Der Anteil der Kinder, die sich für das Gymnasium entscheiden, wird immer geringer. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: zu viel Nachmittagsunterricht, zu viel Leistungsdruck. Deswegen müssen wir diesen Trend stoppen. Wir werden das mit unserem Volksbegehren auch tun. Wir sind unideologisch, und es ist uns wichtig, dass es beide Wege gibt, das G 9 und die Möglichkeit, das Gymnasium auch in acht Jahren zu bestreiten. Wir FREIEN WÄHLER werden eine weitere Absenkung des Niveaus am Gymnasium nicht mitmachen. Wir werden es nicht zulassen, dass das Gymnasium zur Gemeinschaftsschule wird. Wir wollen mehr Qualität am Gymnasium, damit das Gymnasium endlich wieder zum Flaggschiff des bayerischen Schulsystems wird.
Wir wollen, dass das Gymnasium die Persönlichkeit bildet und Arbeits- und Studierfähigkeit ermöglicht. Wir wollen, dass das G 9 in Bayern wieder möglich wird. Damit das geschehen kann, ist die Unterschrift bei unserem Volksbegehren das einzige wirklich überzeugende Mittel. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Felbinger. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) (Drs. 17/2382) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Erste Rednerin ist Frau Staatsministerin Melanie Huml. Bitte schön.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung hier in Bayern. Die genetische Untersuchung von Embryonen ist sicherlich immer im Spannungsfeld zwischen dem technisch Möglichen und den ethisch-moralisch-rechtlichen Grenzen, denen auch die Verfahren unterliegen und
die in der Medizin bestehen, zu sehen. Als Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, mit denen durch In-vitro-Fertilisation erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien untersucht werden. Bei positivem Befund erfolgt die Entscheidung, ob der Embryo wirklich in die Gebärmutter eingesetzt wird oder nicht.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit der PID hat der Bundesgesetzgeber bereits im Jahr 2011 getroffen. Nach § 3 a des Embryonenschutzgesetzes ist die PID grundsätzlich verboten und strafbewehrt. Sie ist nur innerhalb ganz enger Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig, die ich im Folgenden aufführe:
Erstens muss aufgrund der genetischen Disposition der Eltern ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder aufgrund der Vorgeschichte eine hohe Wahrscheinlichkeit von Tot- und Fehlgeburt bestehen.
Zweitens muss eine umfassende Aufklärung und Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Konsequenzen erfolgt sein.
Drittens darf die PID nur in staatlich zugelassenen Zentren durch qualifizierte Ärzte durchgeführt werden.
Viertens bedarf es der zustimmenden Bewertung einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Ethikkommission.
Die näheren Regelungen zur Zulassung der PID-Zentren und zu den Ethikkommissionen hat der Bund in der Präimplantationsdiagnostikverordnung vom 21.02.2013 getroffen. Diese PID-Verordnung gibt den Ländern auf, die zuständigen Behörden für die Zulassung von PID-Zentren zu bestimmen und unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen für die PID einzurichten. Deshalb bringen wir heute als Ministerium diesen Gesetzentwurf ein. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung kommt dem Regelungsauftrag des Bundes nach. Zuständige Behörde für die Zulassung der PID-Zentren soll das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werden. Damit wollen wir eine einheitliche Anwendung der Zulassungskriterien gewährleisten. Ferner soll auch die bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik mit Sitz in München errichtet werden. Sie soll eine Geschäftsstelle beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten.
Die Staatsregierung hat bewusst für eine föderal eigenständige Ethikkommission votiert. Es gibt andere Bundesländer, die sich zu mehreren zusammengeschlossen haben. Auch sollen die PID-Zentren in Bay
ern Maßnahmen der PID erst nach zustimmender Bewertung der bayerischen Ethikkommission durchführen dürfen. Die Zustimmung einer anderen Ethikkommission genügt nicht. Damit wollen wir einen gewissen Tourismus vermeiden. Da, wo sich die Ethikkommission mit dem Fall beschäftigt hat, soll auch die Diagnostik durchgeführt werden. Damit wollen wir bei uns in Bayern eine einheitliche Gestaltung erreichen. Mit der Errichtung einer zentralen Ethikkommission in Bayern wollen wir gewährleisten, dass in Bayern über Anträge zur Durchführung einer PID nach einheitlichen Kriterien und Maßstäben entschieden wird. Ich habe es bereits gesagt: Damit soll einem möglichen Tourismus der Antragsberechtigten zwischen mehreren Ethikkommissionen entgegengewirkt werden.
