tolle Ding, das Projekt "forumSTAR" funktioniert? Nämlich gar nicht. Und darauf wollen Sie die E-Akte aufbauen! Wenn Sie die E-Akte einführen wollen, brauchen Sie für die Richter und für alle Justizbediensteten Zeit für die Fortbildung und Beschäftigung mit diesem System. Wir brauchen noch viel mehr Leute, als wir heute schon nach der Berechnung hätten, wenn das überhaupt laufen soll. Ich habe es dem Bundesjustizminister gesagt, und er weiß es. Eigentlich müsste er ganz schlecht schlafen.

(Petra Guttenberger (CSU): Er ist Bundesjustizminister!)

Das ist ein Reformprojekt, das in ganz Deutschland gestemmt werden muss. Das Projekt befindet sich in einem erheblichen Rückstand. Die einschlägigen Interessensvertreter der Justiz wie die Richterräte haben den entsprechenden Protest bereits angemeldet und auf die Gefahren bei der Umstellung hingewiesen.

Es gibt noch viele andere Gründe für die Mehrbelastung. Ich habe die Großverfahren sowie die Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren genannt. Dort steht inzwischen ein Heer von Anwaltskanzleien mit gut ausgebildeten Leuten und einem Stab von Spezialisten einem in der Regel überlasteten Gericht gegenüber. Es geht um nichts weniger als um Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Wir müssen in Zukunft darauf achten, dass nicht der Vorwurf aufkommt, man lasse die Kleinen hängen und die Großen laufen. Es darf noch nicht einmal der Anschein im Raum stehen. Das passiert jedoch, wenn solche riesigen AnwaltsApparate einer Richterschaft gegenüberstehen, die möglicherweise vor Kurzem Familien-, Handels- und Mietrecht verhandelt hat und jetzt schnell in eine solche Kammer kommt, um Verfahren mit hoch komplizierten Problemen führen zu müssen, für die eigentlich Fachleute benötigt werden, die Bilanzanalyse und Betriebsabläufe in Finanzinstituten kennen und entsprechende Aktenauswertungen vornehmen müssen. Die Waffengleichheit bei den großen Verfahren ist da

fast nicht mehr hergestellt. Das ist ein Riesenproblem in der Justiz.

Man kann es nicht wie Herr Dürr machen. In diesem einzigen Punkt gebe ich Ihnen recht. Ich bin auch der Meinung, dass keine Richter- und Staatsanwaltsschelte erfolgen darf. Die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte ist das höchste Gut, das sie haben. Ich wäre sogar dafür, dass die Staatsanwälte von jeder Weisung unabhängig werden. An dieser Stelle hat Herr Dürr mit Sicherheit unrecht.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Rechtspolitisch haben sie jedoch ihre eigenen Aufgaben. Wir brauchen Reformen. Ich würde gerne noch ganz viel zur Attraktivität des Richterberufs sagen. Viele Frauen, die wir jetzt in diesem Beruf haben, brauchen Kinderbetreuung nicht nur in den Ferien, sondern Kinderbetreuungseinrichtungen mit Ganztagsangeboten über eine längere Zeit hinweg. Sie müssen hierfür einiges tun. - Bezüglich des Strafvollzugs liegt mir ein Schreiben von der JVA Landsberg vor.

Herr Kollege, darf ich Sie trotz Beifallszuschlags an die Zeit erinnern?

