wir noch, dass es eine klare Haltung gegen Islamophobie sowie eine konsequente Antidiskriminierungspolitik geben muss. Das zusammengenommen sind die Lösungen, und in diesem Bereich muss der Freistaat Bayern seiner Verantwortung nachkommen. Auf die Debatte im Ausschuss freue ich mich schon.
Ich bitte darum, dass Sie unserem Antrag zustimmen, weil durch den Antrag noch ein anderer Aspekt hinzugefügt und ein paar mehr Fragen aufgeworfen werden. Im Endeffekt werden wir wohl alle nichts gegen Aufklärung und eine gemeinschaftliche Diskussion haben. Darum bitte ich um Zustimmung auch für unseren Berichtsantrag.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Redezeit, die noch übrig bleibt, möchte ich zwei ganz kurze Bemerkungen machen.
Zunächst: Ich bin jetzt schon ziemlich lange im Parlament und fast einer der Dienstältesten, aber ich habe noch nie erlebt, dass die Regierungspartei und damit die mächtigste Partei in diesem Landtag einen Dringlichkeitsantrag stellt und einen Bericht verlangt. Das habe ich noch nie erlebt.
Da fragt man sich natürlich als alter Parlamentarier: Warum ist das so? Denn eigentlich ist es bislang so gelaufen: Der Vorsitzende, der Florian Herrmann – er ist jetzt nicht da –, hätte doch nur bei Joachim Herrmann anzurufen brauchen und hätte sagen können: Du, Achim, kannst du mir nicht einen Islamistenschutzbericht geben?
Was? Nein, das ist ein Irrtum, Herr Ministerpräsident. Der Einzige, der selbstständig ist, sind Sie.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Das ist ein reiner Entlastungsantrag, ein Ablenkungsmanöver zum Schutz des Innenministers. Dieser hat sich mit der angekündigten Abschiebung des Islamisten zu weit aus dem Fenster gelehnt, um den Stammtischen recht zu gegeben. Jetzt merkt die CSU auf einmal, dass er
Ich sage zusammenfassend: Die Abschiebung solcher Islamisten ist nur eine Abschiebung des Problems, aber nicht dessen Lösung. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal das Ergebnis vorweg: Wir werden beiden Berichtsanträgen zustimmen. Sie sind sinnvoll und richtig. Ich denke, es ist auch wichtig, dass sich dieses Parlament mit diesen Fragen beschäftigt.
Das gilt natürlich auch aufgrund der Dramen, die sich in Syrien abspielen, aber insbesondere deswegen, weil wir hier originär für die innere Sicherheit der Menschen im Freistaat Bayern zuständig sind. Es stellt auch ein Thema der inneren Sicherheit hier in Bayern dar, wenn ein Kemptener ISIS-Kämpfer sich dahin gehend äußert, dass er bereit sei, seine Familie umzubringen, wenn sie sich nicht für die ISIS und den Islam erwärmt.
Wir werden, wie gesagt, beiden Anträgen zustimmen. Das hat zwei Komponenten: zum einen den Bereich der Polizei und der inneren Sicherheit, zum anderen das Thema Prävention. Das kommt in der Begründung des CSU-Antrags zum Ausdruck.
Wir werden auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, obwohl es da einige Punkte gibt, die man durchaus hinterfragen kann und muss. Zum einen, Herr Kollege Gantzer, kann man trefflich darüber streiten, ob die Abschiebung tatsächlich gegen die Resolution Nummer 2178 der Vereinten Nationen verstößt. Wir werden dazu auch einen Bericht hören und im Ausschuss diskutieren. Es ist jetzt innerhalb von drei Minuten Redezeit im Plenum sicherlich nicht möglich, vertieft auf diese Frage einzugehen.
Mit Frage 3, Herr Kollege Dürr – vielleicht haben Sie den Antrag geschrieben; deswegen ist die Frage 3 auch etwas entlarvend –
Pass unterscheidet. Ganz einfach, Herr Kollege Dürr, das kann ich Ihnen erklären: Ein Mensch mit deutschem Pass hat nach Artikel 16 a des Grundgesetzes
(Unruhe – Glocke der Präsidentin – Zuruf von der CSU: Jetzt lesen Sie doch einmal das Aufent- haltsgesetz!)
