Protocol of the Session on October 15, 2014

Es tut mir leid, wenn das Mikrofon nicht funktioniert.

Herr Kollege Rabenstein, vielleicht können Sie das Mikrofon am Rednerpult benutzen. Das scheint immer noch zu funktionieren. Das wäre vielleicht vom Zeitablauf her einfacher.

: Jetzt scheint es zu gehen. Ich habe den Eindruck, dass der Verfassungsschutz mich nicht zu Wort kommen lassen will.

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Kollege Heike hat von einer Panne gesprochen. Ich muss sagen: Das ist keine Panne, sondern ein Skandal, und zwar ein Skandal unseres Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz hat den Fall nicht unmittelbar weitergemeldet. Ende Februar hat der Verfassungsschutz von den Kollegen aus Brandenburg die Mitteilung erhalten, was sich hinter diesem Richter auf Probe verbirgt und welchen rechtsradikalen Hintergrund er hat. Dann heißt es in den Begründung: Wir wussten nicht, dass er im öffentlichen Dienst ist. Für mich ist das lächerlich. Er hat sich in Oberfranken aufgehalten. Dort gibt es eine rechtsradikale Szene. Der Verfassungsschutz hätte insgesamt nachfragen müssen, unabhängig davon, ob er sich im Richterdienst oder im öffentlichen Dienst oder in sonst einem Dienst befindet. Mithilfe des Namens hätte man sehr schnell auf den Richter kommen müssen. Das ist doch die Ungeheuerlichkeit. Der Richter war über ein halbes Jahr im Dienst und war selbst dort noch rechtsradikal tätig. Das haben wir schon gehört. Das ist für mich das Ungeheuerliche.

Welche Mitteilungen soll der Verfassungsschutz überhaupt noch erhalten, um jemanden auffliegen zu lassen? Deswegen müssen wir uns schon fragen, welche Leute dort tätig sind und welche Informationen diese noch brauchen, um irgendetwas aufklären zu können. Das ist für mich der eigentliche Skandal, noch dazu, wo wir doch durch die NSU-Angelegenheiten sensibilisiert sind. Wir haben gesagt, dass wir dort noch genauer hinschauen müssen. Einer mit diesem Hintergrund, auf den ich gar nicht näher eingehen will, kann über ein Jahr lang Richter sein, obwohl der Verfassungsschutz über ein Jahr Bescheid weiß. Das ist für mich keine Panne, sondern ein Skandal, um das noch einmal deutlich zu sagen.

(Beifall bei der SPD)

Als ich vorhin aufgehört habe zu reden, hatte ich noch eine Redezeit von zweieinhalb Minuten. Die Uhr ist jetzt die ganze Zeit weitergelaufen.

Herr Kollege Rabenstein, das ist eine völlig falsche Unterstellung. Es wäre besser gewesen, Sie hätten dem genauer zugehört, was ich gesagt habe. In der Mitteilung aus Brandenburg wurde genau auf das hingewiesen, was für den Verfassungsschutz klar war: Da ist einer, den wir als rechtsextremistischen Sänger – Thema Hassgesang – kennen, von Brandenburg nach Mainleus umgezogen – nicht mehr und nicht weniger. Es war keine Rede davon, dass er als Richter oder sonst etwas tätig war. Entschuldigung, weder beim Staatsschutz der Polizei noch beim Verfassungsschutz sind die Namen bayerischer Richter gespeichert.

Ich will noch einmal klar sagen, was der Verfassungsschutz gemacht hat: Er hat die rechtsradikale Szene beobachtet und gefragt, ob er irgendwo auftaucht oder ob ihn jemand kennt. Wohlgemerkt, das war Ende Februar. Kennt den jemand? Ist der bei den örtlichen Szenetreffs aufgetaucht? Bis heute: Null Komma null. Er ist in der rechtsextremistischen Szene Oberfrankens nicht erschienen, jedenfalls ist das der momentane Berichtsstand. Das ist das eine.

Das andere habe ich Ihnen vorhin geschildert. Man hat begonnen, der Frage nachzugehen, was er eigentlich macht. Welchen Beruf hat er? Man hat das Arbeitsamt, die AOK und dergleichen befragt. Ich habe klar gesagt: Man ist nicht auf die Idee gekommen, nach dem öffentlichen Dienst zu fragen. Das war ein Fehler. Aber, Entschuldigung, daraus einen Skandal zu machen, halte ich für einen groben Unfug. Das wird der Sachlage nicht gerecht.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, verbleiben Sie bitte noch am Mikrofon. Herr Kollege Dr. Dürr hat noch eine Zwischenfrage.

Herr Staatsminister, ich verstehe noch nicht ganz, wie Sie die Brücke schlagen. Es gab einen konkreten Hinweis.