Pars pro toto: Dort besteht ein permanenter Personalausfall in Höhe von 25 %. Zwar verdient es höchstes Lob und höchste Anerkennung, unter diesen Bedingungen zu arbeiten, die Fürsorgepflicht des Staates gebietet jedoch, dass man der Not dieser Leute abhilft. - Ich danke Ihnen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Professor Bausback das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir am Anfang meiner Ausführungen einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Rechts- und im Haushaltsausschuss für die konstruktive Beratung des Justizhaushalts, die zunächst in den Ausschüssen geführt worden ist und jetzt im Plenum geführt wird. Allen voran danke ich dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Kollegen Peter Winter, seinem Stellvertreter, Herrn Kollegen Halbleib, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Kollegen Schindler, und der stellvertretenden Vorsitzenden, liebe Kollegin Petra Guttenberger. Ganz besonders möchte ich Herrn Kollegen Rudrof als Berichterstatter im Haushaltsausschuss für die gute und konstruktive Zusammenarbeit der letzten

Monate danken. Ausnehmen möchte ich an dieser Stelle Herrn Kollegen Dürr, dem ich am Ende meiner Rede gesondert antworten möchte. Deshalb soll er sich noch nicht angesprochen fühlen.

Kolleginnen und Kollegen, bevor ich auf die einzelnen Redebeiträge der hinter uns liegenden Debatte eingehe, lassen Sie mich zunächst in aller Kürze, obwohl vieles schon angeklungen ist, die aus meiner Sicht wesentlichen Eckpunkte des kommenden Doppelhaushalts im Bereich der Justiz herausstellen. Kolleginnen und Kollegen, die Kritik aus den Reihen der SPD und der FREIEN WÄHLER war recht verhalten. An der einen oder anderen Stelle ist ein mäßiges Lob angeklungen. Herr Kollege Schindler, ich weiß, wie streng die Bewertungen im bayerischen Staatsexamen sind. Deshalb braucht sich wegen der Note "ausreichend" niemand aus dem Fenster zu stürzen. Kolleginnen und Kollegen, wenn ich auf der Bundesebene im Bundesrat oder bei der Justizministerkonferenz unterwegs bin und auf den einen Kollegen oder die andere Kollegin treffe, gilt das, was der Herr Ministerpräsident in vielerlei Hinsicht über Bayern sagt. Immer wieder bekommt man zu hören: Ihr in Bayern befindet euch in der Vorstufe zum Paradies. Kolleginnen und Kollegen, das betrifft auch die Justiz.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Nehmen Sie beispielsweise das R1-Gehalt eines Richters. Herr Kollege Dürr, ein R1-Richter in Bayern verdient so viel wie ein Vorsitzender Richter in Berlin.

(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Holla!)

Ein Oberlandesgerichtspräsident in Bayern ist in der Besoldungsgruppe R 8 eingruppiert. Ein Oberlandesgerichtspräsident in Berlin wird auch in die Besoldungsgruppe R 8 eingestuft, erhält jedoch finanziell so viel wie der R6-Richter in Bayern. Herr Kollege Schindler, selbstverständlich würde ich den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der anderen Länder eine angemessene Besoldung gönnen. Fakt ist: Bei uns erhalten sie diese. Eine Überbezahlung besteht nicht, das gebe ich zu. Sie erhalten jedoch ein anständiges Gehalt. Ich sehe, welche Kolleginnen und Kollegen wir für den Richterdienst neu gewinnen können. Das sind mit Sicherheit nicht die schlechtesten Juristen. Die Juristen, die zu uns kommen, sind immer noch die besten. Ich habe ein wenig Angst davor, dass sich die Tendenz zur Zentralisierung der Richtergehälter wieder durchsetzt; denn eines ist klar: Die Politik der anderen Länder wird sich sicherlich nicht an den Gehaltsmaßstäben Bayerns orientieren. Das mag ein Fehler sein. Deshalb bin ich dafür, es beim föderalen Konzept zu

belassen. Meine Kolleginnen und Kollegen, wir jedenfalls wollen unsere Justiz angemessen besolden. Dabei werden wir in Bayern auch bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Der Entwurf des vorliegenden Haushalts 2015/16, über den wir heute abstimmen, bildet das Fundament für eine leistungsfähige und innovative Justiz, eine Justiz, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Spitzenplatz einnimmt. Herr Kollege Schindler, gerne würde ich mich mit den rechtspolitischen Themen auseinandersetzen, die Sie genannt haben. Das sind alles Themen, die mir am Herzen liegen und bei denen ich auf Bundesebene durchaus viel Gehör finde. Das können wir in der Haushaltsdebatte heute nicht machen. Mit unserer Justiz sind wir ein Motor in der Rechtspolitik Deutschlands, weil wir die Praxis in die rechtspolitischen Beratungen, beispielsweise zu § 62 und § 63 StGB, einbeziehen. Wir können in Bayern jedenfalls alles Notwendige umsetzen und haben gleichzeitig Raum für neue, ambitionierte Projekte.

