Protocol of the Session on December 2, 2014

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst letzte Woche wurde der kongolesische Gynäkologe Denis Mukwege für sein besonderes Engagement mit dem Sacharow-Preis geehrt. Diese Woche gibt es in München eine Preisverleihung dazu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Er kämpft dafür, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe international geächtet wird, und kümmert sich um die Opfer der Übergriffe. Mukwege rief die Vereinten Nationen auf, sexualisierte Gewalt einhellig zu verurteilen und die Vergewaltiger wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen. Er sagt: Wir brauchen nicht noch mehr Beweise. Wir brauchen Taten. - Jetzt sagen Sie vielleicht: Das ist Afrika, das geht uns nichts an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in Europa steht es schlecht um den Schutz. Die weltweit größte Erhebung zur Gewalt an Frauen hat erschütternde Zahlen für die Europäische Union an den Tag gebracht. Ein Drittel der Frauen – das haben wir gerade schon gehört – zwischen 15 und 74 Jahren hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Das sind in Europa insgesamt 62 Millionen Frauen. Das ist wirklich eine Menge. In der vergangenen Woche wurde wie jedes Jahr der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Offensichtlich han

delt es sich schon um ein Thema, das sich für Berichterstattungen und Preisverleihungen sehr gut eignet. Was passiert aber nach den Preisverleihungen und Sonntagsreden? – Ich glaube, viel zu wenig, auch und gerade in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Problem existiert auch bei uns, und es verschwindet nicht – im Gegenteil, es wird noch größer. Vorhin haben wir schon ein paar Zahlen genannt. Ich werde die Zahlen noch ergänzen und sie wiederholen, weil wir uns das einfach noch einmal vor Augen führen müssen. Die Fälle häuslicher Gewalt in Bayern belaufen sich auf 20.000 im Jahr. Sie sind in den letzten Jahren um 50 % gestiegen. Das sind – das muss man betonen – nur die angezeigten Fälle. Jede Frau überlegt es sich doch fünfmal, ob sie ihren gewalttätigen Mann anzeigt, wenn unter Umständen die Familie aufs Spiel gesetzt wird. Die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Doch leider hat sich die CSU nicht durchringen können, unserem Antrag auf Dunkelfeldforschung zuzustimmen. Das ist wirklich sehr schade.

In mehr als 30 % aller Fälle häuslicher Gewalt schauen Kinder zu. Stellen Sie sich das bitte einmal bildhaft vor: Kinder schauen zu, wie die Mutter verprügelt wird. In Bayern gab es 1.100 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die verurteilt wurden. Die Verurteilungsquote liegt jedoch nur bei 20 %. Jährlich gibt es 2.000 Fälle von Stalking. Die StalkingopferStelle musste ihre Unterstützung letztes Jahr einstellen, weil sie keine finanzielle Förderung mehr vom Freistaat bekommt. Jährlich werden mehr als 1.600 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Bayern registriert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwar gibt es Hilfen, es sind jedoch einfach zu wenige, die auch noch zu schlecht finanziert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Allein die Frauennotrufe – das ist die ambulante Hilfe für Frauen in Not – haben in Bayern rund 16.000 Beratungskontakte im Jahr. Für die Unterbringung der Frauen und Kinder in Not gibt es lediglich 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit insgesamt 340 Plätzen. Mit der Quote liegen wir deutschlandweit auf dem vorletzten Platz. Das sind eindeutig viel zu wenige Plätze bei dem Bedarf. Meine Kollegin Kerstin Celina hat herausgefunden, dass in Unterfranken allein im letzten Jahr 310 Frauen abgewiesen werden mussten. Wenn man das hochrechnet, zeigt sich, dass das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Plätze sind zudem noch unterfinanziert. Damit nicht genug: Die Mittel sind nicht gesetzlich verankert und deswegen auch nicht dauerhaft planbar. Deshalb müssen wir immer und immer wieder das Antragspaket schnüren, weil es die Bayerische Staatsregierung bisher nicht geschafft hat, den Frauenhäusern und Frauennotrufen endlich ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte das Ganze an einem fiktiven Beispiel etwas plastischer darstellen, um zu zeigen, worum es eigentlich geht. Die Polizei wird gerufen, weil Frau Schmidt von ihrem Ehemann misshandelt wird. Als Sofortmaßnahme erteilt die Polizei dem Täter einen Platzverweis. Im zweiten Schritt sendet die Polizei ein Protokoll an die Beratungsstelle. Diese geht dann auf Frau Schmidt zu, indem sie ihr erst einmal Informationsmaterial schickt und sie anruft, um konkret zu helfen. Frau Schmidt wird über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert und über das, was sie tun kann, um keine weitere Gewalt zu erfahren. Grob gesagt, versteht man unter einem solchen Vorgehen einen proaktiven Hilfseinsatz, den wir seit Langem fordern.