Die Zusammensetzung der Ethikkommission ist hinsichtlich Mitgliederzahl und grundsätzlicher Qualifikation bereits vom Bund vorgegeben. Da sind schon recht enge Rahmenbedingungen gegeben. Die Ethikkommissionen bestehen aus acht Mitgliedern, davon vier Mediziner, ein Ethiker, ein Jurist, ein Patientenvertreter und ein Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Der vorliegende Gesetzentwurf konkretisiert die Vorgaben des Bundes im Hinblick auf die Qualifikation der Mitglieder. So sollen der bayerischen Ethikkommission aus der Fachrichtung Medizin je eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde oder Geburtshilfe, für Humangenetik, für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie angehören. Damit wollen wir sicherstellen, dass von der Ethikkommission alle medizinisch-psychischen und sozialen Aspekte des Falles berücksichtigt werden können. Die Mitarbeit in der Ethikkommission ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder der Ethikkommission entscheiden über die Anträge auf Zulassung einer PID unabhängig und weisungsungebunden. Wegen der Gewichtigkeit der Entscheidung der Ethikkommission ist hier eine zusätzliche Kontrolle notwendig. Daher soll das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Rechtmäßigkeit – und nur die Rechtmäßigkeit – der Entscheidung der Ethikkommission überprüfen können. Die fachliche und ethische Richtigkeit der Entscheidung bleibt natürlich außen vor, weil dies ganz klar der Ethikkommission vorbehalten ist.
Die Kosten der Zulassungsbehörde und der Ethikkommission trägt der Freistaat Bayern. Es werden aber Gebühren und Auslagenersatz erhoben. Diese fließen wiederum dem Freistaat zu. Damit will man gewährleisten, dass die Kosten der Zulassungsbehörde und der Ethikkommission gedeckt sind. Wir wollen dadurch, dass die Ethikkommission ehrenamtlich arbeitet, auch die Gefahr möglichst gering halten, dass
besonders Paare mit Kinderwunsch übermäßig belastet werden. Selbstverständlich kann man in extremen Härtefällen gemäß dem allgemeinen Kostenrecht schauen, ob man Gebühren stunden kann oder ob sie erlassen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbände haben die Grundentscheidung des Gesetzentwurfes in der Anhörung begrüßt. Insbesondere die enge Einbindung der beiden großen christlichen Kirchen war uns wichtig. Wir hoffen, dass diese Grundsatzentscheidung auch vom Landtag mitgetragen wird und wir dann den Gesetzentwurf zügig zur Umsetzung bringen können. Ich glaube, dass die Umsetzung gerade für Familien, die darauf warten, dass sie diese Art der Diagnostik durchführen können, möglichst zügig kommen muss. Von daher hoffe ich, dass wir im Gesetzgebungsverfahren weiter zügig voranschreiten können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.", klagt der Zauberlehrling in Goethes gleichnamigem Gedicht. Diese Situation ist uns durchaus vertraut. So begrüßenswert der wissenschaftliche Fortschritt grundsätzlich ist, so stellt er uns vielfach vor neue Probleme. Das gilt auch für die Reproduktionsmedizin, mit deren Hilfe sich Paare ihren Kinderwusch erfüllen. Gleichzeitig sind wir als Gesellschaft und ist die Politik gefordert, Verantwortung für den Embryo vor der Nidation zu übernehmen. Goethe lässt rechtzeitig den Zaubermeister auftauchen, um die Geister durch einen Spruch zu bannen. Wir haben weder einen Zauberspruch noch einen Zaubermeister zur Verfügung. Wir müssen selbst nach Lösungen suchen. Dazu hat der Bund das Embryonenschutzgesetz erlassen und in § 3 a die Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Umständen erlaubt.