Selbstverständlich liegt die Rechtsprechung – das ist gut so – in den Händen einer unabhängigen Justiz, der unabhängigen Gerichte. Die Ausstattung der Justiz mit Personal und Sachmitteln liegt jedoch in den Händen des Haushaltsgesetzgebers und des Justizministeriums. Das Ergebnis der Haushaltsaufstellung – dafür noch einmal herzlichen Dank an die Haushalts- und Fachpolitiker – erlaubt der Justiz die Erfüllung ihres Auftrags zur Gewährung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere bayerische Justiz steht für Stabilität, Vertrauen und Sicherheit.

(Beifall bei der CSU)

Nach dem vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts 2015/16 erhält die bayerische Justiz 350 neue Stellen, darunter 75 Stellen für Richter und Staatsanwälte, 23 Stellen für Rechtspfleger und 117 Stellen für Mitarbeiter im Justizvollzug. Das sind klare Zeichen für den hohen Stellenwert, den der Rechtsstaat in Bayern genießt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, überall da, wo die GRÜNEN oder die SPD regieren, habe ich von zusätzlichen Stellen für die Justiz nichts gehört.

(Beifall bei der CSU – Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): So was!)

In Baden-Württemberg gibt es keine neuen Stellen für Richterinnen und Richter. In anderen Ländern werden Stellen für Richter und Staatsanwälte in der Regel gestrichen. Wir in Bayern stellen neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zur Verfügung. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal der bayerischen Justizpolitik. Das

wird auch nicht erstmals mit diesem Doppelhaushalt gemacht. Wenn Sie zwei Jahre zurückblicken und die jetzigen Stellen mit einbeziehen, haben Sie 155 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wenn Sie acht Jahre zurückblicken, dann sind es 210 neue Stellen. Das ist eine erhebliche Zahl von Stellen für hoch qualifizierte Juristen in unserer Justiz. Das ist auch gut so und angemessen. Ich glaube, Bayern braucht hier keinen Vergleich zu scheuen.

Im Justizvollzug haben wir bei einem langfristigen Rückblick einen Stellenzuwachs, der, wenn Sie ihn bis 1990 zurückverfolgen, bei rund 1.300 zusätzlichen Planstellen liegt. Ich sage nicht, dass wir damit auf Kante genäht haben. Das liegt daran, dass wir den bayerischen Justizvollzug in den letzten Jahren und im letzten Jahrzehnt modernisiert haben. Dafür bin ich auch meiner Vorgängerin, Beate Merk, dankbar, weil sie hier viel geleistet hat. Es sind viele neue Aufgaben hinzugekommen. Es gibt einen erheblichen Personalzuwachs. Für den allgemeinen Justizvollzugsdienst haben wir, beginnend mit dem letzten Doppelhaushalt, mit dem jetzigen Doppelhaushalt abschließend 200 neue Stellen in den Justizvollzug gebracht. Diese Stellen haben wir zu Recht zur Verfügung gestellt. Ich habe mit allen Leiterinnen und Leitern unserer Vollzugsanstalten intensiv debattiert.