Ich freue mich sehr – das möchte ich einmal betonen –, dass dafür erstmals 250.000 Euro im Haushalt eingestellt worden sind. Der Betrag ist auch für die nächsten beiden Jahre gesichert. Ich freue mich auch, dass der Betrag um 300.000 Euro aufgestockt worden ist. Man muss allerdings sagen, dass dies nur ein Anfang ist, weil die Mittel nur bis zum Jahr 2015 gesichert sind und im Jahr 2016 erneut für den Nachtragshaushalt eingestellt werden müssen. Das finde ich schade. Man müsste die Mittel einfach verstetigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kommen wir noch einmal zurück zu Frau Schmidt. Frau Schmidt ist beraten worden. Sie lebt mit ihrem gewaltbereiten Ehemann und ihren beiden Kindern weiter zu Hause und hofft, dass alles gut wird. Es wird nicht gut – der Mann wird wieder gewalttätig. Die Frau hat Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Kinder. Sie fasst sich ein Herz und flüchtet. Im allerbesten Fall hat sie eine Familie, die sie jetzt auffängt. Im anderen Fall muss sie sich einen Platz in einem Frauenhaus suchen. An dieser Stelle setzt sich der Leidensweg fort.

Wir haben in Bayern 317 Städte, aber nur 38 Frauenhäuser. Das heißt, es gibt gerade einmal in jeder zehnten Stadt überhaupt ein Frauenhaus. Frau Schmidt sucht also mit ihren Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus in der Nähe. Gut, dass sie in einer größeren Stadt wohnt, weil es dort wenigstens ein Frauenhaus gibt. Gut, dass sie nicht behindert ist, weil die Frauenhäuser nicht barrierefrei ausgestattet sind

und keine spezialisierten Beratungsangebote machen können, weil es dafür an Mitteln fehlt. Das ist umso bedauerlicher, weil wir wissen, dass Frauen mit Behinderung ein doppelt so hohes Gewaltrisiko tragen wie nichtbehinderte. Schlussendlich hat Frau Schmidt auch noch Glück, wenn sie nicht psychisch krank ist, weil die Frauenhäuser auch in solchen Fällen keine adäquate Hilfe leisten können.

Schließlich kommt die Frau in unserem Beispiel unter. Nach ein paar Wochen muss Frau Schmidt wieder aus dem Frauenhaus raus; das Frauenhaus ist schließlich nur eine Notunterkunft. Lassen Sie diese Frau auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung finden. Das funktioniert in der Regel nicht. Diese Frau, wie viele andere Frauen auch, geht also zurück zu ihrem gewalttätigen Ehemann. Nun muss ich Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage stellen: Sind Ihnen diese Frauen wirklich gleichgültig? – Das glaube ich nicht. Wir fordern schließlich keine Luxuswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen. Wir brauchen einfach eine Verstetigung der Mittel. Dann können die Beratungsstellen dauerhaft planen und sich um Frauen, die psychisch krank, suchtabhängig oder behindert sind, vernünftig kümmern.

