Protocol of the Session on November 12, 2014

Die drei Änderungsanträge sind innerhalb weniger Stunden oder Tagen zu begreifen, weil sie bekannt sind, jedenfalls unterstelle ich das allen Kollegen.

Das heißt, das Verfahren ist ordnungsgemäß abgelaufen. Es gibt keinen Einwand hierzu, weder verfassungsrechtlich noch von der Geschäftsordnung her.

(Volkmar Halbleib (SPD): Doch!)

- Nein. Sie wissen genau, dass es ein Minderheitenrecht auf Anhörung gibt. Es gab eine Anhörung. Wo steht denn in der Geschäftsordnung, dass man zwei, drei, vier oder fünf Anhörungen machen muss? Nein, muss man nicht. Es gab eine Anhörung, und die war gut. Darum ist es vernünftig, heute zu entscheiden.

Wenn Sie länger eine Unsicherheit über die Rechtsbedingungen aufrechterhalten, dann werden Sie einen Attentismus bei Investoren auslösen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Jetzt haben wir die Unsicherheit! )

Es ist bei einer Rechtsänderung unvermeidlich, aber das muss so kurz wie möglich gehalten werden. Wenn Sie eine Verfassungsklage machen, dann ist das Ihr gutes Recht. Ich sage nur: Sie machen Verfassungsklagen gegen die Beteiligung der Bürger in Bayern, und das ist schändlich.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo! – Florian von Brunn (SPD): Gegen Ihre Blockadehaltung!)

Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.

Ich habe einen Antrag der SPD-Fraktion nach § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung, mit dem sie ihr Abstimmungsverhalten erklären will. Herr Kollege Halbleib, Sie haben das Wort. Bitte schön.

(Thomas Kreuzer (CSU): Was haben Sie denn in den letzten zwei Stunden gemacht? – Inge Aures (SPD): Hören Sie schön zu!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hören Sie erst zu, bevor Sie unqualifizierte Zwischenrufe machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich werde eine Erklärung abgeben, weil dieser Gesetzentwurf, den Sie in Dritter Lesung beschließen wollen, massive verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Dazu werde ich eine Erklärung abgeben.

Ich möchte aber auch etwas zum ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren sagen. Ich finde es schon ein ganz starkes Stück, Herr Huber, und es spricht für Ihre charakterliche Lage,

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU)

dass Sie hier vom Ansehen des Parlaments sprechen, obwohl Sie als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses einen glasklaren Verstoß gegen die Geschäftsordnung dieses Hauses praktiziert haben. Das finde ich ein ganz starkes Stück.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Wenn jemand hier dem Ansehen des Parlaments schadet, dann sind es Ausschussvorsitzende, die die Geschäftsordnung nicht einhalten.

(Unruhe bei der CSU)

Herr Huber, die Wahrheit müssen Sie halt auch ertragen können. Wir haben uns gegen Ihre Vorgehensweise im Ältestenrat beschwert. Die erste Erklärung Ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden war, dass der Geschäftsordnungsverstoß eingeräumt wurde und dass er geheilt wird.

(Inge Aures (SPD): Wer will die Wahrheit schon hören!)

Herr Kollege Halbleib, darf ich Sie daran erinnern, dass der § 133 der Geschäftsordnung eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten erlaubt, nicht aber eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Gegners.

(Beifall bei der CSU)

Herr Präsident, gemach. Es kann schon sein, dass der Verfassungsgerichtshof sich auch den formellen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens anschaut. Deswegen gehört das hier mit dazu.

(Beifall bei der SPD)

Wir stellen zur Abstimmung ganz konkret die Frage, ob durch die einzelnen Regelungen die Garantie des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts in Gestalt der Planungshoheit in Artikel 11 Absatz 2, Artikel 83 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung und wegen des faktischen Wegfalls der Wirkung von Regionalplänen und des darauf beruhenden Vertrauens in die Verlässlichkeit der Planung das Eigentumsrecht gemäß Artikel 103 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung in verfassungswidriger Weise berührt ist. Diese Frage ist erlaubt. Die Bedenken sind

durch die Änderungsanträge leider nicht kleiner, sondern größer geworden.

Nach vorläufiger Prüfung und in Übereinstimmung mit den allermeisten Sachverständigen, die vom Wirtschaftsausschuss angehört worden sind, sind wir der Meinung, dass der Gesetzentwurf auch in der Fassung der Änderungsanträge sowohl in die von der Bayerischen Verfassung gewährleisteten grundrechtsähnlichen Rechte der Kommunen als auch in das Grundrecht auf Eigentum der betroffenen Grundstückseigentümer und auch der Investoren verfassungswidrig eingreift. Das gilt insbesondere – das ist ja der Punkt, weshalb wir eine Anhörung wollten – hinsichtlich der neuen Absätze 3, 4 und 5 und auch hinsichtlich des neuen Artikels 83 Absatz 1 des Gesetzes.

Wenn das Gesetz jetzt gleich von Ihnen mit Mehrheit beschlossen und in großer Eile in Kraft gesetzt werden soll, wird es sowohl wegen des Verfahrens der Gesetzgebung – darauf habe ich hingewiesen – als auch wegen des materiellen Inhalts des Gesetzes Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geben. Eine Popularklage ist bereits angekündigt.

Ich kann für die SPD-Fraktion erklären, dass wir aus den genannten Gründen ein Verfahren wegen einer sogenannten Meinungsverschiedenheit gemäß Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung prüfen und hier eine abweichende Meinung zur Verfassungsgemäßheit kundtun. Die Mehrheit folgt dem nicht. Das haben wir erlebt. Die bügelt alles weg. Wir aber geben diese abweichende Meinung mit Selbstbewusstsein und Überzeugung zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

Zwei Bemerkungen. Bei der charakterlichen Bewertung von Kollegen sollte man sehr zurückhaltend sein.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Habe ich keine vorgenommen!)

Zweitens, wer die Einhaltung der Geschäftsordnung einfordert, sollte sie auch selbst beachten.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt gemäß § 53 Absatz 1 Geschäftsordnung der Beschluss der Zweiten Lesung zugrunde. In Zweiter Lesung wurde dem Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/2137 in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit einer redaktionellen Änderung zugestimmt.

Ich verweise insoweit auf die zwischenzeitlich aufgelegte Drucksache 17/4198.

Wer dem Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Nachdem in der Dritten Lesung keine Änderungen beschlossen worden sind, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Die Schlussabstimmung soll, wie im § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Abstimmung erfolgen.

Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf, wie er in der Zweiten und in der Dritten Lesung beschlossen worden ist. Die Urnen sind wie immer bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür sind fünf Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 17.01 bis 17.06 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird wie immer außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte, jetzt die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 4, die einzeln beraten werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2 – Unruhe – Glocke der Präsiden- tin)

Ich bitte nochmals darum, die Plätze wieder einzunehmen und an der Abstimmung teilzunehmen oder draußen weiterzusprechen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)