Zweifelhaft ist auch die Kompetenzfrage bei Ihrem Anliegen, die Gemeinden dazu zu ermächtigen, im Einzelfall Entscheidungen zu treffen. Darauf will ich im Einzelnen nicht eingehen.
Eine Bemerkung zu den Kosten füge ich hinzu. Wenn Sie sich einmal damit befassen, welche Schwierigkeiten es im Ballungsraum München aufgrund der Kostensteigerung gibt, und mit Projektträgern reden, stellen Sie fest, dass überhaupt nie die Frage aufkommt, dass ein Stellplatz gebaut werden muss. Vielmehr geht es dabei um den massiven Anstieg der Grundstücks- und Baupreise und Ähnliches. Aber dabei wird nie eine besondere Beschwerde über die Stellplatzverpflichtung geäußert.
- Frau Kollegin, diese Erfahrung haben wir in der Praxis gemacht. – Auch das Thema der Stellplätze für Behinderte ist kein wirkliches Thema. Das haben Sie wahrscheinlich inzwischen auch erkannt. Dazu gibt es sowieso eine DIN-Norm, wenn neu gebaut werden soll.
Das Thema der Stellplatzvermietung ist ebenfalls kein Thema; denn wenn ein Stellplatz vermietet wird, wird
Sie haben sich sehr viel Mühe gegeben, so viel aufzuschreiben, aber hier besteht wirklich kein Regelungsbedarf. Deshalb wollen wir diesen Gesetzentwurf auch in der Zweiten Lesung ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb des Plenarsaals!
Seit der Ersten Lesung am 8. April 2014 hat sich an der Situation sehr wenig geändert. Die Bayerische Bauordnung gilt für ganz Bayern. Eine Änderung hätte für alle Kommunen die gleiche Folge, für München gleichermaßen wie für Zwiesel; für Räume mit vielen Pkws ebenso wie für Räume mit wenig Pkws. Wenn keine Stellplätze gefordert werden, werden wohl auch keine gebaut.
Ich glaube nicht, dass Wohnungen entscheidend billiger werden, wenn keine Stellplätze mehr gebaut werden können. Das ist eine Sache des Marktes. Ich halte Stellplätze für zwingend notwendig. Ein Blick in die Statistik zeigt, wie viele Tausend Kraftfahrzeuge es in Bayern gibt. Sie müssen irgendwo abgestellt werden; man kann sie nicht in Luft auflösen. Selbst wenn ich Carsharing anbiete und mit Elektromobilen fahre, brauche ich Platz für Autos.
Wir sind bisher sehr gut gefahren, indem wir den Kommunen überlassen haben, wie sie mit der Stellplatzpflicht umgehen, wie sie Gestaltungssatzungen formulieren und welche Höhe sie für eine mögliche Ablöse angeben. Viele Gemeinden sind auch darauf angewiesen, dass sie aus der Ablösung von nicht geschaffenen Stellplätzen öffentliche Parkplätze bauen. Dabei sollte man es belassen.
Das Beispiel eines Mehrfamilien-Wohnhauses, bei dem man bestimmte Beträge einsparen könnte, halte ich für nicht gut gewählt; denn was geschieht, wenn in dieses Mehrfamilien-Wohnhaus jemand einzieht, der ein Auto besitzt und eine Garage oder einen Stellplatz
haben möchte? – Ich kenne wunderbare Beispiele von Baugebieten, bei denen man ganz bewusst von der Mindestzahl der Stellplätze ausgegangen ist. Alles war klasse und prima, solange die Kinder im Kinderwagen saßen. Jetzt aber haben die Kinder Autos, die auf den Straßen stehen und sie verstopfen.
Als Fazit wünsche ich: Lasst es dabei, wie es ist. Die Kommunen kommen damit sehr gut zurecht. Über dieses Thema wird in den kommunalen Parlamenten diskutiert. Die SPD lehnt eine Veränderung der Stellplatzverordnung ab. Sie ist nicht nötig; es hat auch bisher geklappt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Wirtschaftsjunioren, die Sie bei uns im Haus zu Gast sind! Es geht um die Änderung des Artikels 47 der Bayerischen Bauordnung, um die Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN, wie im federführenden Ausschuss, in den mitberatenden Ausschüssen und auch in der Ersten Lesung hier im Plenum sind wir FREIE WÄHLER auch hier der Meinung, dass die Abschaffung der Stellplatzverordnung in Bayern nicht zielführend ist. Wir sind der Meinung, dass die jetzige Regelung, wonach die Kommunen über die Stellplätze selbst bestimmen können, völlig ausreicht. Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung und die dazu ergangene Verordnung stellen eine Empfehlung dafür dar, wie man mit Stellplätzen umzugehen hat.
