Sie haben gesagt, es seien verunglimpfende Unterstellungen, Wahlkampfgetöse. Die Frage von Frau Stewens wurde bereits zitiert: "Wie kann man einem Dreifachmörder glauben?" – Ich sage Ihnen eines: Jeder Mensch ist gleich. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Frage alleine stellt bereits eine Unverschämtheit gegenüber der Würde des Menschen dar.
All diese Fragen zur Fachaufsicht sind abgelehnt worden. Die Forensik dient, Herr Huber, dem Schutz der Allgemeinheit. Diese Fragen haben Sie doch damals gar nicht interessiert. Sie haben den Deckel darauf gehalten, und von daher haben Sie bereits vor 14 Monaten den Grundstein dafür gelegt, dass dringende Fragen offen geblieben sind, quälende Fragen der Bürgerinnen und Bürger, nicht nur derer von Ansbach: Was ging da vor? Was geht da vor? Was hat man dagegen unternommen?
Sie haben die Dinge aus personellem Kalkül und nicht der Sache entsprechend erörtert und geglaubt, Ihre absolute Mehrheit schütze die von Ihnen damals errichtete Mauer des Schweigens und der Verdrängung. Dieser Linie sind Sie in dieser Legislaturperiode treu geblieben. Zwei Auskunftsanträge der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN wurden insoweit mit genau demselben Tenor abgeschmettert.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, durch Ihre fehlende Einsicht, Ihre Verweigerung, über Umstände, Kompetenz und Notwendigkeiten der Fachaufsicht in der Forensik Kenntnis zu gewinnen, ist die maßgebliche Architektur der Causa Haderthauer überhaupt erst erstellt worden. Wer sich so bedingungslos, hemmungslos und kompromisslos verhält, fördert doch selbstverständlich forsches und überhebliches Auftreten. Ihr Plan, Herr Kreuzer, das Anliegen der Opposition als niederträchtig erscheinen zu lassen, ist doch in vollem Umfang nicht aufgegangen.
Was wäre denn gewesen, wenn vor 15 Monaten entsprechende Auskünfte erteilt worden wären? Wir hätten genau den Fakt und den Sachstand, den Frau Gote geschildert hat. Im Hinblick auf die Kürze der Zeit gehe ich darauf nicht mehr ein.
Aber, Herr Kreuzer, selbstverständlich ist die Unschuldsvermutung eine der wichtigsten Säulen in unserem Rechtsstaat, und jeder Angeklagte, jeder Beschuldigte hat die Möglichkeit, sich frei zu verteidigen. Indes, wenn ich im Namen meiner Verteidiger die Staatsanwaltschaft dahingehend berichtige, dass Sie einen Tatvorwurf konstruiert hätte und die Vorgehensweise gleichstelle mit Sippenhaft, dann ist das kein Zeichen dafür, dass die Unschuldsvermutung in jeder Hinsicht gilt.
In diesem Zusammenhang gibt es genügend Hinweise und Anzeichen, ohne dass ich ein Wort über strafrechtliche Erwägungen und teilweise Vorverurteilungen verliere, dass hier Pflichtverletzungen den Anlass für die Entlassung bzw. den Rücktritt Frau Haderthauers gegeben haben. Diese Pflichtverletzungen müssen nachhaltig aufgeklärt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich sehe jetzt den Herrn Ministerpräsidenten nicht. Ich hätte ihn auch gerne noch begrüßt, aber vielleicht richtet es ihm jemand aus. Herr Kreuzer ist auch nicht da.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie sicherlich wissen, komme ich aus Ansbach. Frau Haderthauer war in den Neunzigerjahren in der renommierten Kanzlei Hols & Kleinlein in Ansbach als Anwältin tätig. Gleichzeitig war ihr Ehemann Arzt im Bezirksklinikum. Dort betreute er einen Mehrfachmörder, und – das ist auch einmal wichtig: Wenn hier immer von Vorverurteilungen gesprochen wird, möchte ich gerne eine sachliche Aufklärung dazu bringen – er machte seit 1990 mit den von diesem gebauten Modellautos überaus lukrative Geschäfte. Frau Haderthauer war von Anfang an dabei und wusste deshalb vollumfänglich Bescheid über alle Tatsachen. Im Jahr 1993 wurde sie alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Firma Sapor Modelltechnik. Der Mitgesellschafter Herr Ponton erteilte hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. Es wäre auch einmal sehr gut, wenn Herr Kreuzer, der den Mund so voll nimmt und die Backen
aufbläst, mit Herrn Ponton spräche, um zu erfahren, was er dazu sagt. Im Jahr 2003/2004 erfolgte die Übertragung ihrer Geschäftsanteile an ihren Ehemann. Das war rechtlich überaus fragwürdig, da – und das ist entscheidend – der Mitgesellschafter Herr Ponton – das hat er mir persönlich in einem längeren Gespräch gesagt – die bei einer GbR notwendige Zustimmung dazu nicht erteilt hat.