Als der Ministerpräsident zu Beginn der Legislaturperiode diese 200 Stellen zugesagt hatte, bestand die Angst, ob wir überhaupt so viele qualifizierte Leute für diese 200 Stellen bekommen. Können wir es gewährleisten, dass diese Leute anständig ausgebildet werden? Franz Josef Strauß hat es einmal im Zusammenhang mit der Bundeswehr so dargestellt: Wir können nicht einfach 200 zusätzliche Beamte von der Straße nehmen. Niemandem ist damit gedient – ich möchte jetzt nicht den Briefträgern zu nahe treten -, wenn wir 200 Briefträger in die JVAs bringen. Die können das nicht leisten, weil der Beruf des Justizvollzugsbeamten ein hoch qualifizierter, verantwortungsvoller Beruf ist, für den man eine 18-monatige Ausbildung braucht. Wir haben uns aber auf den Weg gemacht, und ich bin überzeugt davon, dass wir in allen Anstalten eine spürbare Entlastung der Personalsituation haben werden, wenn die letzten dieser 200 zusätzlichen Stellen in den Anstalten angekommen sind.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben in diesem Haushalt eine erhebliche Zahl von Stellenhebungen. Wir haben nicht nur 350 neue Stellen, sondern auch 380 Stellenhebungen. Zudem stellen wir künftig sicher, dass die Gitterzulage des Jus

tizvollzugsdienstes an die im Polizeidienst gewährte Zulage angepasst wird. Auch das ist ein großer Erfolg für unseren Justizvollzug.

Gerichtsgebäude müssen Würde ausstrahlen. Sie sollen nicht einschüchtern, sondern eine offene, vertrauensvolle Atmosphäre schaffen. Eine moderne Justiz braucht räumliche Verhältnisse, die ein effektives Arbeiten fördern. Unsere Justizvollzugsanstalten müssen modernsten Sicherheitsanforderungen genügen und einen geeigneten Rahmen für die Resozialisierung der Gefangenen zur Verfügung stellen. Der Doppelhaushalt 2015/2016 ermöglicht kräftige Investitionen beim Bau. Für 2015 stehen Hochbaumittel in Höhe von 78 Millionen und für 2016 in Höhe von 79 Millionen zur Verfügung. Weitere Mittel für kleine Baumaßnahmen und den Bauunterhalt kommen hinzu. Wichtige Infrastrukturmaßnahmen in ganz Bayern können verwirklicht werden. Beispielhaft möchte ich den Neubau des Strafjustizzentrums in München erwähnen. Dort werden wir bis Ende 2015 mit der bisher größten geplanten Einzelbaumaßnahme in der Justiz beginnen. Der vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts sichert die Realisierung dieses Großprojekts.

Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung das Programm "Bayern barrierefrei …" vorgestellt. Auch in der Justiz investieren wir seit Jahren kräftig in die Barrierefreiheit. Im Doppelhaushalt stehen 5,2 Millionen Euro für die Verbesserung der Barrierefreiheit bereit. Davon gehen drei Millionen auf die Initiative meiner Fraktion, der CSU-Fraktion, zurück. Dafür bedanke ich mich nochmals ganz, ganz herzlich.

Auch den baulichen Anforderungen eines modernen, behandlungsorientierten Vollzugs wird mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf Rechnung getragen. Beispielhaft möchte ich auf folgende Projekte hinweisen: Die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen kann als investitionsstärkster Anstaltsneubau in der Geschichte des Justizvollzugs nach heutigem Stand planmäßig, anders als manche Flughäfen in Deutschland, Ende 2015 in Betrieb gehen.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Nach 25 Jahren!)

Die abschließende Finanzierung und die Personalausstattung sind gesichert. Zusätzlich haben wir im Doppelhaushalt einen Titel für den Neubau einer Jugendarrestanstalt und eines eigenen Gebäudes für den offenen Vollzug eingestellt. Für den Neubau einer Vollzugsanstalt im Raum Bamberg haben wir die haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Die elektronischen Sicherheitsanlagen in den Justizvollzugsanstalten werden wir weiter verbessern und mo

dernisieren. Hierfür sieht der Entwurf eine deutliche Erhöhung des Ansatzes vor.