Bisher läuft es so: Die Frauenhäuser und Frauennotrufe bekommen Zuschüsse für Personal- oder Sachkosten. Dabei wird Folgendes – das ist eine Menge – vorausgesetzt: Erreichbarkeit rund um die Uhr, eine bestimmte Qualifikation und eine bestimmte Anzahl von Fachpersonal, eine Mindestplatzanzahl für Frauen und Kinder, eine nachgehende Betreuung der Frauen. Außerdem sollen die Stellen auch noch Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit leisten. Wie gesagt, das ist eine Menge. Diese staatliche Finanzierung ist außerdem an eine kommunale Kofinanzierung gebunden. Das ist bei Hilfsangeboten häufig so.

Während jedoch die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt in Bayern angestiegen ist, wurden die Fördersätze des Freistaats seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht. Tatsächlich wenden inzwischen die Kommunen den Großteil der Mittel auf und bleiben teilweise auf den Kosten sitzen. Der kommunale Anteil lag im Jahr 2012 bei 7,7 Millionen Euro. Im Jahr 2013 waren es bereits 7,9 Millionen Euro. Die Notrufe sind inzwischen noch viel stärker von den kommunalen Zuschüssen abhängig. Wir brauchen zumindest eine Anpassung an die Preis- und Gehaltsentwicklung der letzten fünf Jahre. Das macht eine Erhöhung der Mittel um mindestens 15 % erforderlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei darf es jedoch nicht bleiben. Damit wir nicht in ein paar Jahren wieder hier stehen müssen, brauchen wir eine automatische Dynamisierung der Förderung. Das waren jetzt viele Zahlen und Fakten, die Sie alle in unseren Anträgen nachlesen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit Beratungsstellen geführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass meine "Frau Schmidt" letztlich ein leichter Fall ist. Es gibt jedoch immer mehr Frauen mit Behinderung, mit Migrationshintergrund, mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe suchen und diese Hilfe nicht bekommen. Wir können es nicht zulassen, dass ausgerechnet die Schwächsten durchs Raster fallen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte zum Schluss auf Herrn Dr. Mukwege zurückkommen. Sie erinnern sich: Das war der Träger des Sacharow-Preises. Er sagt: Wo sind die Männer in dieser Frage? Wir können dieses Problem nicht lösen, so lange die Männer nicht dagegen aufstehen. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Gewalt geht uns alle an. Deswegen appelliere ich an Sie alle, die Mittel für die Betroffenen endlich dauerhaft zu erhöhen und den Anträgen der GRÜNEN und der SPD zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich noch eine Begrüßung aussprechen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne darf ich eine Delegation aus Québec in Kanada begrüßen. Sie wird von der Ministerin für Internationale Beziehungen und Frankophonie, Madame Christine St-Pierre, geleitet.

(Allgemeiner Beifall)

Zwischen den Parlamenten in Québec und Bayern besteht seit 1999 eine intensive, gut funktionierende Partnerschaft mit einem regelmäßigen Austausch. Im nächsten Jahr steht die 8. Sitzung des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses an. Frau Ministerin, wir hatten bereits heute Vormittag die Gelegenheit zu Gesprächen über anstehende Themen, die uns gleichermaßen betreffen. Seien Sie uns in der heutigen Sitzung des Bayerischen Landtags herzlich willkommen. Zu Ihrer Information: Im Moment geht es um die Förderung von Frauenhäusern.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Parlament, weiterhin informative Gespräche und alles Gute. Ich wünsche Ihnen auch eine gute Rückkehr nach Québec. Sie kommen gerade von der Konferenz über Frankophonie in Afrika und haben in München Station gemacht. Auf Wiedersehen im nächsten Jahr in Québec!