Im heute vorgelegten Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung der PID-Verordnung in Bayern. Frau Staatsministerin Huml hat den Gesetzentwurf ausführlich dargelegt. Wir werden ihn im Ausschuss diskutieren. Deshalb möchte ich mich hier auf ein paar kurze Hinweise beschränken.
Bayern will eine eigene Ethikkommission einführen. Das ist legitim. In manchen Bundesländern gibt es jedoch auch gemeinsame Ethikkommissionen. Eine Begründung für die eigene Ethikkommission wird im Entwurf nicht gegeben. Frau Ministerin Huml, eben haben Sie gesagt, man wolle einen Tourismus verhin
dern. Ist das die Begründung? Oder ist es der typische bayerische Sonderweg, den wir so gerne einschlagen?
Die Gebühren, die die Ethikkommission von den Paaren erheben wird, die diesen Kinderwunsch haben, werden im Gesetzentwurf zwischen 100 und 5.000 Euro veranschlagt. Das ist eine ziemlich große Spanne. Selbst, wenn es auf die 1.000 Euro hinausläuft, wie vermutet wird, ist das für Paare, die finanziell nicht so gut gestellt sind, immer noch kein Pappenstiel.
In Artikel 2 Absatz 8 wird ein Überprüfungs- und Auskunftsrecht des Staatsministeriums gegenüber der Ethikkommission formuliert. Sie haben gesagt, das beschränke sich auf eine rechtliche Überprüfung. Trotzdem sehe ich gewisse Unvereinbarkeiten mit § 4 Absatz 2 der PID-Verordnung. Dort heißt es nämlich:
Die Mitglieder der Ethikkommissionen sind in ihrer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie sind zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Noch eine Anmerkung: In ihrer Begründung legt die Staatsregierung ausführlich dar, warum dieses Gesetz nicht unter die selbstverordnete Paragrafenbremse fällt. Das ist sachlich richtig, zeigt aber gleichzeitig, wie überflüssig, ja unsinnig diese sogenannte Paragrafenbremse ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung, den wir heute hier im Hohen Hause in Erster Lesung behandeln, befassen wir uns mit einer Materie, die zu den Grundfesten unserer Überzeugungen führt. Wie stets bei bioethischen Fragestellungen geht es auch hier um die Grundlagen und die ebenso heikle und schwierige wie fundamentale Frage: Was darf der Mensch? Darf er alles, was er kann? Insbesondere dann, wenn er immer mehr kann? Wo verlaufen die Grenzen? Wo müssen wir als Gesetzgeber diese Grenzen ziehen?
Es ist durchaus hervorhebenswert, dass wir uns in den Parlamenten in den letzten Jahren sehr seriös,
sehr ernsthaft und würdig über diese Fragen ausgetauscht haben. Etwa im Bundestag, als es um die Frage der Spätabtreibungen ging. Ein weiteres gutes Beispiel ist die Debatte über das Transplantationsgesetz oder die über dessen Novellierung. Am 7. Juli 2011 hat es eine Diskussion über das Embryonenschutzgesetz gegeben mit dem grundsätzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik und ihrer ausnahmsweisen Zulassung bei bestimmten Indikationen. Denn die PID birgt durchaus Gefahren und Sprengstoff in sich. Durch sie kann die Tür zu einem Designer-Baby aufgestoßen werden. Das kann und darf nicht sein. Der Mensch darf nicht in die Schöpfung eingreifen. Er würde sich selbst überhöhen, wenn er sich zum allmächtigen Schöpfer erheben würde. Hier verläuft der Rubikon, den wir nicht überschreiten dürfen. Diese Gefahr birgt die PID.