- das war in anderen Zusammenhängen heute schon Thema - hat selbstverständlich das Recht, jederzeit nach Deutschland zurückzukehren, und er darf nicht ins Ausland abgeschoben und ausgeliefert werden.
Ein Nichtdeutscher hingegen darf nach geltendem Ausländerrecht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, abgeschoben oder ausgewiesen werden. Das ist der Unterschied.
Da muss man sich ad 1 schon die Frage stellen, wie wir mit in Deutschland lebenden gewaltbereiten Menschen umgehen und ob wir dieses Risiko und diese Gefahr tatsächlich in Deutschland haben bzw. hierher importieren wollen. Ad 2 müssen wir uns fragen, ob wir es tatsächlich riskieren wollen, dass wir sie, wenn es sich um gewaltbereite deutsche Staatsbürger handelt, ausreisen lassen, damit sie sich anderswo radikalisieren und dann wieder nach Deutschland zurückkommen und hier Straftaten begehen. Deswegen ist die Differenzierung durchaus angebracht. Aber auch dazu werden wir im Ausschuss noch Näheres hören.
Wichtig sind Ihre Fragen zur Prävention. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob der islamische Religionsunterricht als ordentliches Schulfach vor radikalisierten Salafisten schützt. Diese Frage können wir diskutieren, aber das erschließt sich mir als Erstes nicht.
Zur Frage 9: Man kann sie zwar stellen, aber da können Sie die Antwort eigentlich absehen. Was wird die Bayerische Staatsregierung wohl auf die Frage antworten, ob das Amt für Verfassungsschutz gegenwärtig in der Lage sei, das Thema angemessen zu bearbeiten? Da werden Sie sicher erwarten, dass die Staatsregierung Nein sagt.
Eine letzte Anmerkung: Natürlich müssen wir gegen Diskriminierung und Islamophobie Antworten parat haben, aber auch da lautet die Frage, ob dieses Thema tatsächlich mit Radikalisierung zusammenhängt. Auch hier sind Fragezeichen angebracht. Wir werden darüber im Ausschuss diskutieren. Die Fragen sind notwendig und wichtig. Deswegen werden wir beiden Anträgen zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit und Sicherheit der Menschen in Syrien, im Irak, aber auch bei uns in Europa sowie in Nordafrika werden aktuell zunehmend durch radikale, extremistische und fanatische Islamisten bedroht. Die brutale Terrororganisation Islamischer Staat versucht in der Tat, Syrien zu erobern, massakriert die einheimische Bevölkerung, schlägt amerikanischen und britischen Journalisten die Köpfe ab, und die Jesiden im Nordirak sind vom Völkermord bedroht. Mitten in unserem eigenen Land haben wir Radikale, die diesen brutalen Krieg massiv unterstützen, die in diese Gebiete ausreisen, um dort selbst an diesem Krieg teilzunehmen oder Selbstmordattentate zu begehen. Das ist eine alarmierende Entwicklung, sowohl für die Sicherheit in unserem eigenen Land als auch für die Menschen in den Gebieten dort.
Ich sage im Anschluss an die Diskussion von vorhin noch einmal: Nicht nur wegen der Flüchtlingssituation, sondern auch für die Frage nach der inneren Sicherheit ist das Verhalten zum Beispiel des italienischen Staates völlig indiskutabel, weil es in krasser Weise gegen das Schengener Abkommen verstößt und im Moment Hunderten von Illegalen erlaubt, unkontrolliert in den Schengen-Raum einzureisen. Die Nachrichtendienste haben kürzlich zu Recht davor gewarnt, dass sich unter all diese Flüchtlinge zurzeit problemlos auch Gewalttäter oder Terroristen mischen können. Deshalb können wir ein solches Verhalten auch nicht akzeptieren.