Sie haben uns vorhin vorgehalten, dass die neue Shellstudie etwas anderes aussagt. Dennoch wollen laut der letzten Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS 50 % der bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht auf ihr individuelles Auto verzichten. Wir sind der Meinung, dass die Argumente für Carsharing nur für den städtischen Raum, nicht aber für den ländlichen Raum gelten. Damit ist die jetzige Empfehlung in der Stellplatzverordnung absolut zielführend.
Wir sind der Meinung, dass durch das Abschaffen der Stellplatzverordnung der Verkehr in den Städten und Gemeinden sogar gefährlicher wird. Wenn es keine Stellplätze geben würde und Fahrzeuge deshalb nicht mehr auf den Grundstücken, sondern im öffentlichen Verkehrsraum stehen würden, würden vor allem Kinder durch im Verkehrsraum stehende Fahrzeuge ge
fährdet. Wir sind der Meinung, dass es bei der kommunalen Entscheidung für die Stellplätze bleiben soll. Wir wollen in Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung keine generelle Abschaffung der Stellplatzverordnung. Daher werden wir auch in Zweiter Lesung gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen.
Vielen Dank. Ich muss leider wieder einmal sagen: Es ist mir hier herinnen einfach zu unruhig. Ich bitte Sie, einmal hier oben zu sein und diese Unruhe mitzuerleben. Das ist kein gutes Bild. Ich bitte, die Gespräche draußen zu führen. Natürlich werden dann die Bänke noch leerer sein. Das ist ganz klar. Ich bitte Sie jetzt wirklich: Wenn wir uns eine lange Tagesordnung vorgeben, muss sie auch entsprechend durchgezogen werden.
Jetzt habe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativentwurf auf Drucksache 17/1047 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt auf Drucksache 17/4091 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU, SPD und FREIE WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationszugangsgesetz - BayIZG) (Drs. 17/1602) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Streibl das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten, dass in Bayern endlich ein allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht wird. Wir möchten, dass die Behörden proaktiv Informationen veröffentlichen, zu denen die Bürgerinnen und Bürger Zugang haben. Sie, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion, wehren sich seit Jahren gegen solche Gesetze wie der Teufel
gegen das Weihwasser. Sie übersehen aber, dass wir den Bürgern die Informationen geben müssen, die sie benötigen, wenn wir sie in die demokratischen Prozesse mit einbinden wollen. Ein solcher Informationszugang würde ein Mehr an Kontrolle staatlichen Handelns bedeuten; das wollen Sie anscheinend aber nicht. Er würde auch ein Mehr an Akzeptanz staatlichen Handelns hervorrufen.
Im Rechtsausschuss ist immer wieder gesagt worden, dass es schon Möglichkeiten des Informationszugangs gibt. Das stimmt. Aber diese Möglichkeiten sind hinter einem Wust von Paragraphen versteckt. Die Suche nach Informationen ist letztlich wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. An den Zugang zu Informationen sind immer Voraussetzungen geknüpft. Wenn man den Informationszugang bürgerfreundlich regeln will, muss man es anders machen.
Des Weiteren wird von Ihnen immer wieder das Argument ins Feld geführt, dass der Informationszugang dem Datenschutz widerspricht. Dieses Argument ist schlicht lächerlich. In elf Bundesländern und im Bund gibt es Informationszugangsgesetze, und die verstoßen auch nicht gegen den Datenschutz. Selbst der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern würde ein solches Gesetz begrüßen und fördern. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, warum Sie weiter gegen dieses Gesetz Widerstand leisten. Die Argumente, die Sie ins Feld führen, sind letztlich nur Scheinargumente. Sagen Sie doch, dass Sie ein solches Gesetz überhaupt nicht haben wollen. Sagen Sie doch, dass Sie unseren Bürgern lieber Steine statt Brot geben wollen.
