Das ist die Wahrheit. Angesichts der inzwischen bekannt gewordenen Ausdehnung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Vorwurf der Steuerhinterziehung zeigt sich, wie berechtigt unsere Kritik damals war.
Unmittelbar am Tag nach dieser Debatte hat der CSU-Fraktionsvorsitzende Kreuzer Veränderungen der Redezeit als notwendig bezeichnet und mit dieser Debatte im Bayerischen Landtag verknüpft. Das ist die Wahrheit. Die CSU hat auf berechtigte Kritik in diesem Hohen Hause mit einer Änderung der Geschäftsordnung reagiert. Das ist nicht nur unsouverän, sondern auch absolut unangemessen und inakzeptabel für das parlamentarische Grundverständnis.
Die CSU kündigt ohne triftigen Grund einen parlamentarischen Grundkonsens zur Geschäftsordnung und den Redezeiten, der in diesem Hohen Hause seit fast 20 Jahren besteht und der in großer Übereinstimmung aller Fraktionen beschlossen wurde und fast über 20 Jahre Gültigkeit besaß. Selbst zu Zeiten ihrer Zweidrittelmehrheit war die CSU bereit, diesen Konsens mitzutragen. Heute verhält sich die CSU schlimmer als zu Zeiten ihrer Zweidrittelmehrheit. Das ist jetzt ihr Demokratieverständnis, und das geht so nicht.
Es ist völlig albern, dass die CSU versucht, die Änderung der Redezeiten damit zu begründen, dass ihre Abgeordneten, die jungen oder neuen Abgeordneten ihrer Fraktion nicht oft genug im Parlament sprechen könnten. Sie hat aber häufig auf ihre Redezeiten verzichtet und es unterlassen, ihre angeblich zu kurzen Redezeiten wirklich auszuschöpfen. Das ist doch der Sachverhalt.
Die CSU-Fraktionsgeschäftsführung hätte längst dafür sorgen können, dass ihre Abgeordneten alle regelmäßig ans Rednerpult treten und reden können. Da passt wohl die Rednerauswahl bei der CSU nicht, aber dazu braucht man nicht den Konsens bei der Geschäftsordnung aufzukündigen.
(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Bravo! – Lebhafter Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
Das alles führt schließlich dazu, dass die gesamte Debattenzeit ohne irgendeinen politischen Nutzwert erheblich verlängert wird. Ich prognostiziere jetzt schon, dass aus der CSU-Fraktion irgendwann – wahrscheinlich bald – die Ersten kommen, die hinter vorgehaltener Hand über zu lange Debattenzeiten im Hohen Hause klagen.
Man könnte ja noch ein gewisses demokratisches Verständnis haben, wenn die Rolle der Mehrheitsfraktion als kritisches Kontrollorgan der Staatsregierung zum Tragen käme. Ich darf hier Jürgen Umlauft von "Der neue Tag" zitieren: "Wenn sie" – gemeint ist die CSU – "die Redezeit nur dazu benutzt, die Staatsregierung noch mehr über den grünen Klee zu loben und ihre Wortbeiträge wie den zweiten Aufguss einer Ministerrede zu präsentieren, statt mit eigenen Ideen und Initiativen aufzuwarten, ist einem lebendigen Parlamentarismus nicht geholfen."
Eines braucht dieses Parlament sicherlich nicht: Noch mehr unkritisches Selbstlob und Schulterklopfen der eigenen Staatsregierung statt Wahrnehmung der Kontrollfunktion im Parlament. Es gilt auch hier der Grundsatz: Getretener Quark wird breit, nicht stark.
Wir wehren uns dagegen, dass die CSU-Fraktion immer dann, wenn es politisch eng wird, versucht, die Arbeit dieses Landtages zu skandalisieren. Das gilt insbesondere für die Arbeit der Oppositionsfraktionen. Wer wie der Ministerpräsident, der heute leider nicht teilnehmen kann, von der Haderthauer-Debatte anschließend als der dunkelsten Stunde des Parlaments spricht, skandalisiert den Parlamentarismus, und wer als Ministerpräsident nach der Debatte zur Regierungserklärung der Kollegin Aigner über die Energiepolitik plötzlich das Niveaugefälle zwischen Bundestag und Landtag in den Raum stellt, dieses tendiere steil nach unten, anstatt das Niveau der Regierungserklärung seiner Ministerin zu kritisieren, wie es angemessen wäre, arbeitet er antidemokratisch und antiföderalistisch. Das ist dem Landtag nicht dienlich.