Kolleginnen und Kollegen, der kommende Doppelhaushalt schafft auch jenseits von Personal und Bau die Grundlagen für eine moderne, leistungsfähige Justiz. Ich möchte nur einige Beispiele nennen. Für die IT stehen den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 73,4 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden wir den hohen Standard des IT-Einsatzes in der bayerischen Justiz halten und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte mit dem E-Justice-Arbeitsplatz vorantreiben. Damit wollen wir die Kommunikation zwischen den Justizbehörden und den Bürgern, der Wirtschaft sowie weiteren Stellen künftig erheblich verbessern. Ich weiß, Herr Kollege Kränzlein, dass die Praxis durchaus noch skeptisch ist. Es gibt auch Kritik an einzelnen Punkten, die noch nicht funktionieren. Wir sind intensiv dabei, Probleme bei der bisherigen IT-Ausstattung zu lösen.

Eines ist klar: Ab 2018, spätestens 2020, müssen wir aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben den elektronischen Zugang zu unseren Gerichten ermöglichen. Wir müssen verhindern, was es in anderen Ländern Europas durchaus gibt, dass unsere bayerischen Gerichte zu Druckereien der Anwaltschaft werden. Hoch spezialisierte Kanzleien belasten beispielsweise beim grauen Kapitalmarkt mit 300 bis 400 Seiten umfassenden Schriftsätzen die Gerichte. Wenn diese Schriftsätze künftig nur mehr elektronisch übermittelt werden und wir sie ausdrucken müssten, weil wir keinen elektronischen Workflow haben, würden wir unserer Justiz einen Bärendienst tun. Damit würden wir sie vor Herausforderungen stellen, die sie mit dem bestmöglichen Personalzuwachs nicht bewältigen könnte. Deshalb müssen wir alles daransetzen, dass wir bei der Entwicklung der IT gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit unseren Richterinnen und Richtern und mit unseren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vorankommen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir dies gemeinsam mit der Praxis bewältigen werden. Jedenfalls ist das notwendig, wenn wir unsere Justiz nicht vor grundsätzliche Probleme stellen wollen.

(Beifall bei der CSU)

Sicherheitsstandards mit durchgängigen Zugangskontrollen haben wir an allen Gerichtsstandorten realisiert. Wir geben rund 36 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen und Sicherheitspersonal aus. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Verfahrensbeteiligten, Zeugen, aber auch die Öffentlichkeit, alle, die die Gerichtsgebäude aufsuchen, haben einen Anspruch

darauf, sicher sein zu können, dass diese Gebäude frei von Waffen und gefährlichen Gegenständen sind. Wir alle wissen, dass es in der Vergangenheit tragische Vorfälle gegeben hat. Das ist gut investiertes Geld.

Der Opferschutz ist seit jeher ein ganz wichtiges Anliegen der bayerischen Rechtspolitik. Wir versuchen, die ambulante Nachsorge für entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter weiter zu verbessern. Brutale Gewalt und Sexualverbrechen sind immer wieder entsetzliche Realität und belasten die Opfer und ihre Familien schwer. Umso entsetzlicher ist es, dass diese Taten häufig von Wiederholungstätern begangen werden. Mit unseren drei psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter und den drei psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewaltstraftäter, die wir in München, Nürnberg und Würzburg aufgebaut haben, verfügen wir über ein spezialisiertes und gut funktionierendes ambulantes Nachsorgeangebot. Ich habe die Einrichtung in Würzburg kürzlich besucht und kann meine Hochachtung vor den jungen Frauen und Männern bekunden, die dort als Fachleute mit den gewalt- und sexualdeliktgeneigten Personen arbeiten. Dort wird eine wichtige Arbeit für den Opferschutz in Bayern geleistet; denn jedes Verbrechen, das vermieden werden kann, ist ein klares und wichtiges Signal für den Opferschutz in Bayern.