(Allgemeiner Beifall)

Als nächste Rednerin hat jetzt Frau Kollegin Judith Gerlach von der CSU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum wir heute noch einmal im Plenum über ein neues Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern sprechen, erschließt sich mir nicht, da die Anträge schon längst überholt sind. Ich will mich aber nicht beschweren, führt mich das Thema doch zu meiner zweiten Rede hier im Plenum.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ein seit 1993 unverändertes Grundkonzept zu Frauenhäusern kann heute nicht mehr zeitgemäß sein und muss überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihren Anträgen aber etwas, was von der Staatsregierung schon längst in Angriff genommen wurde und gerade umgesetzt wird. Auf Einladung des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden bereits Gespräche über eine mögliche Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts für Frauenhäuser in Bayern mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Freien Wohlfahrtsverbände statt.

Im September dieses Jahres wurde eine bayernweite Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Auftrag gegeben. Die Vergabe ging an das IFIS-Institut der Uni Erlangen-Nürnberg. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2015 vorliegen.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Aha!)

Dabei wird das Unterstützungssystem in Bayern ganz allgemein auf seine Bedarfe hin überprüft. Dabei sollen aber ganz bewusst Schwerpunkte gesetzt werden, wie zum Beispiel auf Frauen mit Behinderung. Erst wenn die Ergebnisse dieser Bedarfsermittlungsstudie vorliegen, können die dort aufgezeigten Handlungsbedarfe mit allen Beteiligten, vor allem mit den Kommunen als Hauptfinanzierer sowie der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der meisten Unterstützungseinrichtungen, sinnvoll erörtert werden. Die Opposition hält zwar ein Tätigwerden der Staatsregierung auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse für notwendig, stellt jedoch zugleich Forderungen auf, die

dem Ergebnis dieser noch nicht erfolgten Bedarfsanalyse vorgreifen. Das ist nicht nur sinnlos, sondern schlichtweg auch nicht nötig, weil die Staatsregierung ihre Hausaufgaben macht.

Dies gilt auch für Felder, in denen Bayern noch Nachholbedarf hat, zum Beispiel bei der Schaffung von Interventionsstellen. Unser Ziel ist es, in Bayern ein proaktives Beratungsangebot zu etablieren. Dabei handelt es sich um ein neuartiges ergänzendes Angebot zur Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schutz- und Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen. Die bereits existierenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt setzen jeweils voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser oder Notrufstellen wenden. Häufig fehlt den Opfern jedoch der Mut, etwas zu unternehmen.

Zudem kennen Studien zufolge 50 % der Frauen immer noch nicht die Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Fällen von Gewalt. Gerade Migrantinnen mit Sprachschwierigkeiten und Frauen mit Behinderungen sind häufiger von Gewalt betroffen, werden von den Beratungsangeboten aber nicht in ausreichendem Umfang erreicht. Sie sind auf leicht zugängliche Unterstützungsangebote angewiesen. Von daher sind weitere Schritte notwendig, um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt auch für diejenigen Frauen zu erreichen, die von sich aus wegen unterschiedlicher Gründe keine Hilfe in Anspruch nehmen. Mit der Förderung von Interventionsstellen, die den proaktiven Beratungsansatz umsetzen, kann das bestehende Angebot dem Bedarf angepasst und das niedrigschwellige Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen erweitert werden. Die CSU befürwortet und unterstützt den bayernweiten Aufbau von Interventionsstellen. Neben den bereits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2015/2016 enthaltenen 250.000 Euro werden seitens der CSU-Fraktion im Rahmen der Fraktionsreserve weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

(Beifall bei der CSU)

Die nunmehr im Haushalt eingestellten 550.000 Euro sind genau der Betrag, der vom Ministerium zur Schaffung eines flächendeckenden proaktiven Beratungsangebots benötigt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Bereitstellung und Finanzierung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen als Teil der Daseinsvorsorge zuvörderst kommunale Aufgabe ist.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der Staat kann hier nur subsidiär tätig werden. Die Kommunen sind in Bayern so gut ausgestattet wie in

keinem anderen Bundesland. Deshalb sind auch unsere Kommunen dazu aufgerufen, ein funktionierendes Unterstützungssystem vor Ort zu gewährleisten.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema betrifft nicht nur Frauen, sondern uns alle.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Linus Förster (SPD))