(Jürgen W. Heike (CSU): Welchen?)

Diesem konkreten Hinweis ist man viel zu spät und unzureichend nachgegangen. Wie kommen Sie jetzt dazu, pauschale Verdächtigungen für das bessere Mittel zu halten? Wenn der Verfassungsschutz mit einem Fall nicht zurecht kommt, warum wollen Sie ihm dann viele Fälle aufbürden? Das verstehe ich einfach nicht. Vielleicht können Sie mir auch noch erklären, ob der Verfassungsschutz so gängige Recherchemittel wie das Internet nicht benutzt. Dazu haben Sie auch noch keine Auskunft gegeben.

Was ich auch noch nicht verstehe: Nach den NSUMorden hieß es, man wolle schneller zusammenarbeiten. Haben Sie vielleicht einmal versucht, schnellere Hinweise aus Brandenburg zu bekommen? Da läuft ja die Zusammenarbeit offensichtlich auch noch nicht rund. Was mich auch noch interessiert: Sind Sie unabhängig und zufällig parallel zur Medienberichterstattung aktiv geworden, oder gibt es da einen Zusammenhang?

Dann noch: Die vom Ministerpräsidenten schon gerühmte "Süddeutsche Zeitung" hat kommentiert: Für den hochgelobten bayerischen Sicherheitsapparat sei der Fall ein Armutszeugnis sondergleichen. Da weiß die linke Hand wieder nicht, was die rechte tut. Wer so nachlässig seiner Pflicht nachgeht, muss sich nicht wundern, wenn er sich beschuldigen lassen muss, auf dem rechten Auge blind zu sein.

(Jürgen W. Heike (CSU): Sie sind auf dem linken Auge blind, Herr Dürr!)

Herr Kollege Dr. Dürr, Mitteilung Brandenburg, Ende Februar: Am 11. März findet in Oberfranken eine Besprechung aller Sicherheitsbehörden statt, wo über diesen Namen geredet wird, wo ausdrücklich darüber geredet wird: "Kennt ihn jemand?" Wir müssen gemeinsam, Verfassungsschutz und Polizei, herangehen: Wo taucht er auf, was macht er, welchem Beruf geht er nach, mit klarem Ermittlungsauftrag und allem. Dass dieser Ermittlungsauftrag zunächst einmal nicht erfolgreich umgesetzt wurde, das ist in der Tat die Panne. Aber zu behaupten, es sei hier nichts gemacht worden oder man habe es verschlafen, ist einfach grober Unfug. Da bitte ich schon darum, ein bisschen besser zu differenzieren.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe gesagt, da ist versucht worden, den Beruf zu ermitteln, da ist die rechtsradikale Szene beobachtet worden und dergleichen. Jetzt müssen wir daraus lernen, wie man das in Zukunft noch besser macht, gar keine Frage. Aber ich bleibe trotzdem bei meiner Bewertung. Das ist im Einzelfall eine Panne, aber ich kann nicht erkennen, dass die Struktur nicht richtig ist. Sie haben sich zusammengesetzt. Das wird alles auch im Ausschuss vorgetragen. Sie haben noch in Brandenburg nachgefragt. Der Verfassungsschutz Bayern hat beim Verfassungsschutz Brandenburg noch einmal nachgefragt: Wisst ihr noch mehr über diese Person? und dergleichen. Die Polizei Bayern hat bei der Polizei Brandenburg nachgefragt: Habt ihr noch mehr, habt ihr irgendwelche Hinweise, was will denn diese Person bei uns? Was macht er hier?

Immer war eine leere Null das Ergebnis. Wir werden das im Ausschuss noch einmal darlegen.

Ich will das jetzt nicht gutheißen. Aber die Behauptung, dass das eine skandalöse Faulheit oder völlige Untätigkeit des Verfassungsschutzes oder der Polizei gewesen ist, ist einfach nicht richtig. Wir müssen das klar sehen. In der Tat, das Thema berufliche Tätigkeit müssen wir noch ernster nehmen. Aber so oder so: Wenn es der Brandenburger Verfassungsschutz zwei Monate früher oder noch einmal um drei Monate später mitgeteilt hätte, hätten wir auch nichts machen können.

Egal, wie Sie das betrachten, Sie kommen immer zu demselben Ergebnis: Zunächst einmal ist der Mann am 1. November 2013 zum Richter ernannt worden. Ich sage Ihnen noch einmal: Wenn Sie verhindern wollen, dass in Zukunft so jemand überhaupt erst zum Richter ernannt wird, können Sie das nur tun, indem Sie vorher den Verfassungsschutz fragen, ob er etwas weiß.

(Markus Rinderspacher (SPD): Er wusste ja nichts!)