Gleichzeitig kann die Präimplantationsdiagnostik der einzige Ausweg für Paare sein, die auf andere Weise kein lebensfähiges Kind bekommen können. In diesem Geist wurde das Embryonenschutzgesetz und die hierauf fußende und am 1. Februar 2014 in Kraft getretene PID-Verordnung gefasst. Das ist gut so. In diesem zurückhaltenden Geist müssen wir sie auch in bayerisches Landesrecht umsetzen. Der Gesetzentwurf, den die Ministerin vorgelegt hat, tut dies. Deshalb werden wir ihm zustimmen. Wir werden ihn aber in den Ausschüssen zunächst intensiv beraten.
Im Embryonenschutzgesetz ist verankert, dass die PID nur an einem hierfür zugelassenen Zentrum durchgeführt werden darf. Voraussetzung ist weiterhin, dass zuvor eine aufklärende Beratung erfolgt sein und eine Ethikkommission eine zustimmende Bewertung abgegeben haben muss.
Ich persönlich hätte kein Problem damit gehabt, wenn die Zahl der zugelassenen Zentren vom Bundesgesetzgeber begrenzt worden wäre. Der Bundesgesetzgeber hat sich dagegen entschieden. Umso mehr kommt es jetzt auf die Ausführung im Landesrecht an. Deshalb ist es sinnvoll, das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als oberste Landesgesundheitsbehörde zur zuständigen Behörde für die Zulassung der PID-Zentren in Bayern zu machen. Hier gibt es den bayernweiten Überblick. Hier kann ein etwaiges Überangebot erkannt und im Fall des Falles auch verhindert werden.
Mit den Festlegungen zur Zusammensetzung der Ethikkommission, zu internen Verfahrensregelungen, zur Berufungsdauer der Mitglieder sowie zur Finanzierung der Ethikkommission kommt der vorgelegte Gesetzentwurf dem Regelungsauftrag der PID-Verordnung nach. Diese Bestimmungen sind allesamt nachvollziehbar, vernünftig und gut. Dazu zählt, dass
die Geschäftsstelle der Ethikkommission beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingerichtet wird und dass Rechtsträger der Ethikkommission der Freistaat Bayern selbst ist. So kann und soll die Unabhängigkeit der Entscheidungen der Ethikkommission gewährleistet werden und deren Bedeutung im Hinblick auf die Hochwertigkeit der betroffenen Rechtsgüter Rechnung getragen werden. Auch hier eine persönliche Anmerkung: Wegen der höchstrangigen Rechtsgüter und der fundamentalen Fragen, die hier betroffen sind, wäre es gut, schön und wichtig, wenn auch die Kirchen in der Ethikkommission vertreten wären.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelungen zur PID in sehr verantwortlicher, vernünftiger und gut nachvollziehbarer Weise um. Wir freuen uns auf die detaillierte Behandlung in den Ausschüssen und können schon jetzt unsere Zustimmung signalisieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der jetzt vorliegende Gesetzentwurf lediglich die Ausführungsbestimmungen wie die Bestimmung der zuständigen Zulassungsbehörde oder Näheres zur Zusammensetzung und zum Verfahren der Ethikkommission zum Gegenstand hat, erlauben Sie mir doch, einige grundsätzliche Bemerkungen zur Präimplantationsdiagnostik voranzustellen.
2011 hat im Vorfeld des Beschlusses zur begrenzten Zulassung der PID eine heftige, teils auch sehr emotionale Diskussion stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass es sich um eine Gewissensfrage handelt, um eine Abwägung zwischen dem sehnlichen Kinderwunsch von Paaren, die aber die Risiken aufgrund ihrer eigenen genetischen Disposition fürchten, und dem Schutz jeden Lebens, auch desjenigen, das vielleicht nicht der gesellschaftlichen oder genetischen Norm entspricht.
Kolleginnen und Kollegen, in der Tat hat dieses Thema viele Facetten. Die Gefahr der Selektion menschlichen Lebens nach gesellschaftlichen Idealund Wunschvorstellungen steht im Raum und wird naturgemäß gerade von den Behindertenverbänden sehr kritisch gesehen. Eine derartige Bewertung menschlichen Lebens ist auch nur schwer mit den religiösen Wertvorstellungen christlicher Prägung zu vereinbaren. Entsprechend ist es nicht verwunderlich,