Im Jahr 2008, in dem die Frau Ministerin a. D. Haderthauer in das Sozialministerium berufen wurde, erfolgte der Verkauf durch Herrn Haderthauer an Herrn Sager, ebenfalls ohne Zustimmung des Herrn Ponton, der nach wie vor Miteigentümer war, erst nach einem umstrittenen "Vergleich" – ich muss dieses wirklich in Anführungszeichen setzen – im November 2011. Unser Dringlichkeitsantrag in dieser Legislaturperiode hat sich darauf bezogen, die Rolle von Frau Haderthauer im Jahr 2011 einmal klarzumachen. In welcher Eigenschaft hat die damalige Staatsministerin diesen Vergleich unterschrieben? Erst im November 2011, nach einer Abfindungszahlung von 20.000 Euro, sollten diese Altlasten, Altfolgen aufgearbeitet werden.
Für mich als Abgeordneten aus Ansbach sind aber vor allen Dingen die damaligen Zustände in der Forensik Ansbach bedeutend. Das ist keine Vorverurteilung, kein Scharfmachen, sondern es sind einfach Fakten, die sich in Ansbach abgespielt haben: Ein Dreifachmörder wird im Maßregelvollzug nicht ausreichend therapiert. Das ist für mich als Arzt ein entscheidender Punkt; denn Herr S. hat in diesem Maßregelvollzug lediglich eine sogenannte Arbeitstherapie erhalten. Das sollte uns zu denken geben. Die Aufgabe des Staates im Maßregelvollzug ist es, die Patienten zu therapieren. Das wurde unterlassen. Der zuständige Arzt und seine Ehefrau haben stattdessen mit den Patienten äußerst lukrative Geschäfte gemacht. Angetrieben von ihrer Profitgier haben sie den Patienten S. als billige Arbeitskraft ausgenutzt. Dies belegen die extrem niedrigen Lohnsätze von Herrn S. sowie die unüblichen Arbeitszeiten.
Diese betrugen weit mehr als acht Stunden. Er musste sogar an Sonn- und Feiertagen bis tief in die Nacht hinein arbeiten. Wenn Herr Keuzer unschlüssig ist, gebe ich ihm die Telefonnummer von Herrn S. gerne. Er kann ihn anrufen und fragen, ob das so stimmt. "Er sollte bei Laune gehalten werden" – so steht es in einem Protokoll des Bezirksklinikums Ansbach. Deshalb kann sich Herr S. an Wochenenden in Ansbach relativ frei bewegen. Er wird von den Haderthauers zum Essen in Restaurants eingeladen. Er besucht Messen für Modellbau und genießt Urlaubstage mit den Haderthauers. Mit ihnen ist er sogar per Du. Das
muss man an dieser Stelle auch einmal ganz deutlich sagen. Herr S. wird nach seinen Ausflügen nicht kontrolliert. Das ist ein weiteres Sicherheitsrisiko. Das sind Tatsachen. Er wird auch nicht auf Drogen kontrolliert. Ich habe eine handschriftliche Anweisung der Klinikärzte, die genau dies belegt. Ich finde, es ist ein starkes Stück, an dieser Stelle von Vorverurteilungen zu sprechen. Das ist dieses Parlaments unwürdig.
Die Gefahr, die von diesem Mann für die Bevölkerung von Ansbach ausging, war unkontrollierbar. Das sorgt heute noch für helle Empörung und Unverständnis bei der Ansbacher Bevölkerung.
Die Bedrohung hat Frau Haderthauer um des eigenen finanziellen Vorteils willen billigend in Kauf genommen. Ihre Formulierung, dies sei "ein von Idealismus getragenes Engagement finanzieller Art", könnte in diesem Zusammenhang nicht zynischer sein.
Frau Haderthauer ist Juristin. Sie wusste – das kommt erschwerend hinzu –, dass der Forensik-Insasse Herr S. 1988 verurteilt worden ist. Im Jahre 1990 begannen diese Ausflüge. Sie wusste, dass er sich in Sicherheitsstufe 1 befand. Für einen Patienten in Sicherheitsstufe 1 ist klar festgelegt, dass er die Klinik nur mit Handschellen in Begleitung von zwei Sicherheitsbeamten verlassen darf. Er hat sich aber mehr oder weniger frei und ungezwungen in Ansbacher Cafés aufgehalten, ist in Ansbach durch die Stadt gegangen.