Wenn Sie dabei bleiben wollen, dass Sie den Verfassungsschutz nicht vorher fragen, ob er etwas weiß -

(Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

- Wenn sich einer mit Wohnsitz Brandenburg bewirbt, auch am Flughafen, wird beim Verfassungsschutz Brandenburg nachgefragt. - Ich bin da ganz leidenschaftslos. Ich habe eine klare Meinung dazu. Aber das muss das Hohe Haus am Schluss selber entscheiden. Wollen wir in Zukunft zumindest für sicherheitsrelevante Bereiche vorsorgen, damit so jemand erst gar nicht eingestellt wird, wie wir das zum Beispiel beim Flughafen tun? Wir machen das zur Zeit übrigens, meine Damen und Herren, für alle Sicherheitsdienste in Deutschland, die Asylbewerberheime betreuen, jeweils mit Unterschrift der Betroffenen. Hier sind sich alle einig, auch der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, dass wir im Moment alle Sicherheitsleute in Asylbewerberheimen darauf überprüfen, ob sie einen rechtsradikalen Hintergrund haben, weil Neonazis versucht haben, sich da einzuschleichen. Da sage ich: Ja, da sind sich alle einig, weil wir sehen, wie notwendig das ist.

Ich frage: Wollen wir nicht diesen gleichen Mindeststandard künftig auch bei der Einstellung von Polizisten und Richtern anwenden? Darum geht es. Ich meine nach wie vor, dass das richtig ist, ohne davon

abzulenken, dass man auch die konkreten Abläufe, wie jetzt geschehen, noch weiter verbessern muss.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Anträge wieder getrennt. Wir haben da ein paar Änderungen. Ich bitte also, darauf jetzt zu achten.

Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/3358 abstimmen. Für diesen Antrag liegen keine Änderungsvorschläge vor.

(Volkmar Halbleib (SPD): Weil er so gut ist, Frau Präsidentin!)

Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/3360 abstimmen. Hier wurde von der SPD-Fraktion darum gebeten, den letzten Absatz zu streichen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich damit einverstanden erklärt. Jetzt lasse ich darüber abstimmen. Der letzte Spiegelstrich wird gestrichen. Wer dann diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Fraktion der FREIEN WÄHLER, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die CSUFraktion. Danke. Stimmenhaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 17/3365 abstimmen. Hier wurde darum gebeten, dass über jede Nummer einzeln abgestimmt wird. Wer der Nummer 1 dieses Dringlichkeitsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist diesem Absatz zugestimmt worden.

Dann lasse ich über die Nummer 2 des Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist

der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion angenommen.

Jetzt komme ich zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/3391. Hier ist darum gebeten worden, über die Nummer 4 dieses Antrags gesondert abzustimmen. Ist das richtig? – Gut. Dann lasse ich über die Nummer 4 des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER abstimmen.

(Josef Zellmeier (CSU): Mit der Streichung?)

- Nein, die Streichung mache ich erst nachher. Ich lasse jetzt nur über die Nummer 4 abstimmen. Ich muss dann über den Rest des Antrags abstimmen lassen, und da bringe ich dann die Streichung, Herr Kollege.

(Thomas Kreuzer (CSU): Warum wollen die über die Nummer 4 getrennt abstimmen? – Volkmar Halbleib (SPD): Völlig korrekt!)

- Ich habe das so hier. Ich kann nur das tun, um was ich hier gebeten werde. – Ich lasse jetzt über die Nummer 4 des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER abstimmen. Wer dieser Nummer 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Nummer 4 dieses Dringlichkeitsantrags angenommen.

Jetzt lasse ich über den Rest des Dringlichkeitsantrags mit der Streichung abstimmen. Hier heißt es: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mündlich – ggf. unter Ausschluss der Öffentlichkeit - …". Es ist darum gebeten worden, die Worte "ggf. unter Ausschluss der Öffentlichkeit" zu streichen. Wer dieser Änderung, dieser Streichung, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER angenommen.

(Franz Schindler (SPD): Wir wollten nur über die Streichung abstimmen, aber nicht über den gesamten Antrag!)

- Herr Kollege Schindler, wir haben die Streichung jetzt vorgenommen. Ich kann jetzt auch noch einmal über den gesamten Dringlichkeitsantrag abstimmen lassen. Die gestrichene Passage ist jetzt nicht mehr enthalten. Wenn es der Sache dient, lasse ich noch

einmal über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Die Worte "ggf. unter Ausschluss der Öffentlichkeit" sind gestrichen. Dieser Satz ist jetzt im Dringlichkeitsantrag nicht mehr enthalten. Wer jetzt diesem Antrag zustimmen möchte -

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das haben wir doch schon! – Peter Winter (CSU): Wisst ihr überhaupt, was ihr wollt?)

Herr Kollege Dürr, ich habe es hier in der Hand.