Die CSU versucht, mit ihrer Vorgehensweise und mit ihrem Redezeitenantrag innerliche Schwächen zu übertünchen. Das ist undemokratisch, unsouverän und ein Stück weit auch kindisch. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom angemessenen Umgang mit der Opposition gesprochen. Diese Aussage hatte die gleiche Halbwertzeit wie viele andere Aussagen des Ministerpräsidenten auch.
Die CSU zeigt spätestens heute bei diesen Grundfragen des Parlaments ihre alte Machtarroganz. Das schadet dem Parlament, und es schadet Bayern insgesamt. Diese Machtarroganz lehnt die Bevölkerung zu Recht ab.
Das Gleiche gilt auch für ihren Versuch, durch Geschäftsordnungstricks sinnvolle und notwendige Anhörungen zu wichtigen Gesetzesvorhaben, die von den Oppositionsfraktionen kommen, zu blockieren. Auch das ist eine unangemessene Beschränkung der parlamentarischen Rechte.
Ich würde gern noch etwas zu den Geschäftsordnungsanträgen der Opposition ausführen, aber ich glaube, mir fehlt die Zeit dazu. Ich bedaure nur, dass vonseiten der CSU null Komma null Bereitschaft bestand, über eine sinnvolle Fortentwicklung des Parlamentsbetriebs in Bayern auch nur nachzudenken. Vonseiten der CSU kamen null Komma null eigene Vorschläge, wie durch eigene Initiativen ein Konsens
Abschließend eine Bemerkung zum Hammelsprung: Der Kollege Kreuzer hat ja gemeint, man könne keinen Abgeordneten, der im Haus unterwegs ist, an einer Abstimmung hindern. Das ist ein Verfassungsverständnis, ein Demokratieverständnis, über das man nur den Kopf schütteln kann. Ich kann es jetzt leider nicht ausführen. Aber ein Hinweis: Stellen Sie doch einen Antrag zur Geschäftsordnung. Schaffen Sie den Hammelsprung ab, und setzen Sie an dessen Stelle die Regelung, die CSU kann eine Wiederholung der Abstimmung so oft verlangen, bis die Mehrheit passt.
Herr Kollege Halbleib, bleiben Sie bitte da. Danke. – Zwischenbemerkung, Herr Kollege Kreuzer, bitte.
Herr Kollege Halbleib, ich habe in Ihren Ausführungen eines sehnlichst vermisst. Sie haben sich keine Minute darüber Gedanken gemacht, ob die Redezeitverteilung, wie sie heute besteht, richtig und gerecht ist, sondern haben nur darüber gesprochen, warum etwas zustande kommt.
Davon leiten auch die Fraktionen ihre Rechte ab. Somit brauchen wir eine Geschäftsordnung, die dem einzelnen Abgeordneten einer Fraktion ungefähr die
Sie haben kein Wort dazu gesagt, ob Sie es als gerecht empfinden, dass 101 Abgeordnete die gleiche Redezeit haben wie 18 Abgeordnete. Sie haben kein Wort darüber verloren, warum 56 % der Abgeordneten ein Viertel der Redezeit haben und die Minderheit, 44 %, drei Viertel der Redezeit.
Sie haben auch kein Wort darüber verloren, warum Sie es für ungerecht halten, wenn zukünftig 101 Abgeordnete ein Drittel der Redezeit haben, aber 79 Abgeordnete zwei Drittel der Redezeit. Das ist die neue Regelung. Auch hierzu haben Sie kein Wort ausgeführt.
Ihnen geht es hier null um die Sache. Sie wollen nur Stimmung machen wie bei allen Themen in dieser Beziehung, meine Damen und Herren.