Sie können jetzt sagen – das ist bereits als Verteidigungslinie angeklungen –, dass Frau Haderthauer damals keine politische Verantwortung trug. Das stimmt. Jedoch wirft ihr verantwortungsloses Verhalten einen erheblichen Schatten auf ihre Persönlichkeitsstruktur und ihr Persönlichkeitsbild. Das ist in diesem Zusammenhang festzuhalten. Von 2008 bis 2013 war Christine Haderthauer Sozialministerin. Danach war sie in der Staatskanzlei tätig. Das wissen wir alle. Ich bedaure, dass Herr Seehofer gerade nicht da ist. Nach Aussage von Ministerpräsident Seehofer – Herr Kreuzer hat das bestätigt – hat sie "hervorragende Dienste für den Freistaat Bayern geleistet und ihre Ämter stets korrekt geführt". Das trifft überhaupt nicht zu. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Das belege ich an einem Beispiel. Frau Präsidentin Stamm, Sie haben mich im Jahr 2011 eingeladen, die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zu besuchen. Ich
denke, daran erinnern Sie sich noch. Damals waren bereits vom BRK Zelte aufgestellt worden. Damals hatten wir noch keine Container. Es herrschte bereits eine massive Überbelegung in dieser Erstaufnahmeeinrichtung. Sie haben gesagt, dies sei ein unwürdiger Zustand. Daran erinnere ich mich zumindest. Für mich war es ein menschenunwürdiger Zustand. Was hat Frau Haderthauer im Rahmen ihrer Asylpolitik getan? Sie hat jahrelang nichts getan. Das war ein politisches Versagen. Das steht jedoch als Nächstes auf der Tagesordnung dieser Plenarsitzung.
Nun komme ich zu einem anderen Punkt. Als Sozialministerin führte sie die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in Bayern. Dafür trug sie Verantwortung. Ich habe bereits ausgeführt, dass sie über die erheblichen Sicherheitslücken zumindest im Ansbacher Maßregelvollzug bestens Bescheid wusste. Als Ministerin hatte sie später die Pflicht, dort Abhilfe zu schaffen und die bestehenden Sicherheitslücken zu schließen, und zwar für alle Einrichtungen in Bayern. Ich spreche ausdrücklich nicht nur von der Sicherheit für die Bevölkerung, sondern auch von der Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen. Das muss an dieser Stelle thematisiert werden. Das Versagen ist klar und deutlich sichtbar.
Die Wirklichkeit sieht noch viel brutaler aus: In den fünf Jahren ihrer Amtszeit als Sozialministerin haben sich insgesamt 16 Patienten im Maßregelvollzug in Bayern selbst töten können, beispielsweise mit Messerstichen in den Bauch oder durch Aufschneiden der Pulsadern. Sehr geehrte Kollegen von der CSU, ein Patient tötete sich im Maßregelvollzug mit einer Überdosis Heroin. Im Maßregelvollzug dürfen Patienten unter keinen Umständen Zugang zu Drogen haben. Für diese Missstände während ihrer Amtszeit trägt Frau Haderthauer die volle politische Verantwortung. Sie hat auch hier versagt und nicht gehandelt.
Die Zahl von 16 Suiziden wurde mir von der Staatsregierung in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 18. Juni dieses Jahres für ganz Bayern genannt. Ob diese Aussage umfassend und zutreffend ist, bezweifle ich ausdrücklich. In der Antwort der Staatsregierung wurden für diesen Zeitraum für Niederbayern fünf Suizide genannt. Mir sind dagegen allein für den Maßregelvollzug Straubing – Niederbayern hat zwei Maßregelvollzugsanstalten – vier Suizide innerhalb von drei Jahren namentlich bekannt. Dieses Thema sollten wir ebenfalls im Rahmen eines Untersuchungsausschusses aufklären, nämlich unzureichende und sogar fehlerhafte und falsche Auskünfte der Staatsregierung.
Meine Damen und Herren, es kommt noch schlimmer. Das Datum der Schriftlichen Anfrage habe ich bereits zitiert. Der Staatsregierung zufolge gibt es keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Suizidversuche im Maßregelvollzug. Mir liegen dagegen umfassende Dokumente aus den Neunzigerjahren für das Bezirksklinikum Ansbach vor. Dort wurde minutiös ausgeführt, was passiert ist, wer und mit welcher Methode einen Versuch unternommen hat und was daraus geworden ist. Wurden diese Aufzeichnungen in der Amtszeit von Frau Haderthauer eingestellt? Nach Auskunft der Staatsregierung muss ich wohl davon ausgehen. Das wäre eine weitere fatale und unverantwortliche Entscheidung dieser Staatsministerin. Aus der Antwort der Staatsregierung geht hervor, dass die Prävention im Maßregelvollzug ein hohes Ziel sei. Wie soll eine Prävention aus medizinischer Sicht funktionieren, wenn ich nicht weiß, wie ich diese Versuche therapieren und verhindern kann, weil die Daten überhaupt nicht vorhanden sind? Der Freistaat Bayern hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für alle Patienten im Maßregelvollzug zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht hat die Fachaufsicht im Ministerium politisch zu verantworten. An dieser Stelle hat die ehemalige Staatsministerin Haderthauer ebenfalls vollständig versagt, wie die Tatsachen und Fakten beweisen.