Sagen Sie doch, dass Sie lieber Herrschaftswissen behalten, statt Beteiligung zu ermöglichen. Sagen Sie doch, dass Sie Angst vor Aufklärung und Angst vor aufgeklärten Bürgern haben. Bedenken Sie, dass schon Immanuel Kant gesagt hat, dass alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, unrecht sind. Geben Sie deswegen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Einsichtnahme.
Noch ein Gedanke: Ohne Bürger gibt es keine Republik. Ohne Volk gibt es keine Demokratie. Das sicherste Mittel, eine Demokratie zu zerstören, besteht darin, dass man dem Bürgern sein zivisches Bewusstsein, sein Bewusstsein, Bürger zu sein, raubt. Wenn Sie den Bürger nicht ernst nehmen und nur in Sonntagsreden behaupten, dass er der Koalitionär des Ministerpräsidenten sei, ist das letztlich eine Farce. Sie müssen den Bürger ernst nehmen. Das heißt, Sie müssen ihn auch offen und ehrlich informieren und
ihm offenen Zugang zu Informationen ermöglichen. Alles andere ist eine Entmündigung des Bürgers. Sie wollen ihn nur zu einem schwarzen Untertan machen. Das wollen wir nicht. Wir wollen mündige Bürger. Geben Sie sich deswegen einmal einen Ruck und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Streibl, auf die Gefahr hin, dass es ein bisschen arrogant klingt – das soll es aber nicht sein –, sage ich: Heftigkeit ersetzt keine Argumente. Das möchte ich einfach so in den Raum stellen.
Sie haben offensichtlich Ihr eigenes Gesetz nicht gelesen. Zu diesem Ergebnis muss ich leider kommen. Sie fordern ein allgemeines und voraussetzungsloses Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der staatlichen und kommunalen Behörden sowie der sonstigen unter Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Jeder Zugang zu Informationen muss auch immer im Lichte des Datenschutzes gesehen werden. Ich kann mich an viele Anträge der Opposition erinnern, mit denen immer wieder das Problem des Datenschutzes aufgeworfen wurde. Immer wurde gefragt: Darf man das, oder darf man es vielleicht doch nicht? Der Sinneswandel, jetzt ein voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu Informationen zu fordern, ist ambitioniert. Ich nehme das zur Kenntnis.
Bei allem, was wir tun, müssen wir immer auch die berechtigten Interessen des einzelnen Bürgers oder der Firmen beachten. Es gibt auch Firmengeheimnisse. Die Bürger und die Firmen müssen zu Recht darauf vertrauen können, dass der Freistaat Bayern, dem Informationen anvertraut werden, entsprechend dem verfassungsmäßig garantierten Datenschutz handelt.
Man kann das so machen wie Sie. – Sie schaffen ein allgemeines und voraussetzungsloses Recht. Doch anscheinend wird der Mut doch etwas wacklig und das Eis ein bisschen glatter als vorher. – Sie stellen wiederum eine Menge Ausnahmetatbestände zur De
Wir finden es ehrlicher zu fragen: Wo darf ich reingucken, ohne jemanden zu verletzen? Sie hingegen sagen, man dürfe alles, jedoch das, das und das nicht.
Sie wollen ein zentrales elektronisches Informationsregister. Dabei negieren Sie die Vielzahl an Portalen, die diese Informationen online abrufbar machen. Weiterhin negieren Sie, dass Sie heute bereits vielfache Zugänge zu Informationen haben. Das halte ich nicht für die Nadel im Heuhaufen, wie Sie es nennen. Das ist ganz klar nach den sachlichen Bereichen geregelt. Sie haben sogar ein allgemeines Zugangsrecht und einen Anspruch auf fehlerfreies Ermessen, nicht nur bei rechtlichen, sondern selbst bei ideellen Interessen. Wenn Sie dies entsprechend geltend machen, muss die jeweilige Behörde im Rahmen ihres Ermessens entscheiden: Darf ich das nach außen geben, oder darf ich das nicht? - Das finden Sie sowohl im Verwaltungsverfahrensgesetz als auch im Lebensmittelrecht. Sie haben das OpenData-Portal. Diese Vielzahl an Möglichkeiten will ich jetzt gar nicht alle aufzählen, da sonst meine Redezeit zu Ende ist. Das möchte ich vermeiden.