In der Kürze der Zeit will ich zum Antrag der GRÜNEN darauf hinweisen: Ich gehöre diesem Parlament in der Tat auch seit vielen Jahren an. Es ist gute Tradition, dass diesen Berichtsanträgen zugestimmt wird.
Es ist aber gerade typisch, leider auch für Ihr Vorgehen, liebe Frau Kollegin Schulze, dass Ihr formaler Berichtsantrag bereits Unterstellungen beinhaltet, und die sind eben schlichtweg falsch. Da ist es völlig richtig, dass die CSU-Fraktion nicht völlig falschen Unterstellungen zustimmt.
Frau Kollegin Schulze, es ist wunderbar, wenn sich die GRÜNEN im Bayerischen Landtag auf die Ebene der Vereinten Nationen begeben. Dann muss man das aber auch richtig tun. Die Resolution der UN vom 24. September 2014 wird selbstverständlich von der Bayerischen Staatsregierung voll respektiert.
Wenn Sie sich schon auf die juristischen Details einlassen, dann sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass diese UN-Resolution unter "Foreign Terrorist Fighters" Personen versteht, die in einen Staat reisen, der kein Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen. Damit ist schon nach diesem Wortlaut völlig klar, dass erstens niemals davon Personen betroffen sind, die in das Land ihrer eigenen Staatsangehörigkeit zurückgeschickt werden, zweitens es sich bei dem konkreten Fall, über den sich einige aufregen, wohlgemerkt um die Türkei handelt und die Türkei im Sinne der UN-Resolution überhaupt nicht Kriegsgebiet ist.
Also in zweierlei Hinsicht – das muss ich klar sagen ist das juristisch völliger Nonsens, den Sie hier vortragen.
Dass Sie das zur Beschlusslage des Landtags machen wollen, ist geradezu eine Unverschämtheit. Sie meinen, dass Sie hier mit UN-Resolutionen Ihr politisches Süppchen kochen können. Das werden wir nicht zulassen.
Ich sage Ihnen zu der Praxis, auch im Anschluss an das, was Kollege Pohl zutreffend zur Staatsangehörigkeit gesagt hat: Wenn wir also die Situation haben, dass einer ausgereist ist und vielleicht durch die Teilnahme am Bürgerkrieg noch zusätzlich radikalisiert und fanatisiert wird, wir aber von vornherein wissen, weil er deutscher Staatsangehöriger ist, können wir später seine Wiedereinreise nicht verhindern, müssen wir in der Tat – da sind sich alle Innenminister der Länder völlig einig – alles dafür tun, um von vornherein eine Ausreise in diesen Bürgerkrieg zu verhindern. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion.
Es wird auch weiterhin – das ist unbestritten – ausländische Staatsangehörige geben, wo wir zu dem gleichen Ergebnis kommen. Es kann aber auch weiterhin in der Einzelfallbetrachtung sein, dass wir in der Abwägung, da lebt ein ausländischer Staatsangehöriger in unserem Land, äußert – wie das in diesem Fall ist – gewalttätige Absichten und wird deshalb als Risiko für
die Sicherheit in unserem eigenen Land eingeschätzt, zwischen dem Risiko für die Sicherheit der Menschen in Deutschland, in Bayern und anderen Risiken zu dem Ergebnis kommen, in diesem Fall ist es besser, dass er unser Land verlässt.
In diesem Fall handelt es sich um einen türkischen Staatsangehörigen. Die Türkei ist kein Kriegsgebiet, sondern es geht darum, dass wir diesen türkischen Staatsangehörigen abschieben und ihn den türkischen Sicherheitsbehörden übergeben. Das ist mit all den Konstellationen, von denen Sie gesprochen haben, überhaupt nicht vergleichbar. Der Vorschlag der Ausländer- und Sicherheitsbehörden, diesen Mann abzuschieben, ist mir von den Fachbehörden vorgelegt worden. Das ist keine Politaktion. Aber ich habe in der Tat keinerlei Anlass, nachdem mir das von den Fachbehörden so vorgeschlagen worden ist, dem nicht zuzustimmen, sondern es ist im Interesse der Sicherheit unseres Landes.