Ich nehme meine Arbeit als Oppositionspolitiker sehr ernst. Das dürfen Sie mir glauben. Deshalb habe ich in einer Pressemitteilung darum gebeten, Frau Haderthauer möge die nach wie vor vielen offenen Fragen beantworten. Die Fragen sind nicht beantwortet worden. Das hatten wir bereits vor der Wahl im Juli letzten Jahres erlebt. Wir haben sie gebeten, sie möge die offenen Fragen zur Modellbau-Affäre endlich beantworten. Daraufhin bekam ich ein Fax von der Staatskanzlei, das von der Ministerin unterschrieben war. Das steht ausdrücklich oben drauf. Das Fax datiert vom 11. Juli 2014. Dieses Fax sollte mir quasi einen Maulkorb verpassen. Sie schreibt – ich zitiere –: "Ich fordere Sie daher auf, diese laut FLZ getroffenen Behauptungen zukünftig zu unterlassen." – Bei der FLZ handelt es sich um die "Fränkische Landeszeitung", die berichtet hatte.
Nein, Ihre Redezeit ist zu Ende. Heute muss ich streng sein. Herr Kollege, sprechen Sie Ihren Satz zu Ende, dann ist Schluss.
Frau Präsidentin, ich darf Sie auffordern, dem Schutz der Abgeordneten bezüglich des Fragerechts und der Auskunftspflicht der Staatsregierung umfassend Rechnung zu tragen. Der Schutz der Abgeordneten muss gewährleistet sein. Den frei gewählten Abgeordneten dieses demokratischen Staates darf kein Maulkorb verpasst werden.
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit geeinigt. Diesem Beschluss trage ich Rechnung, nicht mehr und nicht weniger. Jetzt hat Herr Kollege Heike für die CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Was haben wir eigentlich für eine Sitzung hier? Ich habe heute so viele Themaverfehlungen erlebt wie schon lange nicht mehr.
Herr Kollege Aiwanger, ich habe es schon einmal gesagt: Ich freue mich immer, wenn ich geistreiche Zwischenrufe bekomme. Damit haben Sie sich heute wieder nicht ausgezeichnet. – Meine Damen und Herren Kollegen, vergleichen wir einmal, was im Antrag steht und was wir heute erlebt haben. Die Antragsüberschrift lautet: "Unverzügliche Aufklärung und politische Aufarbeitung der Affäre Haderthauer". Wir haben heute vieles gehört, was damit nichts zu tun hat. Vorhin ging bereits der Ruf "Themaverfehlung" durch die Reihen. Dafür sollte uns unsere Zeit eigentlich zu schade sein. Das sage ich auch im Hinblick auf die Bürger, die uns hierher berufen haben. Das spricht eigentlich gegen unseren Selbstwert.
Nun komme ich zu den verschiedenen Vorstellungen. In der Drucksache 17/2788 wurde eine Reihe von Fragen gestellt. Heute hören wir auch von Mitgliedern des Rechtsausschusses: Wir haben keine Antwort erhalten. Meine Damen und Herren Kollegen, sind Sie wirklich nicht in der Lage, sich noch einmal mit der Antwort auf der Drucksache 17/2788 zu befassen?
(Horst Arnold (SPD): Wir haben gesagt, dass Sie die Berichtsanträge abgelehnt haben! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Sie haben die Anträge abgelehnt!)
Das ist hochinteressant. Herr Kollege Streibl, wir haben die Anträge dort nicht abgelehnt, sondern wir haben darüber diskutiert. Nachdem alles ausdiskutiert war und Sie keine Fragen mehr hatten, waren diese Anträge erledigt. Deshalb mussten wir sie nicht mehr weiter verfolgen.
Unter der Ziffer 1 lautete die erste Frage, ob Frau Haderthauer zurücktreten sollte oder zu entlassen sei. Das ist erledigt. In der Ziffer 2 des aufgerufenen Antrags wird von unserem Ministerpräsidenten zu viel verlangt. Bei aller Hochachtung, Hellseher ist er noch nicht. Er hätte nämlich schon vorher wissen sollen, was alles schief gelaufen ist und schief läuft. Sie fordern, er hätte Frau Haderthauer schon damals entlassen müssen. Bei aller Freundschaft: Wir haben es nicht nötig, uns so zu unterhalten.